Höhenbegrenzung läßt sich weiterhin aufheben

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • skyspy schrieb:

    Du hast bei onlinekäufen ein gesetzliches Ruckgaberecht von 14 Tagen.
    Als DJI diesen Affenzirkus mit der Entzertifizierung eingeführt hat, da werden die sich mit Sicherheit auch im Vorfeld Gedanken über diejenigen Kunden gemacht haben, die hier aus Unwissenheit daneben langen werden
    Ja, aber ob das Rueckgaberecht bei so einer Veraenderung wie die Deklassifizierung noch greift?
    Schwierige Frage, es duerfte wohl fuer DJI kein Problem sein, die wieder zu Ent-Entzertifizieren, aber muessen die das tun? Kulanzfrage, denke ich.

    Michael67 schrieb:

    Sowas muss man auch beim Verkauf erwähnen, sonst macht man sich schnell der arglistigen Täuschung schuldig.

    Die Unwissenheit ist ja selbstverschuldet, in jedem Hinweis auf die Deklassifizierung wurde das deutlich benannt.
    Ich nehme ausserdem NICHT an, das der TS DJI fernmuendlich vorher noch mal kontaktet hat. Der hat hier im Forum das Thema gelesen, aber vermutlich nicht besonders ausgiebig.
    Und bis vor einiger Zeit galt ja in D., damals auch noch fuer ziemlich jeden, das Unwissenheit nicht vor Strafe schuetzt!
    Ich wuensche viel Glueck.
    Im Allgemeinen ist DJI nicht besonders "schwierig", bei Ruecksendungen oder Reparaturen, Tauschdrohnen.
    Vielleicht ist Deklassifizierung nichtmal bei denen im Blick, fuer/gegen 14 taegiges Rueckgaberecht!
    DAS wuerde mich auch nicht wirklich wundern!
  • Michael67 schrieb:

    Du kannst nur hoffen, daß DJI irgendwie die C1 Klassifizierung anbietet.
    Laut DJI wird die Zertifizierung nur für Drohnen MIT C0-Label angeboten.

    Für bereits entzertifizierte Drohnen soll es angeblich keine C1 Zertifizierung geben.
    Das C0-Zertifikat ist Grundvoraussetzung für das C1-Zertifikat.

    So jetzt habe ich das zum dritten mal geschrieben und werde jetzt schnell das Thema deabonnieren ;)
  • Naja, dann muss er warten, bis die Drohne mal crasht. Dann gibts vermutlich wieder eine mit C0 Aufkleber. Oder den Support kontaktieren und um Rückabwicklung bitten. Sollte auch möglich sein.
  • gnorf schrieb:

    Selber kann man das Datum auf der DJI-Webseite für seinen eigenen Konto aktivierte Drohnen über Service > Geräeteinformationen erkennen.
    Kannst du mir das mal zeigen? Wenn ich mich auf der Webseite einlogge, gibt es da kein Service und schon gar keine Geräteinformationen


    Gefunden. Bei mir ist es so, das ich mich einloggen muss, dann kommt links unten ein Angebot für eine "Chathilfe eines DJI Experten" und wenn ich die Aufmache ist der letzte Punkt die gewünschte Info.


    Bilder
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  • RB_Fly schrieb:

    ... mir ist nur nicht bewusst wie das jemand kontrollieren will........
    Ganz einfach: Durch Auslesen der Firmware-Protokolle. Solange nichts gravierendes (Crash mit Fremdschaden, Verstoß gegen andere Regelungen wie Geozonen, etc.) passiert, ist das Risiko, daß man mit seiner illegalen Drohne auffliegt, tatsächlich sehr gering.
    Falls doch, wird es dann aber recht heftig.
    Auch wenn der folgende Vergleich natürlich hinkt: Jedem ist doch hoffentlich aus dem Kfz-Bereich bekannt, welche straf- und haftungsrechtlichen Folgen aus dem "Erlöschen der Betriebserlaubnis" entstehen, oder? Und nein, Luftrecht ist nicht lockerer, als Straßenverkehrsrecht, im Gegenteil ...
    „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
    Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
    (Friedrich Nietzsche)
  • Mini 4 Pro Zertifizierung

    Hey forum =)

    Leider habe ich kein passendes thema, zu meinem problem gefunden.
    Daher eröffne ich ein neuer Thread ich hoffe das ist inordnung.

    & zwar, zwecks zertifierungen & höhen limitierungen der dji Mini 4 Pro. (C0/C1)

    Wie ist das den eigentlich.
    Folgender Beispiel:

    Person X kauft sich eine nagelneue, in folie eingeschweiste Drohne. Die verpackung wurde weder geöffnet noch die drohne aktiviert/registriert. Womöglich aber vor dem 01.01.24 gekauft. Woher auch immer. Wie ist das nun? Ist es nicht so. Z.b es geht bei Media markt über die Theke. Wurde eingescannt bzw erfasst.
    Dieses Datum zählt doch?
    Oder zählt das datum, mit der man sich mit der drohne bei dji registriert?

    Wie ist das jetzt mit der zertifiezierung um höher wie z.b 120m! Zu fliegen?
    Ich danke euch für die Hilfe

    Mfg
  • gnorf schrieb:

    Wie kann man als Käufer einer dezertifizierten Mini 4 Pro eigentlich feststellen wann sie dezertifiziert wurde?
    Ich könnte mir vorstellen, dass DJI das anhand der SN vllt. nachprüfen kann, denn immerhin sendet man ja zusätzlich auch ein Bild mit dem entfernen Aufkleber an DJI, bevor die Entzertifizierung erfolgt.
    Bevor ich so eine Drohne kaufen würde, würde ich mich dbzgl. erst mal bei DJI erkundigen. Denn die Aktivierung, vor 2024, sagt ja noch nichts daüber wann die Dezertifizierung war. Und die muss ja, soweit ich es verstanden habe, auch vor 2024 erfolgt sein.
    Wenn diese Auskunft möglich sein sollte, würde ich mir, bevor ich bezahlen würde, und wenn es den geringsten Zweifel gibt, ob die noch C0 ist oder rechtzeitig dezertifizierter Bestand, zumindest die SN geben lassen und bei DJI nachfragen. Ansonsten würde ich die eben nicht kaufen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

  • Nach meinem Dafürhalten müsste DJI für Mini 4 P-Drohnen die in 2023 gekauft wurden und in 2023 dezertifiziert wurden einen QR-Code-Nachweis bereitstellen, den jeder mit einer in 2023 dezertifizierten Drohne über seinen account abrufen und im Falle eines privaten Verkaufs beilegen kann.

    Diese QR-Code-Nachweis müsste dann die Seriennummer und das Deferzitifiezierungsdatum enthalten.
  • Nein, habe ich nicht übersehen.
    Ich denke aber, das das Aktivierungsdatum ja nichts über das Datum der Dezertifizierung aussagt.
    Und, wie gesagt, sollte dies, m.M.n., wiederum von DJI feststell- und mitteilbar sein.
    Erfolgt die Dezertifizierung nämlich erst nach 2023, auch wenn die Aktivierung noch in 2023 war, ist das, wenn ich das richtig verstanden habe, auch unzulässig und die Drohne wäre quasi Elektronikschrott.
    Und da wäre der Nachweis des Entzertifizierungsdatums ggf. schon wichtig.
  • Das ist die Aussage von DJI.
    Natürlich kann eine Drohne die 2024 erst aktiviert wurde nicht in 2023 dezertifiziert worden sein.

    Und Dezertifizierungen vor 2024 sind unwichtig weil dadurch kein Nachteil entsteht

    Jens Wildner schrieb:

    Erfolgt die Dezertifizierung nämlich erst nach 2023, auch wenn die Aktivierung noch in 2023 war, ist das, wenn ich das richtig verstanden habe, auch unzulässig und die Drohne wäre quasi Elektronikschrott.
    Das wäre durchaus möglich....
    Hoffe doch dass dass nicht so oft passiert sein wird.

    Laut DJI sich dort auch jemand gemeldet, weil er am 3.1.2024 "aus Versehen" die Mini 4 Pro dezertifiziert hat. Der Warnhinweis wurde dabei wohl auch "aus Versehen" bestätigt.
    Das wurde dann an die Technik weitergeleitet und dort konnte nicht weitergeholfen werden.

    Also gibt es derzeit keinen 100% Schutz vor hirnbefreiten Personen :D ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gnorf ()

  • Natürlich kann eine Drohne die 2024 erst aktiviert wurde nicht in 2023 dezertifiziert worden sein.
    Das kann sie schon. Es ist nur unwahrscheinlich, dass jemand von einer noch nicht mal aktivierten Drohne schon seinen Aufkleber runter gepopelt, und sie dann nochmal in die Ecke gelegt hat.

    Bekam man von DJI keine Bestätigung geschickt, als man die Freischaltung beantragt hat? Die schicken doch sonst wegen jeder Kleinigkeit 5 mails.
  • skyscope schrieb:

    Da kann aber doch nun wirklich jeder selbst für Sorge tragen,
    Ehrlich gesagt habe ich darüber gar nicht nachgedacht, da ich tatsächlich davon ausgegangen bin und es erwartet habe, dass dann irgendwo steht "C0 aufgehoben am ..." o.s.ä., weil das ja nunmal ein wichtiges Kriterium ist.
    Ist ja nun leider nicht so.
  • Jens Wildner schrieb:

    da ich tatsächlich davon ausgegangen bin und es erwartet habe, dass dann irgendwo steht "C0 aufgehoben am ..." o.s.ä., weil das ja nunmal ein wichtiges Kriterium ist.
    Für DJI nicht. :)

    Und es sollte doch wohl klar (gewesen) sein, dass DJI für diese vergleichsweise paar Leutchen und den Spezialfall rund um die Mini 4 Pro höchstwahrscheinlich nicht für irgendeine Online-Abfrage oder ähnliches sorgt, und man sich für Kontrollen/Überprüfungen hinsichtlich des Nachweises der ordentlichen Deklassifizierung in 2023 entsprechend selbst vorzubereiten hat. So weit wird doch wohl jeder mitgedacht haben, oder etwa nicht?
    Immer erst mal mit dem Finger an die eigene Nase fassen, bevor man versucht ist, mit ihm von sich weg auf irgendwen anderen zu zeigen.
  • skyscope schrieb:

    Und es sollte doch wohl klar (gewesen) sein,
    Warum sollte das wohl klar gewesen sein? Woraus sollte man das schlussfolgern?
    Der Aufwand, für eine Online-Seite zum Ausdrucken, mit Datum und Uhrzeit der Entzertifizierung, nach Abschluss, am Ende der Aktion, wäre wohl mehr als marginal gewesen.

    skyscope schrieb:

    Und es sollte doch wohl klar gewesen sein, dass... man sich für Kontrollen/Überprüfungen hinsichtlich des Nachweises der ordentlichen Deklassifizierung in 2023 entsprechend selbst vorzubereiten hat
    Wo stand das?