Sicherstellung Polizei Menschenmenge+Flughafen

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    • Jetzt wird es hysterisch. In keinem seiner bisher 10 Folgebeiträge reitet er sich in irgendeiner Form weiter rein. Und im EIngangsbeitrag erzählt er nichts zur Tat, was die Polizei nicht schon aufgenommen hat.
      Aber da du das Thema ja an die Mods herangetragen hast, kannst du es dann hier auch dabei belassen, oder?
    • so, nach interner Abstimmung incl. Rücksprache mit dem TE geht's weiter "damit andere sehen was passiert wenn man sich nicht an die Regeln hält und etwas daraus lernen können" (schon mal ein like dafür) :thumbup:

      @all: bitte konsequent on-topic (siehe #98) und auf weitere väterliche Zurechtweisungen verzichten, die Botschaft ist verstanden, thx
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Hier redet sich keiner rein. Die Forenbeiträge dürfte nicht ohne erheblichen Ermittlungsaufwand einer realen Person zuzuordnen sein.

      Und wenn wir hier keine haben ist ein Verweis auf ein Forum in einer eventuellen Verhandlung nur etwas womit sich ein unerfahrener StA lächerlich machen kann. Das kann jeder geschrieben haben, der irgendwo von der Sache was gehört hat... gibt schon komische Leute im Netz, Herr Richter...
    • Die Eingangsfrage war ja nach dem Strafmaß. Welche Strafe ist bei diesen Verstößen (sind ja nicht wenige) angemessen und wahrscheinlich?
      Milderne Umstände sind ja: das Alter und auch die Einsicht des Täters, kein Wiederholungstäter

      Dazu kommt noch die Frage, ob die Drohne von den Behörden zurückgegeben wird oder eingezogen bleibt.
      Sicherlich kommt es auch auf den finanziellen Status bei der Festlegung der Buße des Täters an.

      Wird die Sache vor Gericht entschieden, oder kommt einfach ein Bußgeldbescheid und die Sache ist erledigt?
      Ich finde den Thread auch sehr interessant und auch sehr dienlich und zur Abschreckung solche Taten zu begehen.
      Vielleicht kommt es ja gar nicht so schlimm wie erwartet, zum Glück ist ja auch nichts passiert und er hat seine Lektion offensichtlich gelernt.
    • Ich lese hier nur Spekulationen, da man nie weiß, was noch alles schief gelaufen sein könnte. Die ganze Sachverhaltsdarstellung kommt mir irgendwie konstruiert vor. Ich wüsste auch nichts von einem Bußgeldkatalog für diese Verstöße, wie es den im Starßenverkehrsrecht gibt. Also entweder mal abwarten, was die Behörden entscheiden oder einfach die Füße still halten.
    • wuzzel schrieb:

      Ich wüsste auch nichts von einem Bußgeldkatalog für diese Verstöße, wie es den im Starßenverkehrsrecht gibt.
      Korrekt, um einen Standard-Katalog zur Anwendung bringen zu können, dürfen Verstöße eben auch nur standarisiert sein, was sie im Luftrecht quasi nie sind.
      Die Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten sind aber recht detailliert § 44 LuftVO in Verbindung mit § 58 LuftVG zu entnehmen (je nach Kategorie bis 10, 30 und 50.000 €), in der Drohnen-Praxis werden aber nie über 1.000 € verhängt, zumindest ist mir kein Fall bei einzelnen Verstössen bekannt.
    • Heinrich1 schrieb:

      Wird die Sache vor Gericht entschieden, oder kommt einfach ein Bußgeldbescheid und die Sache ist erledigt?
      Nach dem was ich bisher weiß würde ich mit einem Jugendstrafverfahren rechnen. Wenn er den ein oder anderen Tipp beherzigt würde ich mit einer Einstellung gegen die Auflage einiger Sozialstunden rechnen.
    • MajorGriffon schrieb:

      Nach dem was ich bisher weiß würde ich mit einem Jugendstrafverfahren rechnen. Wenn er den ein oder anderen Tipp beherzigt würde ich mit einer Einstellung gegen die Auflage einiger Sozialstunden rechnen.
      Hm, hier in Ö ist man jugendlich zwischen 14 und 18. Ab 18 ein Jugendstrafverfahren bekommt man ausnahmsweise nur, wenn festgestellt wird, dass man noch so unreif wie ein Jugendlicher ist.
    • Ja, das ist in D zumeist anders.
      Da wird fast IMMER davon ausgegangen, seit ein paar Jahren, das selbst mit 21 oder 22 die Taeter noch Jugendrecht "verdienen".
      Das ist der Unterschied zwischen "resozialisieren" (selbst wenn kein Beweis vorliegt, das die je nach deutschen Ansichten sozialisiert waren), und bestrafen. Deutsche Strafen sollen eben 2te Chancen geben, Egal wie viele, manchmal. Dies war in D. bis in die 70iger auch noch anders!

      Zum Topic: Ich nehme an, das wird Geld kosten und Sozialstunden. Plus vielleicht die Drohne. Mehr nicht.
      Weil ich nehme an, der Pilot hat irgendwo sehr erkennbar rumgestanden, nicht versteckt von einer dunklen Ecke aus die Poseransammlung angeflogen. Dass schliesst imho Vorsatz fast automatisch aus. Und "Welpenschutz" wird real notwendig!
    • Hier ist man zwischen 18-20 Heranwachsender. Bei Heranwachsenden ist immer zu prüfen, ob Jugendstrafrecht infrage kommt.

      Dabei zählt sowohl die geistige Reife der Person, als auch die Art, man spricht hier von Jugendtümlichkeit der Tat ansich. (§ 105 Abs. 1. Nr. 2 JGG)

      PSX ist dem 18 deutlich näher als dem 21 Burzeltag und wenn Scheisse mit Drohne gebaut nicht jugendtümlich ist, was dann?

      @YourMum Ne, am 21ten Burzeltag ist endgültig essig mit Jugendstrafrecht in DE. Danach kannst Du nur noch Milderung erwarten, wenn Du darlegen kannst, aweng domm zu sein.
    • YourMum schrieb:


      Durch die haeufg sehr langen Wartezeiten, zwischen Tat und Prozess.
      Da ist schon mancher 18, 19 jaehrige 21, 22 geworden!
      Und nein, bei den Muehlen der Gesetzgebung, was lange währt wird endlich gut, das ist dann zumeist auch nicht gesichert.
      Na ja, da wird wohl kein Unterschied zwischen D und Ö sein, also relevant ist das Alter zum Zeitpunkt der Tatbegehung, egal, wann der Prozess stattfindet.
    • Total o.o.T, sry!

      Mal Gerichtsprozesse, Urteile in D. verfolgt, im letzten Jahrzehnt?
      Wo Taeter knapp aelter als 18 waren? Also offiziell?
      Es gibt halt mehr ausserhalb der Drohnenszene, muss man schon etwas interessiert sein.
      Fun fact: Mit 18 nicht erwachsen, mit 14 gerade "strafmündig", aber mit 16 möglichst Bundestag und Landtage wählen sollen.
      /o.o.T.
    • Ähnlicher Fall im Bekanntenkreis. Kontrollzone Frankfurt. 850 Euro. Allerdings war es zur corona Zeit. Flughafen war nicht in Betrieb. Lockdown. Könnte also in dem Fall auch teurer werden. Aber unter 800 Euro auf keinen Fall. Tippe auf 2000 bis 3000 Euro.
    • Heinrich1 schrieb:

      ... Sicherlich kommt es auch auf den finanziellen Status bei der Festlegung der Buße des Täters an ...
      Eigentlich nicht, weil ja kein Strafverfahren, sondern Bußgeld. Und das kann durchaus pauschal verhängt werden.
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker schrieb:

      Heinrich1 schrieb:

      ... Sicherlich kommt es auch auf den finanziellen Status bei der Festlegung der Buße des Täters an ...
      Eigentlich nicht, weil ja kein Strafverfahren, sondern Bußgeld. Und das kann durchaus pauschal verhängt werden.
      Das find ich interessant. Ist es ein Bußgeld oder eine Strafe?
      Wenn es ein Bußgeld ist, müßte es eigentlich einen Bußgeldkatalog geben. Ist es eine Strafe kann sie per Strafbefehl oder von einem Richter im Prozess festgelegt werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rabbit55 ()

    • Bußgelder werden von Behörden aufgrund von Rechtsvorschriften verhangen und von Verwaltungsgerichten kontrolliert.
      Strafen werden von Gerichten verhangen.

      Ein Katalog ist eher die Ausnahme um eine Vielzahl gleichartiger Delikte effizient zu ahnden. Z.B. Verkehr.
      Normal gibt es einen Rahmen innerhalb dessen die Behörde das Bußgeld im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens festlegt.