Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo Meisterkoch, kannst du mich auf dem laufenden halten? Ich habe das gleich problem . Airport Paderborn . Mit dem Flughafen hab ich bereits telefoniert. dieser hat mich an die Bezirksregierung Münster verwiesen. leider hab ich da noch keinen erreicht.


      gruß

      christian
      Gruß

      Christian :)
    • in Bayern würde man sagen:
      " so ein Gschiss" wegen ein bischen Quadro.

      War heute an der Limesbuche in der Nähe von Gelbelsee (liegt nahe dem geographischen Mittelpunkt Bayerns) und habe ein Akku geflogen.
      Die Limesbuche ist ca. 500 Jahre alt und wurde neben dem Limes gepflanzt.
      Es ist Klasse an so einem geschichtsträchtigen Ort mit einem "neuzeitlichen" Gerät zu fliegen.................................

      Sers
    • Hallo Meisterkoch,
      hallo mini,

      Luftraum D
      ich habe die ICAO-Karte als APP. Der ganze Nordosten von MG bis Duisburg und Düsseldorf ist Luftraum D (CTR). Da ist nichts mit fliegen. Im Südosten von MG sieht das anders aus. In Paderborn genau das gleiche Luftraum D (TMZ). Ihr müsst also raus aufs Land.
      Außerhalb des Luftraums D steigt der unkontrollierte Luftraum von stufenweise von 1000 Fuß über Grund über 1700 Fuß bis 2500 Fuß über Grund (blaue Linien in der Karte)
      Paderborn
      dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Newsletter/VFR-Newsletter Archiv/2014/VFR-Newsletter Ausgabe 01-2014/_tmz_paderborn.jpg
      Mönchengladbach
      flymap.de/content/images/2011/Produkte/icao_gr.jpg

      Naturschutzgebiete
      Auf dem Land empfehle ich die Karten der Naturschutzgebiete im Auge zu behalten. Auf naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/start. Sofern hier keine Vogelarten aufgeführt sind, riskiere ich den Überflug. Oft werden nur Feuchtbiotope, Baumarten, Fettwiesen oder Fischarten geschützt. Das sollte jeder Aufseher verstehen.

      Erfahrungsnachweis

      Ich habe mir von flytrex den "Core 2" Flugdatenschreiber gekauft. Nach meinen Flügen lade ich die Daten in mein Benutzerprofil bei flytrex hoch. Außerdem übertrage ich die Daten in ein Flugbuch. Das sollte genügen um die Flugerfahrung nachzuweisen.
      flytrex.com/explore/

      Mit Fliegergruß
      Heinz
    • Erst mal danke Heinz für deine Recherche. Wie heißt das app denn?
      Ich werde trotzdem noch mal vorsichtshalber nachfragen ob es evtl irgendwie ne Möglichkeit gibt. Möchte in salzkotten gerne ein paar dachrinnen abfliegen. Auch wenn ich dafür gewerblich eingestuft werde und da weiter ansetzen muss
      Gruß

      Christian :)
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Danke Heinz ;)

      Das weiß ich ja.

      Darum versuche ich ja eine Genehmigung für den Videodreh zu bekommen.

      Die Maschinen von MG haben an der Stelle, wo ich drehen möchte 300 bis 400 Meter.

      Ich brauche ja maximal nur 60 Meter Höhe. Das wäre unterhalb der Kirchturmspitze.

      Das Ordnungsamt und die Polizei hat abgenickt. Nur MGL meldet sich nicht zurück, bzw. verweigert den Aufstieg.
      Nach meiner letzten Anfrage war 3 Stunden kein Flugverkehr in der Region.

      Ich nenne das Willkür !!!
      Allzeit gute Landung
      Gruß Markus
    • Hallo Christian und Markus,

      Dient der Aufstieg nicht der Sport- oder Freizeitgestaltung, geht der Gesetzgeber von einem Gewerbe aus. Das ist wichtig zum Thema Aufstiegserlaubnis.

      Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums D ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen. Das wissen wir auch. Dabei spielt es keine Rolle ob Gewerbe oder Privat, das gilt immer. Warum die so rumbocken verstehe ich nicht. Ist die Erteilung der Freigabe von einem Gewerbe abhängig? Muss man denn der WDR sein, damit das schneller geht. Da würde ich mal hinfahren.
      Manchmal ist jedoch auch das Ordnungsamt zuständig. Einfach noch einmal eine komplett neue Anfrage stellen.
      Info bei der DFS GmbH:
      Petra Allhoff
      Tel.: (06103) 707-1328
      Andreas Miltner
      Tel.: (06103) 707-1327

      INFO DFS GMBH
      dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport & Freizeit/Sonstige Aktivit%C3%A4ten/
      Gemeinsame Grundsätze der Bundesländer
      uavdach.org/aktuell/NFL-1-281-13.pdf
      Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
      gesetze-im-internet.de/luftvo/BJNR006520963.html

      L.G.
      Heinz
    • Mich würde mal interessieren ob jemand schon so eine Genehmigung beantragt hat, diese bekommen hat und was alles dafür gemacht werden musste.
      Bissl nervig das Thema, da ich ja nicht höher als der Kirchturm möchte aber das sind leider die Gesetzte. Möchte den Versicherungs Schutz nicht verlieren
      Gruß

      Christian :)
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Für mein iPad habe ich die APP "Air Nav Pro" auch mit diesen ICAO Karten. Da steht aber so viel Zeugs drinnen, was man sicher nur als Pilot deuten kann. Einzig die Flugzonen sind gut zu erkennen.
      Ich hatte übrigens heute noch mal Kontakt mit Österreich. Eine Betriebsbewilligung kostet dort, egal ob für drei Tage oder ein Jahr 240,-EUR plus 20% Umsatzsteuer. Die Bearbeitungsdauer für die Jahresgenehmigung könnte bis zu fünf Monaten dauern.
      Gruß Chris
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Hier im Forum gibt es einen Link zu den Karten :)

      Diese werden dann in Google Earth eingebunden.

      Klappt auch am iPad und iPhone.
      Kosten: NIXXXX :)
      Allzeit gute Landung
      Gruß Markus
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Heute gab es Hoffnung :)

      Sehr geehrter Herr K..........,

      vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.09.2014.

      Ihr Antrag auf Aufstieg eines Quadrocopters stellt eine besondere Nutzung des Luftraums innerhalb einer Kontrollzone dar.

      Daher sind sowohl von Ihrer Seite wie auch von uns, der örtlichen Flugsicherung, entsprechende Vorgaben einzuhalten.

      Diese werden nun von der zuständigen Stelle geprüft. Ihr Schreiben wurde dazu bereits am 26.09.14 weitergeleitet.

      Gestern habe ich Rückmeldung erhalten, dass Ihr Antrag in Bearbeitung ist.

      Das Ergebnis wird man Ihnen mitteilen.
      Allzeit gute Landung
      Gruß Markus