Drohne beschlagnahmt

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Gerade eben wurde meine mini4p v. Ordnungsmacht (nebst FB und ipad) konfisziert wegen „überflug über Wohngebiet“, dazu Anzeige BVLOS, Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht, Widerstand gegen Kontrolle, Beweisvernichtung sowie gegen DSGVO.
      Auf hinterem Ostteil v. Grundstück (150m Ostseite), aus Küche nicht einsehbar, lagen ca. 10-12m Holz, t.w. noch im Stamm aus gefälltem Riesenbaum.
      Durfte Holz verwerten, verkaufte es zu Selbstbergen an Türken, der jeden Tag nach Arbeit mit Kollegen kommt, das Holz zu sägen u. zu bergen.

      BeiSägegeräuschen und ähnlichem startete ich die mini4, um zu schauen wer da Holz holt.
      So auch heute, sah dann neben meinen „Kunden“ mehrere Polizisten. Flog mit Drohne seitlich über Feld, so dass ich immer die Drohne in Sicht habe (aus der Küche). Leider wurde ich bemerkt und konnte Drohne nur noch auf Terrasse notlanden. Dan waren sie auch schon da.

      Ist dies tatsächlich schon BVLOS?
      Hätte ich bei Polizeisicht sofort landen müssen?
      Ich habe Wohnung u. Grundstück gemietet, muß da (lt. Polizei) der Eigentümer schriftlich zustimmen?
    • Birdie wrote:

      Ist dies tatsächlich schon BVLOS?
      Hätte ich bei Polizeisicht sofort landen müssen?
      Ich habe Wohnung u. Grundstück gemietet, muß da (lt. Polizei) der Eigentümer schriftlich zustimmen?
      Oh, das wird interessant!
      Ich rate , schnellstens einen Anwalt einzuschalten.

      Zu BVLOS, wenn deine Erzählung stimmt (immer in Sicht aus Küchenfenster) denke ich: VLOS
      Bei Polizeisicht landen? Imho entfernen, vielleicht, aber warum landen?
      War es ein Blaulicht/Martinshorn Einsatz? Wenn nein, dann "Zufallsfang", wegen nachschauen, wer an deinem Verwertungsrecht rumsägt
      Zu Wohnung/Grundstück, als Mieter bist du Nutzungsberechtigter!

      Anwalt, am besten noch heute und ab zur Wache!
      (Ok, wenig hilfreich. Ich habe halt zwei im Bekanntenkreis, da könnte man sich spontan zum Billard verabreden und vorher kurz auf der Wache treffen.... ;) )
    • Birdie wrote:

      Ist dies tatsächlich schon BVLOS?
      Hätte ich bei Polizeisicht sofort landen müssen?
      Ich habe Wohnung u. Grundstück gemietet, muß da (lt. Polizei) der Eigentümer schriftlich zustimmen?
      Solltest Du die Drohne wirklich IMMER gesehen haben, logischerweise VLOS. Aber wirklich immer, also nie mal kurz hinter irgendwas verschwunden. Könnte man mit einem Gutachten nachweisen.
      Solange es kein offentsichtlicher Einsatz ist, ist ein Polizist auch nichts anderes wie ein x-beliebiger Mensch.
      Wenn auf dem Grundstück keine anderen Personen wohnen passt das, der Eigentümer muß nicht zustimmen. Allerdings suggeriert mir das Wort Wohnung, dass dem nicht so ist. Bist Du noch über weitere Grundstücke geflogen?

      Das beabsichtigte Filmen von Personen ohne deren Zustimmung ist aber auf jeden Fall ein Verstoss gegen Persönoichkeitsrechte und DSGVO.

      Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und ohne gar nichts sagen, auch nicht zu einer Vorladung bei der Polizei gehen.
      Viele Grüße, Uwe
      DJI Air 3s / Avata 2 / Neo
    • Birdie wrote:

      Gerade eben wurde meine mini4p v. Ordnungsmacht (nebst FB und ipad) konfisziert
      Wie wurde der Kram "konfisziert"? Hast Du was unterschrieben? Wenn sie dir was zum Unterschreiben hingehalten haben und du hast deinen Willi gemacht war es vmtl. eine Sicherstellung. Dann habe ich schlechte Nachrichten für Dich was die Wiedererlangung von Drohne und ipad angeht...
      Andernfalls war es eine Beschlagnahme, hier benötigen sie eine richterliche Anordnung, die aber bei Verzug in Gefahr sehr zeitnah nachgeholt werden kann.

      Hier kannst du gegen vorgehen, vor allem wenn sie nicht zeitig mit der richterlichen Anordnung hinterm Ofen vorkommen.


      Birdie wrote:

      überflug über Wohngebiet
      Gibt es nicht.


      Birdie wrote:

      Anzeige BVLOS
      Bei 150m???

      Birdie wrote:

      Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht
      Wessen?

      Birdie wrote:

      Widerstand gegen Kontrolle
      Gibt es auch nicht. Es gibt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). Dafür müßtest Du Gewalt geübt oder damit gedroht haben. Hast du doch nicht, oder?

      Birdie wrote:

      Beweisvernichtung
      Gibt es so auch nicht. Daten, über die du ausschliesslich verfügst darfst du straffrei löschen, egal ob sie den Staat als Beweismittel interessieren oder nicht. Erst wenn sie was Beschlagnahmt haben käme eventuell § 274 StGB in Frage. Wie kommen die denn darauf???

      Birdie wrote:

      Ist dies tatsächlich schon BVLOS?
      Wenn nix in der Sichtachse war klares nein.

      Birdie wrote:

      Hätte ich bei Polizeisicht sofort landen müssen?
      Nein, du mußte nicht zwingend davon ausgehen, das sich Polizisten an einem Einsatzort befinden, die können auch mal nen Donut holen oder einen unverbindlichen Plausch halten. Auch ist die Legaldefinition unklar. M.M. ist ab Blaulicht, egal ob blau, rot oder biege zu verpissen (100m Abstand.)


      Birdie wrote:

      Ich habe Wohnung u. Grundstück gemietet, muß da (lt. Polizei) der Eigentümer schriftlich zustimmen?
      Maßgeblich ist/sind die Nutzungsberechtigten. Die Pilozeivögel haben nicht die geringste Ahnung. Wenn Du alleinig Nutzungsberechtigt bist oder mit allen anderen Nutzungsberechtigten fit bist darfst du über ein Wohngrünstück fliegen, sofern keine weitere Geozone... aber das ist dir ja klar.
      Der Eigentümer hat sein Nutzungsrecht durch Vermietung an dich abgetreten und hat da gar nix mit zu Kamellen.

      Also... ja, ist jetzt erst mal scheiße für dich, tut mir echt leid. Aber Kopf hoch, als erstes wird ein Anhörungsbogen kommen und wenn du Glück hast von der unteren Luftfahrtbehörde, die m.M. primär zuständig sein dürfte.
      Kann gut sein, das die das einstellen. Einen StA, der sich erblödet, die frei Erfundenen Straftatbestände der Pilozisten zu verfolgen werden sie eh nicht finden.
    • Eichsi wrote:

      Vergaloppiert.

      Das hilft dem Fernpiloten alles nicht weiter, der einfach nur eine leicht zu merkende Faustformel sucht, wann ein Grundstück als Wohngrundstück nicht einfach überflogen werden darf. Also ein Versuch, nach Praxiskritieren heranzugehen.
      Den pragmatischen Ansatz beschrieb ich ja schon in #1063

      aemkai wrote:

      Persönlich gehe ich deshalb bei der Ausführung pragmatisch heran und versuche dem Grundgedanken des Gesetzes zu entsprechen, welches ja die Wohnung als privaten und geschützten Raum verteidigen will, aber eben nicht alles andere, wo man wohnen könnte (für diese Bereiche gibt es schließlich genügend andere Gesetze). [...]

      Und so schwebe oder fliege ich generell nicht vor Fenstern oder dicht an Häusern entlang - egal welches Gebäude. Zum einen ist das nicht der Grund, warum ich fliege, zum anderen fände ich es selbst doof. Und auch Zelte, Blockhütten, Wohnmobile etc. spioniere ich nicht aus, wobei mir in Summe das Gesetz sogar egal wäre, ich tue es einfach aus Anstand nicht.


      Birdie wrote:

      Gerade eben wurde meine mini4p v. Ordnungsmacht (nebst FB und ipad) konfisziert wegen „überflug über Wohngebiet“, dazu Anzeige BVLOS, Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht, Widerstand gegen Kontrolle, Beweisvernichtung sowie gegen DSGVO.
      Das klingt für mich nach viel heißer Luft: Alle möglichen Vergehen aufzählen zeugt eher von Unwissenheit als von etwas Konkretem.
      Liegt irgendwas in Schriftform vor?

      Ich würde das ganze ernst nehmen, aber nicht hektisch/panisch werden. So wie du es schilderst, scheint es in meinen Augen unkritisch - aber das eigenes Rechtsempfinden, Gesetzeslage sowie Rechtsprechung drei verschiedene Dinge sind, wurde glaube ich schon zigmal erwähnt...

      Du solltest dir jedenfalls bewusst sein, dass die Ordnungsmacht - unabhängig von der Rechtslage - am längeren Hebel sitzt.

      Je nachdem, wie dringend du die Drohne zurück benötigst, kann ein Anwalt die Mühlen etwas anzukurbeln. Auf der anderen Seite kostet ein Anwalt auch sofort Geld, selbst wenn sich alles nur als heiße Luft herausstellt.

      Ich selbst würde aus meiner eigenen Erfahrung heraus wie folgt vorgehen: Am Montag/Dienstag mal bei der Dienststelle anrufen oder vorbeischauen und nachfragen (also keine Aussagen tätigen, sondern nur erkundigen), ob und wann die Drohne freigegeben wird und was überhaupt der Vorwurf ist. Je nach Beamten und Laune konnte ich da schon manchmal einiges erreichen bzw. klären.
    • Puuh, die waren eben nochmal da, als sie die beiden „Ausländer“zurückbrachten (Deutsche, 3gen türkischstämmig, angezeigt von den, lt. Eigenbeschreibung, ˋsehr deutschenˋ Nachbarn.
      Ich sollte Sicherstellung zustimmend unterschreiben, ansonsten wird gerichtlich beschlagnahmt, ganz streng. Habe keine Aussage gemacht, vehement der kKonfiszierung widersprochen und gesagt, dass ich mich nicht äußern werde.
      Es wurde mir mit 7 Tage Polizeihaft gedroht, wenn ich nix unterschreibe und blabla, soll die Zahnbürste holen, die kommen bald zurück und so.
      Sorry bin erwas nervös.
      Gott sei dank sind meine Freundin mit ihrem Mann gekommen die sagten mir, Montag Anwalt holen. Werde wohl da erstmal bleiben, *stress

      BVLOS: Der gesamte weg der Drohne (80m) war von Küchenfenster gut einsehbar (40m Höhe). Nach den Büschen freie Sicht auf „Holzplatz“, dann hovern und ganz kurz auf Bildschirm geschaut, das Polizeiauto und Dienstmützen gesehen und sofort unter zurück.
      Als sie über Terrasse schwebte zur terassentür gegangen und Drohne für 0,4sec nicht in direkter Sicht gehabt.
      Reicht das für BVLOS?
      Ichmeine, dann ist sinnvolles Drohnefliegen ohne Spotter unmöglich.
      ok,bin verwirrt, beende hier erstmal, thx all!
    • Birdie wrote:

      Es wurde mir mit 7 Tage Polizeihaft gedroht, wenn ich nix unterschreibe und blabla, soll die Zahnbürste holen, die kommen bald zurück und so.
      Sicher, dass das Polizisten sind? Das klingt für mich nach Nötigung.

      Zu einer "zustimmenden Unterschrift" zwingen: ein offensichtlicher Widerspruch, der den Sinn einer Unterschrift konterkariert.

      Für mich klingt es immer mehr nach heißer Luft, denn inzwischen sollten die Beamten mal mit einem Richter telefoniert haben wegen Beschlagnahmung. Wenn sie das nicht gemacht haben, solltest du ein Ass mehr im Ärmel haben. Vielleicht haben sie es aber auch gemacht, und der Richter hat Nein gesagt. Und dann versucht man es eben mal so ... (kann sein, muss nicht!)

      Birdie wrote:

      Habe keine Aussage gemacht, vehement der kKonfiszierung widersprochen und gesagt, dass ich mich nicht äußern werde.
      Das war jedenfalls nicht verkehrt.
    • Birdie wrote:

      Puuh, die waren eben nochmal da, als sie die beiden „Ausländer“zurückbrachten (Deutsche, 3gen türkischstämmig, angezeigt von den, lt. Eigenbeschreibung, ˋsehr deutschenˋ Nachbarn.
      Ich sollte Sicherstellung zustimmend unterschreiben, ansonsten wird gerichtlich beschlagnahmt, ganz streng. Habe keine Aussage gemacht, vehement der kKonfiszierung widersprochen und gesagt, dass ich mich nicht äußern werde.
      Es wurde mir mit 7 Tage Polizeihaft gedroht, wenn ich nix unterschreibe und blabla, soll die Zahnbürste holen, die kommen bald zurück und so.
      Sorry bin erwas nervös.
      Gott sei dank sind meine Freundin mit ihrem Mann gekommen die sagten mir, Montag Anwalt holen. Werde wohl da erstmal bleiben, *stress

      BVLOS: Der gesamte weg der Drohne (80m) war von Küchenfenster gut einsehbar (40m Höhe). Nach den Büschen freie Sicht auf „Holzplatz“, dann hovern und ganz kurz auf Bildschirm geschaut, das Polizeiauto und Dienstmützen gesehen und sofort unter zurück.
      Als sie über Terrasse schwebte zur terassentür gegangen und Drohne für 0,4sec nicht in direkter Sicht gehabt.
      Reicht das für BVLOS?
      Ichmeine, dann ist sinnvolles Drohnefliegen ohne Spotter unmöglich.
      ok,bin verwirrt, beende hier erstmal, thx all!
      selten so viel Mist in zwei Posts gelesen. Entweder du verstehst kein Wort was das ggü. von dir will oder es ist eine Geschichte aus dem Paulaner-Garten. Ein Geschwätz mit Polizeihaft, Widerstand etc. …. kann man sich echt nicht durchlesen.
    • Selbstverständlich bist Du sehr schnell zur Terasse gegangen und hast sie immer im Blick gehabt...

      Ihr scheint da tolle Polizisten zu haben - einem Beschuldigten mit Beugehaft zu drohen, ist Rechtsbeugung. Ich würde nicht zu nervös sein, Du hast gute Chancen. Und wenn dir irgendwas uniformiertes unerwartet vor die Linse hüpft, ist das keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

      Hast Du überhaupt gefilmt oder ist da nichts auf der SD-Karte?
      Viele Grüße, Uwe
      DJI Air 3s / Avata 2 / Neo
    • @Black Forest Drone Jetzt nimm mal einen Gang raus. Pilozisten haben in Schland ihre Kompetenzen sicher schon mehr als nur einmal heftig überschritten.


      Birdie wrote:

      Puuh, die waren eben nochmal da, als sie die beiden „Ausländer“zurückbrachten (Deutsche, 3gen türkischstämmig, angezeigt von den, lt. Eigenbeschreibung, ˋsehr deutschenˋ Nachbarn.
      Ich sollte Sicherstellung zustimmend unterschreiben, ansonsten wird gerichtlich beschlagnahmt, ganz streng.
      Nur damit ich den Ablauf haben... also die haben erst mal deinen Kram mitgenommen, einfach so? Und dann sind sie wieder gekommen und wollten sich die Wegnahme deines Eigentums nachträglich legitimieren lassen?


      Birdie wrote:

      Habe keine Aussage gemacht, vehement der Konfiszierung widersprochen und gesagt, dass ich mich nicht äußern werde.
      Braves Mädchen! Genau SO!

      Bei der Androhung von Gewahrsam falls du das gewünschte Dokument nicht unterzeichnest wird es fettig, aber richtig. Keinesfalls darf die Rennleitung mit Gewahrsam drohen um dich zur Abgabe einer Erklärung zu nötigen, die du nicht abgeben willst. Hier ist kein legitimes Ansinnen zu erkennen, statt Sicherstellung bleibt ihnen ja immer noch die einstweilige Beschlagnahme.
      Kann jetzt nur sein, das der Ermittlungsrichter müde abgewinkt hat und eigentlich müßten sie es dann zurück geben, unverzüglich.


      Gibt es Zeugen dafür? Das geht stark in Richtung Nötigung. Türlich werden die sich gegenseitig nicht belasten, aber wenn du Zeugen hättest.

      Auf jeden Fall zum Anwalt, der was kann halt am Montag. Halt uns auf dem Laufenden.

      @JUK-Bavaria Nein, dazu sagt sie gar nichts. Sie muß nicht beweisen, das ihr Flug rechtmäßig war, sondern umgekehrt muß die Behörde (falls die untere Luftfahrtbehörde das will) ihr beweisen, das
      der Flug rechtswidrig war. Die Stimmung war wohl als feindselig zu betrachten, nix aussagen, was einem nachher umgedreht werden kann.
      Aber das wird der Anwalt ihr schon erklären.
    • srry, wenn ich eben etwas emotional war.
      Gerade mit ad hoc Anwalt telefoniert, teuer, aber hilfreich.
      Muß am Montag per (hoffentlich gutem) Anwalt dagegen vorgehen, Drohungen von Ordnungskräften gegenüber Frauen seien unschön, aber normal.
      Es kann allerdings dauern, beschlagnahmte Dinge zurückzuerhalTen, beim Ipad dürfte es schneller gehen.
      Die BVLOS ist juristisch wohl weitgehenst Neuland, ebenso Wohngebiet, Wohngrundstück oder so.
      Kurzum, sehr ärgerlich wegen temp. Verlust v.Drohne und Pad, aber verkraftbar, wenn Strafe dann max Ordnungsgeld.
      schönen Abend noch!
    • Ahso. Dann muß man natürlich Verständnis haben, für Dinge wie unrechtmäßige Beschlagnahme im Angesicht völliger Ahnungslosigkeit oder Erpressung von Erklärungen.

      Die Polizei ist staatlicherseits mit erheblichen Befugnissen ausgestattet und kann sich auch bei Überschreitung faktisch einigermaßen sicher vor persönlichen Nachteilen der handelnden Beamten sein. Ich denke, eine besondere Rechtstreue im Dienst kann man da als Bürger doch erwarten, oder?
    • Birdie wrote:

      verkaufte es zu Selbstbergen an Türken, der jeden Tag nach Arbeit mit Kollegen kommt, das Holz zu sägen u. zu bergen.

      Birdie wrote:

      als sie die beiden „Ausländer“zurückbrachten (Deutsche, 3gen türkischstämmig, angezeigt von den, lt. Eigenbeschreibung, ˋsehr deutschenˋ Nachbarn.

      Wenn das wirklich so rassistisch ablief, wie es sich liest, wäre das durchaus eine Geschichte, mit der man sich an Journalisten wenden könnte. Wie geht es den beiden denn damit? Abgehärtet im Sinne von "sind wir gewöhnt" oder verängstigt? Beides wäre schlimm.

      (Sorry für OT, sollte hier nicht weiter diskutiert werden, eher rhetorische Fragen.)