Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Zu dem Blödsinn in RLP mal hier was nettes:

      Eindeutige Abgrenzung zwischen Flugmodell und unbemanntem Luftfahrtsystem geschaffen:

      Auf Initiative des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) hat das zuständige Referat „Luftfahrt“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Bonn nun Klarheit in der luftrechtlichen Abgrenzung zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, den so genannten UAS geschaffen

      Auf konkrete Anfrage des Verbandspräsidiums teilte das BMVI dem DMFV schriftlich mit, dass ein Flugmodell nicht zu einem unbemannten Luftfahrtsystem (UAS) wird,

      * nur weil an einem Flugmodell eine Kamera montiert ist, mit der gegebenenfalls Aufnahmen zu rein privaten Zwecken gemacht werden sollen.

      presse.dmfv.aero/aktuelles/dmfv-sorgt-fur-rechtssicherheit/
    • Danke Housil für die Info. Das ist ja schon mal beruhigend.
      Ich habe früher öfter gewerbliche Aufnahmen mit Helis gemacht, da war vieles einfacher. Zumindest von den Genehmigungsbehörden.
      Nächste Woche bin ich in einem abseits gelegenen Kloster und werde mit Einverständnis des Abtes private Aufnahmen machen. Ich denke da spricht nichts dagegen.
      Gruß C
    • Trotz allem, in RLP ist der Landesbetrieb für Mobilität immer noch nicht von seinem Standpunkt abgerückt!

      Entscheidend ist, dass die Drohne – rechtstechnisch auch als unbemanntes Luftfahrtsystem bezeichnet – nicht das Fliegen zum Hauptzweck hat, sondern als „Werkzeug“ für das Erreichen eines anderen Hauptzwecks (z.B. Erstellung von Luftbildern) genutzt wird. 

      Also eine AAG ist in RLP weiterhin gefordert, sollte man seitens der Ordnungskräfte dsnach gefragt werden, nicht überrascht sein. PLP ist übrigens das einzige Bundesland mit die Ansicht.
      Geklärt werden kann es wahrscheinlich nur auf juristischem Weg.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • Heute habe ich einen Bescheid von Luftfahramt Bayern über 120 € bekommen. Mir ist nicht ganz klar, ob die mich missverstehen, in dem Formular habe ich die Angaben zur DJI Phantom Vision Plus gemacht, eine Möglichkeit, dass als rein privates "Vergnügen" zu markieren habe ich nicht gesehen.
      Nun meine Frage: hätte ich ggf. auf das Einholen de Genehmigung verzichten sollen? Anfechten kann ich den Bescheid per Klage.....
      Der Bescheid beschränkt auch die Aufstiegshöhe auf 100 Meter....ist der ehrliche hier der Dumme?
      Antworten gern.
    • Hallo

      Du hast also einen Antrag auf Erteilung einer behördlichen Erlaubnis gestellt. Derartige Erlaubnisse sind in der Regel gebührenpflichtig.
      Meine Frage ist nun, ob Du Deine Drohne nicht rein zu "Hobbyzwecken" verwendest.

      Auf Seite 2 des Formulars sind dazu entsprechende Hinweise. Evtl. wäre doch gar kein Antrag erforderlich gewesen, oder?

      Gruß Heinz

      regierung.oberbayern.bayern.de…ch2/sg_25/25_294_0812.pdf
    • Hallo

      Wenn ich es richtig verstehe, dann hast Du ein Antragsformular ausgefüllt. Dieser Antrag wurde ordnungsgemäß bearbeitet. Du wolltest aber sicher nur nachfragen, ob Du eine Genehmigung brauchst. Im Einzelfall können auch Auskünfte gebührenpflichtig sein.
      Du hättest also bei dem Sachbearbeiter nur mal vorsprechen sollen. Manche Ämter erteilen auch telefonisch Auskünfte. Wenn die Erlaubnis erst jetzt kam, dann gibt es (fast) nur die Möglichkeit, es in einem persönlichen Gespräch zu klären. Vielleicht ist noch etwas zu machen.

      Gruß Heinz
    • CarstenGuddat schrieb:

      Mir ist nicht ganz klar, ob die mich missverstehen, in dem Formular habe ich die Angaben zur DJI Phantom Vision Plus gemacht, eine Möglichkeit, dass als rein privates "Vergnügen" zu markieren habe ich nicht gesehen.


      Wenn du nur "...zum Sport und der Freizeitgestalltung..." fliegen willst, hättest du garn keine Aufstiegserlaubnis gebraucht.
      Oder benutzt du deinen Kopter gewerblich?


      Wenn du "privat" fliegst, brauchst du die Beschränkungen aus der Aufstiegserlaubnis ja nicht zu beachten, da sie dann keine Relevanz haben ;)
    • Das was Du da beantragt hast ist für die gewerbliche Nutzung, solltest auch ein paar DIN A4 Seiten mit weiteren Einschränkungen bekommen haben wir Kontakt mit Polizei und Flugbuch, one4tv hat mir das Teil mal gezeigt, das war nicht mal so auf die schnelle durchzulesen ^^
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Habe soeben mit dem Mitarbeiter vom Luftamt Südbayern gesprochen.


      Nicht das Modell, sondern der Einsatzzweck unterscheidet, ob eine Erlaubnis notwendig ist. Egal ob Hexa-, Quadrocopter... Will ich privat fliegen, also nicht gewerblich, dann benötige ich die Erlaubnis NICHT. Ich kann auch filmen, Fotos machen, kein Problem.

      Ich darf also die Gebührenaufstellung zurücksenden und muss nicht zahlen.

      Puh!

      Gruß
      Carsten
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Ca. 200 bis 250,- EUR
      Wenn Du in einem Modellflugverein bist, ist es relativ einfach, da der Vorsitzende oder ein Mitglied, deine Flugerfahrungen betätigen könnte. Wenn Du schon mit der Fläche oder einem Heli fliegen kannst, ist der Flug mit einem Multikopter ein Kinderspiel.

      Gruß Chris

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    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Der Tower vom Flughafen Mönchengladbach drängt mich dazu bei der Bezirksregierung eine ACHTUNG jetzt kommt es :)

      Einen Antrag auf Sonderrecht des kontrollierten Luftraumes zu stellen. Sonst bekomme ich auch als privat Person keine Freigabe mehr.

      Diese gibt es nur in Einzelfällen und kostet jedes mal 70 Euro.

      Mich kotzt es ja auch schon an, dass der Flughafen Mönchengladbach einen kontrollierten Luftraum von 15 x 20 km hat.
      (Düsseldorf und Frankfurt haben 20 mal 25 km)
      Hier starten und Landen am Tag 10 Flugzeuge in der Größenordnung Cessna bis Privatjet.

      Ich habe jetzt mal bei der Rechtsabteilung vom DMFV nachgefragt, ob das rechtens ist.
      Allzeit gute Landung
      Gruß Markus
    • die ganze aufregung kommt daher, weil sich der kleine mann zuviele gedanken um erlaubnisse macht,
      anstatt selbst seinem gesunden menschenverstand zu trauen und die entscheidung, ob er eine aufstiegserlaubnis
      benötigt oder nicht anhand einschläiger veröffentlichungen selbst trifft.

      es gibt zum beispiel vom bundesministerium für verkehr und digitale infrastruktur eine broschüre namens
      kurzinformation über die nutzung von unbemannten luftfahrtsystemen.

      darin wird (vereinfacht gesagt) gesagt, dass du als privatflieger, der seinen kopter nur aus freizeitspaß
      hochschickt und keinerlei geschäftliche nutzung im sinne hat, keine aufstiegserlaubnis braucht, so sein
      fluggerät nicht schwerer als 5 kilo ist.

      leider konnte ich das pdf des dokuments nicht hochladen.
      es ist mit 769 kb zu groß...

      ihr könnt es aber hier im forum finden oder einfach googeln.
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Danke dieses kenne ich und habe ich 10 mal hier liegen für sogenannte Drohenhasser zum Mitgeben :)

      Die wollen nicht die normale Aufstiegserlaubnis sondern die gesonderte Nutzung des kontrollierten Luftraumes (CRT)
      Allzeit gute Landung
      Gruß Markus
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Ohne Freigabe vom Tower habe ich hier keinen Versicherungsschutz weil grob fahrlässig gehandelt :(

      Das ist ja mein Problem hier.

      Kontrollierter Luftraum bis Ground
      Allzeit gute Landung
      Gruß Markus