Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • das wird tausende Male gemacht. In RLP vertraten die Behörden die Ansicht, daß ein Kopter mit Kamera automatisch durch die Kamera zum UAS wird. Das hat man aber mitllerweile geändert, auch in RLP kann man nun mit Kopter und Kamera als Modellflieger unterwegs sein. Und auch dasHochladen auf Youtube macht ein Kopter nicht automatisch zum UAS.
    • Auch ich habe seit heute nun die offiz . Aufstiegserlaubnis für das Land Schleswig-Holstein sowie die offiz.
      Einzelgenehmigungs-Annerkennug & Freigabe der Stadt Hamburg.
      Und das ohne persönlichen Vorflug gemäß Hamburger Bestimmungen und alles habe ich innerhalb 1Tag
      eingereicht & am gleichen Tag noch genehmigt bekommen .
      Was Kontakte in der Poltik ausmachen können , echt krass...aber gut für mich ;)

      Weil ich nächste Woche offiziell das Haus unseres Altbundeskanzler Helmut Schmidt in Hamurg ,
      mit meiner P4 Filmen soll und zusätzlich wird dazu noch eine Reportage vom NDR gedreht ,
      wie ich das alles mit meiner P4 aufnehme....ich komm in die Glotze..Lol .
      Werde dann hier bestimmt etwas davon Posten nächste Woche ;)

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    • greyman schrieb:

      Hamburg geht schon immer innerhalb weniger Stunden auch noch am Tag vor dem Dreh.
      Das ist doch absolut Quatsch , wenn man noch nie eine Aufstiegsgenehmigung in HH erhalten hat bzw. dort registriert
      und zugelassen ist .
      Die erhält man nur mit mind. allen benötigten & ausreichenden vorgegeben Unterlagen.
      Hinzu kommt das man in Hamburg immer selbst mit seinem Fluggerät 10-15min. Vorfliegen muß , bevor man überhaupt
      ein Antrag auf Einzelgenehmigung einreichen kann bzw. ggf . bewilligt bekommt.
      Und auch diese Vorflugmöglichkeit hat man immer nur am ersten Freitag des Monats mit vorheriger Anmeldung und 40€ Gebühr.

      Wenn man diese Hürde in HH geschafft hat , dann ja gibt es die Möglichkeit unter den normalen 3Tagen Bearbeitungszeit eine
      Einzelaufstiegsgenehmigung zu bekommen für 40€ pro Tag.
      Aber sollte die innerhalb 24Std. vor dem Flugtag erst eingereicht werden , wird ein 100% Aufschlag genommen , also
      dann 80€Gebühr pro Tag.
    • Dann meinst Du wohl ein anderes Hamburg als ich. Habe von dort mehrere Einzelerlaubnisse und war da noch nie "vorfliegen".
      Die Erstregistrierung ging per Mail und nach wenigen Stunden gab es dafür die Bestätigung.
      S900, E1200, A2, LB1, Ronin-M, Sony A7s
      Inspire T-601 mit X5 und 12,25 und 45mm Olympus
      Phantom-3 Pro
    • greyman schrieb:

      Dann meinst Du wohl ein anderes Hamburg als ich. Habe von dort mehrere Einzelerlaubnisse und war da noch nie "vorfliegen".
      Die Erstregistrierung ging per Mail und nach wenigen Stunden gab es dafür die Bestätigung.
      Hm, also nach meiner pers. Erfahrung und den hier folgenden auch nochmal aufgeführten Vorgaben der Stadt Hamburg,
      hamburg.de/bwvi/drohnen/
      kann ich das so nicht ganz glauben ;)
      Zumal ich mehrfach mit dem Leiter der Luftfahrtbehörde HH pers. telefoniert habe und daß das Hauptproblem für meine erste Einzelgenehmigung war, da man dafür dann ein Zertifakt extra bekommt, was mit einzureichen ist bei der ersten Einzelgenehmigung .

      Carsten1969 schrieb:

      Was stimmt denn da bei Euch in Hamburg nicht? :S
      Da stimmt alles in HH und dazu super nette und hilfreiche Beamte bei der Luftfahrtbehörde in HH
      :thumbsup:
    • Dann hast Du ja sicher auch diesen Absatz gelesen:



      Der Nachweis für den Steuerer sowie die Vorführung der Drohne bzw. des Flugmodells bei der Behörde können entfallen, wenn eine Durchschrift einer bereits erteilten Erlaubnis seitens einer anderen Luftfahrtbehörde eingereicht wird.
      S900, E1200, A2, LB1, Ronin-M, Sony A7s
      Inspire T-601 mit X5 und 12,25 und 45mm Olympus
      Phantom-3 Pro
    • greyman schrieb:

      Dann hast Du ja sicher auch diesen Absatz gelesen:



      Der Nachweis für den Steuerer sowie die Vorführung der Drohne bzw. des Flugmodells bei der Behörde können entfallen, wenn eine Durchschrift einer bereits erteilten Erlaubnis seitens einer anderen Luftfahrtbehörde eingereicht wird.

      Ja natürlich und davon spreche ich doch die ganze Zeit...& schreib doch gleich rein ,
      das Du die bereits hattest bei deinem ersten Antrag :P :) :)
      Nur weil ich die vom Land SH bekommen habe und diese Vorweisen konnte , musste ich das nicht machen .
      Dann gebe ich Dir natürlich völlig Recht mit Deiner Aussage :) ;)
    • Dyna schrieb:

      Romby schrieb:

      Lt. Auskunft vom Regierungspräsidium Freiburg vom 05.02.2014 Referat 46/Verkehr Sachgebiet Luftfahrt Herrn Kern:

      "Eine Aufstiegserlaubnis benötigen Sie nur, wenn Sie gewerblich tätig werden.
      In Baden-Württemberg (BW) gibt es zwei Arten von Aufstiegserlaubnissen:

      - Die Allgemeinerlaubnis kann für den Regierungsbezirk oder ganz BW erteilt werden und ist 2 Jahre gültig (ab Ausstellungsdatum) und kostet 250,-€.
      Sie wird von der Luftfahrtbehörde (Regierungspräsidium) ausgestellt, in der Sie ihren Wohnsitz haben. Der räumliche Geltungsbereich ist auf außerorts beschränkt. Voraussetzung ist, dass die Drohne nicht mehr als 5 kg wiegt und mit Elektromotor angetrieben wird.

      - Die Einzelerlaubnis wird immer dann benötigt, wenn innerorts aufgestiegen werden soll. Diese wird für 2-3 Wochen erteilt und kostet 75,-€. Sie wird von der Luftfahrtbehörde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich der Aufstieg erfolgen soll. Für beide Arten gilt, dass die Versicherung die gewerbliche Nutzung mit abdecken muss.
      Heisst auf Deutsch ich brauche beides auch wenn ich nur Innerorts fliegen möchte ?
    • Christian Sturm schrieb:

      Dyna schrieb:

      Romby schrieb:

      Lt. Auskunft vom Regierungspräsidium Freiburg vom 05.02.2014 Referat 46/Verkehr Sachgebiet Luftfahrt Herrn Kern:

      "Eine Aufstiegserlaubnis benötigen Sie nur, wenn Sie gewerblich tätig werden.
      In Baden-Württemberg (BW) gibt es zwei Arten von Aufstiegserlaubnissen:

      - Die Allgemeinerlaubnis kann für den Regierungsbezirk oder ganz BW erteilt werden und ist 2 Jahre gültig (ab Ausstellungsdatum) und kostet 250,-€.
      Sie wird von der Luftfahrtbehörde (Regierungspräsidium) ausgestellt, in der Sie ihren Wohnsitz haben. Der räumliche Geltungsbereich ist auf außerorts beschränkt. Voraussetzung ist, dass die Drohne nicht mehr als 5 kg wiegt und mit Elektromotor angetrieben wird.

      - Die Einzelerlaubnis wird immer dann benötigt, wenn innerorts aufgestiegen werden soll. Diese wird für 2-3 Wochen erteilt und kostet 75,-€. Sie wird von der Luftfahrtbehörde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich der Aufstieg erfolgen soll. Für beide Arten gilt, dass die Versicherung die gewerbliche Nutzung mit abdecken muss.
      Heisst auf Deutsch ich brauche beides auch wenn ich nur Innerorts fliegen möchte ?

      genau so ist es :) ausserhalb eines ortes gilt die Allgemeine und innerhalb eines Ortes darfst du dir jedes mal eine Einzel Genehmigung holen. ;)
    • Wieviel Flugerfahrung (Flugbuch-einträge) sollte/muss man denn haben damit man es wagen kann eine AAE zu beantragen? Insbesondere interessiert es mich für Hessen, falls es da keine bundeweite Aussage zu gibt.
      2. Frage:
      Gibt es für Hessen einen standardbogen den man ausfüllen muss oder muss man sich selber was aus den Fingern saugen?
      Falls man selber krativ werden muss, gibt es schon irgendwelche vorlagen an die man sich anlehnen kann? Vielleicht ist ja jemand so nett und kann mal so ein Schriftstück posten oder per PN zukommen lassen :)
      Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe und Infos!
    • Old Bear schrieb:

      Ein Flug Log Buch oder Flugtagebuch führst du doch erst, wenn du ne AE nutzt. Kannst zwar vorher(zu Sport und Freizeitzwecken) Freiwillig eines führen, ist aber nicht Pflicht.
      Vermutlich könnte es aber das Erlangen einer (A)AE vereinfachen bzw. beschleunigen, oder?
      Ich hab jetzt nicht explizit ein Flugtagebuch geführt mit meiner F450, aber meine Taranis schneidet alles auf MicroSD mit, was an Telemetrie über das AnySense reinkommt. Da wäre es vermutlich ein Leichtes, daraus ein Flugtagebuch zu basteln.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern