Vorab: eine Haftpflichtversicherung ist unabhängig von der Notwendigkeit einer Aufstiegsgenehmigung für JEDEN pflicht! Egal ob Hobby oder gewerblich. Infos zur Haftpflichtversicherung hier.
Dieser Beitrag bezieht sich auf die Regelungen in Deutschland. Für das Land Österreich gibt es die Regeln für den Flugverkehr hier.
Jede Art der gewerblichen Verwendung eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAV = unmanned areal vehicle = Drohne) bedarf einer Aufstiegsgenehmigung bzw. Aufstiegserlaubnis. Egal ob man gewerblich Luftaufnahmen / Videos machen möchte - oder Kontrollen in der Forstwirtschaft durchführt etc etc.
Bei einem Aufstiegsgewicht von über 5kg benötigt man in jedem Falle eine Genehmigung - egal ob privat oder gewerblich.
Für das reine Fliegen zu Hobby-Zwecken benötigt man folglich keine gesonderte Genehmigung. Allerdings gelten dann trotzdem die Regels des Luftrechtes und des Flugrechtes!
Bei folgenden Ausnahmen nebötigt man jedoch in jedem Falle eine Sondergenehigung (nach 16 Abs. 4 und Abs. 5 LuftVO. siehe auch hier):
Außerhalb der besagten Sonderfälle aber für die gewerbliche Nutzung kann man sich eine allgemeine Aufstiegsgenehmiung erteilen lassen, die dann nicht nur für einen einzelnen Flug gilt, sondern für beliebige Flüge und einen länderen Zeitraum:
Die Genehmigungen werden (ausnahmslos) nur pro Bundesland erstellt.
Notwendige Unterlagen für den Antrag auf eine generelle Aufstiegserlaubnis für ein bestimmtes Bundesland mit einer Gültigkeit von 2 Jahren:
Link und Kontaktdaten zu den zuständigen Präsidien (Luftfahrtbehörden) der jeweiligen Bundesländer für angemeldete Forums-Mitglieder hier:
(Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin / Brandenburg,..)
wichtige weitere Themen zusammengefasst:
Änderungen vorbehalten - Angaben ohne Gewähr
Dieser Beitrag bezieht sich auf die Regelungen in Deutschland. Für das Land Österreich gibt es die Regeln für den Flugverkehr hier.
Jede Art der gewerblichen Verwendung eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAV = unmanned areal vehicle = Drohne) bedarf einer Aufstiegsgenehmigung bzw. Aufstiegserlaubnis. Egal ob man gewerblich Luftaufnahmen / Videos machen möchte - oder Kontrollen in der Forstwirtschaft durchführt etc etc.
Bei einem Aufstiegsgewicht von über 5kg benötigt man in jedem Falle eine Genehmigung - egal ob privat oder gewerblich.
Für das reine Fliegen zu Hobby-Zwecken benötigt man folglich keine gesonderte Genehmigung. Allerdings gelten dann trotzdem die Regels des Luftrechtes und des Flugrechtes!
Bei folgenden Ausnahmen nebötigt man jedoch in jedem Falle eine Sondergenehigung (nach 16 Abs. 4 und Abs. 5 LuftVO. siehe auch hier):
- bei einem Fluggewicht von mehr als 5kg, unabhängig von der Art des Modellflugs
- bei einem Modellflugbetrieb mit Verbrennungsmotoren innerhalb von 1,5km zu Wohngebieten
- bei einem Modellflugbetrieb jeder Art innerhalb von 1,5km zu Flugplätzen
Außerhalb der besagten Sonderfälle aber für die gewerbliche Nutzung kann man sich eine allgemeine Aufstiegsgenehmiung erteilen lassen, die dann nicht nur für einen einzelnen Flug gilt, sondern für beliebige Flüge und einen länderen Zeitraum:
Die Genehmigungen werden (ausnahmslos) nur pro Bundesland erstellt.
Notwendige Unterlagen für den Antrag auf eine generelle Aufstiegserlaubnis für ein bestimmtes Bundesland mit einer Gültigkeit von 2 Jahren:
- Unterschriebenes Antragsformular (gibt es beim jeweiligen zuständigen Präsidium des jeweiligen Bundeslandes - Links siehe unten)
- Versicherungsnachweis über Haftpflichtversicherung
- Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers
- Technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät
Link und Kontaktdaten zu den zuständigen Präsidien (Luftfahrtbehörden) der jeweiligen Bundesländer für angemeldete Forums-Mitglieder hier:
(Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin / Brandenburg,..)
The author has hidden this content. To Login or Register, click here.
wichtige weitere Themen zusammengefasst:
- Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe
- Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter - Haftpflicht (vorgeschrieben!)
Änderungen vorbehalten - Angaben ohne Gewähr