Mavic 3 Pro Premium Combo für 1400 €

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    • Mavic 3 Pro Premium Combo für 1400 €

      Hey Leute,
      Habe gerade ein Angebot bei Kleinanzeigen für eine Mavic 3 Pro mit RCPro und 3 Akkus sowie Ladestation für 1400 €. Die Drohne ist mich kaputt und hat auch keinerlei Fehler. Denkt ihr das ist ein Gutes Angebot ? Wie viel wäre das Paket eigentlich gebraucht wert, da es ja neu um die 3,5 K kostet. Soll ich das Angebot annehmen ?
      Vielen Dank für eure Hilfe
    • Danke für deine Antwort,
      Ich werde sie natürlich selber abholen bei dem Preis will ich ein Risiko auch nicht eingehen, mir kommt der Preis nur etwas niedrig vor, ist sie mehr wert oder sind 1400 durchschnittlich, ich sehe sonst nämlich auch kein gebot vom normalen fly more set wo nur der einfache controller dabei ist dass nur 1400 kostet
    • Kurzes Update:
      Ich war grad da,
      Passt eigentlich alles, ist sogar die Mavic 3 Pro Cine gewesen, leider musste ich feststellen dass der Lüfter eine Art Knatter Geräusch gemacht hat, sonst hat alles funktioniert und die Akkus hatten auch nur ein paar Zyklen. Die Drohne fliegt einwandfrei und auch keine Fehler wurden angezeigt. Hab letztendlich doch die Finger davon gelassen, wegen dem knatternden Lüfter. Er meinte es wäre normal Weile da von Anfang an so gewesen ist
    • Ich weiß, reparieren lassen hab ich auch überlegt, es ist ja auch noch Garantie Drauf, ich bin mir bei sowas aber ziemlich unsicher und wenn etwas nicht funktioniert wie es soll nehme ich es lieber nicht, würdest du sie immernoch nehmen wollen, sie ist ja noch da ? Ich könnte dir die Anzeige schicken ist nämlich etwas versteckt und auch nicht für den Preis den ich gesagt habe eingestellt.
    • Aal wrote:

      [...] es ist ja auch noch Garantie Drauf, ich bin mir bei sowas aber ziemlich unsicher und wenn etwas nicht funktioniert wie es soll nehme ich es lieber nicht, [...]
      Garantie bekommt bei DJI nur der Käufer der Drohne:
      [...]
      DJI garantiert, dass jedes DJI Produkt, welches Sie erwerben, während der Garantielaufzeit unter normaler Nutzung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. [...]

      Als Gebrauchtkäufer kannst du nicht von Garantieleistungen profitieren. Nur von der gesetzlichen Gewährleistung.
    • Drohnierender wrote:

      Garantie bekommt bei DJI nur der Käufer der Drohne:[...]
      DJI garantiert, dass jedes DJI Produkt, welches Sie erwerben, während der Garantielaufzeit unter normaler Nutzung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. [...]

      Als Gebrauchtkäufer kannst du nicht von Garantieleistungen profitieren. Nur von der gesetzlichen Gewährleistung.
      Aber DJI gibt meines Wissens eh nur die gesetzliche Gewährleistung und nichts darüber hinaus. Dass den Anspruch nur der Käufer hat, stimmt wohl so nicht und wäre bei uns wohl auch nicht gesetzlich gedeckt.
    • Die Garantiebedingungen kann der Hersteller bestimmen. Wenn er diese nur dem Käufer des Produktes bspw. über zertifizierte Vertriebswege gewährt wird, ist das nun einmal so. Das machen übrigens viele Hersteller.
      Die gesetzliche Gewährleistung (durch den Händler) ist was anderes. Die kann auch der Gebrauchtkäufer in Anspruch nehmen.

      The post was edited 1 time, last by Drohnierender ().

    • Die Garantie läuft doch sowieso über die Seriennumer, woher wil denn DJI wissen das ich ein Gebrauchtkäufer bin ? Selbst wenn es kein Garantiefall wird ich denke eine Lüfterreperatur würd nicht mehr als 100€ Euro kosten
    • Ich beleuchte nicht die praktische Umsetzbarkeit, sondern zitiere, was DJI in den Garantiebedingungen wiedergibt. Und bei solch einem Preis würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Aber das muss jeder selbst entscheiden.
      Und falls das starke Lüftergeräusch durch ein deformiertes Gehäuse zustande käme, wofür der Erstbesitzer verantwortlich zeichnet, werden es bestimmt keine 100 EUR an Reparaturkosten. Nur als Beispiel. Ich würde die Finger davon lassen. Allein des sehr niedrigen Preises wegen.
    • cmoss wrote:

      Also, wie lange Garantie gibt DJI über die gesetzliche Gewährleistung hinaus?
      Spielt doch keine Rolle.

      Ansprechpartner:
      Garantie - Hersteller
      Gewährleistung - Händler

      Und bei der Gewährleistung gilt aus Beweislast und Verjährung - Gewährleistung und Garantie:
      [..] Wenn ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auftritt, gilt die gesetzliche Vermutung, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war, das heißt der Käufer oder die Käuferin muss das nicht beweisen. Zwölf Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss die Verkäuferin oder der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass die gesetzliche Vermutung nicht zutrifft.

      Und da die Mavic 3 Pro am 25.04.2023 auf den Markt gebracht wurde und die hier feilgebotene Drohne womöglich schon so alt ist, müsste @Aal belegen, dass das Lüftergeräusch ein Mangel ist, der schon sehr lange existiert. Sonst schaut er bei der Gewährleistung in die Röhre.
      Bei der Garantie wäre dieser Mangel womöglich abgedeckt, aber diese kann @Aal nicht in Anspruch nehmen - aus genannten Gründen. Es sei denn, DJI zeigte sich kulant. Und da die Ursache des Lüftergeräusches unbekannt ist, lässt sich lange darüber spekulieren, ob das Lüftergeräusch nicht evtl. durch Fehlbedienung, Kaltumformung des Gehäuses usw. zustande gekommen ist. Dann greifen weder Garantie noch Gewährleistung und eine Instandsetzung könnte sehr teuer werden.