Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

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    • Jetzt bin ich verwirrt (noch mehr als vorher). Ich wusste, dass um Flughäfen herum innerhalb von 1,5 km das Fliegen verboten ist, woraus zu schließen wäre, dass es außerhalb davon (zumindest aufgrund dieser Vorschrift) erlaubt ist.

      Wenn es jetzt außerhalb dieses Radius' ausdrücklich für bis zu 50 m Höhe erlaubt ist, würde das ja bedeuten, dass es vorher dort verboten war (sonst wäre die Erlaubnis ja nicht notwendig gewesen).

      Irgendwo fehlt mir da noch ein Teil des Puzzles.

      Ergänzung: Da z.B. der Flughafen Kassel-Calden in der Liste nicht erwähnt wird, ist daraus für Calden nichts abzulesen. Darf man nun oder darf man nicht (außerhalb der Kontrollzone)?
    • Sehfahrer schrieb:

      Jetzt bin ich verwirrt (noch mehr als vorher). …
      @Sehfahrer: Nach aktueller Rechtslage, besteht um jeden Flugplatz und Helilandeplatz mit einem Mindestabstand von 1,5 km zu dessen Abgrenzung ein allgemeines Flugverbot. Dieses kannst Du ausschließlich mit einer Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde und zusätzlich mit einer Luftverkehrskontrollfreigabe durch die zuständige Luftaufsicht (i.a.R. ist das der Tower) fliegen. Als „Just4Fun“-Pilot hast Du bei ersterem kaum eine Chance.

      Jetzt gibt es darüber hinaus auch noch weitere kontrollierte Lufträume. Der für uns relevanteste ist der Luftraum D-CTR der sich vor allem rund um Flughäfen auch über die Grenzen der 1,5km-Abgrenzung hinaus bewegt. Es gibt aber ebenfalls für uns Relevant sogenannte EDRs, die ebenfalls einen als „restriktiver Bereich“ einen kontrollierten Luftraum darstellen. Hierfür sagt die LuftVO dass Du ohne Genehmigung bis 50 m Aufsteigen darfst. Du benötigst aber immer noch eine Luftverkehrskontrollfreigabe für die Luftraum. Für die meisten davon gibt es eine NfL (Nachricht für Luftfahrer) worin in einer Allgemeinverfügung durch die luftaufsichtführende Stelle eine pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe bis 50 m Höhe erhältst. Ansonsten (vor allem bei militärischen Flughäfen) muss eine dedizierte Freigabe eingeholt werden. Ob das für Deinen Flughafen gilt, musst Du jeweils selbst recherchieren.

      Hier mal mehr dazu:
      drohnen-forum.de/index.php/Thr…?postID=385199#post385199
      drohnen-forum.de/index.php/Thr…?postID=336383#post336383
      drohnen-forum.de/index.php/Thr…?postID=365913#post365913(weis jetzt jedoch nicht, ob die noch alle aktuell sind).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Machen wir es doch einfach, und berücksichtigen direkt die erwartungsgemäß ab spätestens Juli herrschende kommende LuftVO:

      Ein Betrieb in Kontrollzonen ist bis maximal 50 Meter Höhe nicht grundsätzlich verboten (§ 21h Absatz 2 Nummer 8 LuftVO). Das bedeutet nur, dass keine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde erforderlich ist. Es ist dafür aber dennoch weiterhin eine Flugverkehrskontrollfreigabe gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 5 einzuholen. Diese Flugverkehrskontrollfreigabe bis 50m Höhe ist aktuell für Flughafen-Kontrollzonen (CTR) für alle hier aufgeführten Flughäfen pauschal erteilt.

      Ein Flug über 50 Meter Höhe ist in Kontrollzonen jedoch verboten, und würde neben einer weiteren, separat dafür einzuholenen Flugverkehrskontrollfreigabe auch eine ausdrückliche Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde erfordern.
    • Das wird noch lustiger. Hier in Bayern braucht man für Heli Landeplätze an Krankenhäusern nicht mal ne AE. In Bayern zählen die nicht mit, lediglich die 100m sind einzuhalten zum Krankenhaus. In andern Bundesländern sind es auch 1.5km zu Heli Landeplätzen am Krankenhaus.
      So zunächst von der droniq kommuniziert und vom Luftamt bestätigen lassen. Die App zeigt das leider nicht an.
    • Aufstiegsgenehmigung für Drohne unter 250g ?

      hallo,

      ich habe eine DJI Mini 2 und weiß generell wo ich fliegen darf und wo nicht. Aber ich möchte auch gerne mal für andere Leute Aufnahmen erstellen wo ich in Wohngebieten, etc. fliegen müsste. jetzt frage ich mich wie ich das rechtlich hinbekomme ? Ich habe was von aufstiegsgenehmigung gelesen, aber das ist ja für Drohnen über 5kg, meine wiegt 249 g... Wie macht ihr das ? Muss ich das beantragen, bekomme ich dann eine Erlaubnis ?