Moin zusammen,
ein wirklich tolles Forum habt ihr hier!!!
Sehr hilfreiche Infos aus allen Bereichen.
Ich habe die SuFu extensiv bemüht, aber es scheint hier keine Rechtssicherheit zu geben. Folgende Situation:
Ich plane eine DJI Mini 4 pro anzuschaffen. In erster Linie um zum einen meine Gebäude auf meinem Grundstück zu inspizieren (Dächer, Regenrinnen, Anschlüsse...), zum anderen für berufliche Inspektionen (da fühle ich mich rechtssicher ).
A1/A3 (auch wenn nicht nötig) habe ich schon gemacht. (War übrigends ein Witz, bin aber auch etwas vorbelastet durch PPL).
Gewerbliche Haftpflicht und Registierung ist klar.
Mein Problem ist mein Grundstück: Laut dronemaps24.org ist der Bereich "blau" => Industrieanlagen. (Copyright von angehängtem Bild ist bei dronemaps24.org)
Ich weiss mit Sicherheit (Flächennutzungsplan) das es sich um ein GE-Gebiet (und kein GI-Gebiet) handelt. Ansässige Unternehmen sind in erster Linie Autohändler, Sanitärzubehör, ein Schrottplatz, Küchenstudio, Baustoffhandel, DEKRA ein Baumarkt usw.
Einige von Euch vertreten ja die Ansicht, dass ein GE-Gebiet Industrieanlagen per Definition ausschliesst. Gibt es diesbezüglich inzwischen eine Rechtssicherheit?
Um auf Nummer sicher zu gehen, meint Ihr das LBA würde eine Anfrage meinerseits ernstnehmen und beantworten, oder würden die sich eher totlachen?
Oder soll ich mir einfach nicht zuviele Gedanken machen?
Ich versuche nur im Vorfeld alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Kopter, und Bussgelder im Zusammenhang mit selbigen, scheinen ja momentan ein zunehmender Trend zu sein. Auch wenn eine Mini 4 Pro nicht viel kostet, wenn ich sie dann für mein Grundstück/meine Immobilie nicht nutzen kann, dann spar ich mir das Geld lieber.
Ich würde mich über Eure Meinung / Einschätzung sehr freuen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Dirk
ein wirklich tolles Forum habt ihr hier!!!
Sehr hilfreiche Infos aus allen Bereichen.
Ich habe die SuFu extensiv bemüht, aber es scheint hier keine Rechtssicherheit zu geben. Folgende Situation:
Ich plane eine DJI Mini 4 pro anzuschaffen. In erster Linie um zum einen meine Gebäude auf meinem Grundstück zu inspizieren (Dächer, Regenrinnen, Anschlüsse...), zum anderen für berufliche Inspektionen (da fühle ich mich rechtssicher ).
A1/A3 (auch wenn nicht nötig) habe ich schon gemacht. (War übrigends ein Witz, bin aber auch etwas vorbelastet durch PPL).
Gewerbliche Haftpflicht und Registierung ist klar.
Mein Problem ist mein Grundstück: Laut dronemaps24.org ist der Bereich "blau" => Industrieanlagen. (Copyright von angehängtem Bild ist bei dronemaps24.org)
Ich weiss mit Sicherheit (Flächennutzungsplan) das es sich um ein GE-Gebiet (und kein GI-Gebiet) handelt. Ansässige Unternehmen sind in erster Linie Autohändler, Sanitärzubehör, ein Schrottplatz, Küchenstudio, Baustoffhandel, DEKRA ein Baumarkt usw.
Einige von Euch vertreten ja die Ansicht, dass ein GE-Gebiet Industrieanlagen per Definition ausschliesst. Gibt es diesbezüglich inzwischen eine Rechtssicherheit?
Um auf Nummer sicher zu gehen, meint Ihr das LBA würde eine Anfrage meinerseits ernstnehmen und beantworten, oder würden die sich eher totlachen?
Oder soll ich mir einfach nicht zuviele Gedanken machen?
Ich versuche nur im Vorfeld alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Kopter, und Bussgelder im Zusammenhang mit selbigen, scheinen ja momentan ein zunehmender Trend zu sein. Auch wenn eine Mini 4 Pro nicht viel kostet, wenn ich sie dann für mein Grundstück/meine Immobilie nicht nutzen kann, dann spar ich mir das Geld lieber.
Ich würde mich über Eure Meinung / Einschätzung sehr freuen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Dirk