skyspy schrieb:
Du hast bei onlinekäufen ein gesetzliches Ruckgaberecht von 14 Tagen.
Als DJI diesen Affenzirkus mit der Entzertifizierung eingeführt hat, da werden die sich mit Sicherheit auch im Vorfeld Gedanken über diejenigen Kunden gemacht haben, die hier aus Unwissenheit daneben langen werden
Schwierige Frage, es duerfte wohl fuer DJI kein Problem sein, die wieder zu Ent-Entzertifizieren, aber muessen die das tun? Kulanzfrage, denke ich.
Michael67 schrieb:
Sowas muss man auch beim Verkauf erwähnen, sonst macht man sich schnell der arglistigen Täuschung schuldig.
Die Unwissenheit ist ja selbstverschuldet, in jedem Hinweis auf die Deklassifizierung wurde das deutlich benannt.
Ich nehme ausserdem NICHT an, das der TS DJI fernmuendlich vorher noch mal kontaktet hat. Der hat hier im Forum das Thema gelesen, aber vermutlich nicht besonders ausgiebig.
Und bis vor einiger Zeit galt ja in D., damals auch noch fuer ziemlich jeden, das Unwissenheit nicht vor Strafe schuetzt!
Ich wuensche viel Glueck.
Im Allgemeinen ist DJI nicht besonders "schwierig", bei Ruecksendungen oder Reparaturen, Tauschdrohnen.
Vielleicht ist Deklassifizierung nichtmal bei denen im Blick, fuer/gegen 14 taegiges Rueckgaberecht!
DAS wuerde mich auch nicht wirklich wundern!