Höhenbegrenzung läßt sich weiterhin aufheben

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  • Höhenbegrenzung läßt sich weiterhin aufheben

    Hallo zusammen,
    ich habe meine DJI mini 4 pro am 11.01.2024 bestellt und am 13.01.2024 geschickt bekommen. Heute habe ich die Höhenbegrenzung über DJI entfernen lassen (auf dem hier im Forum beschriebenen Weg). Es funktioniert also noch, ich denke es kommt auf das Produktionsdatum der Drohne an. Meine ist made in China 11/2023. Vielleicht hilft dies dem einen oder anderen bei der Kaufentscheidung...
    Gruß Rainer
  • Hi, dass die Entzertifizierung dieses Jahr nicht mehr angeboten wird, wurde ja nie behauptet. Aber dir ist bewusst, dass eine dieses Jahr entzertifizierte Drohne nicht mehr als Bestand durchgeht, und somit keine Zulassung mehr hat um in der OPEN Kategorie zu fliegen? Du darfst sie höchsten (vielleicht, keine Ahnung...) noch privat im Verbandsrahmen fliegen, ansonsten ist sie nun ein Briefbeschwerer.
  • gsezz schrieb:

    Du darfst sie höchsten (vielleicht, keine Ahnung...) noch privat im Verbandsrahmen fliegen
    Das ist korrekt, im Verbandsrahmen sind keine Klassen erforderlich. Genauso kann man die natürlich mit eigener Betriebsgenehmigung in Specific fliegen.

    Die Frage ist ja, ob das Kaufdatum irgendwo auslesbar ist, wenn das bei einer Kontrolle (äußerst unwahrscheinlich) relevant werden sollte.
    Downgrade einer 2023-Drohne sollte ja in 2024 kein Problem darstellen, da nur das Verkaufsdatum zählt. Bei in 2024 verkauften Modellen müsste man ja diesen Punkt erstmal rausfinden können.

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  • Damit hast Du Deine Mini4 dann ja wohl entwertet.

    Die Frage die sich mir jetzt stellt ist:
    Wie kann man als Käufer einer dezertifizierten Mini 4 Pro eigentlich feststellen wann sie dezertifiziert wurde?
    Gibt es eine Dezertifizierungs-Urkunde mit Datum die man sich dann jetzt zeigen lassen muss?

    Das wäre ja eine Schöne Betrugsmasche die erst im Ernstfall für Böses Erwachen sorgen wird.
    Jetzt mehrere Mini 4 Pro dezertifizieren und dann für Neupreis mit Aufschlag an alle verkaufen die keine Lust auf die 120m Begrenzung über Startpunkt haben.

    Müssen dann alle Mini 4 Pro Besitzer diese "Urkunde" mit sich führen um zu beweisen dass sie eine Bestandsdrohne haben und noch in Open fliegen dürfen?

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  • gsezz schrieb:

    Hi, dass die Entzertifizierung dieses Jahr nicht mehr angeboten wird, wurde ja nie behauptet. Aber dir ist bewusst, dass eine dieses Jahr entzertifizierte Drohne nicht mehr als Bestand durchgeht, und somit keine Zulassung mehr hat um in der OPEN Kategorie zu fliegen? Du darfst sie höchsten (vielleicht, keine Ahnung...) noch privat im Verbandsrahmen fliegen, ansonsten ist sie nun ein Briefbeschwerer.
    Ich hab das irgendwie nie so richtig realisiert was damit gemeint ist. Ich kauf mir einfach eine <250 Gramm Drohne und fliege damit ohne Drohnenführerschein. Diese Behauptungen, Bestandsdrohne dies das interessiert glaub ich niemanden... Man würde höchstens fragen, ob das Teil versichert ist und bei der Luftfahrtbehörde eingetragen ist, das wars. Selbst bei diesen Fragen müsste schon ein etwas erfahrener Fachmann kommen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Dron58 ()

  • Dron58 schrieb:

    Diese Behauptungen, Bestandsdrohne dies das interessiert glaub ich niemanden
    Oh, spätestens bei einem (unbeabsichtigten) Unfall wird das Gerichte und Versicherungen interessieren. So einfach ist das leider nicht.

    RB_Fly schrieb:

    mir ist nur nicht bewusst wie das jemand kontrollieren will........
    Das geht uns, denke ich, allen so. Bei einer Kontrolle wird das wohl sehr schwierig.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schwurbelmeister ()

  • Einfach mal 2, 3 Jahre in die Zukunft denken, wo "Bestandsdrohnen" eine immer geringere Rolle spielen werden, auch in den Köpfen der Behörden.
    Und die Mini 4 Pro wird als C0 Drohne verkauft. Wer hat dann wohl darzulegen, warum und wieso die Drohne kein C0 Label mehr aufweist? Einfach abreissen ist ja bekanntlich nicht, und mit warmen Worten kann es funktionieren, muss es aber nicht, schon gar nicht, wenn irgendwas vorgefallen ist.
  • Schwurbelmeister schrieb:

    Dron58 schrieb:

    Diese Behauptungen, Bestandsdrohne dies das interessiert glaub ich niemanden
    Oh, spätestens bei einem (unbeabsichtigten) Unfall wird das Gerichte und Versicherungen interessieren. So einfach ist das leider nicht.

    RB_Fly schrieb:

    mir ist nur nicht bewusst wie das jemand kontrollieren will........
    Das geht uns, denke ich, allen so. Bei einer Kontrolle wird das wohl sehr schwierig.
    Bei einem Unfall schalte ich die Versicherung ein, das wars :D
  • gnorf schrieb:

    Die Frage die sich mir jetzt stellt ist:

    Wie kann man als Käufer einer dezertifizierten Mini 4 Pro eigentlich feststellen wann sie dezertifiziert wurde?

    Habe gerade mit DJI telefoniert.

    Ob Bestandsdrohne oder Nicht entscheidet das Aktivierungsdatum. Es ist nicht wichtig wann sie gekauft wurde, sondern nur wann sie aktiviert wurde.
    Voraussichtlich nächsten Monat soll es die Möglichkeit geben die Mini 4 Pro als C1 hochzustufen. Das ist an das bestehende C0-Label gebunden (nicht für dezertifizierte Mini 4 Pro)


    Also ist es für Gebrauchtkäufe sehr wichtig sich vor dem Kauf die Seriennummer geben zu lassen. Dann kann an der Hotline von DJI oder im Chat die Seriennummer angeben werden und bekommt dafür das Aktivierungsdatum der Drohne.

    Selber kann man das Datum auf der DJI-Webseite für seinen eigenen Konto aktivierte Drohnen über Service > Geräeteinformationen erkennen.
    Dort sind dann alle DJI Geräte aufgeführt mit Klick auf die Drohne erhält man das Aktivierungsdatum.

    Auch sollte man sich das C0-Label genauer ansehen. Wenn der Verkäufer die Drohne dezertifiziert hat und das Label beim Verkauf wieder aufklebt.
    Sonst lässt sich aber über die Einstellung feststellen ob es eine C0-Drohne ist. Wenn sich mehr als 120 Meter einstellen lässt ist es eine dezertifizierte Drohne.


    Also beim Gebrauchtkauf von Mini 4 Drohnen:
    1. Feststellen ob sie dezertifiziert wurde. (Aufkleber "C0")
    2. Wenn dezertifiziert dann das Aktivierungsdatum prüfen (Mit Seriennummer über DJI Chat oder Hotline)
    3. Wenn Aufkleber beschädigt ist die Einstellung in der App prüfen ob sich nur 120 Meter als Flughöhe einstellen lässt. ("C0" Aufkleber könnte wieder aufgeklebt worden sein.)

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gnorf ()

  • Das einzige Datum, das beim Entzertifizieren einer C0 Drohne interessiert, ist das der Entzertifizierung. Vor 2024 wurde sie dadurch zum Bestand, danach zum Briefbeschwerer, egal wann sie gekauft oder aktiviert wurde.
    Nachweisen lässt sich das als Nutzer wohl kaum, solange DJI dazu nichts Schriftliches herausgibt. Aber eine Rechnung aus 2023 könnte das zumindest glaubhaft machen. Wenn man gar nichts Schriftliches mit einem 2023er-Datum hat, steht man halt mit bloßen Behauptungen da.

    Ein Grund mehr keine gebrauchte Drohne, ohne Rechnung zu kaufen.
  • gsezz schrieb:

    Das einzige Datum, das beim Entzertifizieren einer C0 Drohne interessiert, ist das der Entzertifizierung. Vor 2024 wurde sie dadurch zum Bestand, danach zum Briefbeschwerer, egal wann sie gekauft oder aktiviert wurde.
    Laut meinem Telefonat mit DJI ist das von dem Aktivierungsdatum abhängig. Das ist zumindest die Meinung des DJI Mitarbeiters gewesen.
    Aber das wird auch in den meisten Fällen das selbe sein.
    Wer sie 2023 dezertifiziert hat muss sie ja vorher aktiviert haben.
    Dezertifizieren in 2023 und erst in 2024 aktiviert ist ja dann nicht möglich. --> Wenn in 2024 aktiviert kann es keine Bestandsdrohne sein

    Es wird also nicht einfacher eine gebrauchte Drohne zu kaufen ;)

    Meine Neugier ist damit gestillt und ich klink mich hier aus.
    Vielleicht hilft Die Info ja jemanden der gebraucht eine Mini 4 Pro kaufen möchte...

    Edit:
    @skyspy #14 Ich bin Deiner Meinung. In diesem Fall ist es glasklar: 2024 gekauft, aktiviert und dezertifiziert.
    Das Aktivierungsdatum mag unwichtig sein. Aber eine sehr gute Möglichkeit festzustellen ob es eine Bestandsdrohne ohne C0 sein kann.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gnorf ()

  • Ich denke ein Vorfall wie z.b. ein Unfall kann ganz schnell die Frage in den Raum stellen wann die Drohne entzertifiziert wurde. Den Nachweis hierzu wird in meinen Augen Dji zur Verfügung stellen (müssen).
    Warum ?
    Weil DJI als Hersteller dieses Kindertheater mit der Entzertifizierung ja auch angeboten hat.

    2023 war das Entzertifizierungsdatum das einzig Entscheidende .

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyspy ()

  • was RB Fly angeht so hast du deine Mini 4 pro geradezu mit einem Schlag entwertet.

    Ich würde dir anraten mit DJI Kontakt aufzunehmen bzw., sofern du die Drohne bei DJI gekauft hast sie schnellstmöglich zurückzugeben und später nochmal neu zu kaufen. Bei DJI kannst du sie innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
    Ansonsten bleibt die bittere Erkenntnis, dass du sie mit ihrem Gewicht von 249 Gramm nicht mal als Briefbeschwerer richtig verwenden kannst.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyspy ()

  • gnorf schrieb:

    Laut meinem Telefonat mit DJI ist das von dem Aktivierungsdatum abhängig. Das ist zumindest die Meinung des DJI Mitarbeiters gewesen.
    Die Meinung eines DJI Call-Center Mitarbeiters. Und ein anderer hat wieder eine andere Meinung.

    Wie auch immer, ist es doch hier egal, siehe Eingangspost: Die Drohne wurde 2024 in Betrieb genommen, mithin aktiviert. Und es ist irrelevant, ob das Procedere der Entklassifizierung bei DJI noch funktioniert, man darf es nicht mehr durchführen. Tut man es doch, hat man eine Drohne, die rechtlich in der Offenen Kategorie nicht mehr betrieben werden darf. Das sind die Fakten, und alles andere dann eigenes Ermessen.
  • YourMum schrieb:

    Oder hast du zufaellig Dji Care refresh? ;)
    was hat das denn mit car refresh zu tun ?
    Du hast bei onlinekäufen ein gesetzliches Ruckgaberecht von 14 Tagen.
    Als DJI diesen Affenzirkus mit der Entzertifizierung eingeführt hat, da werden die sich mit Sicherheit auch im Vorfeld Gedanken über diejenigen Kunden gemacht haben, die hier aus Unwissenheit daneben langen werden. War doch klar dass man da nicht lange warten musste bis diese Fälle auftreten.
    Liest doch kaum einer das Handbuch vernünftig. Dann kann man doch schon zweimal nicht erwarten, dass Neueinsteiger sich zu dieser Entzertifizierungsthematik im Vorfeld mit allen Konsequenzen richtig informieren.

    Ich würde die Drohne sofort, am besten taggleich zurückschicken. Ich bin mir sicher er wird das Geld voll erstattet bekommen und kann sich dann eine Neue kaufen.
  • DJI weist doch extra darauf hin, wenn man ab 1.1.2024 die Deklassifizierung durchführt, das sie dann in der offenen Kategorie nicht mehr geflogen werden darf. Wieso liest man das nicht? Und wenn man nicht versteht, was das bedeutet, informiert man sich. Sowas muss man auch beim Verkauf erwähnen, sonst macht man sich schnell der arglistigen Täuschung schuldig.

    Du kannst nur hoffen, daß DJI irgendwie die C1 Klassifizierung anbietet.