Erweiterte Warnzone

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    • Erweiterte Warnzone

      Hallo Zusammen,

      ich suche schon seit geraumer Zeit hier in der Suchfunktion sowie in Google, dipul und Droniq eine genaue Erklärung des Begriffs "Erweiterte Warnzone" ohne richtig fündig geworden zu sein.

      Deshalb hier mal die Frage die ich in den Suchen nicht beatwortet bekommen habe: Darf ich hier fliegen, und wenn ja wie hoch?
    • diese "erweiterten" Warnzonen sind was DJI-internes. Da die aber den Geofence abgeschaltet haben, kannst (und solltest) du dich nicht mehr danach richten, was dir die Funke auf dem Bildschirm anzeigt. Wichtig sind einmal das, was auf dipul angezeigt wird, der 21h LuftVO, die EU DVO und welche eventuellen Einschränkungen deine jeweilige Gemeinde erlassen hat um es mal SEHR grob zusammenzufassen.

      Außerdem... 1. Ergebnis bei Google: Erweiterte Warnzone starten?

      PS: da seit 1.1. sämtliche Drohnen über 250g ohne C Sticker nur noch in Open A3 fliegen dürfen, habe ich damit begonnen mich über das Thema Verbände zu informieren. Hab das mit einigen im entsprechenden Thread auch rauf und runter diskutiert, bis mehr oder minder unfreiwillig so mancher mit seiner Geduld an die Grenzen gekommen ist, bis es bei mir endlich mal geklickt hat im Hirn. Du hast zwar keinen Freifahrtschein im Verband aber ein paar Dinge fallen durchaus schon weg. Beispielsweise die erwähnte Änderung, weil die Verbände in DE eine Betriebserlaubnis bekommen haben und man deswegen als Mitglied dann in der sogenannten speziellen Kategorie fliegen darf. "Speziell" hat, so wie es mir erklärt wurde, pauschal keine Einschränkungen wie Open. Die Einschränkungen legt man sich quasi selber auf mit dem Regelwerk, das man aufstellt um eben die Genehmigung dafür zu bekommen nach dieser Kategorie fliegen zu dürfen.

      Schwurbelmeister hat das Thema hier extrem ausführlich und verständlich beschrieben mit sämtlichen relevanten Nachweisen: Verbandsmitgliedschaft - Sonderrechte

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von JCrook ()

    • Danke für die Antwort.

      ich denke nicht das die Erweiterten Warnzonen ein DJI Produkt ist, denn sie sind auf der Dipul Karte eingezeichnet.... Und Dipul wird wohl kaum etwas von DJi übernehmen.
    • Hab gerade geschaut. Du meinst die Behörden oder? Ja, die sind in dipul orange dargestellt, aber eben NICHT gleichzusetzen mit diesen "erweiterten" Warnzonen. Es gibt im 21h keinerlei "Warnzonen" per se. Diese Markierungen beziehen sich auf Abs. 3 Nr. 3 und 4

      "über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, [...]"


      "über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder (wieso ist das zensiert?) und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat,"
    • Nein,

      leider bekomme ich hier keinen Screenshot rein.

      Geh mal unter Flughäfen (z.B. Nordholz bei Cuxhaven). Die sind großflächig rechteckig orange umrahmt.
      Meine Frage war welche Einschränkungen es innerhalb des Rechtecks gibt.
    • Cuxlandcopter schrieb:

      Geh mal unter Flughäfen (z.B. Nordholz bei Cuxhaven). Die sind großflächig rechteckig orange umrahmt.
      Das nennt sich "Kontrollzone" (oder englisch CTR), und wird von DJI als "erweiterte Warnzone" abgebildet.

      "Erweiterte Warnzone" ist wie oben gesagt eine reine DJI-Nomenklatur, das Luftrecht kennt sie nicht. Also Obacht bei der Verwendung von Begriffen, sonst kommt es eben zur unnötigen Verwirrung.

      Zu den Einschränkungen in Kontrollzonen (grundsätzlich Flugverbot nach § 21 LuftVO) die Suchfunktion nutzen, googeln (auch nach befreienden Allgemeinverfügungen gem. § 21h Abs. 3 Ziff 9. LuftVO) oder bspw. die LBA Schulung mal machen, das ist nun tatsächlich hier bereits vollumfänglich besprochenes Grundlagenwissen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Cuxlandcopter schrieb:

      Die sind großflächig rechteckig orange umrahmt.
      wie gesagt, DJI hat den Geofence abgeschaltet dieses Jahr. Deshalb sind die jetzt orange. Vorher waren sie rot und die Drohne hat dort auch gestoppt. Allerdings darf DJI als Hersteller die Nutzer in DE nicht selber einschränken. Den exakten Grund und Paragrafen müsste ich selber nochmal rausfinden, das Thema wurde aber auch in einigen Videos schon angeschnitten. In Österreich z.B. hast du den Geofence noch.
    • JCrook schrieb:

      wie gesagt, DJI hat den Geofence abgeschaltet dieses Jahr. Deshalb sind die jetzt orange. Vorher waren sie rot und die Drohne hat dort auch gestoppt.
      Nein, Kontrollzonen waren auch vorher "Erweiterte Warnzonen".
      Mit dem was früher Rot war, beziehst du dich auf die große Flughäfen und deren eigentliche Fläche innerhalb der Flughafenbegrenzung. Dann gab es da drumherum mit etwas Abstand noch blaue "Authorisierungszonen", für die eine Freischaltung bei Fly Safe erforderlich war, was nun entfallen ist.