Fliegen mit C1 Drohne bei einem belebten Straßenfest

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Fliegen mit C1 Drohne bei einem belebten Straßenfest

      Guten Abend,

      die neue Drohnenverordnung ist nun schon ein paar tage in Kraft getreten und ich bin der Meinung das nun einiges einfacher geworden ist. Doch irgendwie fühlt sich es teilweise zu einfach an.
      Dazu möchte ich euch ein Fiktives Szenario aufzeigen und wie ich es bewerte. Hier möchte ich euch einladen Kritik zu äußern und mich auf eventuelle Fehler in meiner Bewertung hinzuweisen.

      Ich möchte keine Rechtsberatung oder dergleichen und werde auch niemanden auf seine Aussagen fixieren.

      Das Szenario (fiktiv, ich habe kein Gewerbe)

      Wir sind gewerblicher Anbieter für Film und Videoaufnahmen. Ein Kunde wünscht sich Luftbilder von einem belebten Straßenfest.
      Wir sind gewerblich versichert, besitzen eine Drohne der C1 Klasse und besitzen natürlich den A1/A3 Kenntnisnachweis.

      Das Straßenfest erstreckt sich über mehrere Straßen in einem kleinen Dorf.
      Dabei wäre es möglich Fotos aufzunehmen ohne Menschenmengen zu überfliegen. Da in dem Ort nicht alle Straßen für das Fest genutzt werden, ist es Möglich die Veranstaltung von außen zu umfliegen ohne die Menschenmenge zu gefährden.
      Weiterhin sind mehrere Einwohner damit einverstanden die Drohne über ihrem Privatgrundstück fliegen zu lassen. Dies sollte auch schriftlich belegt werden.
      Im Zweifelsfall ist auch beabsichtigt in einer höhe von 100-120 m die Gebäude zu überfliegen. Hier jedoch mit ausreichen Abstand zu den Menschen um beim Absturz niemand zu gefährden.
      Da die Menschen nicht auf den Bildern zu erkennen sind, und es sich ohnehin um eine Öffentliche Veranstaltung handelt, sollte auch der Datenschutz kein Problem sein.
      Durch die Beauftragung des Kunden (der Veranstalter) liegt auch für uns ein Interesse vor, diese Aufnahmen zu machen.

      Nach meiner Bewertung, ist dieses Szenario doch absolut rechtens. Oder übersehe ich etwas?
      Wir haben im Modellflugverein gerade vor ein paar Tagen darüber gesprochen und es gab eine rege Diskussion ob das jetzt wirklich erlaubt ist, oder nicht.

      Ich bitte um eure Einschätzung.
    • Du müsstest in dem Szenario sicherstellen können, daß Du niemanden unbeteiligtes überfliegen wirst - oder wo zumindest ernsthaft erwarten kannst, das Du niemanden überfliegen wirst.
      Damit fallen die umgebenden Straßen klar flach.

      Also ausser über Privatgrundstücken auf denen keine Unbeteiligten auftauchen dürften wüsste ich nicht, wo du da fliegen könntest.
    • Ja aber auch hier heißt es doch
      "Überflug von unbeteiligten vermeiden".
      Vermeiden heißt doch nicht verboten.
      Also nicht falsch verstehen ich bin auch der Meinung daß man hier nicht unnötig etwas riskieren sollte. Aber meiner Meinung ist das zu schwammig formuliert.
    • Inspire-Dude schrieb:

      Ja aber auch hier heißt es doch
      "Überflug von unbeteiligten vermeiden".
      Nicht ganz, die Formulierung in der deutschen Version der Verordnung ist die Folgende mit wenig schwammiger Bedeutung:

      "Die [C1 Luftfahrzeuge] müssen so betrieben werden, dass ein Fernpilot eines unbemannten Luftfahrzeugs keine Menschenansammlungen überfliegt und nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird."

      Spezifiziert wird das Ganze dann auch noch mal durch die AMC/GM dazu:

      "For UAS in class C1, before starting the UAS operation, the remote pilot should assess the area and should reasonably expect that no uninvolved person will be overflown. This evaluation should be made taking into account the configuration of the site of operation (e.g. the existence of roads, streets, pedestrian or bicycle paths), and the possibility to secure the site and the time of the day. "

      Übersetzt:

      Bei UAS der Klasse C1 sollte der Fernpilot vor Beginn des UAS-Betriebs das Gelände beurteilen und nach vernünftigem Ermessen ausschließen, dass eine unbeteiligte Person überflogen wird. Diese Bewertung sollte unter Berücksichtigung der Konfiguration des Einsatzortes (z. B. Vorhandensein von Straßen, Straßen, Fuß- oder Radwegen), der Möglichkeit der Sicherung des Ortes und der Tageszeit erfolgen.

      Bedeutet letztlich:

      Bei dem von dir skizzierten Vorhaben ist zu erwarten, dass Personen sich dem Stassenfest auch auf Nebenstrassen nähern und sich wieder von ihm entfernen, von daher ist der Überflug auch einzelner Unbeteiligter schon im Vorfeld nicht nach vernünftigem Ermessen von dir auszuschließen.
      Somit ist das ein Ausschlusskriterium für den Einsatz einer C1 klassifizierten Drohne zum Filmen von Festen in der Größenordnung, zumindest innerhalb der Offenen Kategorie, sprich ohne Genehmigung.

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    • Inspire-Dude schrieb:

      Das wird halt tatsächlich in diversen Videos zur neuen Drohnen Verordnung komplett anders suggeriert.
      Tja, da gibt es halt keine Qualitätskontrolle, was die Kompetenz der Experten (qua Selbsteinschätzung) angeht. Und mal zum jeweiligen YouTube-Thema ordentlich zu recherchieren dauert eben länger, ist aufwändiger, und bedarf auch mehr Köpfchen, als bspw. durch 10 Minuten wahllose Laberei den Sponsor zu befriedigen oder schnell mal ein paar Affiliate Links zum Kohle-Abgreifen zu generieren. ;)
    • Kurz zu einem realen Fall:
      Ich bin nicht bei Tiktok, habe aber diese Links gefunden. Man kann sich das einfach als "Gast" anschauen.

      tiktok.com/@wissam.radwan8/vid…20hamburg&t=1707471835293

      tiktok.com/@fridaysforfuturehh/video/7329262625601096993

      Wer kommt unter welchen Voraussetzungen an eine Genehmigung für sowas?
      Das zweite Video scheint von FridaysForFuture zu sein.
      Gehen die zum Amt und fragen: "Wir möchten unsere Demo dokumentieren...dürfen wir drüber fliegen?"
      Oder wie ist da der Ablauf? 8)
    • rodi schrieb:

      ich sehe bei den TikTok Beispielen 2 Möglichkeiten.

      1. Professioneller Pilot in Specific

      2. das leider viel verbreitete "Legal - Illegal - Sche**egal"
      Ich war mit meiner Drohne bei dieser Demonstration ebenfalls am Werkeln und hatte meinen Flug sowohl mit der Polizei abgesprochen als auch eine Flugverkehrsfreigabe für die Kontrollzone. Kurz nach meinem ersten Flug wurde mir allerdings von der Polizei keine weiteren Flüge mehr gestattet, da der Polizeihubschrauber die Lage aus der Luft begutachtete. Das war kurz vor Beginn der Kundgebung.

      Insofern tendiere ich zu der Vermutung Nummer 2, dass hier einfach irgendjemand seine Drohne über Menschenmassen in Gegenwart bemannter Luftfahrt und im Einsatzgebiet der Polizei bewegt hat — von den ganzen umliegenden Geozonen mal ganz zu schweigen. Ich selbst habe während des Aufzugs sieben Mal beobachtet, dass Drohnen über den Demonstrationszug geflogen sind, angeblich sollen ja am Gänsemarkt sogar zwei Drohnen kollidiert sein.

      Aber ich schrieb ja auch schon in einem anderen Thread, dass ich sehr erstaunt bin, mit welchem Selbstbewusstsein einige Fernpiloten bei Demonstrationen für Landwirtschaft oder für Demokratie zugange sind. Es gibt ja auch unzählige Videos von Flügen am Brandenburger Tor innerhalb der so genannten Inneren nautischen Meile um den Bundestag in unmittelbarer Nähe zur amerikanischen Botschaft. Da diese Videos auch nach vielen Wochen noch online sind, vermute ich mal, dass der Verfolgungsdruck seitens der Behörden so groß nicht ist. Und wenn irgendjemand seine C0-Drohne ohne Remote-ID irgendwo bei einem Aufzug über die Menschenmassen lenkt, wird man dem Fernpiloten ja allenfalls mit viel Glück noch habhaft.