Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Test ist für den normalen informierten Copter-Pilot mit normalen Flugkenntnissen : Easy .
      Man kann sich nen Vorflugtermin holen , kostete damals 2016 glaube ich 25€ und man muss dann einfache & Standardmanöver bisschen vorfliegen.
      Dazu noch seine Copter Grundeinstellungen kennen und auch ohne GPS fliegen können + Notfallaus wissen von seinem Copter.
      Ansonsten hier lesen und machen ;)
      hamburg.de/bwvi/drohnen/

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    • Wie soll das funzen mit nem Mavic Pro? Den kann man doch normalerweise gar nicht per Hand z.B.
      auf Atti stellen, um ohne GPS zu fliegen (ok geht schon, wenn man ihn editiert ;) ). Oder fliegt
      man da mit nem gestellten Kopter?

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    • Nein , man muss & kann nur mit seinem eigenen mitgebrachten Copter dort Vorfliegen .
      Und wie gesagt , das war bei mir damals in 2016 mit dem Dji Phantom 4 Copter so .

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    • Was sind Kriterien dafür, Aufstiegsgenehmigungen zu bekommen

      Hallo zusammen,

      ich wollte mal fragen, was so die Bedingungen sind, dass man eine Aufstiegsgenehmigung bekommt. Angenommen, ich möchte über einer Großstadt Luftaufnahmen machen. Was sind da die Kriterien, nach denen die Behörden entscheiden, ob sie eine Aufstiegsgenehmigung geben oder nicht?

      Gruß
    • Gesetz der Fall, man würde über den Main in Frankfurt(Main) fliegen.

      Laut Flynex wäre man dabei z.B. in einer Kontrollzone, über einer Bundeswasserstraße, neben einer Bahnstrecke und in einer Ortslage.

      Um in einer Kontrollzone zu fliegen bräuchte man eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde und eine Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle (z. B. DFS Deutsche Flugsicherung);

      um über Bundeswasserstraßen zu fliegen bräuchte man eine Zustimmung der zuständigen Stelle für den Betrieb;

      um an einer Bahnstrecke zu fliegen bräuchte man ebenfalls eine Zustimmung der zuständigen Stelle für den Betrieb;

      und um innerhalb geschlossener Ortschaften, in öffentlichen Bereichen und bei öffentlichen Veranstaltungen zu fliegen ist der Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde und/oder Polizeidienststelle vorab schriftlich anzuzeigen.


      Erteilen die Behörden jedem eine Genehmigung, der da anfragt oder gibt es da jetzt besondere Kriterien neben den üblichen, die für einen legalen Drohnenflug erfordert sind (Versicherung, Drohnenführerschein etc.)?
    • Kontrollzone: Die Deutsche Flugsicherung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nachdem du außerhalb eines 1,5km Radius um den Flughafen 50m hoch fliegen darfst.
      Bundeswasserstraßen: Hier ist die zuständige Stelle das jeweilige Wasserstraßen und Schifffahrtsamt zuständig. Warte noch ein paar Wochen auf die neue LuftVO, dann sieht es anders aus.
      Bahnanlagen: hier ist die zuständige Stelle die DB Netz AG. Toi, toi, toi.
    • Vielleicht einmal hier schauen. Dort findet man diverse PDF´s (ganz nach unten scrollen)

      ua. dieses : "Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten
      gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)"

      Das Antragsformular findet man auch dort.
    • Als ich anfangs nur die Droniq App nutze wurde ich stutzig weil bei mir in der Nähe ein schönes Fleckchen ist und es auch in der
      App als "erlaubt" angegeben wurde ABER ich wusste das da ein Schild mit einem Vogel drauf war. Bevor ich das Kartenmaterial der
      LUBW Landesanstalt für Umwelt BaWü entdeckt hatte habe ich einfach mal in der unteren Naturschutz Behörde angerufen.
      Ist bei uns im Landratsamt. Daher weiss ich dann das die Droniq App für solche Gebiete bei mir in der Gegend eher weniger
      verlässliche Auskünfte liefert.
      Lange Rede....war ein sehr nettes Gespräch mit dem Herrn dort aber auch wenn er es nicht so ganz ausdrücklich sagte hat man
      als Privater "just4fun" Flieger Chancen die im homöopatischen Bereich sind. Quasi keine. In der Brutzeit oder ähnlichem ohnehin
      nicht.
      So schade das für mein Hobby auch ist muss ich sagen kann ich es verstehen. Die Gebiete wurden ja mit einem Grund so gekennzeichnet.
      Natur > Hobby.
      Wenn die Behörde nun einmal diese Türe auf macht...wie wollen die dem Hannes verkaufen das der Klaus durfte aber er nicht ? Irgendwann
      stehen dann 10 Piloten da. Sicher nicht immer und überall aber bei bestimmten POI's könnte ich mir das schon gut vorstellen.
      Ich habe für mcih beschlossen -> weiter suchen.
    • MajorGriffon schrieb:

      ... bei gewerblichen Flügen kann eine Sondernutzung angenommen werden.
      So ist es, und das macht im Prinzip auch jede Großstadt so, entweder direkt für gewerbliche Drohnenaufnahmen oder über den Umweg der allgemeinen Drehgenehmigung. Grünflächen und Parkanlagen dienen eben ausschließlich Zwecken der Erholung, der Freizeitgestaltung und des Sports. Klingeling. ;)

      Privatrechtlich spricht dem Aufstieg zu Zwecken der Freizeitgestaltung und des Sports also dann grundsätzlich nichts entgegen, so lange man andere in ihrer Nutzung zum Zwecken - insbesondere der Erholung - nicht einschränkt.
      Das ließe sich allerdings allein durch die Lärm-Emission immer begründen, abgesehen von der Kamera in der Luft (Datenschutz, Privatsphäre). Auch sollte man mal einen Blick in die Grünflächen- oder Parkverordnung seiner Stadt werfen, in der der Betrieb von Flugmodellen allgemein oder für einzelne Flächen ebenfalls verboten sein kann. Eine Gebühr kann aber von Hobby-Piloten nicht erhoben werden.

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    • Guenther J. schrieb:

      Kontrollzone: Die Deutsche Flugsicherung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nachdem du außerhalb eines 1,5km Radius um den Flughafen 50m hoch fliegen darfst.

      (Hervorhebung von mir.)

      Kann es sein, dass du "innerhalb" meintest? Denn außerhalb dieses Radius' ist das Fliegen ja ohnehin nicht verboten.

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    • Sehfahrer schrieb:

      Kann es sein, dass du "innerhalb" meintest? Denn außerhalb dieses Radius' ist das Fliegen ja ohnehin nicht verboten.
      Einmal nein, einmal jein.
      §21 LuftVO
      (1) Vor der Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für
      2.Aufstiege von Flugmodellen und ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb.


      Und davon befreit dich die Allgemeinverfügung der DFS.
    • @Sehfahrer, nein, das ist schon korrekt.

      Der Aufstieg und Flug in Kontrollzonen/CTR, die jeder Flughafen (nicht zwingend Flugplatz) um sich herum hat und die völlig unterschiedlich ausgestaltet sein können, bedarf gem. §21 LuftVO grundsätzlich einer Flugverkehrskontrollfreigabe.
      Die ist pauschal bis 50m über Grund seitens der DFS ausschließlich für die von ihr betreuten Flughäfen erteilt. Sie gilt aber bspw. nicht für Militärflughäfen.