Legaler Drohnenflug wird angezeigt, Verfahren dann aber später eingestellt !

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Malte H schrieb:

      man kann ja nie wissen.
      ...ist die Mutter aller Schrenkensgespenste, gleich nach den Infos aus einem YT-Video mit BESCHLAGNAHMT und ANGEZEIGT im Titel. Basierend darauf wurde hier sogar unser Rechtsstaat angezählt. Das geht mir nen Ticken zu viel in Richtung Popanz hier.
      Ansonsten gibts grundsätzlich die Möglichkeit eine Ausfallentschädigung geltend zu machen, wenn einem durch sowas ein Auftrag flöten geht. Kann mir auch gar nicht vorstellen, dass man als gewerblicher Fernpilot gänzlich ohne gelegentlichen Kontakt mit der Polizei vor Ort auskommt.
    • Naja, es gibt wohl doch genügend Personal im gesamten Staat, das man sich mit solchen Kleinigkeiten aufhält.

      Ganz ehrlich, was hat der gesamte Einsatz aller beteiligter Organe gekostet???
      Wegen eventueller Straftzettel steigt heute "gefühlt" gar kein Polizist mehr aus, weil es zu viel Papierarbeit und Aufwand ist. Die haben sowieso alle Hände voll mit anderen Zeugs zu tun. Von den Staatsanwälten und Richtern will ich da gar nicht erst reden, zumindest was man im TV so hört.

      Ich denke in 5 Jahren werden es die Polizisten auch leid sein wegen sowas zu ermitteln.
    • RC-Role schrieb:

      Stupor Mundi schrieb:

      Und er bleibt noch auf Kosten hängen!
      Nein, keine Sorge, ein paar der 25000 Klicker seit gestern kaufen im YT-Kanal-Shop kräftig ein. Mit dem Clickbait-Video macht er den Kollateralschaden, den die Polzei bei ihm verusacht hat bestimmt wieder wett. Funktioniert vermutlich eh besser als sein Video vom Tuning-Treffen selbst zu veröffentlichen - wo ist das überhaupt?
      Ich hab mir das Clickbait-Video gestern noch reingezogen. Eigentlich, gerade wegen solch dreckiger Video-Titel, schaue ich bewusst so einen Müll nicht. Diese Effekthascherei um Aufmerksamkeit mit den Wortwahlen... Aber, es musste doch sein. Letztlich ist das ganze Video, wie erwartend ein großes mimimimi. Klar, dass was die Beamten und vor allem die dortige Luftbehörde abgezogen haben, dass ist scho ein starkes Stück. Das es von einem Betroffenen bzw. einem Anwalt, der (Anwalt) anscheinend auch weiß was zu tun ist, die Behörden in die Schranken weißen muss, ist leider oft Realität.

      In meinen Augen ist dieser YouTuber trotzdem selbst daran Schuld. Es wäre, meiner Vermutung nach, vielleicht gar nicht zu einer "Beschlagnahmung" gekommen, ungeachtet dem auf dem Beschlagnahmungsbogen angeblich falschen Tages und falscher Uhrzeit.

      Der YouTuber hatte es mit einer Sache am Anfang selbst provoziert. Wie, er erwähnte ja anfangs die Art, wie man drauf käme, dass er überhaupt eine Drohne dabei hätte, da er viel mit dem RC gefahren wäre, etc. pp.. Das Resultat war letztendlich das, was der eine "spezielle" Beamte abgezogen hatte; wenngleich völlig überzogen. „Spezielle“erwähne ich so, da der YouTuber die zwei Beamten in einen Guten und in einen Bösen explizit unterteilt hatte.

      Im Video gibt es auch widersprüchliche Aussagen. Er nimmt angeblich nur das Tuning auf, also explizit die Fahrzeuge und keine der Anwesenden oder umstehenden Besucher etc. und das ohne eine eingelegte Speicherkarte? Hä? Wie oft er im Video betonte, dass man doch auf seinen Aufnahmen genau sehen kann und konnte, dass er "den Zwischengang, zwischen den Fahrzeugen explizit ab- und beflog und nicht über die Fahrzeuge und keine einzigen Menschen flog".

      Wie soll das denn nachträglich überprüft werden, wenn bei der Beschlagnahmung ja nicht einmal ein Speichermedium drin gewesen wäre? (Ich unterstelle ihm, er hat es bei der Übergabe an die Beamten so schnell getan, also die Speicherkarte schnellstens rausgenommen).

      Gegen Ende brüskiert er sich ja selbst, dass ER einer der aller Ersten in Deutschland war, nein DER Allererste, dass er über die LBA den A1/A3 damals erworben hatte, als dies eingeführt wurde. Am Ende noch den Kindergarten abziehen, dass gefakt-gedrucke Behördenschreiben zu verbrennen, dass hat dem Video den Rest ins lächerliche gegeben.

      Ich muss @AS-X im Kommentar 9 beipflichten. Es ist komplett einseitig berichtet. Da wird, so wie der YouTuber sich auch gibt, einiges oder ein paar andere Sachen noch im Busch gewesen sein, weswegen es so verlief, wie es verlief.

      Das ganze Thema wäre mit größter Wahrscheinlichkeit nie so geendet, wie es nur passierte, hätte er gleich zu Beginn nicht die Verarsche-Karte gezogen, alias "Welche Drohne, wie kommt ihr darauf, dass ich mit einer Drohne hier flog..." (Hypothetisch).

      Die beste Stelle: Jammern, dass er von den Beamten explizit fotografiert wurde und seine ach so privaten und persönlichen Rechte dadurch verletzt wurden und es unangenehm ist/sich anfühlt.

      Natürlich wird bei einem Drohnenflug, mit oder ohne Aufnahme sei dahingestellt, keine Aufnahme/Livebild übertragen und kein einziger Mensch, egal wie nah oder fern zu erkennen, in seinen Rechten verletzt (Ironie). :D Ja das mag überspitzt klingen, spiegelt aber seinem Verständnis von Gleichbehandlung oder Sonderbehandlung dar.

      Das ganze Video ist letztlich lächerlich und selbst verschuldet...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iceweasel () aus folgendem Grund: Grammatik und Rechtschreibung ausgebessert.

    • Bitte A1 beachten !

      Das Video ist abgesehen vom Titel in keinster Weise reißerisch oder lächerlich. Der Junge schildert sehr sachlich was passiert ist (Ich hätte das nicht so ruhig hinbekommen, er hätte genug Gründe gehabt auszurasten). Äußerst bedauerlich dass es für die involvierten Polizisten und die Behördenvertreter nicht zu Konsequenzen kommen wird. Ein wirklich unfassbares Fehlverhalten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marting40 ()

    • sergejm schrieb:

      A1 entfernt !
      Das Video ist abgesehen vom Titel in keinster Weise reißerisch oder lächerlich. Der Junge schildert sehr sachlich was passiert ist (Ich hätte das nicht so ruhig hinbekommen, er hätte genug Gründe gehabt auszurasten). Äußerst bedauerlich dass es für die involvierten Polizisten und die Behördenvertreter nicht zu Konsequenzen kommen wird. Ein wirklich unfassbares Fehlverhalten.
      Was eine Wortwahl <X

      Vielleicht sollte man, um so einen Sachverhalt genau zu beurteilen, mal beide Seiten hören und nicht nur die des Tubers.

      Unfassbare Fehlverhalten bei Behörden sind definitiv Andere, wo z.B. Menschen unschuldig in Haft sitzen oder Ähnliches. Also bleib mal schön am Boden ;)

      Fachaufsichtsbeschwerde kann jeder im Nachhinein einlegen wenn er will.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von marting40 ()

    • Stupor Mundi schrieb:

      OlliHH schrieb:

      Da wird er sozusagen verwarnt ohne das er was getan hat, und da stehen auch noch Fehler und falsche Aussagen drin.
      Und er bleibt noch auf Kosten hängen!
      Und genau DESWEGEN steht es so da drin.
      Der Staat macht Fehler, lässt aber fast IMMER die dagegen Vorgehenden auf ihren Kosten sitzen!
      Hier eben so, wäre es bis zu einem Verfahren gekommen, dann halt mit Einstellung.
    • Redti schrieb:

      Man könnte allerdings schon die strenge Rechtsansicht vertreten, dass er dort mit seiner C1-Drohne nicht fliegen hätte dürfen, denn nach Punkt 1 UAS.OPEN.020 muss man
      nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen können, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Bei dieser Veranstaltung musste man aber damit rechnen, dass unbeteiligte Personen jederzeit die Flugbahn der Drohne kreuzen können.
      So schaut es aus!

      Am 15.9 von 22:59 bis 23:04 dürfte es auch dunkel gewesen sein. Ist die Air 3 überhaupt dafür vorgesehen?
    • boomer4711 schrieb:

      Redti schrieb:

      Man könnte allerdings schon die strenge Rechtsansicht vertreten, dass er dort mit seiner C1-Drohne nicht fliegen hätte dürfen, denn nach Punkt 1 UAS.OPEN.020 muss man
      nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen können, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Bei dieser Veranstaltung musste man aber damit rechnen, dass unbeteiligte Personen jederzeit die Flugbahn der Drohne kreuzen können.
      So schaut es aus!
      Am 15.9 von 22:59 bis 23:04 dürfte es auch dunkel gewesen sein. Ist die Air 3 überhaupt dafür vorgesehen?
      Wieso sollte es denn nicht mit einem Nachtflug möglich sein?