Rechtlich fraglich, FPV Video gesetzeskonform

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    • Rechtlich fraglich, FPV Video gesetzeskonform

      Hallo zusammen,

      ich habe zwei FPV Videos im Netz gesehen, die mich etwas nachdenklich stimmen.
      Hier die Links dazu: &

      Ich möchte nicht das Video bewerten, es geht mir nur um die Umsetzbarkeit im gesetzlich zugelassenen Rahmen.
      Ich bin der Meinung, dass Persönlichkeitsrechte betroffen sind und die Einholung der Zustimmung der betroffenen
      Erziehungsberechtigten oder auch Erwachsenen von Bedeutung ist. Das muss im Angebot mit kalkuliert werden, da es mit Unterschrift
      einen beachtlichen Zeitaufwand erfordert.

      Wir hatten mal ein Projekt mit einer Stadt, das Thema Kinder auf Fotos abgebilden wurde sehr erst genommen, da Eltern
      Ihre Kinder schützen und das muss auch so sein.

      Dann der Flug mit einem Spotter, wie schafft es der Spotter die Drohne im Auge zu behalten.
      Um es kurz zu machen, jedes Wohnungsunternehmen - Gesellschaft und ich erspare mir den Rest, könnt auf die Idee kommen, so
      etwas bei einem von uns in Auftrag zu geben.

      Sind die Einsätze eurer Meinung nach gesetzeskonform? Ich denke nicht.

      Beste Grüße
    • MardanTopic schrieb:

      Umsetzbarkeit im gesetzlich zugelassenen Rahmen
      ...
      Sind die Einsätze eurer Meinung nach gesetzeskonform?
      da wir keine Infos haben, was im Vorfeld an Sondergenehmigungen, Vereinbarungen bzgl. Persönlichkeitsrechten, Vereinbarungen mit den gesetzlichen Vertretern/Erziehungsberechtigten, ... uvm. erfolgt ist, oder nicht, oder vielleicht teilweise, kann man das nur bedingt qualifiziert bewerten ... d.h. Einlassungen dazu wären mehr oder weniger spekulativ.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Toll gemacht.

      Wenn man sich das Video anschaut reagiert keiner auf die Drohne. Und wenn eine Drohne wen eine Drohne wenige Zentimeter vor dem Gesicht am Frühstückstisch vorbei fliegt würden unbeteiligte in Panki geraten. Es scheint also mit allen abgesprochen zu sein.
      Auch scheint es, dass vermutlich einige auf Ihren Einsatz warten. Wie das Kind z.B. dass genau passend auf der Seilbahn startet.
      Oder, ziemlich sicher, das Kind dass die Drohne von der Matte aufhebt und auf den Tisch setzt und die Drohne von dort sofort wieder startet.

      Das muss ein Mega Aufwand gewesen sein dass alles zu koordinieren und die Einwilligung von allen zu holen und dafür zu sorgen dass kein unbeteiligter in den Flugbereich geht.

      Da wird die Wohnbaugesellschaft auch fleißig mitgearbeitet haben um das zu organisieren.

      Ich kann mir nicht vorstellen dass das ohne entsprechende Einwilligung
    • B69 schrieb:

      MardanTopic schrieb:

      Umsetzbarkeit im gesetzlich zugelassenen Rahmen
      ...
      Sind die Einsätze eurer Meinung nach gesetzeskonform?
      da wir keine Infos haben, was im Vorfeld an Sondergenehmigungen, Vereinbarungen bzgl. Persönlichkeitsrechten, Vereinbarungen mit den gesetzlichen Vertretern/Erziehungsberechtigten, ... uvm. erfolgt ist, oder nicht, oder vielleicht teilweise, kann man das nur bedingt qualifiziert bewerten ... d.h. Einlassungen dazu wären mehr oder weniger spekulativ.
      Klar, der Aufwand ist enorm, wenn der Kunde bereit ist ausreichend Geld zu investieren, dann ist vieles möglich. Spekulativ ist doch i.O. Ich persönlich würde niemals so nah an Kinder heranfliegen, da Kinder begeistert und emotional reagieren, aber es ist möglich, hier greift kein Gesetz. Mal angenommen es ist so, dass ein paar "knifflige" Szenen gut nachvollziehbar sind, dann zeigt es der Community vielleicht weitere, neue Möglichkeiten im Bereich der FPV Fliegerei oder man geht vorsichtig an solche Einsätze heran.
    • @'Redti

      natürlich geht das Gesetzeskonform. Die fliegen nämlich in Specific und nicht in Open Regularien

      und dann gibt es natürlich noch die üblichen "Filmtricks" wie Schnitt, Szenen, Abspielgeschwindigkeit, etc.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rodi () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • gnorf schrieb:



      Das muss ein Mega Aufwand gewesen sein dass alles zu koordinieren und die Einwilligung von allen zu holen und dafür zu sorgen dass kein unbeteiligter in den Flugbereich geht.

      Da wird die Wohnbaugesellschaft auch fleißig mitgearbeitet haben um das zu organisieren.
      Genau sehr großer Aufwand, über den ROI hatte bei dem Projekt wahrscheinlich nicht oberste Prio. Mal abgesehen von dem eigentlichen Thema. Ich finde es großartig, wenn Unternehmen solche Möglichkeiten angehen und dementsprechend Geld in die Hand nehmen. Wobei, auch das ist spekulativ :) , vielleicht war es ein top günstiges Angebot.
    • rodi schrieb:

      Sorry, aber das wird mit jetzt zu Kindisch.

      Logisch das man zumindest 1 Person im Geschäft benötigt der/die auch verkaufen kann.
      Bist du Selbstständig oder sogar Unternehmer und hast des Öfteren verkauft?
      Ich denke nicht, sonst würdest du so etwas naives nicht schreiben. So einfach ist deine
      Geschäftswelt, eine/einer der verkauft und der Laden läuft und das ist die Regel.
      Egal, ist nicht das primäre Thema.
    • Das wird schon entsprechend durchgeplant und organisiert sein, das ist doch auch keine 0815-Firma (weder Auftraggeber, noch -nehmer). Und nur, weil da Menschen beteiligt sind, heißt das noch gar nichts. Hier auch ein Beispiel von einem Filmemacher von hier mit einem Oneshot durch eine Veranstaltungs- und Arbeitslocation - und da war definitiv alles geregelt:





      MardanTopic schrieb:

      Das ist mir auch ins Auge gefallen, vielleicht ist die Lösung mehrere Spotter über eine Funkstrecke einsetzen.
      Das interessiert mich, ich habe gerade auch mal dazu in den entsprechenden Regularien geschaut. Ist das denn tatsächlich eine rechtssichere Möglichkeit, wenn man beispielsweise per Funk mit jedem der Spotter verbunden wäre?

      Denn in den Prüfungsunterlagen des LBA steht:

      LBA schrieb:

      Ein besonderer Betrieb ist möglich, wenn eine zweite, qualifizierte Person als Beobachter agiert. Diese Person übernimmt dann alle Pflichten des Fernpiloten bezüglich der Überwachung des Luftraumes und der Umgebung, während der steuernde Fernpilot z.B. nach einem Kamerabild fliegt. Der Beobachter ist also in diesem Fall für die Sicherstellung des VLOS-Betriebs zuständig und übernimmt die entsprechenden Pflichten.

      [...]

      Der Beobachter muss sich in diesem Fall neben dem Fernpiloten befinden und das unbemannte Luftfahrzeug unmittelbar beobachten können. Zwischen beiden Personen muss eine direkte und effektive Kommunikation festgelegt werden, damit die sichere Durchführung des Fluges gewährleistet ist. Auch bei diesem Verfahren ist der Fernpilot voll verantwortlich für den durchgeführten Flug.

      Quelle: Lehrmaterial LBA


      In der 2019/947 fehlt allerdings der Zusatz mit dem "muss sich daneben befinden"...

      UAS.OPEN.060 Responsibilities of the remote pilot

      [...]


      (2) During the flight, the remote pilot shall:


      [...] (b) keep the unmanned aircraft in VLOS and maintain a thorough visual scan of the airspace surrounding the unmanned aircraft in order to avoid any risk of collision with any manned aircraft. The remote pilot shall discontinue the flight if the operation poses a risk to other aircraft, people, animals, environment or property;
      [...]

      (4) For the purposes of point (2)(b), remote pilots may be assisted by an unmanned aircraft observer. In such case, clear and effective communication shall be established between the remote pilot and the unmanned aircraft observer.

      Quelle: eur-lex.europa.eu/legal-conten…CELEX:02019R0947-20220404

      Und ohnehin wird stets nur von einem Spotter gesprochen, das ist allerdings wohl dann doch Haarspalterei.
      Ich find das trotzdem ein interessantes Thema.