Industrieanlage vs. Gewerbegebiet

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Industrieanlage vs. Gewerbegebiet

      Moin zusammen,

      ein wirklich tolles Forum habt ihr hier!!!

      Sehr hilfreiche Infos aus allen Bereichen.

      Ich habe die SuFu extensiv bemüht, aber es scheint hier keine Rechtssicherheit zu geben. Folgende Situation:

      Ich plane eine DJI Mini 4 pro anzuschaffen. In erster Linie um zum einen meine Gebäude auf meinem Grundstück zu inspizieren (Dächer, Regenrinnen, Anschlüsse...), zum anderen für berufliche Inspektionen (da fühle ich mich rechtssicher :) ).

      A1/A3 (auch wenn nicht nötig) habe ich schon gemacht. (War übrigends ein Witz, bin aber auch etwas vorbelastet durch PPL).
      Gewerbliche Haftpflicht und Registierung ist klar.

      Mein Problem ist mein Grundstück: Laut dronemaps24.org ist der Bereich "blau" => Industrieanlagen. (Copyright von angehängtem Bild ist bei dronemaps24.org)



      Ich weiss mit Sicherheit (Flächennutzungsplan) das es sich um ein GE-Gebiet (und kein GI-Gebiet) handelt. Ansässige Unternehmen sind in erster Linie Autohändler, Sanitärzubehör, ein Schrottplatz, Küchenstudio, Baustoffhandel, DEKRA ein Baumarkt usw.

      Einige von Euch vertreten ja die Ansicht, dass ein GE-Gebiet Industrieanlagen per Definition ausschliesst. Gibt es diesbezüglich inzwischen eine Rechtssicherheit?

      Um auf Nummer sicher zu gehen, meint Ihr das LBA würde eine Anfrage meinerseits ernstnehmen und beantworten, oder würden die sich eher totlachen?

      Oder soll ich mir einfach nicht zuviele Gedanken machen?

      Ich versuche nur im Vorfeld alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Kopter, und Bussgelder im Zusammenhang mit selbigen, scheinen ja momentan ein zunehmender Trend zu sein. Auch wenn eine Mini 4 Pro nicht viel kostet, wenn ich sie dann für mein Grundstück/meine Immobilie nicht nutzen kann, dann spar ich mir das Geld lieber.

      Ich würde mich über Eure Meinung / Einschätzung sehr freuen.

      Vielen Dank und viele Grüße,

      Dirk
    • Hallo Jens,

      erstmal ganz lieben Dank!!

      Habe jetzt mal bei Dipul (kannte ich nicht) geschaut:


      - Industrieanlagen 8o
      - Industrie und Enrgieversorgung (1 Zone) 8o 8o 8o

      Dann vergess ich das mit der Drohne wohl ganz schnell.

      Das ist doch ein Witz, ich kenne alle hier ansässigen Betriebe (zu 70% sogar perönlich), wir reden hier über deutlich weniger als 1km2. Hier sind weder Energieversorger, noch irgendwelche andere Industrieanlagen (in dem Sinne wie sie hier im Forum diskutiert werden bzw. auch rechtlich bei Vertragsstrafen (anderes Thema, damit habe ich beruflich zu tun) definiert werden) ansässig.

      Was tun?

      Auf gesunden Menschenverstand hoffen und einfach machen.
      Oder LBA anschreiben und um eine "Neubewertung" bitten. Du kennst Dich in der Thematik wohl sehr gut aus.

      Oder einfach weniger Gedanken machen?

      Danke Dir nochmal.

      Gruß,

      Dirk

      P.S.: Ich meine zu wissen das Industrieanlagen in einem GE Gebiet gar nicht erichtet werden dürfen. Werde mich aber mal beim Bauamt in Hamm erkundigen. :)
    • Sorry, hatte Deine letzte Antwort in dem verlinkten Thread noch nicht gesehen.

      Selbsteinschätzung aufgrund von gesundem Menschenverstand in Kombination mit Fakten (weder Energieversorgung noch Industrieanlagen ansässig) scheint ja doch noch was wert zu sein.

      Bleibt nur die Frage ob es Sinn macht (rein aus Prinzip bei dem behördlichen Wahnsinn) mal freundlich beim LBA anzufragen wo deren Einstufung herkommt. :) :)

      In diesem Sinne nochmals Danke.

      Gruß,

      Dirk
    • @willi62
      Habe es gerade auf meinem Handy probiert. Da funktionieren alle drei Links und waren dort sicher noch nicht gecasht. :)
      Habe es gerade nocmal bei meiner Freundin auf dem Handy getestet.
      Links funktionieren nur nach/mit Anmeldung/Login. Nach dem Abmelden funktionieren die dann wieder nicht mehr.
    • Hey,

      möchte keinen Stress machen. Der Vollständigkeit halber, auch wenn angemeldet, laufen Link 2 und 3 ins Leere. K.A. warum.

      Ist aber auch egal. :) :) :)

      Mich würde trotzdem noch Eure Meinung bzgl. einer höflich formulierten und freundlichen Anfrage beim LBA bzgl. der Basis deren Einordnung meiner Umgebung in Zone 1 (Industrie und Energieversorgung) und Industrieanlagen, obwohl weit und breit nichts dergleichen zu sehen ist, interessieren.

      Auf der anderen Seite, wer viel fragt gerät auch schnell in einen Fokus.

      Anyhow, Drohne ist bestellt. :) :)

      Gruß,

      Dirk
    • PAT70 schrieb:

      Ich würde mich über Eure Meinung / Einschätzung sehr freuen.
      Siehe Industrieanlage??, vor dem Hintergrund von Drucksache 159/21 und der dortigen Erläuterung, welche Industrieanlagen gemeint sind. Und ja, bspw. Lagerstätten, die darunter fallen, können sich auch in einem Gewerbegebiet befinden.

      Natürlich ist es Quatsch, in irgendwelchen Map-Diensten gleich ganze Gewerbegebiete als Geo-Zonen auszuweisen, dafür fehlt gem. LuftVO die Grundlage. Aber es gibt halt keine veritablen Datensätze als Geo-Daten zu den gem. LuftVO tatsächlich zugehörigen Industrieanlagen, somit wird auch in DIPUL eher zu viel als zu wenig ausgewiesen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Also Map2Fly zeigt es dort zumindest, bzgl. Energieerzeugung/-verteilung, etwas differenzierter, aber bzgl. Gewerbe/Industrie leider auch nicht.
      Von daher, vermute ich, wirst Du auch vom LBA keine befriedigendere Antwort erhalten.
      Für hamburg kann man eine Allgemeinerlaubnis bekommen, mit der man im 100m-Radius, aber nicht über, um Industieanlagen fliegen darf.
      Ob es das für NRW auch so gibt, das weiß ich nicht, aber so eine, ggf. ähnliche, Erlaubnis von der LFB-NRW wäre vermutlich der einzige Weg, rechtsicher dort zu fliegen.
      Denn ich vermute, Du kannst nicht 100%-ig ausschließen, dass dort nicht vllt. doch irgend ein Betrieb als Industrieanlage definiert ist. Solltest Du aber, für einen Umkreis von 100m um Dich herum, die Grenze zu einer Industrieanlage 100% sicher ausschließen können, dann könntest Du, wenn Start von einem privaten (Gewerbe)Grundstück, mit Erlaubnis des Eigentümers, m.E. (ohne Gewähr) dort fliegen.
    • @Willi: Keine Ahnung wer die Daten erhebt. Irgendwer muss es ja tun, und irgendwo muss man dem ja widersprechen können. Aber das würde wohl auf Don Quichotte hinauslaufen (Kampf gegen Windmühlen).

      @Skyscope: Danke Dir! Eine rechsverbindliche Definition finde ich dort zwar nicht, aber es zeigt das es diesbezüglich keine Rechtssicherheit gibt.

      Ich glaube ich melde mich wieder ab, lösche meine Frage und vertraue auf gesunden Menschenverstand.

      Ich bleibe hier und vertraue auf gesunden Meschenverstand. :)

      Ich bin wahrscheinlich naiv im Hinblick auf Minikopter (wie gesagt, Anfänger), aber wenn ich überlege das ich im Golf-Lauftraum eine Cessna 172 (TO Gewicht um 1000kg) VFR 1000ft (ca. 300m) über dicht besiedeltem Gebiet und sogar Menschenansammlungen fliegen darf bin ich doch etwas erstaunt im Hinblick auf die Restriktionen für C0-Drohnen. Jeder Vogel der (aus welchen Gründen auch immer) vom Himmel fällt hat ein höheres "Kampfgewicht" und baut aufgrund der Aerodynamik deutlich mehr kinetische Energie auf, als ein 250g Plastikteil das unkontrolliert vom Himmel fällt.

      Bin mal auf nächste Woche gespannt, wenn die Mini4 dann kommt.

      In diesem Sinne,

      Gruß,

      DIrk

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PAT70 () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

    • Jens Wildner schrieb:

      Also Map2Fly zeigt es dort zumindest, bzgl. Energieerzeugung/-verteilung, etwas differenzierter, aber bzgl. Gewerbe/Industrie leider auch nicht.
      Von daher, vermute ich, wirst Du auch vom LBA keine befriedigendere Antwort erhalten.
      Für hamburg kann man eine Allgemeinerlaubnis bekommen, mit der man im 100m-Radius, aber nicht über, um Industieanlagen fliegen darf.
      Ob es das für NRW auch so gibt, das weiß ich nicht, aber so eine, ggf. ähnliche, Erlaubnis von der LFB-NRW wäre vermutlich der einzige Weg, rechtsicher dort zu fliegen.
      Denn ich vermute, Du kannst nicht 100%-ig ausschließen, dass dort nicht vllt. doch irgend ein Betrieb als Industrieanlage definiert ist. Solltest Du aber, für einen Umkreis von 100m um Dich herum, die Grenze zu einer Industrieanlage 100% sicher ausschließen können, dann könntest Du, wenn Start von einem privaten (Gewerbe)Grundstück, mit Erlaubnis des Eigentümers, m.E. (ohne Gewähr) dort fliegen.
      Hm, aber irgendwo müssen die Daten doch herkommen.?.
      Oder ist das sowas: Haben wir immer so gemacht, stand irgendwo, bleibt so...

      Aber ich mache mir da jetzt deutlich weniger Gedanken drum als vor 3 Stunden. :) :) :) :)

      Danke an Euch!!
    • PAT70 schrieb:

      Mich würde trotzdem noch Eure Meinung bzgl. einer höflich formulierten und freundlichen Anfrage beim LBA bzgl. der Basis deren Einordnung meiner Umgebung in Zone 1 (Industrie und Energieversorgung) und Industrieanlagen, obwohl weit und breit nichts dergleichen zu sehen ist, interessieren.
      Gegen eine freundliche Anfrage spricht meines Erachtens absolut nichts dagegen. Allerdings sollte hier wohl eher die DFS der richtige Ansprechpartner sein, der die Karten mit erstellt.
      dfs.de/homepage/de/drohnenflug/


      PAT70 schrieb:

      Das ist doch ein Witz, ich kenne alle hier ansässigen Betriebe (zu 70% sogar perönlich)
      Sollte es hier tatsächlich eine Industrieanlage lt. §21h Abs. 3 Nr. 3 LuftVO geben, kannst du ja immer noch den Betreiber fragen, ob du auf deinem Grundstück fliegen darfst.
    • @Fever: Vielen Dank, denke auch das das der richtige Ansprechpartner ist.

      Habe jetzt auf dipul doch noch etwas mehr Informationen gefunden:



      Es scheint also eine einzelne Industrieanlage hier zu geben. Leider führt die kryptische Identifikation ("DFSDEINIGXX5166609307761553000059") bei der Suche im www ins Leere.


      *Verschwörungstheorie an*: Vielleicht gibt es hier ja eine gut getarnte, hochgeheime Anlage *Verschwörungstheorie aus*


      Spass bei Seite, ich werde mal freundlich bei der DFS nachfragen. Irgendwo muss die ID ja herkommen.

      Viele Dank und viele Grüße,

      Dirk
    • Diese „Identifikation“-(snummer) wird außerhalb dipul’s keinerlei Bedeutung und Sinn haben. Das wird einfach bei denen selbst verwendet, vermute ich.

      Letztlich ist es doch recht einfach aufgebaut und hat nichts mit Verschwörungstheorie zu tun.

      Bisschen die Augen öffnen, die Zahlen und Buchstaben anschauen und überlegen.

      Bei der von dir im Screenshot genannten „Identifikation“-(snummer) ist das ganze wie folgt:

      DFSDEINIGXX5166609307761553000059

      Teilen wir das ganze doch mal auf

      DFS DE INIG XX 516660930 7761553000059

      Das wird wohl folgendes bedeuten
      • DFS: Deutsche Flugsicherung
      • DE: Deutschland
      • INIGXX: Industrieanlagen
      • 516660930: Breitengrad (Koordinaten)
      • 7761553000059: Längengrad (Koordinaten)
      Was auffällt, wenn man verschiedene 21h-Kategorien anklickt, dass nach dem DE diese Kürzel kommen: (kleiner Auszug)
      • ABABXX: Bundesautobahn
      • BFBSXX: Bundesstraße
      • BHBHXX: Bahnanlage (sämtliche Bahnhöfe wie Haltestation, Bahnhof, Hauptbahnhof, etc. pp.)
      • BSEBXX: Bahnanlage (Gleise)
      • FFFHXX: FFH-Gebiet
      • FPHPXX: Hubschrauberlandeplatz (Flugplatz)
      • FPMFXX: Flughafen (Militär)
      • FPVPXX: Verkehrslandeplatz/Sonderplatz (Flugplatz)
      • FPSGXX: Segelfluggelände (Flugplatz)
      • INIAXX: Industrieanlage (Krankenhaus)
      • INIGXX: Industrieanlage
      • KHKRXX: Krankenhaus
      • MAMAXX: Truppenübungsplatz (Militärische Anlage)
      • MASOXX: Militärische Anlage
      • OSZLXX: Zoll
      • POLPXX: Liegenschaft der Polizei
      • STSHXX: Stromleitung
      • VGVGXX: Vogelschutzgebiet
      • WGWGXX: Wohngrundstücke
      usw… usw… usw…

      Ansonsten

      Was diese zwei X‘e zu bedeuten haben, keine Ahnung. Erschließt sich mir nicht.

      Bei den Koordinaten fehlt das sonst bekannte Komma bzw. der Punkt. Da die Eingaben in ein Koordinatensystem teils ein kleinwenig Abweichung hat/ausgibt, vermute ich, dass eventuell bei den jeweils letzten Zahlen vom den Breiten- & Längengraden eine Zoomgröße dabei ist. Wie gesagt, Vermutung. Beim Test meiner Identifikationsnummer, bin ich immer einige Meter bis 1 - 2 km vom eigentlich eingeben Standort X rausgekommen.

      Wenn ich deine Zahlen der Identifikationsnummer aufteile, wäre das:
      • Breitengrad: 51.6660930
      • Längengrad: 7.761553000059
      Adresse:

      Gehle & Schilp GbR
      Küferstraße 4
      59067 Hamm
      Deutschland

      Ein, wie Du erwähntest, Gewerbegebiet mit Autohäusern, DEKRA, Fast Food, usw. ist