Sicherstellung Polizei Menschenmenge+Flughafen

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    • Black Forest Drone schrieb:

      So ein Gelaber mit Straftat. Lest euch erstmal die Tatbestandsmerkmale durch und welche Art der Gefährdung gefordert wird. Für dein gefährlichen Eingriff bedarf es nämlich einer konkreten Gefährdung. Und mit Sicherheit nicht eine abstrakte Gefährdung, die hier von allen herumgeschrien wird.
      Dazu ein wenig Quellenstoff (für andere wohlgemerkt, A.1 entfernt):

      Unter einem Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1954 ‒ 4 StR 329/54, BGHSt 6, 219, 224; vom 14. Januar 1959 ‒ 4 StR 464/58, BGHSt 13, 66, 69; zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 ‒ 4 StR 283/95, BGHSt 41, 231, 234).


      Black Forest Drone schrieb:

      Immer dieses wichtige Getue und reininterpretieren.
      Zumindest fällt es dir selbst auf, als Humanist werte ich das wohlwollend als ersten kleinen Anfang...

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    • mir war auch direkt zu Anfang aufgefallen, dass DJI die Geozonen nur als Kreise angezeigt hat. Hab aber auch sehr früh gelernt, dass die Anzeige in der App einfach irrelevant ist. Wenn Geozonen auf Karten, dann ist ausschließlich relevant,was auf den ICAO bzw. auf DFS-Seiten wie dipul zu sehen ist.

      Die DJI-Geozonen gabs einfach nur als Notmaßnahme, weil es zu viele Armleuchter gibt, die meinen sie müssten mit einer Drohne, für die ein Normalverdiener mehrere Monate sparen muss heutzutage (wer kann sich schon mal eben 1000€ aus dem Ärmel schütteln?), sich Gefängnisse, BW-Gelände, Flughäfen und FKK-Bäder von oben anzuschauen. Dabei sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand schon greifen und verdeutlichen, dass es dort nichts sehenswertes gibt.
    • skyscope schrieb:

      Black Forest Drone schrieb:

      So ein Gelaber mit Straftat. Lest euch erstmal die Tatbestandsmerkmale durch und welche Art der Gefährdung gefordert wird. Für dein gefährlichen Eingriff bedarf es nämlich einer konkreten Gefährdung. Und mit Sicherheit nicht eine abstrakte Gefährdung, die hier von allen herumgeschrien wird.
      Dazu ein wenig Quellenstoff (für andere wohlgemerkt, A.1 entfernt):
      Unter einem Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1954 ‒ 4 StR 329/54, BGHSt 6, 219, 224; vom 14. Januar 1959 ‒ 4 StR 464/58, BGHSt 13, 66, 69; zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 ‒ 4 StR 283/95, BGHSt 41, 231, 234).


      Black Forest Drone schrieb:

      Immer dieses wichtige Getue und reininterpretieren.
      Zumindest fällt es dir selbst auf, als Humanist werte ich das wohlwollend als ersten kleinen Anfang...
      Glückwunsch. Du hast jetzt die Definition von Hindernis bereiten aufgezählt, leider aber nicht die geforderte Gefahrenstufe die dazu zählt, um Leib oder Leben oder Sachwerte von Bedeutung zu gefährden.

      A.1 entfernt

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    • Black Forest Drone schrieb:

      Glückwunsch. Du hast jetzt die Definition von Hindernis bereiten aufgezählt, leider aber nicht die geforderte Gefahrenstufe die dazu zählt, um Leib oder Leben oder Sachwerte von Bedeutung zu gefährden.

      Du bist wieder nicht auf Augenhöhe, so wird das nix. Ich würde jetzt auch nicht unbedingt mit einem Blinden über das Colorgrading von Marvel-Filmen debattieren.
      Ich schlage vor, du nimmst mal ein paar Euros in die Hand und besorgst dir mal ein paar Gesetzeskommentare. Einfache bspw im Leipziger Kommentar eine Volltextsuche nach "Der Einsatz von Drohnen namentlich im Bereich von Flughäfen wird vorrangig als Hindernisbereiten anzusehen sein.", und da ein bischen zum § 315 stöbern. Frag gerne, wenn du da was nicht verstehst. A.1 entfernt

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    • skyscope schrieb:

      Black Forest Drone schrieb:

      So ein Gelaber mit Straftat. Lest euch erstmal die Tatbestandsmerkmale durch und welche Art der Gefährdung gefordert wird. Für dein gefährlichen Eingriff bedarf es nämlich einer konkreten Gefährdung. Und mit Sicherheit nicht eine abstrakte Gefährdung, die hier von allen herumgeschrien wird.
      Dazu ein wenig Quellenstoff (für andere wohlgemerkt, A.1 entfernt):
      Unter einem Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1954 ‒ 4 StR 329/54, BGHSt 6, 219, 224; vom 14. Januar 1959 ‒ 4 StR 464/58, BGHSt 13, 66, 69; zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 ‒ 4 StR 283/95, BGHSt 41, 231, 234).


      Black Forest Drone schrieb:

      Immer dieses wichtige Getue und reininterpretieren.
      Zumindest fällt es dir selbst auf, als Humanist werte ich das wohlwollend als ersten kleinen Anfang...
      Da da weder ne Luftstraße langgeht noch Flugzeuge im Endanflug oder im Abflug zu erwarten sind ist das nichts was den Verkehrsfluss stört oder hemmt oder verzögert. Selbst die Platzrunde ist höher als 200m.
    • Ich finde, dass diese ganze Debatte völlig sinnbefreit ist. Solange der TE keine Nachricht von der Behörde erhalten hat, ist alles Kaffeesatzlesen und bringt niemanden weiter. Es wäre m.E. sinnvoller, erst dann weiter zu dikutieren, wenn etwas Konkretes da ist.
      Theoretisch könnte es genauso gut sein, dass die Staatsanwaltschaft oder auch die Verwaltungsbehörde ein Verfahren gar nicht erst eröffnet.
    • Ich würde gerne mal echte Daten zum Flugverkehr in der Gegend und Höhe in den Raum werfen, um mal die ganzen Spekulationen und Vergleiche zum Luftraum um einen Verkehrsflughafen zu beenden.
      Dargestellt sind die Flugrouten (kleine bunte Punkte) über 48 Stunden aller Flugzeuge mit aktivem ADS-B in der Höhe von 20m bis 900m über Grund. Es fliegen sehr wohl einige kleinere Luftfahrzeuge in niedriger Höhe über den hier diskutierten Ort. (Es ist davon auszugehen, dass Luftfahrzeuge ohne Transponder diesen Luftraum - da Kontrollzone - nicht nutzen)
      Falls der Vorfall der Flugsicherung bekannt war, dann geht man - aufgrund des fehlenden Vertrauensgrundsatzes - auch nicht davon aus, dass die Drohne bei nur 200m bleibt, wenn man sie schon entdeckt hat. Die Gegend wird dann bis in größere Höhen als Unsicher behandelt, bis das Problem aus der Welt ist.
      Der Luftraum rund um einen solchen Verkehrsflughafen wird eben nicht nur in den bekannten Luftstraßen und Anflugkorridoren genutzt.

      (Ich weiß, das hindert euch trotzdem nicht daran, hier munter weiter das Thema zu derailen. Aber einen Versuch ist es wert)
      [Quelle: adsbexchange.com]
    • cmoss schrieb:

      Ich finde, dass diese ganze Debatte völlig sinnbefreit ist. Solange der TE keine Nachricht von der Behörde erhalten hat, ist alles Kaffeesatzlesen und bringt niemanden weiter. Es wäre m.E. sinnvoller, erst dann weiter zu dikutieren, wenn etwas Konkretes da ist.
      Irgendwann ist @PXT und Follower des Themas genervt von dem ganzen Gelaber und Rechtgehabe und das interessante Ende bleibt offen.......
      Es gab doch schon richtig guten Input, dabei könnte man es auch erstmal belassen.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • es scheint einfach Teil der deutschen Forenkultur zu sein, dass jeder Thread über kurz oder lang in eine Grundsatzdiskussion mündet, in der sich eine kleine Hand voll Nutzer mit sarkatischen passiv-aggressiven und teils besserwisserischen Aussagen auszustechen versuchen während ein paar wenige andere, wie der Schwurbelmeister, versuchen das ganze mit sachlichen Fakten zu entkräften.
    • Schade dass der Thread wieder übers Ziel hinausschießt.

      Die ganze Diskussion mit dem Crossing hat wirklich gar nichts mit dem Thema zu tun.
      Das ganze hat angefangen mit der Diskussion wegen CTR und sich dann hochgeschaukelt.

      Es macht keinen Sinn zu diskutieren warum man in der CTR nur 50 Meter hoch fliegen darf.
      Generell finde ich es gut dass DFS mit der Allgemeinverfügung erlaubt unter gewissen Umständen (Sicht, Wolkenhöhe,...) einfach problemlos bis 50 Meter zu fliegen. Die CTR ist ja nicht nur auf den Regelbetrieb ausgelegt, sondern auch auf unvorhersehbare Ereignisse oder Notfälle. Dann sollte man das auch verstehen und sich an die Grenzen halten und nicht versuchen doch aus Versehen 60 Meter oder noch viel höher zu fliegen.

      Ich denke es ist Zeit den Thread zu schließen.
      Wenn es soweit ist kann der Threadersteller an einen Mod wenden um den Thread für weitere Neuigkeiten zu öffnen.

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    • JCrook schrieb:

      es scheint einfach Teil der deutschen Forenkultur zu sein, dass jeder Thread über kurz oder lang in eine Grundsatzdiskussion mündet, in der sich eine kleine Hand voll Nutzer mit sarkatischen passiv-aggressiven und teils besserwisserischen Aussagen auszustechen versuchen während ein paar wenige andere, wie der Schwurbelmeister, versuchen das ganze mit sachlichen Fakten zu entkräften.

      Schwafel hier mal nicht großspurig von mangelnder Forenkultur, wenn du selbst in deinem ersten Beitrag mehrfach dem Threadersteller eine schlechte Kinderstube attestierst, was an Unsachlichkeit, Niveaulosigkeit und auch Respektlosigkeit kaum zu überbieten ist.
      Statt mit dem Finger auf andere zu zeigen, was du bereits gut kannst, probiere doch mal, mit ihm an die eigene Nase kommen.
    • skyscope schrieb:

      Die Einleitung eines Strafverfahrens wurde von der Polizei bereits kommuniziert, siehe auch #8.
      Wenn die Polizei behauptet, ein Strafverfahren eingeleitet zu haben, ist das auch nur heiße Luft, sie hat wohl ein Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, was aber eben noch nicht heißt, dass es ein Strafverfahren unbedingt geben muss. Es könnte wohl auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.
    • cmoss schrieb:

      Wenn die Polizei behauptet, ein Strafverfahren eingeleitet zu haben, ist das auch nur heiße Luft, sie hat wohl ein Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, was aber eben noch nicht heißt, dass es ein Strafverfahren unbedingt geben muss.

      Ich weiß nicht, wie es in Österreich aussieht, aber in Deutschland muss es das zunächst einmal, gemäß Legalitätsprinzip.

      cmoss schrieb:

      Es könnte wohl auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

      Theoretisch jederzeit möglich, nach § 153 StPO. Eine der Voraussetzungen wäre jedoch mangelndes öffentliches Interesse, und das dürfte in diesem Fall aus generalpräventiven Gründen (allgemeine abschreckende oder schützende Maßnahme zur Verhinderung künftiger Straftaten) durchaus anzunehmen sein. Und der Grundsatz In dubio pro duriore ist zu beachten. Aber das Befinden darüber liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft, korrekt.

      Ist halt alles auch eine Frage dessen, inwieweit man da in Freising demonstrieren möchte, dass solche Höhenflüge in der MUC-Kontrollzone eben keine Kavaliersdelikte sind.
      Eventuell läuft es aber ja auch diesbezüglich einfach nur auf ein Bußgeld nach § 44 Satz 1 Ziff 17 LuftVO hinaus, in Tateinheit mit den ganzen anderen Sachen. Zunächst mal kommt ja mal ein Anhörungsbogen, da stehen die Tatvorwürfe ja drin.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von skyscope ()