Mini 4 Zubehör-Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • quadle schrieb:

      Die Frage ist, was ist sie dann? Du stellst damit die Frage: Darf eine C0-klassifizierte Drohne auch als nicht klassifizierte Drohne betrieben werden und zwar unter denselben Rahmenbedingungen? Es fehlt dabei die Frage: Was muss ich sonst noch alles machen, dass es keine klassifizierte Drohne mehr ist.
      Meine ursprüngliche Interpretation wäre gewesen, dass es diese Freiheiten gibt, wenn die Drohne < 250g wiegt. Nach alledem, was hier gepostet wurde ist es wohl aber so, dass der Unterschied zwischen eine M3P und einer M4P schlicht das Datum des Inverkehrbringen ist, und die M3P aufgrund ihres Gewichts einfach nicht von der endenden Übergangsregelung betroffen ist. Von daher war es ein Denkfehler meinerseits.
    • Dronepilot schrieb:

      … dass der Unterschied zwischen eine M3P und einer M4P schlicht das Datum des Inverkehrbringen ist, …
      Da die Mini 4 Pro auch noch vor dem 31.12.2023 in Verkehr gebracht wurde, liegt es meines Erachtens daran, dass die Mini 4 Pro bereits in der Klasse C0 Klassifiziert wurde und die Mini 3 Pro eben nicht. Das ist ein kleiner aber entscheidender Unterschied.

      Bzgl. der Inverkehrbringung (Stichwort: Erste Bereitstellung für den Markt in der EU) bin ich da anderer Meinung wie u.a. hier z.T. berichtet wird, bin da aber kein Volljurist kann und möchte nicht abschließend bewerten und kann es damit nur für mich entsprechend handhaben.

      Von daher, ja die Mini 3 (Pro) wird evtl. nachklassifiziert werden, aber ob da ein Zwang besteht bezweifle ich. Das Interesse seitens DJI wird eher darin liegen, der Diskussion warum die Mini 4 in einem Bereich beschränkt ist und die Mini 3 nicht und damit dieser „Nachteil“ für die Mini 4 nicht mehr gegeben ist, was mögl. Wechselwillige bisher noch gehindert hat.

      Von daher glaube ich auch, dass es zwar kein Zwangsklassifizierung für vorhandene Mini 3 Pro geben wird, aber ich glaube auch nicht dass es dann unterschiedliche Firmwareversionen geben wird. Heißt Funktional wird sich kein Unterschied ergeben. Das es ohne Zwangskalssifizierung aber auch keine MTOM-Erklärung mit den darin enthaltenen Einschränkungen gibt, kann man auch vorhandene (oder auch neu erworbene) ND-Filter regelkonform weiter verwenden.

      Aber das ist nur meine höchstpersönliche Vermutung ohne irgendwelche Wertstellung!
    • Ähm... alles wieder ein wenig ins rechtliche abgedriftet. Ich bleibe bei der Bestellung der DJI-Filter. Reicht mir aus und der Preis war ok.

      Ich merke hier im Forum das bezüglich Gesetze, Vorgaben, etc. teilweise viel Unklarheit herrscht. Es wäre deutlich übersichtlicher einen dafür eigenen Thread dafür zu eröffnen. Ich bin dankbar um den Hinweis, so kann ich mich selbst entscheiden und die entsprechenden Konsequenzen auf mich nehmen (wenn ich das will). Aber hier wird wieder nur über rechtliches Diskutiert (wie in sehr vielen Threads). Vielleicht macht ein eigener Thread dafür Sinn, wobei ich vermute das wird wie beim 10 m Limit Thread nur ausarten. Es wäre am einfachsten wenn sich dazu ein Spezialist/Rechtsanwalt (oÄ) dazu melden würde und die Sachlage mal aufdröselt. Ich vermute nur, dass es selbst dann irgendwelche Mutmassungen, Missverständnisse, etc. gibt. Schlussendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden, z.B. in Bezug auf Filter. Ich werde die Originalen nehmen. Ich denke nicht das es mit anderen Filtern Probleme geben wird (<250 gr Gesamtgewicht), aber wenn der Preis nicht gross unterschiedlich ist, muss ich da auch nicht lange darüber überlegen.
    • bender83 schrieb:

      Ähm... alles wieder ein wenig ins rechtliche abgedriftet. Ich bleibe bei der Bestellung der DJI-Filter. Reicht mir aus und der Preis war ok.

      Ich merke hier im Forum das bezüglich Gesetze, Vorgaben, etc. teilweise viel Unklarheit herrscht. Es wäre deutlich übersichtlicher einen dafür eigenen Thread dafür zu eröffnen. Ich bin dankbar um den Hinweis, so kann ich mich selbst entscheiden und die entsprechenden Konsequenzen auf mich nehmen (wenn ich das will). Aber hier wird wieder nur über rechtliches Diskutiert (wie in sehr vielen Threads). Vielleicht macht ein eigener Thread dafür Sinn, wobei ich vermute das wird wie beim 10 m Limit Thread nur ausarten. Es wäre am einfachsten wenn sich dazu ein Spezialist/Rechtsanwalt (oÄ) dazu melden würde und die Sachlage mal aufdröselt. Ich vermute nur, dass es selbst dann irgendwelche Mutmassungen, Missverständnisse, etc. gibt. Schlussendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden, z.B. in Bezug auf Filter. Ich werde die Originalen nehmen. Ich denke nicht das es mit anderen Filtern Probleme geben wird (<250 gr Gesamtgewicht), aber wenn der Preis nicht gross unterschiedlich ist, muss ich da auch nicht lange darüber überlegen.
      Einen solchen Thread gibt es seit Jahren: drohnen-forum.de/index.php/Thr…von-Drohnen-Sammelthread/
    • @bender83, verstehe ich grundsätzlich, aber
      • Die 249 Drohnen sind ein Kompromiss, und es gibt sie letztlich nur aus rechtlichen Gründen. Daher wird es immer Hinweise zum Rechtlichen geben, insbesondere wenn es um Zubehör geht.
      • Selbst entscheiden muss und soll immer jeder selbst, nur geht das nur bei Kenntnis der Rahmenbedingungen. Sonst ist eine Entscheidung nicht fundiert.
      • Anfänger kennen Rahmenbedingungen nicht oder nicht genau und kaufen dann eventuell Zubehör wie hier bspw. ND-Filter, mit dem sie nicht mal mehr in A3 fliegen dürften. Die sind sicher nicht undankbar für einen entsprechenden Hinweis, was auch immer sie dann daraus machen.
      Was Rechtsanwälte angeht: Sie haben auch nur Meinungen, die hinsichtlich Luftrecht mal mehr, oft minder fundiert sind. Vor Gericht liegt bspw. immer ein Rechtsanwalt mit seiner Meinung daneben. Auch Auskünfte einzelner Luftfahrtbehörden oder selbst des LBA sind nicht zwingend maßgeblich (sagt das LBA übrigens auf Anfrage selbst).
      Völlige Rechtssicherheit schaffen nur Urteile, und dann auch nicht zwingend solche in erster Instanz.
    • Nicht falsch verstehen, ich bin den Hinweis auf jeden Fall gut. Sicher auch für andere wichtig. Nur wird daraus dann oft eine riesige Diskussion mit vielen Meinungen die dann oft mit dem eigentlichen Thema nicht mehr viel zu tun haben. Find die Diskussion über das Thema was im allgemeinen bei Änderungen an der Drohne (Filter, Linsen etc.) ist dann besser in einem getrennten Thread aufgehoben. Es gibt ja scheinbar bereits einen.

      Man könnte hier auch klar den Hinweis im ersten Thread einfügen, dass gemäss Bedienungsanleitung nur die vom Hersteller zugelassenen Produkte zu keinem Verlust der C0 Zertifizierung führt. So kann jeder selbst entscheiden oder in den entsprechenden Threads diskutieren. Ansonsten kommen Neulinge (wie ich), finden ein Thema zu Zubehör, etc. und müssen sich erstmal durch sehr viele Seite schlagen. ;)


      Btw: Ich bin froh um diese Klasse der Drohnen. Eine grössere würde mir schon auch Spass machen, aber wenn ich auf einer MTB-Tour bin passt die kleine perfekt in meinen kompakten Bike-Rucksack, ist nicht schwer und stört mich somit kein bisschen.
    • bender83 schrieb:

      Man könnte hier auch klar den Hinweis im ersten Thread einfügen, dass gemäss Bedienungsanleitung nur die vom Hersteller zugelassenen Produkte zu keinem Verlust der C0 Zertifizierung führt.
      Was aber nicht stimmt.
      Es geht nur darum, nicht über die Gewichtsgrenze zu kommen, und keine Zubehörkategorie zu verwenden, die der Hersteller nicht auch anbietet. DJI bietet ND-Filter selbst an, somit sind auch ND-Filter von Drittanbietern, mit denen man unter 250g Gesamtgewicht bleibt, völlig OK.

      Und das findet man auch an andere Stelle des Forums, wie übrigens alles andere auch schon. Siehst du, es ist eben mit zentraler Information nicht getan. ;)
      Abgesehen davon, dass die allermeisten Leute auf querverweisende Links sowieso nicht klicken, auch dazu gibt es massig Beipiele.
    • skyscope schrieb:

      Es geht nur darum, nicht über die Gewichtsgrenze zu kommen, und keine Zubehörkategorie zu verwenden, die der Hersteller nicht auch anbietet. DJI bietet ND-Filter selbst an, somit sind auch ND-Filter von Drittanbietern, mit denen man unter 250g Gesamtgewicht bleibt, völlig OK.
      Diese Aussage von dir verwundert mich aber jetzt. Was wird denn hier seit Post #2 diskutiert?
      Nimmt man die MTOM Erklärung von DJI genau, ist diese Aussage meines Erachtens falsch. In der Zubehörliste sind nur die ND Filter von DJI aufgeführt.
      Es geht bei der Zertifizierung ja nicht nur ums Gewicht, sondern u.a. auch um die Sicherheit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fever ()

    • Fever schrieb:

      Diese Aussage von dir verwundert mich aber jetzt. …
      Nicht nur Dich!

      DJI Mini 4 Pro - Benutzerhandbuch Seite 119/120 schrieb:

      MTOM Erklärung

      Die DJI Mini 4 Pro ist ein Fluggerät mit vier Rotoren. Das MTOM der DJI Mini 4 Pro (Modell: MT4MFVD) beträgt 249 g und erfüllt damit die Anforderungen der C0-Zertifizierung.

      Du musst die nachstehenden Anweisungen befolgen, um die MTOM C0-Anforderungen zu erfüllen.
      Andernfalls kann das Fluggerät nicht als C0-Fluggerät verwendet werden:

      1. Füge KEINE Nutzlast zum Fluggerät hinzu, außer der im Abschnitt „Liste der Artikel, inkl. Zubehör“ aufgeführten Artikel.
      2. Verwende KEINE nicht qualifizierten Ersatzteile wie Intelligent Flight Battery oder Propeller usw.
      3. Führe KEINE strukturellen Änderungen am Fluggerät durch.

      Liste der Artikel, inkl. Zubehör

      ArtikelModell-Nr.AbmessungenGewicht
      DJI Mini 3 Pro PropellerMTM3M3VD-PPS152,4 x 76,2 mm(Durchmesser x Gewindesteigung)0,9 g (jeweils)
      DJI Mini 4 ProIntelligent Flight BatteryBWX140-2590-7.3285 x 54 x 30 mmca. 77,9 g
      DJI Mini 4 Pro ND-Filterset (ND 16/64/256)*MT4MFVD-NDFS22 x 17 x 4 mm0,65 g (jeweils)
      DJI Mini 4 ProWeitwinkelobjektiv*MTM4MFVD-WAL22 x 17 x 9 mm2,25 g
      microSD-Karte*K. A.15 x 11 x 1,0 mmca. 0,3 g

      * Nicht in der Originalpackung enthalten.
      Edit: O.K., ziehe meinen vermittelten Einwand zurück. Lt. AMC die der 2019/047 und 2019/945 zugrunde liegt, ist das verwenden von Bauteilen anderer Herkunft die den Eigenschaften lt der Liste des Herstellers entsprechen nicht als Modifikation und führt somit nicht zum Verlust des Zertifikates der Klassifizierung, auch wenn das dem Benutzerhandbuch zur MTOM-Erklärung des Herstellers anders zu entnehmen ist gilt nicht explizit das Produkt des Herstellers sondern die Gleichheit der Eigenschaften der technischen Rahmenbedingungen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • skyscope schrieb:

      @TimDJI Was auch immer du damit sagen willst.
      Ich fand die Formulierungen recht logisch im Sinne meiner Gedanken zu dem Thema.

      So meine Interpretation, Beispiel ND Filter von Freewell, Skyreat etc.

      Stimmen Material, Aufbau und Form, Gewicht und Abmessungen mit den von DJI in den Bedingungen zu C0 überein und verletzen weder Funktionen noch Gewicht, dann muss DJI davon ausgehen, dass der UAS Betreiber Teile vom Drittmarkt kauft und verbaut und dann verliert auch kein UAS Betreiber seine CO

      DJI muss auf dem Markt selbst aktiv werden, Drittanbieterteile selbst testen, selbst bewerten wie als wenn es eigene Teile wären und im Zweifel davor aktiv auf dem Markt vor Verwendung zu warnen. Skyreat und Freewell hatten mir gestern recht fix geantwortet, sie hatten noch nie Kontakt zu DJI und "DJI qualified accessories" kennen sie nicht. Sie halten sich bei eigenen Designs an die Vorgaben aus DJI Originalzubehör und Bedingungen für das zu verwendende Zubehör. (MAße, Gewichte, Material, Funktion...)

      Easy Access Rules for UAS schrieb:


      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • So etwas ist ja interessant, aber niemand guckt sich das mit seinem Schulenglisch von vor 30 Jahren oder noch länger an. Man kann sich das leider auch nicht automatisch übersetzen lassen.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • OlliHH schrieb:

      … Man kann sich das leider auch nicht automatisch übersetzen lassen.
      OT-on/ Bei den Apple-Devices markierst Du den gewünschten Text und wählst in der Auswahl wo auch Kopieren und Ausschneden steht, einfach die Option Übersetzen und es macht sich ein Fenster mit der deutschen Übersetzung auf. / OT-off
    • quadle schrieb:




      Will man also EU-Konform bleiben, sind andere ND-Filter raus. Möchte man sich nicht zu eng an diese Verordnung halten, sollte man zumindest darauf Achten, dass die Filter keinenfalls schwerer sind, als die in der Auflistung (mit max. 0,65 gr. je Filter) genannten. Dann läßt sich zumindest im Fall der Fälle argumentativ erläutern, dass die Verwendeten gleich schwer oder leichter sind. Lt. Skyreat-Website wird das Gewicht je Filter mit etwa 0,7 gr. angegeben. Zwar schreibt Skyreat, dass die Mini 4 Pro damit unter 249 gr. bleibt entspricht jedoch nicht exakt den Angaben lt. den Freigaben der C0-Zertifizierung der Mini 4 Pro.

      Aber so ganz genau scheint es DJI mit der Gewichtsangabe seiner ND-Filtern ja selbst nicht zu nehmen. Während auf Seite 119 Handbuch 0,65 Gr/Filter angegeben ist steht im Store 0,75 Gramm je Filter.