Sicherstellung Polizei Menschenmenge+Flughafen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Man hat ihn doch direkt vor Ort erwischt. Somit hat man auch die Logdaten des Fluges.

      Was die letzten Flüge angeht, ist das ja für diese Tat recht irrelevant. Schlimm genug was er gemacht hat. Die Logdaten lassen sie auch über keine andere Art und Weise löschen ... die liegen vor.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • @MajorGriffon: Darauf war mein Beitrag nicht gemünzt, sondern auf den vorausgehenden Hinweis, wie man angeblich die Flugdaten löschen könne.

      Und Halterhaftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden gilt selbstverständlich für alle UAS - deswegen ja die Versicherung und die Betreiberregistrierung. Hinsichtlich von Geldbußen oder Strafen aber vermutlich nicht.
    • Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten aus früheren Log spielen im aktuellen Verfahren hinsichtlich des Strafmaßes keine Rolle. Aber das Gericht dürfte sie - sofern so weit überhaupt gebuddelt wird - im Rahmen der Würdigung heranziehen, um auf die innere Einstellung zu schließen. Wie gesagt, mit Milde ist dann eher nicht zu rechnen. Man wird sehen, oder auch nicht.
      __

      Im Übrigen - und das muss ich leider los werden: Es wurde mehrfach Einsicht gezeigt. Ich bin ich es zwar gewohnt aber dennoch immer wieder erstaunt, dass in solchen Fällen tatsächlich immer aus meist typischen Ecken über den Fernpiloten hergezogen wird, als gäbe es kein Morgen. Selbstverständlich dann auch nur das, irgendwelche konstruktive Beiträge sind von solchen Steinewerfern natürlich nie zu erwarten. Braucht ihr das so sehr, habt ihr sonst nichts zu melden? Wirklich bemitleidenswert.
    • PXT schrieb:

      skyscope schrieb:

      Fassen wir mal

      Fragen:

      "bei einer Menschenmenge von ca 500-1000 Leute geflogen"
      Nebendran oder darüber hinweg?



      "in der Nähe eines Flughafen war (2,5km weit weg ca)"
      Bist du nördlich oder südlich vom Münchener Flughafen geflogen, oder östlich oder westlich davon?

      Also wenn ich mir den Screenshot anschau, dann warst Du mit dem Teil bereits im Sicherheitsbereich des Flughafen. Da spricht man auch nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit sondern von einer Straftat, wegen gef. Eingriff in den Luftverkehr.

      Was mich interessieren würde, ich wohne südlich des Airports. Auf der DJI Fly Safe-Karte ist dieser Bereich rot markiert. Darf ich mal fragen wie es überhaupt soweit kam, dass Du so nahe an den Flughafen heranfliegen konntest?
    • birkenstock_sandale schrieb:

      PXT schrieb:

      skyscope schrieb:

      Fassen wir mal

      Fragen:

      "bei einer Menschenmenge von ca 500-1000 Leute geflogen"
      Nebendran oder darüber hinweg?



      "in der Nähe eines Flughafen war (2,5km weit weg ca)"
      Bist du nördlich oder südlich vom Münchener Flughafen geflogen, oder östlich oder westlich davon?

      Also wenn ich mir den Screenshot anschau, dann warst Du mit dem Teil bereits im Sicherheitsbereich des Flughafen. Da spricht man auch nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit sondern von einer Straftat, wegen gef. Eingriff in den Luftverkehr.
      Was mich interessieren würde, ich wohne südlich des Airports. Auf der DJI Fly Safe-Karte ist dieser Bereich rot markiert. Darf ich mal fragen wie es überhaupt soweit kam, dass Du so nahe an den Flughafen heranfliegen konntest?
      So ein Gelaber mit Straftat. Lest euch erstmal die Tatbestandsmerkmale durch und welche Art der Gefährdung gefordert wird. Für dein gefährlichen Eingriff bedarf es nämlich einer konkreten Gefährdung. Und mit Sicherheit nicht eine abstrakte Gefährdung, die hier von allen herumgeschrien wird.

      Definition: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine derart kritische Situation führt, in der die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt (sog. Beinahe-Unfall), ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht.

      Immer dieses wichtige Getue und reininterpretieren.


      Damit es jetzt vielleicht auch mal der Letzte kapiert hat…
    • Black Forest Drone schrieb:

      birkenstock_sandale schrieb:

      PXT schrieb:

      skyscope schrieb:

      Fassen wir mal

      Fragen:

      "bei einer Menschenmenge von ca 500-1000 Leute geflogen"
      Nebendran oder darüber hinweg?



      "in der Nähe eines Flughafen war (2,5km weit weg ca)"
      Bist du nördlich oder südlich vom Münchener Flughafen geflogen, oder östlich oder westlich davon?

      Also wenn ich mir den Screenshot anschau, dann warst Du mit dem Teil bereits im Sicherheitsbereich des Flughafen. Da spricht man auch nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit sondern von einer Straftat, wegen gef. Eingriff in den Luftverkehr.Was mich interessieren würde, ich wohne südlich des Airports. Auf der DJI Fly Safe-Karte ist dieser Bereich rot markiert. Darf ich mal fragen wie es überhaupt soweit kam, dass Du so nahe an den Flughafen heranfliegen konntest?
      So ein Gelaber mit Straftat. Lest euch erstmal die Tatbestandsmerkmale durch und welche Art der Gefährdung gefordert wird. Für dein gefährlichen Eingriff bedarf es nämlich einer konkreten Gefährdung. Und mit Sicherheit nicht eine abstrakte Gefährdung, die hier von allen herumgeschrien wird.
      Definition: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine derart kritische Situation führt, in der die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt (sog. Beinahe-Unfall), ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht.

      Immer dieses wichtige Getue und reininterpretieren.

      Damit es jetzt vielleicht auch mal der Letzte kapiert hat…
      Scheinst das wohl studiert zu haben!? Schon mal drüber nachgedacht, dass die Staatsanwaltschaft in Flughafennähe grundsätzlich eine konkrete Gefahr befürwortet? Gerade in der Nähe eines internationalen Flughafen, was MUC II ja ohne Zweifel sein dürfte!
      Dort startet und landet man nicht nur östlich oder westlich der Bahnen sondern hin und wieder kommt es auch vor, dass Hubschrauber den Flughafen kreuzen... und zwar von Norden Richtung Süden und umgekehrt.

      Aber ich bin auch nicht hier um mit Euch über rechtliche Grundlagen des §315 StGB ff zu diskutieren. Er wird ja dann sehen, ob die zuständige VG oder die Staatsanwaltschaft die Ahndung übernimmt ;)
    • Black Forest Drone schrieb:

      Konkrete Gefahr fordert einen Beinahe-Unfall dessen Ausbleiben nur vom Zufall abhängt.

      Gab es nicht - ergo kein gefährlicher Eingriff. Der Flughafen wird den Flug nicht einmal mitbekommen haben.
      Das macht es nur noch gefährlicher.

      Konkrete Gefahr ist eine Sachlage, die bei ungehinderter Fortentwicklung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu einer Beeinträchtigung geschützter Rechtsgüter führt.

      So haben wir es noch gelernt.


      Und die Wahrscheinlichkeit, das in einem Luftraum, in dem sich sowieso sehr viele Teilnehmer bewegen ein Teilnehmer mit hoher Geschwindigkeit einen Punkt in der Luft passiert, den er passieren darf und an dem sich die Drohne befindet... erscheint dir das abstrakt???

      Nebenbei sinkt die Anforderung an die Wahrscheinlichkeit mit dem Maß der Rechtsgutbeeinträchtigung, ein berennendes Flugzeug, das in die Münchener Vororte stürzt wäre regelmäßig eine extrem hohe Rechtsgutbeeinträchtigung, in der Folge sind die Anforderungen an "hinreichende Wahrscheinlichkeit" eher gering.
    • Langsam sollte man die Kirche mal wieder zurück ins Dorf bringen. Jetzt groß Hypothesen mit was wäre wenn und hätte könnte sollte aufzustellen und alle möglichen Szenarien zu beschreiben hilft niemandem weiter. Dem Jungen ist der Arsch gewaltig auf Grundeis gegangen, er hat mehr als genug Zeit sich rechtlich weiterzubilden weil in unserer schönen Justiz die Dinge sowieso nicht sehr schnell vonstatten gehen und damit sollte die Sache erstmal erledigt sein. Bis da kein hellgrauer oder gelber Umschlag im Kasten liegt, kann er eh erstmal nichts in der Sache unternehmen.
    • Da gab es doch mal den Fall, dass einer seine Drohne im Garten aufsteigen ließ, nur auf einige Meter, noch unterhalb der Haus- bzw. Baumwipfelhöhe aber innerhalb der 1,5km Zone eines Flughafens. Logisch betrachtet gab es hierbei keinerlei Gefährdung des Flugverkehrs, aber die Strafe fiel m.W. trotzdem beträchtlich aus...

      Gruß Gerd
    • Meine Meinung dazu:
      Laut Droniq waere dort ein Flug bis 50m mit ner 250g Drohne gestattet.
      Von daher dürfte das nicht wirklich ein Bereich sein, wo überhaupt mit "vielen Luftraumteilnehmern" zu rechnen wäre.
      DIE Probleme sind die Höhe und die Dunkelheit, nehme ich mal an.
      Und falls C1, statt Bestand, dann auch keine getestete Eignung.
      Ist genug, aber wohl laengst nicht, um "einzufahren" oder 5 stellig Strafe zu zahlen.
      Nach wie vor wuerde ich mal nen Anwalt fragen, der Akteneinsicht bekommen kann.
      Und den Vogel da rauskriegt.
      Weil wissen die ueberhaupt schon wirklich, wie hoch er war? Wenn sie nicht gerade mitlesen?
      Und jede weitere "Straftat" mit dem Vogel, die ja auf Grund des Accounts in der Flyapp (schon mit nem Smartphone und Flyapp eingelogt und alles geloescht?) auslesbar sein werden, macht es nicht besser.




    • YourMom: Er hat beim unteren Bild den Punkt gesetzt. Da würdest du fliegen? Bemerkenswert :D

      Dann glaubst du auch das du hier beim Coffee to Fly hier direkt neben der Landebahn fliegen darfst. Mach mal :thumbsup:


      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von OlliHH ()

    • YourMum schrieb:

      Laut Droniq waere dort ein Flug bis 50m mit ner 250g Drohne gestattet.
      Von daher dürfte das nicht wirklich ein Bereich sein, wo überhaupt mit "vielen Luftraumteilnehmern" zu rechnen wäre.
      Falsch!
      Der Flug ist auf 50m Höhe begrenzt, gerade weil dort mit, ggf. viel, Flugverkehr, respektive Gefährdung dessen, gerechnet werden kann bzw. muss!
      Genaugenommen ist, es m.M.n. sozusagen, ein Goodwill von DFS, dass die das überhaupt in der Form freigegben haben, denn eigentlich wäre, im CTR, für Drohnen eben generelles Flugverbot.