darf ich hier fliegen? (konkrete Ortsangaben)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • fraus schrieb:

      maps.openaip.net/
      Kann mir hier jemand sagen, wo die in o.g. Karte angegebenen Höhenangaben generell erklärt sind (was bedeuten z.B. FL 3500 und 1500 MSL oder FL100 und 65 MSL?)
      Glück gehabt, das hatten wir gerade erst:

      Alle möglichen rechtlichen Fragen für Deutschland und im asiatischen Ländern

      Ansonten hatte Jogi auch schon lange (jetzt unter unter FAQ) entsprechende Erläuterungen. Da muss ich Dich aber jetzt selber suchen lassen. Bin gleich erst mal weg hier.
    • Hallo

      ja da er so mitte 30.

      Hier der Flyer...Flyer mit mehr Bildern

      Wie kann man die Höhe von solchen Bildern heraus bekommen? Habe mal was gehört, dass man Bilder hochladen kann und man würde die Daten sehen...aber nicht die Flugdaten sondern infos zum Foto.

      gibts sowas auch mit Luftbildern oder muss man den Leuten vertrauen, dass die Leute sich an 30 bzw. 50 m gehalten haben?

      Hier die Kommentare zu meiner Anfrage : Seien Sie unbesorgt: die Genehmigungen lagen vor. OB : Seien Sie unbesorgt: die Genehmigung wurde erteilt.


      Kann ich denen verbiete über mein Grundstück zu fliegen!?
      Die Fliegen wohl auch in der Stadt rum...dachte das wäre nicht erlaubt?!Als gewerblicher dann schon!?



      Zu meinen Erfahrungen...
      Ich bin nicht sehr aktiv in Foren.
      Habe mit meinem P3A um die 150km auf dem Buckel. Fliege aber zu 95% im Ausland im Urlaub. Meine Ecke gibt nicht viel her...
    • Ob alt oder jung, agil oder eingerostet. Habe mir mal eine ICEO Karte FFM angesehen. Wenn Ich den Maßstab hernehme sollte das noch voll in der CTR FFM liegen. und in dem Bereich geht die runter bis 0 Meter über Grund.
      Also Einflugerlaubnis vom Tower ("Franfkurt Turm" ist das Rufzeichen) einholen. Wirst Du aber nicht bekommen, da viel zu viel Flugbewegungen.
      Alle anderen Genehmigungen sind erst einmal sekundär!
      Zweiter zu sein heißt erster Verlierer zu sein
    • Ich schätze die maximale Flughöhe auf den Fotos auf zwischen 60 und 90m. Also müsste der Pilot auf jeden Fall die Freigabe vom Tower FFM eingeholt haben um so weit aufsteigen zu dürfen.
      Üblicherweise ist die Freigabe bis 100m noch relativ problemlos zu haben, zumindest wenn man nicht genau in der Verlängerung der Bahn fliegen will.

      Gruß Gerd
    • Baufuchs schrieb:

      Ob alt oder jung, agil oder eingerostet. Habe mir mal eine ICEO Karte FFM angesehen. Wenn Ich den Maßstab hernehme sollte das noch voll in der CTR FFM liegen. und in dem Bereich geht die runter bis 0 Meter über Grund.
      Also Einflugerlaubnis vom Tower ("Franfkurt Turm" ist das Rufzeichen) einholen. Wirst Du aber nicht bekommen, da viel zu viel Flugbewegungen.
      Alle anderen Genehmigungen sind erst einmal sekundär!
      Eine Einfluggenehmigung dürfte jeder haben, weil es in Frankfurt eine allgemeine Einfluggenehmigung gibt. Und warum sollte da ganz am Rande der Kotrollzone, wo man nur wenige hundert Meter weiter auch höher darf, der Einflug verweigert werden? Und woher soll man nun annehmen, der Steuerer hätte sie nicht bekommen?

      @Newyorker: Was willst du erreichen? In der Stadt rum fliegen ist nicht verboten. Eine Genehmigung braucht man nicht, wenn man mit AE startet, muß man den Flug vorher anzeigen, mehr nicht. Die Aussage des OB halte ich für Unfug, er muß nicht gefragt werden, er muß nichts genehmigen, er wird vermutlich nicht mal informiert werden, wenn jemand einen Flug mit einem Kopter im Stadtgebiet anmeldet.

      Einen Überflug übers Grundstück muß man nur dann dulden, wenn er in ausreichender Höhe statt findet, so daß man an einer Untersagung ein Interesse haben kann. Die Höhe ist aber nicht beziffert.

      Die Höhe kann man aus dem Bild berechnen, wenn man bei abgebildeten Objekten deren Höhe mißt und den Winkel, aus dem sie abgebildet wurden. Man kann das auch grob abschätzen.

      Aber mal unabhängig von Recht und Gesetz: Wenn da einer bei uns über den Ort fliegt, ein paar Bilder für einen Flyer macht, was soll mich daran stören? Ich bin keine Aufsichtsbehörde und keine Polizei. So lange er mich dabei nicht Belästigt, kann es mir wurscht sein.
    • Ich glaube, ich stehe heute etwas auf der Leitung. Es ist wohl klar, dass ein gewissen auseinandersetzen mit den gültigen Regelungen unabhängig davon ist, ob man nur gelegentlich mal oder öfters fliegt. Weiter erschließt sich mir jetzt nicht, warum jemand, der selber fliegen will (Inland oder Ausland) anderen das Überfliegen des eigenen Grundstücks verbieten will.

      Wie gesagt, stehe heute wohl echt auf der Leitung....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von duke-f ()

    • Krankenhaus mit Helikopter Landeplatz

      Hallo zusammen,

      hier in Heilbronn gibt es ein Krankenhaus mit Helikopter Landeplatz.
      Dieser ist in maps.openaip.net/ nicht vermerkt.

      Ab und zu fliegen Helikopter dieses Krankenhaus an, wie weit muß man mindestens von diesem KH entfernt sein um überhaupt mit seiner Drohne im Umfeld starten zu können.

      SLK Kliniken: Klinikum am Gesundbrunnen.

      Leider finde ich nichts im Internet über solche Regelungen.

      Hat jemand einen Tip?

      Gruß Herbert
    • Bei uns in Braunschweig haben alle Krankenhäuser einen Heli Landeplatz und keiner ist mit einer CTR versehen. Aber der Flughafebn Braunschweig-Wplfsburg. Soweit ich mich erinnere (aber mein Flugschein liegt schon Jahre zurück) wird eine CTR nur deklariert, wenn der Platz auch kontrolliert wird. Dazu bedarf es eines ständigen Flugleiters. Im Falle von Verkehrslandeplätzen sind das in der Regel die Besetztungen des Towers.
      Ein Heli Landeplatz am Krankenhaus fällt glaube ich unter Sonderlandeplätze mit § 25 Genehmigung. Aber bitte nicht festnageln. Theorie ist so lange her und auch Gesetze können sich ändern
      Zweiter zu sein heißt erster Verlierer zu sein
    • Zitat LuftVO:
      Ein Hubschrauberlandeplatz (auch Heliport oder Helipad) ist ein behördlich genehmigter Landeplatz für Hubschrauber. Darüber hinaus bestehen nicht genehmigte Landestellen, die in der Regel eine geringe Anzahl von Flugbewegungen aufweisen. Im Gegensatz zu den genehmigten Hubschrauberlandeplätzen erfordern Starts und Landungen an Hubschrauberlandestellen eine Außenstart- und Landeerlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.

      ... und das ist §25 LuftVerkG

      Ich hatte damals für mein UL auch ein Gelände nach §25 zugelassen. Da war ich selber versantwortlich für Starts und Landungen. Jeder Spaziergänger konnte machen was er wollte- Auch die Drachenflieger mit ihren riesen Tüten.

      Aber wenn es bei Dir so dicht an der CTR vom Flughafen liegt zieht die.
      Zweiter zu sein heißt erster Verlierer zu sein
    • Ich habe malin die Karte rein gezoom. Da ist doch weit und breit nichts. Du sprachst von Heilbronn,DJIPHV+ von Berlin ;(

      Also in Heilbronn gibts keine Verbotszonen. Oder gibt es neuerdings mehrere Heilbronns und ich war beim Falschen???
      Bilder
      • Ohne Titel.jpg

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      Zweiter zu sein heißt erster Verlierer zu sein
    • Baufuchs schrieb:

      Zitat LuftVO:
      Ein Hubschrauberlandeplatz (auch Heliport oder Helipad) ist ein behördlich genehmigter Landeplatz für Hubschrauber. Darüber hinaus bestehen nicht genehmigte Landestellen, die in der Regel eine geringe Anzahl von Flugbewegungen aufweisen. Im Gegensatz zu den genehmigten Hubschrauberlandeplätzen erfordern Starts und Landungen an Hubschrauberlandestellen eine Außenstart- und Landeerlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.

      ... und das ist §25 LuftVerkG

      Ich hatte damals für mein UL auch ein Gelände nach §25 zugelassen. Da war ich selber versantwortlich für Starts und Landungen. Jeder Spaziergänger konnte machen was er wollte- Auch die Drachenflieger mit ihren riesen Tüten.

      Aber wenn es bei Dir so dicht an der CTR vom Flughafen liegt zieht die.
      Genau richtig...allerdings ist bei Krankenhäusern immer ein offiziell genehmigter und abgenommener Heli-Landeplatz. (Also wie im ersten Satz)
      Ist also wie ein Flugplatz zu handhaben.
    • Ich meine das Heilbronn in Baden-Württemberg, die Kate ist schon richtig.
      In 15 Km Luftlinie ist ein AKW, da ist auch die Verbotszohne eingezeichnet.

      Und das wars dann auch, ab und zu kommen Helikopter in 2015 waren es vielleicht 5-10 das ganze Jahr.
      Ich könnte auch mal bei der DFS anrufen, weil wenn die Helis einfliegen, das ist schon sehr dicht über bewohntem Gebiet.

      Gruß Herbert
    • Die Lösung findest Du im LuftVerkehrsGesetz:
      Einig sind wir uns, das es sich bei dem Heliport um einen Sonderlandeplatz handelt.

      Im Gegensatz zu einem Verkehrslandeplatz dürfen auf dem Sonderlandeplatz nur der Betreiberund auf Anfrage auch Dritte starten und landen. Es existiert keine Betriebspflicht. Öffnungszeiten sind also nicht vorgeschrieben.

      Von einer Verbotszone oder Höheneinschränkungen um den Sonderöandeplatz herum finde ich im Gesett nichts
      Zweiter zu sein heißt erster Verlierer zu sein
    • Es gibt verschiedene Regeln, die man auseinander halten sollte.

      CTR ist kontrolierter Luftraum, der ab Bodenhöhe beginnt. Den haben in der Regel die großen Verkehrsflughäfen. Für den Einflug in den kntrollieren Luftraum, und dazu gehört CTR, ist eine Luftverkehrskontrollfreigabe zuständig. Das ist Sache der Flugsicherung, also z.B. DFS, Austro Control oder TTC, also die, die für die Flugsicherung in dem Bereich zuständig sind. Es gibt darüber hinaus noch einige Flugplätze, die für Instrumentenlandung ausgerüstet sind, aber die nicht ständig Flugbetrieb haben. Bei denen gibt es dann i.d.R. eine RMZ. Da ist eine Anmeldung per Funk und permanente Empfangsbereitschaft beim Einflug erforderlich. Das ist eine Regel, die für alle RMZ gilt. Modellflug ist dort (eben mit 1,5km Abstand zum Platz) möglich, aber eben nur mit Auflagen, die nur wenige Modellflieger auhc erfüllen könnten.

      Das hat aber alles mit der 1,5km Regel nicht zu tun. Das ist eine gesetzliche Vorschrift, die besagt, das Modellflug innerhalb von 1,5km um Flugplätze herum verboten ist. In Deutschland gibt es eine Flugplatzpflicht, Flugzeuge dürfe nur auf Flügplätzen starten und landen. Als Flugplatz würde ich alles ansehen, wo Flugzeuge landen dürfen. Also auch die Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser. Und zwar unabhängig davon, ob dort einmal im Jahr oder stündlich was landet.

      Bei Plätzen für Gleitschirmflieger bin ich mir nciht sicher, ob die auch als Flugplätze gelten oder als Luftsportgelände nicht unter die 1,5km Regel fallen. In $6 LuftVG heißt es: "Flugplätzen (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände)", demnach wären die Luftsportgelände keine Fluglätze.

      Was den Heliport am Gesundbrunnen betrifft: In openaipmap ist er nicht drinnen, aber in den ICAO KArten der DFS ist er eingezeichnet. Also sollte es eindeutig sein: in 1,5km um diesen Heliport ist der Modellflug verboten.
    • kannschonsein schrieb:

      ...Hat jemand einen Tip?
      Sobald Du was hörst (Hubschrauber) sofort zu Boden gehen. Nicht erst warte bis Du was vom anderen Flieger siehst + so weit wie möglich Abstand halten.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -