Sicherstellung Polizei Menschenmenge+Flughafen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • MajorGriffon schrieb:

      Bußgelder werden von Behörden aufgrund von Rechtsvorschriften verhangen und von Verwaltungsgerichten kontrolliert.
      Strafen werden von Gerichten verhangen.

      Ein Katalog ist eher die Ausnahme um eine Vielzahl gleichartiger Delikte effizient zu ahnden. Z.B. Verkehr.
      Normal gibt es einen Rahmen innerhalb dessen die Behörde das Bußgeld im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens festlegt.
      Danke für die Info. Gibt es denn einen Bundeseinheitlichen Rahmen für Fliegen über Menschenmenge oder über 120m? Oder entscheiden das die Ämter in jedem Bundesland oder Verwaltungsgerichtsbezirk unterschiedlich?
    • Rabbit55 schrieb:

      Gibt es denn einen Bundeseinheitlichen Rahmen für Fliegen über Menschenmenge oder über 120m?
      Häää =O - wie jetzt? ?(
      Beides ist, auf jeden Fall in der Offnen, bundeseinheitlich verboten!
      Der bundeseinheitlichen Rahmen für Verstöße findest Du hier. Eine Staffelung von 10 - 50Tsd. und wofür findest Du dann dort in Abs. (3).
      Und dann gibt es noch eine Liste mit Ordnungswidrigkeiten - die auf §58 Absatz (1), Nummer 10 verweisen, die wiederum in §58 Absatz (3) bei 50Tsd. erwähnt wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Kommt der Beschuldigte nun vor Gericht oder wird nur ein Bußgeld verhängt? Ich gehe mal davon aus, dass der Beschuldigte vor dem Kadi kommen wird.
      Der Richter wird mit sicherlich keine 50000 Euro Strafe verhängen. Als Ersttäter ist noch mit einem milden Urteil zu rechnen, quasi gibt es eine gelbe Karte. Ein paar Hunderter, wenn es blöd läuft auch noch die Gerichtskosten und Auflagen sich registrieren zu lassen.
      In seiner Stelle würde ich vor dem Gerichtstermin ganz schnell den kleinen Drohnenführerschein machen, das würde sicherlich als Einsicht punkten und dem Richter vermitteln, dass er so etwas nie wieder macht.
    • B69 schrieb:

      Rabbit55 schrieb:

      gibt es auch einen Bundeseinheitlichen Rahmen für ein Bußgeld
      nein ... und hier off topic, Details siehe Strafenkatalog / Strafmaß
      btt
      PXT fragt hier welche Strafe oder Bußgeld er erwarten kann, für verschiedene Handlungen.
      - nichtangemeldete Drohne
      - fliegen im Kontrollbereich
      - fliegen über 120m
      - Gefährdung des Luftverkehrs
      - fliegen über Menschengruppen
      Leider gibt es auch in dem obengenannten Thread keine einfache Antwort auf die Frage, wie diese Ordnungswidrigkeiten und eventuell Straftaten geahndet werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rabbit55 ()

    • Zum Thema wurde hier ja schon mehr als genug gesagt, aber ich wollte mal anmerken, dass hier immer mit Begriffen wie "grobe Fahrlässigkeit" und "Vorsatz" um sich geworfen und den Leuten Angst gemacht wird als gäbe es kein morgen, das ist aber meist nicht gerechtfertigt.

      Erstens gibt es genug Versicherungen, die auf die Einrede bei Fahrlässigkeit oder sogar grober Fahrlässigkeit verzichten. Das gilt sowohl für Haftpflicht als auch für Rechtsschutzversicherungen. Die sind in der Regel auch nicht viel teurer, man sollte halt genau schauen, was für Policen man abschließt. Und für GROBE Fahrlässigkeit muss man schon ziemlichen Bockmist bauen, wobei der Autor hier da natürlich im Boot sein könnte mit der Menschenmenge und dem Flughafen...je nachdem wie die Details aussehen. Auch besonders dumm sowas in Bayern zu bringen wo die Behörden für ihre Law and Order Mentalität geradezu berühmt sind.

      Noch enger wird es dann beim Vorwurf des Vorsatzes, den ich hier schon gelesen habe....abgesehen davon, dass auch etwas hätte passieren müssen, würde der Vorsatz halt bedingen, dass ich dieses Ergebnis herbeiführen wollte.

      Sprich wenn jemandem die Drohne auf den Kopf fällt, liegt nur dann Vorsatz vor, wenn es auch mein Ziel war die Drohne einer Person auf den Kopf fallen zu lassen...

      Also man sollte vielleicht einfach ein bisschen zurückhaltend sein mit juristischen Begriffen, die man selbst nur vom Hörensagen kennt, das ist alles was ich sagen will.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monopohl ()

    • Es gibt 3 Arten des Vorsatzes und ebensoviele zur Fahrlässigkeit.
      Wenn du hier also schon jemanden in der Verwendung maßregeln möchtest, solte dein Vortrag die des "bedingten Vorsatzes" und der "bewussten Fahrlässigkeit" behandeln, sonst

      monopohl schrieb:

      ... sollte [man] vielleicht einfach ein bisschen zurückhaltend sein mit juristischen Begriffen, die man selbst nur vom Hörensagen kennt
    • Ich habe niemanden gemaßregelt sondern - mMn zu Recht wenn man sich hier manche Beiträge ansieht - angeregt mit diesen Begriffen nicht ungerechtfertigt um sich zu werfen und deinen Hinweis auf die feinen Unterschiede bei diesen Begrifflichkeiten, kann man daher im Prinzip problemlos meinem Appell hinzufügen.

      Ich habe auch nur Beispiele gegeben und keinen "Vortrag" gehalten, ich bin kein Jurist und würde mich daher nie soweit aus dem Fenster lehnen wie das einige hier regelmäßig tun ;)
    • Naja nur findet hier oft das Gegenteil statt, ohne jedes Rüstzeug. Und genau da rege ich an es sich vielleicht einfach mal zu sparen, auch wenn es ach so viel Spaß macht die bösen Gesetzesbrecher hier mal so richtig zu bashen....

      Fühlst du dich eigentlich persönlich angesprochen (war nicht meine Absicht) oder warum reagierst du hier so defensiv?
      Wenn man sich anguckt wie penibel du sonst bist verwirrt es mich, dass du auf einen solchen Appell so ablehnend reagierst.

      (Rethorische Frage, ich wollte nur etwas anmerken und den Thread nicht komplett ins OT ziehen, daher ist das Thema für mich erledigt).

      P.S.: Geschickt wie du hier implizierst dass du vielleicht eine entsprechende Ausbildung genossen haben könntest.... :D aber hinfällig, denn gegen QUALIFIZIERTE Aussagen richtet sich mein Post ja in keinster Weise.
    • monopohl schrieb:

      Noch enger wird es dann beim Vorwurf des Vorsatzes, den ich hier schon gelesen habe....abgesehen davon, dass auch etwas hätte passieren müssen, würde der Vorsatz halt bedingen, dass ich dieses Ergebnis herbeiführen wollte.
      Sprich wenn jemandem die Drohne auf den Kopf fällt, liegt nur dann Vorsatz vor, wenn es auch mein Ziel war die Drohne einer Person auf den Kopf fallen zu lassen...
      Da wage ich noch mal eine unqualifizierte Bemerkung, da kein Jurist.
      Wenn jemand die Höhenbegrenzung der Drohne auf 120m durch Entzertifizierung aufhebt und danach über 120m fliegt, könnte man durchaus den Begriff Vorsatz hinterfragen. Die Entfernung der Höhenbegrenzung war der einzige Vorteil die die Entzertifizierung gebracht hat. Ein Nachteil ist, das man auch nicht mehr über unbeteiligte Menschen fliegen darf, auch nicht wenn es keine dicht gedrängte Gruppe ist.
      Die Bestimmung nicht in der Nähe zum Flughafen zu fliegen zu dürfen, dient der Abwehr einer "abstrakten Gefahr", da braucht es nicht zu einer wirklichen "konkreten Gefahr" kommen.
    • Da mag was dran sein, bin wie gesagt kein Jurist und kann das nicht abschließend bewerten. Mein Post war auch allgemein gemeint weil es mir nicht nur in diesem Beitrag aufgefallen ist sondern in vielen Threads mit diesen Begrifflichkeiten um sich geworfen wird, oft anscheinend nur um Leuten eins überzubraten und das finde ich daneben wenn es nicht einmal wirklich korrekt ist.

      Was nicht heißt dass man nicht vor Gefahren warnen oder Leute mahnen darf sich an die Gesetze zu halten, aber manche gefallen sich hier offensichtlich schon extrem in der Pose mit erhobenem Zeigefingerund als würden sie selbst nie irgendwelche Regeln übertreten in ihrem Leben...mehr als nötig wie ich finde...oft Leuten gegenüber die schon überbetont haben dass sie ihren Fehler einsehen.

      Wenn man diese Courage mal woanders sehen würde....in der Straßenbahn, am Bahnhof....das wäre erfrischend. Aber ist halt auch viel gefährlicher als in einem Forum voller technikaffiner Nerds ;)
    • Noch was zur Rechtsschutzversicherung: Da eine Versicherungsgesellschaft kein Wohltäter ist, sondern gewinnorientiert, wird jeder Fall, den sie übernehmen soll, sehr genau auf die Erfolgschancen geprüft und gegebenenfalls abgelehnt. Außerdem übernimmt der Rechtsschutz in keinem Fall die Strafe, sondern bestenfalls die Anwalts-/Prozesskosten.
      Ich wollte das nur erwähnen, da hier der Eindruck entstehen könnte, man könnte sich gegen Strafen versichern.