Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Vorab: eine Haftpflichtversicherung ist unabhängig von der Notwendigkeit einer Aufstiegsgenehmigung für JEDEN pflicht! Egal ob Hobby oder gewerblich. Infos zur Haftpflichtversicherung hier.

      Dieser Beitrag bezieht sich auf die Regelungen in Deutschland. Für das Land Österreich gibt es die Regeln für den Flugverkehr hier.

      Jede Art der gewerblichen Verwendung eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAV = unmanned areal vehicle = Drohne) bedarf einer Aufstiegsgenehmigung bzw. Aufstiegserlaubnis. Egal ob man gewerblich Luftaufnahmen / Videos machen möchte - oder Kontrollen in der Forstwirtschaft durchführt etc etc.
      Bei einem Aufstiegsgewicht von über 5kg benötigt man in jedem Falle eine Genehmigung - egal ob privat oder gewerblich.

      Für das reine Fliegen zu Hobby-Zwecken benötigt man folglich keine gesonderte Genehmigung. Allerdings gelten dann trotzdem die Regels des Luftrechtes und des Flugrechtes!

      Bei folgenden Ausnahmen nebötigt man jedoch in jedem Falle eine Sondergenehigung (nach 16 Abs. 4 und Abs. 5 LuftVO. siehe auch hier):
      • bei einem Fluggewicht von mehr als 5kg, unabhängig von der Art des Modellflugs
      • bei einem Modellflugbetrieb mit Verbrennungsmotoren innerhalb von 1,5km zu Wohngebieten
      • bei einem Modellflugbetrieb jeder Art innerhalb von 1,5km zu Flugplätzen
      .. trifft eine dieser Ausnahmen zu, ist in jedem Falle (sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke) eine besondere Ausnahmegenehmigung nötig. Diese ist für jeden einzelnen Flug unter diesen Ausnahmebedingen gesondert zu beantragen.


      Außerhalb der besagten Sonderfälle aber für die gewerbliche Nutzung kann man sich eine allgemeine Aufstiegsgenehmiung erteilen lassen, die dann nicht nur für einen einzelnen Flug gilt, sondern für beliebige Flüge und einen länderen Zeitraum:

      Die Genehmigungen werden (ausnahmslos) nur pro Bundesland erstellt.
      Notwendige Unterlagen für den Antrag auf eine generelle Aufstiegserlaubnis für ein bestimmtes Bundesland mit einer Gültigkeit von 2 Jahren:
      • Unterschriebenes Antragsformular (gibt es beim jeweiligen zuständigen Präsidium des jeweiligen Bundeslandes - Links siehe unten)
      • Versicherungsnachweis über Haftpflichtversicherung
      • Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers
      • Technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät
      Ist eine Aufstiegsgenehmigung für ein spezielles Bundesland erteilt worden, so muss man in anderen Bundesländern nicht das volle Verfahren durchlaufen und auch nicht die vollen Gebühren zahlen, sondern kann die Erlaubnis aus anderen Bundesländern anerkennen lassen. Anerkennung einer existierenden Aufstiegsgenehmigung in anderen Bundesländern: in der Regel 50€


      Link und Kontaktdaten zu den zuständigen Präsidien (Luftfahrtbehörden) der jeweiligen Bundesländer für angemeldete Forums-Mitglieder hier:
      (Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin / Brandenburg,..)

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      Änderungen vorbehalten - Angaben ohne Gewähr
    • Hallo Jogi, hallo alle Zusammen,

      hat jemand eine Idee, wie das mit einer Aufstiegsgenehmigung in Berlin aussieht?
      Im Internet finde ich nur ein Formular zur "Einzelerlaubnis". Hier muß man genaue Angaben zum Zeitpunkt machen. Das ist aber irgendwie unsinnig, da das Wetter sich nun mal nicht planen läßt aber für Aufnahmen wichtig ist.
      Versicherung und Zustimmung des Eigentümers haben wir.
      Luftrechtliche Bestimmungen kennen wir und der Copter ist unter 5 kg.
      Auf einer Internet Seite habe ich gesehen, daß da einer schreibt, daß er eine unbefristete Aufstiegsgenehmigung für Berlin/Brandenburg hätte.
      Leider antwortet der mir nicht, was man dafür tun muß und bevor ich bei der zuständigen Luftfahrtbehörde anrufe und Frage hoffe ich auf andere Erfahrungen / Antworten.
      Weiße Grüße aus Berlin, Andrea
      Gruß, Andrea & Klaus

      www.jokeair.com
    • Hi @Jokeair , ich habe Dir den Kontakt für Berlin / Brandenburg oben in die Adressliste geschrieben / dies ergänzt.. dort einfach melden und eine 2 jährige Aufstiegsgenehmigung beantragen..
      Willkommen in unserem Forum!
      Hilfe findet ihr hier >> FAQ
    • Zur Info, ich habe da gerade mal angerufen: Das klappt in Berlin leider wirklich nicht. Es gibt ausschließlich Einzelaufstiegsgenehmigungen. In Brandenburg ist eine 2-jährige Genehmigung möglich.
      Bzgl. der Wetterproblematik soll man dann einen Zeitraum von 2 Wochen angeben in dem die Aufstiegsgenehmigung gelten würde.
      Wenn man an einem Ort mehrere Termine hat wäre es auch möglich bis zu 5 Termine zusammenzufassen in einer Genehmigung, dennoch müssten die Termine fest stehen. Und... es wird teurer. Eine Einzelaufstiegsgenehmigung mit einem Termin kosten im Durchschnitt 80 EUR. Schade, schade,.... dann bleibt es halt doch Hobby. Auch gut. LG Andrea
      Gruß, Andrea & Klaus

      www.jokeair.com
    • Also ich habe eben mit der DMO Telefoniert und es ist so das in Rheinland-Pfalz ein Kopter der mit einer Kamera ausgestattet ist und damit Bilder macht und diese auch veröffentlicht eine Aufstiegserlaubnis brauch.
      Da der Flug mit der Kamera nicht dem reinem Flug dient sondern zu Aufnahme von Bildern. Der LBM ist dabei egal ob es um Private oder Gewerbliche zwecke handelt. Da sie die Befugnis zu solch einer Verschärfung das Gesetzes haben, setzen sie es auch um. (ob Logisch oder nicht)

      Jedoch muss die Veröffentlichung einem auch nachgewiesen werden.

      Also wer Bilder online Stellen will brauch ne Aufstiegserlaubnis.
    • Ich habe auf meiner Webseite zu den beim Modellflug und Aufnahmen relevanten Gesetze und Verordnungen auch noch die Links bezüglich Aufstiegsgenehmigungen bei Nichtmodellflügen für einige Bundesländer aufgeführt.
      wp1088285.server-he.de/ar-drone-recht.htm
      Ich werde meine Übersicht um Deine, Jogi, in Erfahrung gebrachten Stellen, die ich noch nicht hatte, ergänzen. Danke für Deine Bemühungen.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • Dazu müsstest Du dann wohl Primärstatus bekommen :D
      Ansonsten wäre als Secundärnutzer noch der Amateurfunk zu erwähnen
      Frequenzplan dazu:
      darc.de/uploads/media/6cm_Band…U_Stand_November_2013.pdf
      damit darfst Du dann zwar dort ATV machen aber das bringt dir in der Hinsicht nichts da Du das Signal ja vom Kopter sehen willst und d eigenständig sendet,
      dafür benötigt man dann ein Sonderrufzeichen für den Kopter.

      Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher ob das auch für bewegliche Objekte gilt, aber theoretisch gesehen sollte es funktionieren wenn auch mit sehr kleiner Erfolgschance.
      Notfalls kann man da ja bei der BNetzA mal nachfragen.

      Allerdings ist der Amateurfunk dort auch nicht Primärnutzer weswegen man selber mit Störungen rechnen muss und einem auch der betrieb dort untersagt bzw limitiert werden kann.

      Auf jeden Fall benötigst Du dann dazu eine Lizenz ^^
    • Ich habe vor kurzen einen Gewerblichen ( Möchte gern Profi ) gesehen,
      der an eine großen Organisation angeschlossen ist. Bei den Arroganten auftreten und die Technik habe ich mir meinen Teil gedacht.
      Mit Seine Sprüchen kann er zwar einen unwissenden begeistern und erzählen wie toll er ist ;)

      Für einen Fachmann , war es gleich offensichtlich das die Ganze Sachen nicht im Legalen Bereich senden.

      Daher stellte ich die Frage, ob es ggf vielleicht doch eine Legale Möglichkeit gibt.
    • Was hat es denn mit den "Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers" auf sich ?

      Ist es zwingend notwendig solche Angaben zu machen ? Genügt ein "100 Flugstunden mit besagtem Modell absolviert."

      Irgendwie hat man ja nun keine besondere Lust zu den ganzen kostspieligen Genehmigungen/Versicherungen auch noch bei irgendeinem Laden ein paar Flugstunden zu machen die einem dann erklären was man sowiso schon weiß.
    • Hallo leute,
      hat jemand eine Idee wie es in BaWü aussieht. Irgendwie findet man im ganten Internet getrennte Meinungen und Artikel. Die einen meinen es gibt beschränkte Erlaubniss die anderen meinen es gäbe gar keine und wieder andere meinen es ist kein Problem. Hat jemand von euch Ahnung? Oben bei den Links ist Baden Würtemberg auch nicht angegeben. :/
    • mknetsch schrieb:

      Was hat es denn mit den "Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers" auf sich ?

      Ist es zwingend notwendig solche Angaben zu machen ? Genügt ein "100 Flugstunden mit besagtem Modell absolviert."

      Irgendwie hat man ja nun keine besondere Lust zu den ganzen kostspieligen Genehmigungen/Versicherungen auch noch bei irgendeinem Laden ein paar Flugstunden zu machen die einem dann erklären was man sowiso schon weiß.



      Hallo mknetsch und alle anderen!
      Dies interessiert mich auch sehr. Wer hat damit Erfahrungen gemacht ??
      Danke schon mal im Voraus für die Antwort.
      :)
    • Hallo Jogi, vielen Dank für die Eröffnung dieses Threads.
      Hallo Anna siehe Thread von Zoppito unter:
      Allgemeine Aufstiegserlaubnis

      Immer wieder liest man von den Sorgen verschiedener Mitglieder im gesamten Bundesgebiet. Das ist zum einen ein gutes Zeichen, denn es zeigt, dass sich viele Besitzer von unbemannten Luftfahrtsystemen Gedanken in Punkto Sicherheit & Recht machen. Bei Flugobjekten mit Kamera- oder Filmsystemen gelten ja noch weitere bestehende Rechtslagen. Bei der gewerblichen Nutzung beantragt man die Aufstiegserlaubnis. Wie will man den Nachweis bzw. die Darstellung der Eignung erbringen. Durch „Wildfliegerei“ ?
      [Frage: Wer hat hier schon den Nachweis erbracht und wie]

      Es kann wohl nie schaden einem Modellflugsportverein beizutreten um auf dem Vereinsgelände das sichere Fliegen zu trainieren. Hier wäre allerdings herauszufinden, wie die Vereine auf die neue Modeerscheinung reagieren. Diese oft Jahrzehnte bestehenden Vereine haben meist nur den reinen Modellflugsport im Fokus. Außerdem kann auch hier das Filmrecht untersagt sein. Die Kamera dann vielleicht bei den Übungsflügen demontieren oder Blindkappen. Schön wäre es auch die Vereine, bei denen wir willkommen sind, auf unserer Mitgliederkarte einzuzeichnen.
      [Frage: Wo akzeptieren Modellflugsportvereine Multicopter mit Kamerasupport]

      Der „Gesunde Menschenverstand“ sollte in jedem Fall eingeschaltet sein. Zu viel „Wildfliegerei“ kann unserem Hobby nur zu großen Schaden zufügen. Reine Modellflieger wird man fast nie beim Wildfliegen antreffen. Hier gilt besonders: Jede Wiese hat einen Eigentümer. Viele Landwirte die Wiesen und Weiden zur Heu- und Futtermittelproduktion bewirtschaften, werden nie eine Erlaubnis erteilen. Hier immer den Eigentümer kontaktieren und die Erlaubnis am besten schriftlich erteilen lassen. Schön wäre es auch die Grundstücke, auf denen wir willkommen sind, auf unserer Mitgliederkarte einzuzeichnen.
      [Frage: wo gibt es Grundstücke zum Fliegen und welcher Eigentümer erteilt die Erlaubnis?]

      Siehe auch: Broschüre des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
      bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikat…df?__blob=publicationFile

      L.G. Heinz

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von hekl ()

    • Hallo @Jogi,
      Hast du den Link für Niedersachsen? Scheinbar ist der hier nicht gesetzt.

      Grüße aus Osnabrück
      A.Albers
      Wir suchen bundesweit Piloten mit folgenden Eigenschaften: Erfahrung mir 360Grad Panoramen, AE, Gewerbeanmeldung, Wegpunkte anfliegen (Koordinaten in bestimmter Höhe)
      Bewerbung und Info unter: http://virtuelle-touren.de/kontakt/neue-piloten/
    • Hallo Jogi,
      ich muss nochmal nachhaken.
      Habe ich das richtig verstanden, dass die Behörde für Rheinland-Pfalz einen Multikopter (z.B. P2) mit angehängter Kamera als unbemanntes Flugobjekt sieht, und du für jeden privaten Flug auf freiem Acker eine Aufstiegsgenehmigung brauchst? Auch die normale Modellflugversicherung mit Zusatz für "Außeneinsatz" würde da nicht gelten und man müsste eine spezielle Drohnenversicherung abschließen?
      Sieht das das Amt in Hessen auch so?
      Ich habe zwar schon zusätzlich eine Versicherung für Multikopter mit Kamera und auch für den gewerblichen Einsatz abgeschlossen, aber ich möchte zur Zeit nicht gewerblich tätig werden und somit auch keine teure Aufstiegsgenehmigung beantragen.
      Vielleicht kannst Du bitte etwas dazu sagen.
      Danke