Jetzt bin ich verwirrt (noch mehr als vorher). Ich wusste, dass um Flughäfen herum innerhalb von 1,5 km das Fliegen verboten ist, woraus zu schließen wäre, dass es außerhalb davon (zumindest aufgrund dieser Vorschrift) erlaubt ist.
Wenn es jetzt außerhalb dieses Radius' ausdrücklich für bis zu 50 m Höhe erlaubt ist, würde das ja bedeuten, dass es vorher dort verboten war (sonst wäre die Erlaubnis ja nicht notwendig gewesen).
Irgendwo fehlt mir da noch ein Teil des Puzzles.
Ergänzung: Da z.B. der Flughafen Kassel-Calden in der Liste nicht erwähnt wird, ist daraus für Calden nichts abzulesen. Darf man nun oder darf man nicht (außerhalb der Kontrollzone)?
Wenn es jetzt außerhalb dieses Radius' ausdrücklich für bis zu 50 m Höhe erlaubt ist, würde das ja bedeuten, dass es vorher dort verboten war (sonst wäre die Erlaubnis ja nicht notwendig gewesen).
Irgendwo fehlt mir da noch ein Teil des Puzzles.
Ergänzung: Da z.B. der Flughafen Kassel-Calden in der Liste nicht erwähnt wird, ist daraus für Calden nichts abzulesen. Darf man nun oder darf man nicht (außerhalb der Kontrollzone)?