Black Forest Drone schrieb:
So ein Gelaber mit Straftat. Lest euch erstmal die Tatbestandsmerkmale durch und welche Art der Gefährdung gefordert wird. Für dein gefährlichen Eingriff bedarf es nämlich einer konkreten Gefährdung. Und mit Sicherheit nicht eine abstrakte Gefährdung, die hier von allen herumgeschrien wird.
Unter einem Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1954 ‒ 4 StR 329/54, BGHSt 6, 219, 224; vom 14. Januar 1959 ‒ 4 StR 464/58, BGHSt 13, 66, 69; zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 ‒ 4 StR 283/95, BGHSt 41, 231, 234).
Black Forest Drone schrieb:
Immer dieses wichtige Getue und reininterpretieren.
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