Ab wann ist eine Drohne eine Bestandsdrohne und ab wann ein Selbstbau?

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    • Ab wann ist eine Drohne eine Bestandsdrohne und ab wann ein Selbstbau?

      01.01.2024 großes Thema...

      Ab wann ist eine Drohne als Selbstbau und ab wann ist es eine Bestandsdrohne?

      Eine Iflight Nazgul ist vermutlich ein Selbstbau. Eine Avata eine Bstandsdrohne? Wobei ist der Unterschied? Die CE Zertifizierung? Wo wird rechtlich der Unterschied gemacht?

      grüße Stefan
    • Wenn sie flugbereit gekauft wurden, sind beides keine privat selbstgebauten Drohnen. Ob Bestand oder nicht, hängt davon ab, wann sie in den Markt eingeführt wurden. Rechtlich liegt der Unterschied darin, ob sie "komplett" sind, denn auch komplette Bausätze sind nun zertifizierungspflichtig. Wo genau die Grenze zwischen komplett und inkomplett gezogen wird, wird aber erst noch vor Gerichten entschieden werden müssen. IMO sollte es reichen den Quad als Selbstbau zu klassifizieren, wenn man selbst einen separat zu kaufenden Funkempfänger einbauen muss, da das ein essenzielles Bauteil ist, das grundlegenden Einfluss auf die Funktion hat.
      In den USA wird das auch bereits so von Händlern gehandhabt, dass sie Quads ohne Empfänger als Selbstbauten deklarieren, weil sie sie sonst nur mit Remote-ID verkaufen dürften. Bisher scheinen sie damit durchzukommen.
    • Gebau so ist es, außerhalb von fertig gekauften Coptern ist das bisher nicht definiert.
      Als Extrembeispiele würde ich folgende ungeklärte Fälle nennen:

      - 5 Fertig-FPV-Copter unterschiedlicher Hersteller kaufen und außeinanderbauen, dann aus den gemischten Teilen 5 komplett eigene Copter zusammenbauen. Selbstbau? Oder noch Bestand? Illegale Modifikation?
      Was ist, wenn ich die gleiche Summe an Teilen nicht ausbaue, sondern als Ersatzteile online bestelle? Kann und muss man das nachweisen?

      - DJI Mini 4 auseinanderrupfen. Aus den Einzelteilen und einem selbst designten Carbonframe, anderen Motoren und Propellern sowie eigenen Akkus einen neuen Copter zusammenbauen, der immer noch wie die normale Mini 4 zu steuern ist, aber nicht mal ansatzweise so aufgebaut ist. Bestand? Illegal? Selbstbau? Auch hier, was ist, wenn die Teile einzeln gekauft wurden? Was ist im umgekehrten Fall, ich lass alles gleich und steck da einen Ardupilot-FC rein?

      Wo ist die Grenze, bei der ein Copter aufhört, einer zu sein? Einzelne Bauteile? Wie viele davon? Wie groß? Muss ich bis zum einzelnen Chip und Widerstand auseinanderlöten, um Einzelteile, die kein Copter mehr sind, zu bekommen?

      Wie man sieht, gibt es keine definierte Grenze, wo Selbstbau anfängt oder aufhört. Das wird alles eine Sache sein, die man nach bestem Gewissen noch selbst entscheiden muss. Für rechtliche Klarheit muss man es dann entweder auf einen Präzedenzfall ankommen lassen oder sich eben brav Consumerdrohnen kaufen, bis das in den nächsten Jahren vielleicht geklärt ist.
      Bis dahin bleibt es "Neuland".
      Andere Bereiche in unserem Leben sind ähnlich zu betrachten, wenn man z.B. mit Elektronik Geräte selber baut oder auch nur einen PC zusammenbaut. Stichwort "CE".

      Ich jedenfalls werde nach bestem Gewissen weiterhin Copter basteln und "hacken".
      Soll erst mal einer rechtlich verbindlich nachweisen, dass meine Selbstbauten keine sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Schwurbelmeister ()

    • RC-Role schrieb:

      Ist doch egal, Bestandsdrohnen und Eigenbauten sind rechtlich gleichgestellt.
      lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_I…Risikobewertung_node.html
      Nicht ganz. Es gibt mindestens einen kleinen, aber wichtigen Unterschied:

      Nach UAS.OPEN.020 - UAS operations in subcategory A1 darfst du nach 5.a eine selbstgebaute Drohne bis 250g nur in A1 betreiben, wenn sie bauartbedingt nur bis 19m/s schnell ist.
      Nach 5.b hingegen darfst du gekaufte Bestandsdrohnen (nach Article 20 definiert und nicht selbst gebaut) ohne ein solches Geschwindigkeitslimit in A1 fliegen.
      Und das nachzuweisen ist in der Praxis quasi unmöglich, weil nirgends definiert ist, wann es denn nun ein Selbstbau ist. Wird das jemals Bestandteil einer Kontrolle sein? Ich bezweifle es. Trotzdem steht es drin.
    • Der große Unterschied zwischen Selbstbau und Bestand ist, dass sich ein neuer Kopter nicht mehr als Bestand klassifizieren kann. ;) Die Hersteller von chinesischen Hardwareplattformen, die auf Open Source Technik setzen, müssen sich nun überlegen, wie sie ihre Kopter als Selbstbauten klassifiziert bekommen, denn eine Zertifizierung ist für die IMO technisch nicht möglich, und das Selbstbaulabel somit der einzige Weg in den EU-Markt.
    • Warum sollten die Hersteller denn ihre Copter nicht als C4 klassifiziert bekommen? Immerhin gilt das jetzt ja für alle Flugmodelle in der EU, nicht nur Copter. Für genau diesen Fall wurde C4 geschaffen. Die Anforderungen sind ja recht gering.
      PART 5 — Requirements for a class C4 Unmanned aircraft system
      A class C4 UAS shall comply with the following:
      (1) have an MTOM of less than 25 kg, including payload;
      (2) be safely controllable and manoeuvrable by a remote pilot following the manufacturer’s instructions, as necessary under all anticipated operating conditions including following the failure of one or, if appropriate, more systems;
      (3) not be capable of automatic control modes except for flight stabilisation assistance with no direct effect on the trajectory and lost link assistance provided that a pre-determined fixed position of the flight controls in case of lost link is available;
      (4) be placed on the market with manufacturer’s instructions providing:
      (a) the characteristics of the UA including but not limited to the:
      — class of the UA
      — UA mass (with a description of the reference configuration) and the maximum take-off mass (MTOM);
      — general characteristics of allowed payloads in terms of mass, dimensions, interfaces with the UA and other possible restrictions;
      — equipment and software to control the UA remotely; and
      — a description of the behaviour of the UA in case of a loss of the command and control link;
      (b) clear operational instructions;
      (c) maintenance instructions;
      (d) troubleshooting procedures;
      (e) operational limitations (including but not limited to meteorological conditions and day/night operations); and
      (f) appropriate description of all the risks related to UAS operations;
      (5) include an information notice published by EASA providing the applicable limitations and obligations, in accordance with Implementing Regulation (EU) 2019/947.
      Das ist halt mehr Verwaltungsaufwand für die Hersteller. Nichts, was diese nicht in den Griff bekommen sollten. Die müssen jetzt halt eine Dokumentation beilegen. So, wie ich das aus Übersee kenne, wird dann einfach irgendein Github-Wiki ausgedruckt. Nicht, dass das jemals jemand lesen würde.
      Und C4 darf man auch wie gehabt modifizieren, wie man will.
    • Mit Punkt 3 (automatic control modes) sind aber doch Betaflight und ähnliche Firmware schon raus.
      Darüber hinaus würde es zumindest mir, aus der deutschen Perspektive schwerfallen, für irgendwas hinsichtlich Softwarefunktionalität die Hand ins Feuer zu legen, wenn ich die Software nur aus einem Github Repo geladen habe. Klar, das wird die Chinesen weniger jucken. Aber so ganz einfach finde ich das Thema nicht, denn an der Zertifizierung hängen ja auch Aftersales Pflichten.
      Mit C4 ist auch kein A1 drin, was mit Selbstbauten Sub-250 möglich ist.

      (Unabhängig von chinesischen Quads, weiß ich auch nicht, was man aus Punkt 2 machen soll. - Klingt für mich, als würde eine Redundanz gefordert, die kein durchschnittliches Flugmodell bereitstellen kann. Signalverlust ist doch ein zu erwartender Systemausfall, in dem keine sichere Kontrolle mehr möglich ist.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gsezz ()