Straßenbahn - Droniq sagt Nein - Dipul sagt Ja

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Jack McBeer schrieb:

      MajorGriffon schrieb:

      Mut zur Lücke! Bei solchen Unklarheiten in der Legaldefinition interpretiere ich gerne in meinem Sinne - sofern nicht ein Gericht mindestens der 2ten Instanz die Sache schon anders gesehen hat.

      Schliesslich sind es Eingriffsnormen, da kann man mangelnde Normenklarheit zumeist nicht gegen den den Bürger drehen.

      Ich meine, jetzt mal im Ernst - was soll passieren? Wenn ich da mit einer 250g-Drohne rumgurke und sonst keinen Schaiss baue wird ein Bußgeld nicht sooo gewaltig ausfallen, wenn überhaupt eines kommt.
      Ja, ist schon klar.Ich möchte nur für gewisse Projekte, die eine Veröffentlichung einbeziehen, auf der rechtlich sicheren Seite sein. Nicht das anschließend Abmahnungen u.ä. reintrudeln. Das muss nicht sein und ist es nicht wert.
      Wenn du es also öfters vorhast und letztlich „immer“ abgesichert sein willst, ist der schnellste, einfachste, unkomplizierteste und bisweilen immer noch kostenloseste Weg ein Anruf oder/und eine E-Mail an das Luftfahrtbundesamt, der Deutschen Flugsicherung und deinem für dein Bundesland zuständiges Luftfahrtamt.

      Keiner von denen reist dir den Kopf ab. Stell gezielt einfach die Frage(n) und du wirst merken, wie gezielt dir deine Frage beantwortet wird.

      Ob die nun alle 3 genannten Institutionen kontaktierst oder nur eines, liegt in deinem Ermessen. Ich würde zuerst das örtliche Luftfahrtamt kontaktieren. In 99 % der Fälle erhältst du hier sofort deine Antwort.

      Weder telefonisch, noch per E-Mail, ist das kein Zeitverlust des kostbaren Lebens. Das sind ein paar Minuten und am Ende hat man eine gesicherte Antwort für sich selbst (darf natürlich gerne hier weitergeleitet werden) und weiß, dass es erlaubt oder nicht erlaubt oder mit Einschränkungen (Auflagen) erlaubt ist.

      Allgemein (nicht gegen dich oder die Kollegen hier)

      Das ist nichts gegen das Forum hier und generelle Foren, aber die Zeit was durch die ständige Rätselraterei drauf geht, oder auch recht gesicherte Antworten von Mitgliedern, die einem dann (aus welchen Gründen auch immer) doch nicht behagen oder die man nicht wahr haben will; die Zeit ist 10 x mehr verschwendet und immer noch ohne Ziel, als das man ein oder zwei Tage auf eine gesicherte E-Mail-Rückmeldung von einer der Institutionen gewartet hätte. Die Tot-Diskutiererei bringt am Ende niemanden etwas, vor allem neuen Mitgliedern nichts, da hunderte von Seiten von einem Thema immer durchgeklickt werden müssen.

      Deinem Screenshot entnehme ich, dass es sich um den „Goetheplatz“-Park in Chemnitz, Sachsen handelt. Es handelt sich um einen öffentlichen Park.

      Zuständig bzw. das dortige Luftfahrtamt lautet:
      • Landesdirektion Sachsen für Luftverkehr und Binnenschifffahrt
      Hier die öffentlichen Kontaktdaten des sächsischen Luftfahrtamtes:
      Quelle: Drohnenabteilung der sächsischen Behörde. lds.sachsen.de/luftverkehr/?ID=17120&art_param=478

      Anruf oder E-Mail

      Stell gezielt die Frage, dass du bei dieser Örtlichkeit gerne Luftaufnahmen anfertigen möchtest und wie es sich handhabt beim Thema Straßenbahn (kannst auch gleich noch U-Bahn mit erwähnen), ob diese in der Luft-rechtlichen Definition ebenfalls unter „Bahnanlagen“ fallen, oder ob diese zwei Bahn-Arten vielleicht sogar gar nicht zu/als Bahnanlagen zu definieren sind und rechtlich somit ja rausfallen würden.

      Das die Straßenbahn, wie du erwähntest, durch den Park durch-verläuft, ist eine nicht alltägliche Sache (finde ich), aber bei der Frage letztlich unwichtig.

      Ich denke, wenn dir auf die gezielte Frage Auskunft gegeben wird, wird dir höchstwahrscheinlich noch mitgeteilt, dass du selbst noch die anderen 21h-Regeln berücksichtigen solltest oder prüfen solltest ob diese dort existent wären, also selbst danach schauen solltest oder diese geben dir vielleicht gleich noch die Information mit, dass beispielsweise der Park in einem Naturschutzgebiet läge, es sich in einer Flugkontrollzone befände, oder gar durch die DFS generell ein gesperrter Bereich wäre. Das nur als Beispiele, da ich die Gegend überhaupt nicht kenne.

      Ansonsten, wenn keinerlei geografische Gebiete (21h LuftVO) dort greifen würden, bleibt halt das reguläre einzuhalten, wie Beteiligte/Unbeteiligte/Menschenmenge, etc. pp. und Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Urheberrecht. Die letzten drei genannten brauch ich ja gar nicht erwähnen, wenn ich mir deine Webseite anschaue. ;)

      Als letzter Tipp, nach dem Kontakt mit dem Luftfahrtamt, bei der zuständigen Stadtverwaltung vielleicht kurz und bündig in deren Ordnungsamt durchklingeln und Fragen, ob es für deren Zuständigkeitgebiet generell explizit gesonderte Regeln für Drohnenflüge gibt oder gar (Verbots)-Zonen, oder ob es diese nicht gibt und einfach an die allgemeinen LuftVO-Spielregeln sich gehalten werden muss.

      Ich erwähne den letzten Absatz bewusst, da es immer wieder Städte und Gemeinden gibt, die zur EU-/DE-weiten gesetzlichen Regelung, teils eigene gesonderte Regeln noch aufstellen.

      Vielleicht hat der Park sogar eine eigene Hausordnung und dort steht explizit was mit unbemannten Luftfahrzeugen drin, oder weit interpretierbar Modellflugzeuge drin.

      Ich wünsch dir viel Erfolg und berichte uns bitte, was du bei der einen oder beide Stellen als gezielte Antworten erhalten hast.

      Grüße
    • Wenn man Dipul verwendet, sehe ich, dass sich die anzuwendenden Regeln ausschließlich auf geografische Gebite beziehen.
      Droniq beinhaltet auch weitere Informationen, wie Notam, etc..
      So wäre es doch bei jeder Flugvorbereitung bindend, beide Portale anzuwenden.
      Die Frage, bzgl. des Themas in diesem thread, bleibt dabei jedoch offen.
    • Eben mit dem sächsischen Luftfahrtsamt telefoniert:
      Als ich Droniq erwähnt habe, hat sie gleich abgewunken und gesagt, ist zwar gut gemeint, aber zu 98% ist Dipul das verlässliche Tool.

      Somit fallen also Straßen- und Parkbahnen NICHT in die Verbotszone, solange anderweitige Geozonen nicht auch einen Flug verbieten.
      Stichwort: BUNDESbahn! Genau wie BUNDESWasserstraße und BUNDESfernstraße

      Danke nochmals an alle Mitdiskutanten, eine weitere Frage verlässlich geklärt.