Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hier mal einmal die Karte mit der Luftraumstrucktur

      dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsic…raumstruktur_11122014.pdf

      Die pauschale Freigabe auf 30 m für den Luftraum D (CTR) beinhaltet nur die in diesen NFL (Nachrichten für Luftfahrer) freigegebene Flughäfen, welche durch den DFS kontrolliert werden.

      dfs.de/dfs_homepage/de/Service…37-15_DFS_Drohnen_CTR.PDF

      dieser Regelung haben sich auch "The Tower Company GmbH"

      brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze…66-15_TTC-Drohnen_CTR.pdf

      und "Austro Control"

      eisenschmidt.aero/media/pdf/NfL-1-577-15.pdf

      für die in den jeweiligen NFL beschriebenen Flughäfen/-plätzen angeschlossen.

      Diese Freigaben gelten nicht für andere Flughäfen, insbesondre Militärflugplätze, ED-R oder RMZ. Also immer genau die Luftraumkarte kontrollieren.

      In aller Regel sind ED-R für einen bestimmten Zweck mit Beschränkungen versehene Lufträume (LR). Dies kann eine andauernde Einrichtung für militärische Zwecke sein oder eben eine temporäre Luftraum-Sperre z.B. für eine Flugveranstaltung (Ballon-Festival, Flug-Show, etc.). In aller Regel sind diese ED-R auch nur für bestimmte Zeiten. In jedem Fall gilt, sich mit den ED-R mit seinen Beschränkungen genauestens auseinander zu setzen und im Zweifelsfall die angrenzende Luftaufsicht zu befragen.
    • Wenn Du mit NFZ eine ED-R meinst, dann darfst Du außerhalb dieser ED-R fliegen! Außerhalb kann daneben, darüber und auch darunter sein. Ist ja immer angegeben von/bis zu welcher Höhe eine solcher Luftraum gehört. Kann jetzt jedoch zur ED-R 401 auf die Schnelle keine weiteren Angaben finden.

      Edit: Da das Thema jetzt das Flugrecht behandelt und kein Phantom 3 Thema ist, habe ich das Thema jetzt mal verschoben!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • das habe ich gefunden udn würde sich mit der obigen Aussage ja decken:

      ag-friedensforschung.de/themen…orte1/freieheide-neu.html

      Aufschluss gibt eine bislang unbeachtet gebliebene Antwort von Markus Grübel. Der Staatssekretär im Verteidigungsministerium erklärte am 5. August 2014 auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Agnieszka Brugger (Grüne), dass die Flugzone ED-R 401 MVPA zehn Luftraummodule zusammenfasse, die von der Bundeswehr für Übungen gebucht werden können. Konsequenz ist dann offenbar die Umleitung des zivilen Luftverkehrs aus Sicherheitsgründen. Denn ED-R 401 MVPA ist laut Grübel mit der »13. Änderung der Bekanntmachung über die Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen« am 17. Oktober 2013 in Kraft getreten. Die Flugbeschränkungen gelten demnach ab einer Höhe von 10 000 Fuß – das sind rund 3300 Meter – und reichen bis 66 000 Fuß, also 22 000 Meter. Montags bis donnerstags darf von 8 bis 23.30 Uhr trainiert werden, freitags von 8 bis 17 Uhr. Die Höhenangaben beziehen sich anscheinend auf Passagierflugzeuge. Das bedeutet aber offenbar keineswegs, dass die in Rostock-Laage stationierten Eurofighter nicht auf weniger als 3300 Meter heruntergehen, auch wenn Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger (SPD) dies annimmt, wie aus seiner Antwort auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Axel Vogel (Grüne) hervorgeht. »Ein Zusammenhang zwischen der Nutzung der ED-R 401 und ›Tiefflugübungen‹ dürfte nicht gegeben sein«, vermutete Vogelsänger in seiner am 6. Oktober ausgegebenen schriftlichen Antwort. Erst dies wurde öffentlich wahrgenommen. Mehrere Zeitungen druckten dazu eine kurze Nachricht der Agentur dpa.

      heißt jetzt was für kopterflieger? aber vielleicht findet @quadle ja noch was.

      Anmerkung: wäre es nicht sinnvoll, einen eigenen Bereich/Sammlung für solche Flugverbotszonen zu eröffnen, damit jeder sich dort schnell informieren kann?
      Gruß
    • @fly_high: Die Angabe ist jetzt ein redaktioneller Bericht und keine offizielle Bekanntmachung, die im Ernstfall jedoch keine Rechtsverbindlichkeit hätte. Ich habe jetzt mal die NFL I 193 / 1 vom 5 September 2013 der die ED-R 401 beschreibt, ausfindig gemacht.

      dfs.de/dfs_homepage/de/Service…e%2008%7C2013/nfl_vpa.pdf

      Hier wird unter 1. Das Gesamtgebilde der ED-R 401/MORE und BASIC 1N/2N beschrieben. Interessant ist die vertikale Abgrenzung wo die unterste mit FL100 angegeben wird. Das sind 10.000 ft oder ca. 3.000 m MSL, d.h. über dem Meeresspiegel (nicht über Grund). Da die Zugspitze nicht in der ED-R 401 liegt, dürft das auch keine weitere Rolle spielen. ;)

      Also gilt es jetzt noch die CTR bei Laage und Parchim, den Verbotszonen zwischen Goldberg und Krakow am See sowie bei Hagenow, die RMZ bei Barth sowie die vielen kleineren Flugplätze und Heliports zu beachten. Unter der ED-R 401 sowie neben den eben genannten Zonen und Beschränkungen ist dann Luftraum G, also unkontrollierter Luftraum wo man bis auf regionale Besonderheiten (wie Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, o.ä. Beschränkungen) als Flugmodell fliegen darf.

      Hilfreich hierbei ist immer die Lufraumkarte von openAIP

      maps.openaip.net/?destination=http://www.openaip.net/node/2
    • danke für deine Mühe - sieht also so aus, als ob mehr 90% des Luftraums über MVP für den Sportmodellflug frei sind.

      Wie verläßlich ist die oben verlinkte Karte denn? Und was sind die runden, kompassähnlichen schwarzen Gebiete auf der Karte (Flughäfen,Landeplätze?)?
      Gruß
    • Aufstiegsgenehmigung AE beantragen

      Moin,
      Willte nur mal kurz berichten, wie das bei mir gelaufen ist.
      Ich wohne in RLP aber nah an der Grenze zu NRW.
      Benötige also eine AE für beide Bundesländer.
      Hier ist wichtig, dass man zuerst die AE für RLP beantragt. lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
      Diese habe ich dann innerhalb von 3 Wo bekommen.
      Dann mit der AE von RLP die AE für NRW beantragen. brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html
      Nach 2 Wochen habe ich auch diese erhalten.
      Kosten 150 Euro für RLP und 50 Euro für NRW weil ich schon eine AE hatte.
      Ist also kein großer Akt und die Kosten halten sich auch in Grenzen.
      Gruß

      ahrKopter.de
    • Aktuell sollte jeder die Preise für die erste AE aller Bundesländer sich ansehen, und dann die Zweite!
      Es gibt einige Bundesländer wo die AE, wenn schon eine aus einem anderen Land vorhanden) nur noch 10-50 EUR kostet!
      Hab die Preise nicht im Kopf, aber richtig und geschickt gemacht, können da einige AE´s für versch. Länder zusammen schon für 200€ gesamt (!) "erwirtschaftet" werden.
      Man muß die Länder quasi gegeneinander ausspielen! Es lohnt sich. ;)
    • Bin total verunsichert, (Versicherung/Aufstiegsgenehmigung...)

      Liebe Forum Mitglieder,


      seit Monaten interessiere ich mich für eine Drohne mit Kamera. Mein Favorit war bis vor wenigen Wochen die Phantom 3 Pro. Zum Glück kaufe ich nicht immer sofort, sondern informiere mich ausgiebig. Habe auch so ziemlich alle Videos auf YouTube von Arthur Konze gesehen.


      Leider bin ich mir durch die ganzen Gesetze und Regelungen die in letzter Zeit durch die Presse gehen gar nicht mehr so sicher ob das wirklich Sinn macht. Dennoch habe ich am 01.04. im Hause DJI die Phantom 4 bestellt. Dazu hätte ich im Laufe meines Schreibens an Euch später noch eine Frage.


      Generell möchte ich die Drohne gewerblich nutzen. Ich bin Webdesigner in der hiesigen Region und manchmal wären Aufnahmen mit einer Drohne von Vorteil. Ausserdem könnte ich somit die Anschaffungskosten und auch die laufenden Kosten beim Finanzamt geltend machen.


      Was ich jetzt noch nicht ganz verstanden habe.


      @Versicherung
      Ich benötige wie alle die einen Copter in dieser Gewichtsklasse steuern eine Versicherung (gewerblich). Kann ich jetzt diese Versicherung ebenso verwenden wenn ich diese privat verwende? Oder benötige ich nochmals eine Versicherung?


      @Aufstiegsgenehmigung
      Diese ist für den gewerblichen Gebrauch ebenso zu beantragen. Wenn ich aber zu privaten Zwecken, sagen wir im Urlaub die Drohne benutze um ein paar tolle Fotos oder Videos von mir und meiner Familie zu machen, darf ich das dann ohne Aufstiegsgenehmigung? (Voraussetzung ich habe mich über bestehenden Regelungen des Landes informiert) - Ich glaube die komplette Frage ist irgendwie doof… ;)


      @DJI
      Als ich am 01.04.2016 im DJI Shop die Drohne bestellt habe wurde im Shop angezeigt, dass die Lieferung spätestens nach 1-3 Tagen auf dem Weg wäre. Das ist jetzt eine Woche her, bisher hat sich noch nichts getan. Das Geld wurde direkt über PayPal angewiesen. Also daran liegt es nicht. Ich habe denen vor 2 Tagen mal geschrieben aber bisher noch keine Antwort bekommen. Hat hier schon jemand Erfahrung gemacht?


      Wäre toll, wenn mir der Ein oder Andere eine Rückmeldung geben könnte.


      Vielen Dank und schönes Wochenende,


      MarcFN
    • Zur Versicherung:
      Da musst Du Deine Versicherung fragen. Fakt ist, das eine private Haftpflichtversicherung, in der Flugmodelle enthalten sind, nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden Kann. Umgekehrt keine Ahnung.

      Aufstiegserlaubniss:
      Du braauchst keine wenn Du den Kopter für Sport- oder Freizeitaktivitäten nutz. In dem Moment wo Du auch nur ein Bild veröffentlichst ist das nicht mehr gegeben und Du brauchst eine AE. Genau so wenn Du ein Foto vom Haus Deines Freundes machst und es ihm schenkst.
      Zweiter zu sein heißt erster Verlierer zu sein
    • Hallo Marc,

      Scheinst ja aus meiner Nachbarschaft zu stammen. ;)
      Ich denke mit der gewerblichen Haftpflicht sollten auch private Flüge kein Thema sein, denn Du kannst ja immer sagen, dass Du die gemachten Aufnahmen auch gewerblich nutzen möchtest oder Du für Deinen nächsten Auftrag trainiert hast.

      Man sollte das Versicherungsthema auch nicht überbewerten, in meinen 45 Jahren Modellflug gab es genau einen Schadensfall und da war die Schuldfrage noch nicht mal eindeutig bei mir. Die Versicherung hat damals halt kulanterweise die 300DM an den angeblich "Geschädigten" gezahlt damit Ruhe war.

      Für private Zwecke brauchst Du keine Aufstiegsgenehmigung. Da Du aber offensichtlich aus FN stammst, musst Du Dir im Klaren darüber sein, wie die Kontrollzone des Flughafens verläuft. Im Umkreis von 1,5km zum Flughafen ist Fliegen verboten, es sei denn Du bekommst auf Anfrage die Erlaubnis des Towers.
      Ansonsten gilt innerhalb der Kontrollzone eine Flughöhenbeschränkung auf 30m für private und 50m für gewerbliche Flüge. Auch hier kannst Du natürlich nach vorheriger Absprache mit dem Tower auch mal höher gehen. Genauere Angaben findest Du sicherlich noch in Deiner Aufstiegserlaubnis.
      Wichtig zu wissen ist für Dich auch, dass der P4 Flüge in Flughafennähe automatisch verweigert. Wenn doch notwendig, musst Du dir jeden einzelnen Flug auf einer DJI-Webseite freischalten, wobei ich nicht sicher bin ob diese angekündigte neue Funktion bereits außerhalb des Beta-Programms verfügbar ist.

      Zum DJI-Therma kann ich Dir nicht viel sagen, da würde ich am Montag nochmals nachhaken. So weit ich weiß gibt es bei denen auch einen Chat zu Bestellfragen.

      In zwei Wochen ist die AERO Luftfahrtmesse. Dort sind auch DJI und YUNEEC mit offiziellen Ständen vertreten.

      Übrigens, wenn Du bisher keinerlei Flugerfahrung hast, solltest Du dir unbedingt noch eine Billig-Drohne zum Üben genehmigen. Die P4 ist zwar sehr einfach zu fliegen, aber eben auch nur wenn alles optimal funktioniert. Es wäre allerdings auch schon wichtig, dass Du die Drohne notfalls auch ohne GPS fliegen kannst und nicht erst überlegen musst, welcher Knüppel am Sender nun für was genau da ist.
      Und die kleinen Dinger lassen sich bei schlechtem Wetter auch in der Wohnung zum Üben benutzen und stecken Crashs deutlich besser weg als der P4.

      Gruß Gerd

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GerdSt ()

    • Mit diesem Konflikt könnte ich leben. Aber so oder so, es dürfte der gewerblichen Versicherung eh' egal sein ob man mal privat fliegt, schließlich bezahlt man als Gewerblicher ja auch deutlich mehr Beitrag.
      Und "gewerblich" fliege ich halt auf jeden Fall in dem Moment, in welchem der unwahrscheinliche Schadensfall eintritt. Falls aber jemand wegen der AE mosert, weil diese vielleicht am Urlaubsort nicht gilt, fliege ich eben "privat", sofern die Versicherung auch das Urlaubsgebiet mit abdeckt.

      Man muss ja nicht immer frömmer sein als der Papst :D

      Gruß Gerd
    • Allgemeine Aufstiegsgenehmigungen setzen auch ein Gewerbeschein voraus, der bei der Luftfahrtbehörde mit dem Antrag und dem Nachweis zur Haftpflichtversicherung, sowie der Zweckbeschreibung des Betriebs des UAV eingereicht werden muss. Dazu müssen Kenntnisnachweise dokumentiert werden. In MV kostet die Genehmigung 150,- Euro für zwei Jahre.
    • schulzsn schrieb:

      Allgemeine Aufstiegsgenehmigungen setzen auch ein Gewerbeschein voraus
      Sagt wer? Auch dies gehört in den Bereich der Falschinformation. Erstens heißt das Ding nicht "Gewerbeschein", sondern "Gewerbeanmeldung", und zweitens fragen die Luftfahrtbehörden danach nicht. Das würde auch nichts bringen, weil es sich bei Filmemachern und Kameraleuten oftmals gar nicht um Gewerbebetriebe, sondern um Freiberufler bzw. selbständige Künstler handelt.

      Matthias
    • Würde mich auch wiederum wundern, da sich doch mittlerweile herumgesprochen haben sollte, dass die Abgrenzung nicht "Gewerblich oder nichtgewerblich" sondern "Sprort und Freizeit oder alles andere" lautet. Oder?
    • Hallo Matthias,

      danke für die Richtigstellung. Ich will natürlich keine Falschinformation verbreiten. In meiner Aufstiegsgenehmigungsantrag in MV wurde die Gewerbeanmeldung abverlangt. Daraus habe ich die o.a. Aussage geschlussfolgert. Natürlich gebe ich recht, dass auch Freiberufler unterwegs sind, die keine Gewerbeanmeldung haben. Ob und wie Freiberufler einen Nachweis erbringen müssen, ist mir nicht bekannt.

      Zitat der Luftfahrtbehörde:
      "Sehr geehrter Herr ....
      neben dem ausgefüllten Antrag sind dem beizufügen ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (entweder direkt von einer Versicherungsgesellschaft oder von einem Modellsportverein), ein Nachweis über Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit dem Fluggerät (entweder ein Zertifikat eines absolvierten Lehrganges oder eine Eigenerklärung über Ihren aktuellen Stand der Kenntnisse – Flugstunden, beflogene Modelle, etc.), ein Datenblatt vom Fluggerät sowie Ihren Nachweis der gewerblichen Tätigkeit.
      Den Antrag können Sie gern per Mail an mich zurücksenden. Die Allgemeinerlaubnis wird in der Regel für 2 Jahre erteilt und zieht eine Verwaltungsgebühr von 150 Euro nach sich. Wenn die Trainingsflüge unter dem Aspekt der Sport- und Freizeitgestaltung erfolgen, ist hierfür noch keine Aufstiegserlaubnis notwendig."

      mfg Volker