Überseequartier und Lighthouse Zero im Hamburger Hafen

    • Panorama

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Überseequartier und Lighthouse Zero im Hamburger Hafen

      Ende November bin ich in der Hafencity das erste mal mit meiner Mini 4 Pro geflogen. :)
      Gestartet ich am Buenos-Aires-Kai und habe quasi Update-Aufnahmen von der Baustelle Überseequartier gemacht und auch das Lighthouse Zero ist in den 360°-Pano zu sehen. :)
      Zugehöriger Ort

      9F5GG2Q3+C4Alle Orte anzeigen

    • Zitat aus Handbuch:
      " Die DJI Mini 4 Pro hat einen auf drei Achsen vollständig stabilisierten
      Gimbal und eine Kamera mit 1/1,3" CMOS-Sensor, mit denen sie Videos in 4K mit 60 fps HDR
      sowie in 4K mit 100 fps und Fotos mit 48 MP aufnehmen kann."

      Hier ist das aber OT, da hier Fotos sind! :)
      Ggf. bitte weiter im Video-Thread!
    • Diabeetus94 wrote:

      Also sind Drohnen Flüge in HH doch erlaubt
      ja, irgendwie schon, zumindest mit C0/Bestands- Drohnen unter 250g
      Drohnen im Hamburger Hafen

      "Betrieb von UAS in Sichtweite des Fernpiloten (VLOS - Visual Line of Sight)
      Zu Wasserfahrzeugen (liegend oder in Bewegung) ist ein horizontaler seitlicher Mindestabstand von 50 m (250 m zu militärischen Wasserfahrzeugen) einzuhalten.
      Der Fahrweg von Wasserfahrzeugen darf nur in einem horizontalen Abstand von mindestens 200 m (300 m bei militärischen Wasserfahrzeugen) gekreuzt werden.
      Wasserfahrzeugen ist in jedem Fall Vorfahrt einzuräumen; insbesondere dürfen an- und ablegende Wasserfahrzeuge nicht behindert werden.
      Wasserfahrzeuge, ausgenommen Militärfahrzeuge, dürfen in einem vertikalen Abstand von mindestens 50 m überflogen werden, sofern die maximal genehmigte Flughöhe dies zulässt und das UAS mit einer Fallschirmsicherung oder einem vergleichbaren Sicherungssystem ausgestattet ist, mit dem bei einer Fallhöhe von 50m eine Beschädigung des Eigentums Dritter sicher vermieden werden kann.
      Von den genannten Abständen kann bei Wasserfahrzeugen abgewichen werden, wenn deren Eigner oder die Schiffsführung dem vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Die Schriftform wird empfohlen.
      Starts von und Landungen auf fahrenden Schiffen oder schwimmenden Geräten in Fahrt sind aus Sicherheitsgründen untersagt."