2 Drohnen „teilen“

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • @willi62

      Die Piloten sollten aus meiner Sicht sicherheitshalber ebenfalls versichert sein und idealerweise über die gleiche Versicherung.

      ist beim Viper auch das FPV Fliegen mit der Neo ohne Spotter (30m Maximalhöhe) inkludiert?

      Wieviele Drohnen sind beim Viper enthalten? Ich habe keine Einschränkung der Anzahl gefunden. Und wieviele davon dürften gleichzeitig geflogen werden?
    • Cordula Gruen wrote:

      Die Klausel dürfte unwirksam sein.
      Weiß ich nicht. Hatte ich schon mal zu erklären versucht, Stichwort "BGH-Urteil von 2014 zur Verletzung einer verhüllten Obliegenheit".

      Reine Drohnenversicherung?

      Im Umkehrschluss - hätte der BHG auf Unwirksamkeit der Ausschlussklausel erkennen wollen, wäre das viel einfacher zu begründen gewesen als der zweifelhafte Klimmzug mit Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EG-VO 785/2004.
    • @Cordula Gruen:

      Das letztlich sehr geringe Risiko, dass ein Pilot haftpflichtig wird - aufgrund des Subsidaritätsprinzips ggü. der Halterhaftpflichversicherung -, die bei jedweder befugter Nutzung (also bei Nutzung mit Einwilligung/Kenntnis des Halters) zuerst leistet, also dieses geringe Pilotenrisiko wird von sehr vielen Privathaftpflichtversicherungen abgedeckt. Mal da in eure Policen schauen oder bei der Privathaftpflichtversicherung nachfragen - wenn eine besteht.

      Über MFSD sind alle legalen Flugbetriebe unter EU-Regulativ oder in Deutschland (Schweiz) unter Verbandsregeln versichert. (Der max. 30 m hohe FPV-Flug ohne Spotter - aber nur in einem Bereich, in dem auch VLOS möglich wäre -, ist so ein Betrieb im Rahmen der Verbandsregeln.)

      Beim MFSD wird ein Mitglied mit einer personenbezogenen Versicherungspolice als Halter versichert. Dass ein Halter nicht nur ein "Flugmodell" hat, ist keine Ausnahme, eher die Regel. Und dass ein Halter seine UAS anderen Piloten zur Nutzung überlässt, ist legal. Da muss er auch nicht dabei sein und hat somit auch keinen Einfluss, wann und wo der andere Fernpilot (zB der Sohn) aufsteigt. Also Zeitgleichheit ist definitiv kein Thema.

      The post was edited 3 times, last by willi62 ().