Malte H schrieb:
man kann ja nie wissen.
Ansonsten gibts grundsätzlich die Möglichkeit eine Ausfallentschädigung geltend zu machen, wenn einem durch sowas ein Auftrag flöten geht. Kann mir auch gar nicht vorstellen, dass man als gewerblicher Fernpilot gänzlich ohne gelegentlichen Kontakt mit der Polizei vor Ort auskommt.