Mini 3 (Pro) und Höhenbegrenzung / Klassifizierung

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Rene T. wrote:

    noch ein paar Upgrades verbauen möchte (Prop Schutz, Lichter etc..)
    Das Problem hatten wir vor ein paar Tagen bei der Neo durchgesprochen. Laut Handbuch (S. 66) hat die Mini 3 Pro ein MTOM von 248 Gramm. Das ändert sich nicht, wenn Du die Klasse von C0 auf C1 änderst. Mit den beabsichtigten Upgrades überschreitest Du das MTOM, innerhalb der EU wird der Flug damit unzulässig. Ob die Upgrades außerhalb der EU relevant sind, richtet sich nach dem jeweilgen Luftrecht des Staates.

    Was bringt Dir der Klassenwechel dann noch?
  • Höhenbegrenzung 120m Mini 3 Pro

    Hallo zusammen,

    werde insgesamt in Netz nicht richtig fündig was die Höhenbegrenzung der DJI mini 3 Pro betrifft. Diese gilt ja als Bestandsdrohne. Ab 01.01.24 müssen ja alle Drohnen C-Klassifiziert sein.

    Betrifft das generell die Mini 3 Pro nicht? Auch wenn die Drohne Mitte/Ende 2024 vom Händler verkauft wird?

    Was ist falls keine C-Klassifizierung benötigt wurde, ist dann im Controller trotzdem max. 120m aufgeführt?

    Ein Freund von mir hat nämlich eine aus dem Jahr 2023, und diese kann theoretisch auf 500m im RC Controller abgeändert werden. ?(
  • Godlike64 wrote:

    Betrifft das generell die Mini 3 Pro nicht? Auch wenn die Drohne Mitte/Ende 2024 vom Händler verkauft wird?
    Doch, generell betrifft das auch die Mini 3 Pro. Es gibt meines Wissens allerdings keine einzige Mini 3 Pro, die C-klassifiziert wurde. Bei denen, die in 2024 noch abverkauft wurden, müssen wir annehmen, dass sie noch in 2023 in die EU eingeführt wurde ... dann braucht sie keine C-Klassifizierung.

    Nur C0-klassifizierte Drohnen müssen technisch bei 120 m abgeregelt sein. Da lässt sich dann nichts anderes einstellen ... und da kommst du dann nicht höher als 120 m über Startplatzhöhe hinaus.

    Wenn sie nicht C0-klassifiziert ist, lässt sich die maximale Flughöhe in der Fly-App variabel einstellen. Aber der Pilot bleibt trotzdem dafür verantwortlich, dass er sich nirgends weiter als 120 m vom Erdboden entfernt.
  • Kann man eine noch ungeöffnete DJI Mini 3 Pro noch aktivieren?

    Hallo zusammen,

    kann man eine original verschweißte DJI Mini 3 Pro noch aktivieren?
    Oder ist dies nun nicht mehr möglich, wegen fehlender C0 Zertifizierung?

    Viele Grüße, Peter
  • Hallo und willkommen,

    ich habe den Beitrag mal in einen vorhanden Thread zum Thema verschoben, zur Frage "Zertifizierung/Klassifizierung" siehe hier den Beitrag 2 + 45.

    Bitte zukünftig über die SuFu oben Rechts per Stichwortsuche bestehende Themen suchen und sich darüber informieren. Danke :)

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  • Nein, das siehst du richtig.

    Die Mini 3 Pro wurde nie für eine der C-Klassen zertifiziert. Sie fliegt als sog. "Bestandsdrohne" und kann als solche ebenfalls in OPEN A1 betrieben werden, solange das Startgewicht < 250 g ist - also nur mit der normalen "kleinen" Intelligent Flight Battery. (A1 = Keine Menschenansammlungen überfliegen, Überflug unbeteiligter Personen zulässig)

    Wenn du doch den Plus-Akku nutzt und damit über 250 g Startgewicht kommst, darfst du sie nur in OPEN A3 betreiben (Mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten, Gefährdung Unbeteiligter muss ausgeschlossen werden können.)

    Betrieb im Rahmen eines Verbandsreglements (in D u. CH) wäre nochmal was anderes - das findest du aber in anderen Threads.