Hallo liebe DJI-Freunde,
ich habe heute am 27.3.2024 eine Drohne vom 11.12.23 erworben die noch verpackt vorliegt und in Betrieb gehen soll. Welche Bestimmungen gelten jetzt hinsichtlich der Begrenzung auf 120 Meter oder kann ich diese, weil ja im Jahr 2023 gekauft, noch für die 500 Meter Höhe freischalten? Was würdet ihr mir raten?
Auch bräuchte ich Hilfe wie ich denn bei der Inbetriebnahme vorgehen soll. Registriert bin ich schon beim Luftfahrtbundesamt oder muss ich dort jede Drohne anmelden?
Vielleicht habt ihr Hinweise welches Thema ich hierzu lesen soll. Herzlichen Dank an euch.
ich habe heute am 27.3.2024 eine Drohne vom 11.12.23 erworben die noch verpackt vorliegt und in Betrieb gehen soll. Welche Bestimmungen gelten jetzt hinsichtlich der Begrenzung auf 120 Meter oder kann ich diese, weil ja im Jahr 2023 gekauft, noch für die 500 Meter Höhe freischalten? Was würdet ihr mir raten?
Auch bräuchte ich Hilfe wie ich denn bei der Inbetriebnahme vorgehen soll. Registriert bin ich schon beim Luftfahrtbundesamt oder muss ich dort jede Drohne anmelden?
Vielleicht habt ihr Hinweise welches Thema ich hierzu lesen soll. Herzlichen Dank an euch.