Legaler Drohnenflug wird angezeigt, Verfahren dann aber später eingestellt !

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    • Mal wieder ein absurder Fall in den sozialen Medien, diesmal war der Fehler aber auf behördlicher Seite.

      Kurze Zusammenfassung:
      Jemand fliegt mit einer Air 3 auf einem Tuning-Treffen für wenige Minuten in ca. 10-15m Höhe innerhalb der genehmigten 50m Höhe in einer Kontrollzone, bei Nacht.
      Air3 wird durch Zivilpolizisten noch vor Ort beschlagnahmt, obwohl die Person ziemlich alles richtig gemacht hat (A1, E-ID, Versicherung, Allgemeinerlaubnis war alles vorhanden, Abstände zu Personen wurden eingehalten).
      Man hat der Person im Laufe des Verfahrens 3x Straftaten und 5x Owi vorgeworfen.
      Nach langem hin und her per Anwalt wurden alle Verfahren eingestellt und die Air3 wieder ausgehändigt.

      Meiner Meinung nach mal wieder ein weiterer Fall von behördlicher Willkür und Unwissen der Beamten.
      Man kann alles richtig machen und trotzdem bekommt man dafür Stress mit der Polizei.

    • Schwurbelmeister schrieb:

      Meiner Meinung nach mal wieder ein weiterer Fall von behördlicher Willkür und Unwissen der Beamten.
      Ich habs mir gerade angesehen. Das ist ja ein Ausmaß an Ahnungslosigkeit, den man sich nicht ausdenken kann. Selbst das Luftamt Münster hat ja absolut 0 Ahnung gehabt. Den Beamten hätte ich eine saftige Dienstaufsichtsbeschwerde beschert.
    • Ich bin ja ein Verfechter der Tatsache, dass bei der Polizei auch nur Menschen arbeiten. Und diese Menschen kämpfen während ihres Dienstes mit der Problematik, eine ziemliche Bandbreite an Verordnungs- und Gesetzestexten sowie einschlägiger Rechtsprechung kennen und anwenden zu müssen, während sie teilweise an Gesprächspartner geraten, die sich mit der Materie deutlich besser auskennen.

      Das sind dann solche Sachen wie vor nunmehr 13 Jahren, als mich die Polizei spätabends auf der Hamburger Elbchaussee mit dem Fahrrad anhielt, weil die Besatzung des Streifenwagens der Meinung war, man dürfe nicht mit dem Fahrrad auf „breiten Straßen“ fahren, wenn es keinen Radweg gibt.

      Und so etwas passiert heute auch wieder mit der LuftVO und Drohnenflügen: Ich bin momentan recht häufig mit meiner Drohne bei Demonstrationen unterwegs und bespreche mich einige Tage zuvor schriftlich mit der Polizei, um in deren Einsatzgebiet fliegen zu dürfen. Aber vor Ort hat dann die Einsatzleitung manchmal doch noch Bedenken, es könnte ja auch bei Windstille ein kräftiger Windstoß kommen und die Drohne zum Absturz bringen oder ich dürfte ohnehin nur auf Modellflugplätzen fliegen oder nur 150 m von Wohngebieten entfernt. Da hat jeder halt mal irgendwas gehört und zu allem eine Meinung, aber ist dann als Gesprächspartner an mich geraten, der ich da mit einem Ordner voller Unterlagen, Genehmigungen und allem drum und dran ankomme und sich in der Materie deutlich besser auskennt.

      Und das ist auch vollkommen okay — auch ein Polizeibeamter muss nicht alles wissen, aber er sollte im Zweifelsfall nachsehen können, was Sache ist.

      Wie es dann sein kann, dass nach einem ersten Missverständnis aber dermaßen viele Straftat- und Ordnungswidrigkeiten-Vorwürfe im Raume stehen und auch in der Korrespondenz mit dem Anwalt nicht direkt die argumentative Notbremse gezogen wird, kann ich mir nur noch so erklären, dass in den jeweiligen Behörden eine entsprechende Fehlerkultur fehlt und man stattdessen glaubt, auf diese Weise gesichtswahrender aus der Nummer rauszukommen.

      So wie damals auf der Elbchaussee, als die Polizei dem renitenten Besserwisser zum Abschluss das Fahrrad kontrollieren wollte und auf der Suche nach einer funktionierenden Lichtanlage vergeblich am Hinterrad drehte: Dass seit einigen Jahren Nabendynamos im Vorderrad die krächzenden Seitenläuferdynamos am Hinterrad verdrängt hatten, war wohl noch nicht bekannt.
    • Ja, sind auch nur Menschen. Und wenn man einen Fehler gemacht hat, kann man sich entschuldigen. Wenn dann aber noch draufgehauen und versucht wird, den Betroffenen auch wieder auf unprofessionelle und dilettantische Weise wegen irgend was anderem dranzukriegen, eben wegen der von dir genannten toxischen Fehlerkultur in den entsprechenden Behörden, dann halte ich es irgendwann durchaus für angemessen, dass da mal ein guter Anwalt so richtig ein Fass aufmacht und den Verantwortlichen unmissverständlich klar macht, dass sie sich ganz gehörig auf dem Holzweg befinden und auch eine Gefahr für unseren Rechtsstaat darstellen. Immerhin sind Anwälte Teil der sog. Rechtspflege. Und deine Beispiele mit dem Fahrrad zeigen ja auch, dass solches Verhalten anscheinend zwar selten, aber kein Einzelfall ist. Und nein, dass ein Streifenpolizist anscheinend die Basics der der StVO in Bezug auf Strassenbenutzung durch Fahrräder nicht kennt, dafür muss ich als Bürger dieses Landes kein Verständnis haben. Nicht mal im Ansatz. So ein Polizist gehört für mich vorübergehend vom Dienst supendiert und sollte verdonnert werden, die StVO zu büffeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von DanielH ()

    • Geht’s auch ne Nummer kleiner?

      Offensichtlich waren die getroffen Maßnahmen zwar ärgerlich für den Betroffenen, aber der Rechtsstaat hat doch wohl funktioniert (siehe Ergebnis).
      Dazu kommt, dass die ganze Einschätzung hier im Thread basierend auf einer Seite der Geschichte bewertet wird. Möglicherweise würde, wenn man die andere Seite kennen würde, zumindest eine differenzierte Betrachtung zustande kommen.
      Nicht unbedingt ein anderes Ergebnis, aber wahrscheinlich dennoch ein anderes Bild.

      Gerade die sogenannten Tuningtreffen erweisen sich ja auch in anderen Zusammenhängen als Drohnenflug, regelmäßig als problematisch und dort findet dann auch nicht selten ein Katz und Maus Spiel statt, welches die Polizei nicht aus Langeweile sondern aus originärer Aufgabenzuweisung mitspielen muss.

      Ich hätte da schon Ideen, weshalb ein sonst zulässiger Drohnenflug im Kontext zumindest problematisch sein könnte.
    • Du findest das vollkommen in Ordnung, was im Abschlussbericht drinne steht? Da wird er sozusagen verwarnt ohne das er was getan hat, und da stehen auch noch Fehler und falsche Aussagen drin. Was für dich so ein Rechtsstaat ist, das sollte einen wirklich wundern…
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Man muss da glaube ich in der Betrachtung verschiedenes trennen.

      Zum einen ist der Sachverhalt (der mir übrigens bis heute gänzlich unbekannt war, obwohl ich nur ein paar Kilometer entfernt wohne) mit den im Video genannten Rahmendaten in Open Source Quellen leicht zu recherchieren.
      Dem netten Tuningtreffen war eines am selben Tag im nahen Lünen vorausgegangen. Dieses war von der dortigen Polizei aufgelöst worden und die Tuner und ihre Fans verlagerten daraufhin nach Unna.
      Dort wiederholte sich das Spielchen offenbar und es wurden wohl auch (anders als im Video dargestellt) diverse Strafverfahren gegen Fahrzeugnutzer aus der Szene eingeleitet.
      Der Videoersteller ist zumindest danach der Szene nach Kamen gefolgt. Welche Rolle er da aus Sicht der Polizei spielen könnte bedarf vermutlich nicht viel Phantasie.

      Also zu diesem Zeitpunkt hat die Truppe es bereits zweimal direkt hintereinander auf eine Auseinandersetzung mit der Polizei angelegt und laut Presse gab es eine Reihe von Bürgerbeschwerden, nur mal so um die Vorzeichen zu deuten ;)

      Dann versucht man die Beamten vor Ort um die Fichte zu führen (ich habe hier nur ein Spielzeugauto) und wundert sich über die Reaktion.

      Was die rechtliche Bewertung des Drohnenflugs betrifft verwundert mich nicht, dass die Polizisten hier im Ergebnis daneben gelegen haben. Die haben sonst sicher eher andere Schwerpunkte und die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Thematik sind ja nicht trivial (ich finde es immer noch schwierig).
      Aber die unterliegen gleichwohl dem Strafverfolgungszwang und zwar vor abschließender Bewertung durch die Justiz, die ja offenbar zu dem richtigen Ergebnis kam.

      Was die Bezirksregierung betrifft finde ich den weiteren Verlauf zugegebenermaßen weniger nachvollziehbar.

      Was die Kosten betrifft, die sind nur durch Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung und der darin vertraglich vereinbarten Bedingungen entstanden.

      Das jetzt nur mal so in Kürze, jedenfalls aus meiner Sicht nichts erkennbar was den Rechtsstaat in Frage stellt.

      Bevor einer fragt, ja ich wäre auch sauer wenn meine Drohne beschlagnahmt würde. Aber das die Nummer Potenzial hatte schief zu laufen, hätte man sich denken können.
    • Man könnte allerdings schon die strenge Rechtsansicht vertreten, dass er dort mit seiner C1-Drohne nicht fliegen hätte dürfen, denn nach Punkt 1 UAS.OPEN.020 muss man
      nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen können, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Bei dieser Veranstaltung musste man aber damit rechnen, dass unbeteiligte Personen jederzeit die Flugbahn der Drohne kreuzen können.
    • Bin mal so frei und schätze, dass unter den hier anwesenden Experten ( Drohnenpiloten ) etaw 50% bei der Abfrage der aktuellen Drohnenregeln ( über alle Drohnenklassen, auch Bestandsdrohnenregelungen sowie freier Wahl der Zertifizierung, usw. ) durchfallen würden.
      Vom Verkehrspolizist, der wahrscheinlich kein Drohnenpilot ist, wird erwartet, dass er alle Regeln kennt und situationsbedingt fehlerfrei umsetzen kann.
    • AIR2S_Goofy schrieb:

      Vom Verkehrspolizist, der wahrscheinlich kein Drohnenpilot ist, wird erwartet, dass er alle Regeln kennt und situationsbedingt fehlerfrei umsetzen kann.
      Von einem Streifenpolizisten wird gar nicht erwartet, dass er die Drohnenregeln kennt. Weil er für den Luftraum nicht zuständig ist. Aber genau das ist ja das Problem in diesem Fall. Ohne Ahnung und Zuständigkeit Strafen vergeben wollen und sich Verstöße ausdenken, wie sie gerade in den Kram passen.

      Ich erwarte in so einem Fall nicht, dass die Regeln fehlerfrei ungesetzt werden. Ich erwarte aber schon, dass man zumindest den Ansatz einer Ahnung hat. Nicht, dass man sich etwas ausdenkt, nur um irgendwas als Machtdemonstration umsetzen zu können.
      Wenn man nichts in der Hand hat, dann soll man auch nicht versuchen, Bürger zu bestrafen.
    • Stupor Mundi schrieb:

      Und er bleibt noch auf Kosten hängen!
      Nein, keine Sorge, ein paar der 25000 Klicker seit gestern kaufen im YT-Kanal-Shop kräftig ein. Mit dem Clickbait-Video macht er den Kollateralschaden, den die Polzei bei ihm verusacht hat bestimmt wieder wett. Funktioniert vermutlich eh besser als sein Video vom Tuning-Treffen selbst zu veröffentlichen - wo ist das überhaupt?
    • Er muss aber ordentlich vorher etliche Follower gehabt haben, bevor Geld fließt. Und er muss ja vorher anklicken, ob er seinen Account monetarisieren möchte. So schnell und einfach geht das nun auch nicht.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Und die Monetarisierung eines solchen Vorfalls mag ja bei diesem Beispiel funktionieren oder auch nicht.

      Aber jetzt mal ein fiktives Beispiel: Ich habe einen gewerblichen Einsatz innerorts, habe meinen Flug mit der Ordnungsbehörde abgestimmt und alle notwendigen Unterlagen und Genehmigungen und so weiter und so fort. Jemand beschwert sich über mich, die Polizei rückt an, nimmt die Drohne erstmal mit.

      Dann habe ich erst einmal keine Drohne und zweitens einen Verdienstausfall und niemanden, der mir diesen Vorfall monetarisiert, dafür aber auch noch eine ganze Menge Ärger. Und auch wenn der Rechtsstaat insofern funktioniert hat, dass er am Ende seine Drohne zurückbekommen hat und im Laufe des Verfahrens angehört wurde und so weiter und so fort, so richtig gut gelaufen scheint mir das nicht zu sein, unabhängig davon, wie die Sicht der Polizei dazu aussieht.
    • Malte H schrieb:

      Und die Monetarisierung eines solchen Vorfalls mag ja bei diesem Beispiel funktionieren oder auch nicht
      Funktioniert schon. Beim Video auf YT auf Shop klicken, nen Pulli aussuchen und bestellen. Schon fließt Geld zum Unschuldigen.
      Was willst mit dem Beispiel sagen? Warum sollte die Polizei dir deine Drohne wegnehmen, wenn du ihnen vorher bescheid gegeben hast? Das macht doch keinen Sinn. Außer das Schreckensgespenst Polizeiwillkür zu füttern.
    • RC-Role schrieb:

      Was willst mit dem Beispiel sagen? Warum sollte die Polizei dir deine Drohne wegnehmen, wenn du ihnen vorher bescheid gegeben hast? Das macht doch keinen Sinn. Außer das Schreckensgespenst Polizeiwillkür zu füttern.
      Ich will hier sicher kein Schreckgespenst füttern. Aber gerade im Bereich der von mir weiter vorne angeführten Demonstrationen ist es nicht unwahrscheinlich, dass mir die Einsatzleitung den von der Versammlungsbehörde genehmigten Flug kurzfristig versagt. Die von mir aufgezählten Argumente mit dem Windstoß, dem Wohngebiet oder dem Modellflugplatz entstammen tatsächlich der Realität, das habe ich mir in der Vergangenheit von der Einsatzleitung schon mal anhören müssen. Und manchmal sind die Begründungen ja auch nachvollziehbar, etwa wenn ein Polizeihubschrauber in der Luft ist oder die Teilnehmerzahl deutlich größer als angemeldet. Und gerade in solchen nicht so richtig entspannten Situationen hat die Einsatzleitung auch wichtigere Dinge zu besprechen als ob Malte mit seiner Drohne starten darf oder nicht.

      Und es ist auch kein Schreckgespenst, dass die Besatzung eines hinzugerufenen Streifenwagens die Lage bei meinem Drohnenflug anders einschätzen kann als ein Mitarbeiter des Ordnungsamts an seinem Schreibtisch — das ist ja auch vollkommen okay. Aber wenn sich zu dieser anderslautenden Einschätzung noch eine Fehlinterpretation der LuftVO gesellt, dann habe ich im besten Fall eine Diskussion mit Unterbrechung meiner Arbeit für eine Viertelstunde oder halbe Stunde. Dass mir tatsächlich jemand die Drohne zwecks Beweissicherung abnimmt, sehe ich zwar auch nicht, aber man kann ja nie wissen.