Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo Zusammen,



      kann mit jemand die Frage beantworten, wie sich das rechtlich verhält, wenn
      ich in einer Stadt in Baden-Württemberg, in meinem Fall Reutlingen öffentliche
      Gebäude wie die Kirche oder Stadtoren Filme bzw. Bilder aufnehme und diese dann
      auf einer Homerpage veröffentliche? Bzw. Bilder der gesamten Stadt von oben. "Eigentlich" ist es doch nichts anderes, als wenn ich normal ein Bild mit einer Spiegelreflex davon erstelle oder? Muss man das anmelden etc.?



      Vielen Dank schonmal im voraus!
    • Das Filmen würde ich nicht als problematisch sehen, aber das fliegen OHNE Aufstiegserlaubnis UND Anmeldung schon.

      Da ham mas wieder die Diskussion drüber ;)

      So lange keiner meckert oder die Grünen ruft wär ja alles Ok aber wenn doch dann ... Auf jeden Fall gilt Regel Nr. 1 das mit dem Belästigen etc.

      Ergo Sonntag Mittag die Kirch Filmen wenn alle raus kommen sollte man lassen. Je weniger Aufsehen desto besser egal ob mit oder ohne Aufstiegserlaubnis.

      Grüße

      Schorsch
    • @Reutlinger:

      Das Problem ist nicht die Bilder auf die Homepage zu stellen sondern die Bilder zu machen:

      Der Aufstieg in Städten/Gemeinden und über Versammlungen (Veranstaltungen) ist nicht erlaubt, hier bräuchtest Du um den Kopter in die Luft zu bekommen eine Sondergenehmigung für diesen Start von der Gemeinde bei Überflug öffentlichen Grundes sowie eine Anmeldung bei der örtlichen Polizeidienststelle vor dem Flug - bei Aufstieg über priv. Grund die Genehmigung des Eigentümers und eine Anmeldung bei der örtlichen Polizeidienststelle vor dem Flug.

      Grundsätzlich benötigst Du, unabhängig vom o.G., eine Versicherung und wenn Du die Bilder nicht ausschließlich zu privaten Zwecken (Hobby) oder sportlichen Zwecken (Verein - spezielle Veranstaltungen wie angemeldete Koptertreffen etc.) nutzt eine allgem. Aufstiegsgenehmigung des Bundeslandes in dem Du aufsteigen möchtest.
      »Der Pilot war sofort tot. Verletzt wurde bei dem Unglück jedoch niemand«
      Tagesthemen/ARD
    • Ich war am Wochenende in Bratislava. Bei einem Bummel mit Kollegen in der Altstadt hörte ich plötzlich ein bekanntes Geräusch. Und siehe da, da schwirrte ein P2V+ an der Jesuitenkirche, über dem Marktplatz und über den Passanten. Ich trat näher ran und unterhielt mich kurz mit dem Piloten, der nach eigenen Aufnahmen von Gebäuden der Stadt machte. Er möchte eine Foto- und Videodokumentation von historischen Teile von Bratislava erstellen, die auch kommerziell genutzt werden soll. Auf eine Aufstiegsgenehmigung usw. angesprochen, reagiert er mit Unverständnis.

      Ich habe dann mal meine Kollegen befragt. Die waren zwar alle nicht von der fachlichen (Luftfahrt-) Fakultät, hörten aber meine Ausführungen zu den rechtlichen Verhältnissen in Deutschland aufmerksam, aber mit lachendem Auge. Hier hat man noch keine Drohnenprobleme.
    • In D, A und CH scheint man sich am stärksten um die richtige Interpretation von Gesetzen einen Kopf zu machen. (Oder bewusst/unwissend dagegen zu verstossen)
      Andere EU-Länder haben teils restriktivere Gesetzeslagen, aber YT und die nationalen Foren sind voll von Bild und Videobeispielen dass es trotzdem geht (besonders überaschend ausserhalb Europas und in einem relativ totalitären Staat: China).
      Wirklich empfindlich wird allenfalls bei Überflügen über AKWs reagiert.
      Auch die nichtfliegende Bevölkerung reagiert deutlich entspannter - sieht man mal von einer unliebsamen vom Kopter hochgezogenen Flagge ab.

      Ich bin immer wieder total überrascht, was für Lokationen weltweit auf Dronestagram gezeigt werden.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • Ich finds ja toll was man in Bratisvava so alles darf oder auch nicht ;)

      Nur der Bußgeldbescheid kommt von Old Germany und die ineressieren sich nicht dafür was man wie wo anders oder in China macht.

      Heute habe ich meine Genehmigung beantragt, nach demdie Versicherungsunterlagen gekommen sind. Ich halt euch mal auf dem Laufenden wie das alles weiter geht :)

      Grüße

      Schorsch
    • ich bin mal gespannt, ob in dieser woche, da ja nun die apec meetings vorbei sind, ein update von dji kommt,
      das es mir wieder erlaubt, normal in peking zu fliegen...

      und was deutschland betrifft hab ich das gefühl, das da heißt: angst frisst seele auf...
      kein gutes gefühl, wenn man nie weiß, wo der nächste bußgeldbescheid herkommt.

      naja, mit meiner folientarnkappe fliegt mein kleiner p2v inzwischen prima ohne gps :)
    • lord book schrieb:



      und was deutschland betrifft hab ich das gefühl, das da heißt: angst frisst seele auf...
      kein gutes gefühl, wenn man nie weiß, wo der nächste bußgeldbescheid herkommt.


      Ich denk das schmeckt keinem von uns, aber die Luftfahrtgesetze sind nun mal da und als Drohnen Piloten nehmen wir an der "Luftschlacht" dran Teil und sind liebens netter weise auch ausdrücklich erwähnt. Im Grunde kann ja jeder tun was er will oder was er für sich für richtig hält, es lebe die Anarchie. Nur muss er auch dann mit den Konsequenzen leben wenn Big Brother zuschlägt und darf dann nicht jammern ;). Oder man bleibt beim Modell und Freizeitfliegen vor der Stadt auf der grünen Wiese, hat ja auch was :). Da kommt mir ja grad ne Idee, ich kauf man alten Militärhubschrauber und flieg dann mal schnell nach Salzburg zum Kaffetrinken. Ne schöne grüne Wiese zum Lamden find ich bestimmt :thumbup: Und immer richtig schön niedrig unterm Radar sonst sehen die mich ja :)

      Grüße

      Schorsch


    • So hey ihr :D Habe mir grade mal die APP VFRnav geladen um zu schauen wie das bei uns mit Flugverbotszonen ist, da in meiner unmittelbaren nähe (25-30km luftlinie) der Fliegerhorst Richthofen ist. Nun komme ich aber nicht ganz mit der darstellung der Karte zurecht, um den Fliegerhorst ist ein beträchtlicher bereich komplett rot eingefärbt, bedeutet wahrscheinlich no fly zone (Kontrollierter luftraum bis Boden), richtig? In der anderen Richtung ist der Flugplatz Emden welcher mit 2 Rechtecken mit dünnen blauen Linien begrentzt ist, was bedeutet das? Und wie seh ich auf der Karte sonst in was für einer Kontrollzone ich mich befinde?
    • »Der Pilot war sofort tot. Verletzt wurde bei dem Unglück jedoch niemand«
      Tagesthemen/ARD