Vorfall in Friedrichshafen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • der bienenkoenig wrote:

      die wenigsten Drohnenbesitzer sind in einem Forum, die meisten kaufen sich eine und fliegen drauf los, die interessieren sich überhaupt für nichts
      Und das reicht Dir als Begründung, die eine oder andere Regelung nicht ernst zu nehmen?

      Für mich sind solche "Unbedarften" eher Warnung und abschreckendes Beispiel. Der heute erwischt wurde, dürfte wohl mit einem vierstelligen Bußgeld dabei sein. Und die Ausrede, dass man die vielen Vorschriften nicht kennen/anwenden müsste, wird wohl nicht ziehen:

      "Friedrichshafen (dpa/lsw) - Ein Mann hat in Friedrichshafen (Bodenseekreis) seine Drohne in den erweiterten Sicherheitsbereich des Flughafens gesteuert. Kriminalpolizisten war die Drohne aufgefallen, weil sie in die Nähe eines Gebäudes der Kriminalpolizei geflogen war, das sich ebenfalls im erweiterten Sicherheitsbereich des Flughafens befindet, wie ein Polizeisprecher sagte. Damit war der Mann mit seinem Fluggerät auch im Nahbereich sicherheitsrelevanter Gebäude unterwegs.
      Der 54-Jährige hatte den Drohnenflug nicht angemeldet, sei über die zulässige Flughöhe geflogen und obendrein habe die Drohne keine erforderliche Kennzeichnung gehabt. Außerdem habe der Mann für das Gerät keine Versicherung vorweisen können. Hinweise auf eine kriminelle Absicht bei dem Vorfall am Mittwoch habe es nach ersten Erkenntnissen nicht gegeben."

      Quelle: n-tv.de/regionales/baden-wuert…afen-article25395451.html
    • Das wird teuer...

      Die Volldeppen sterben wohl nie aus, diesmal quasi vor meiner Haustür in Friedrichshafen, Flughafen, Einflugschneise...

      Drohnenpilot muss mit Anzeigen rechnen
      Mit Anzeigen muss ein 54-jähriger Mann rechnen, nachdem er am Mittwochnachmittag beim Steuern einer Drohne gleich gegen mehrere Regelungen verstoßen hat. Die Beamten wurden auf den Hobby-Fernpiloten aufmerksam, als dieser sein Fluggerät im Nahbereich der Kriminalpolizei steuerte. Bei der Kontrolle stellte sich nicht nur heraus, dass er unter anderem offenbar ohne Anmeldung im erweiterten Sicherheitsbereich des Flughafens und im Nahbereich sicherheitsrelevanter Gebäude unterwegs war, sondern auch, dass er dabei über der zulässigen Flughöhe und ohne Kennzeichnung seiner Drohne flog. Darüber hinaus konnte er an Ort und Stelle keine Versicherung vorweisen. Den 54-Jährigen erwartet nun eine entsprechend Anzeige beim Luftfahrtbundesamt. Ihm droht nun ein empfindliches Bußgeld als Konsequenz.

      presseportal.de/blaulicht/pm/138081/5919228

      Gruß Gerd
    • Stupor Mundi wrote:

      Ich verstehe nicht, warum sich einige Leute so völlig ohne Verständnis für die Materie einfach alles trauen.

      Diese Scheißegalhaltung in der Gesellschaft kotz mich schon echt an ... X(
      Ach, manchmal ist es hier auch einfach nur simples Unwissen. In dieser Hinsicht halte ich z.B. die Freistellung der C0-Drohnen von allen Drohnenführerscheinen und Kompetenznachweisen für einen großen Fehler!
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker wrote:

      In dieser Hinsicht halte ich z.B. die Freistellung der C0-Drohnen von allen Drohnenführerscheinen und Kompetenznachweisen für einen großen Fehler!

      Wer wissentlich gegen alle Regeln verstößt oder tatsächlich von alle dem nichts weiß, wird dann auch keinen Drohnenführerschein machen.
      Gruß
      Peter
    • Hikker wrote:

      In dieser Hinsicht halte ich z.B. die Freistellung der C0-Drohnen von allen Drohnenführerscheinen und Kompetenznachweisen für einen großen Fehler!
      Da geb ich dir recht!

      Hikker wrote:

      Ach, manchmal ist es hier auch einfach nur simples Unwissen.
      Das mag hinhauen, wenn ich meine Rosen im Garten falsch beschneide. Das tut der Rose nicht gut, das ist Mist. Aber ich bringe damit niemand anderes in Gefahr.
      Aber dumdreist umher fliegen und sich nicht wenigstens versichern, das ist kein simples Unwissen, sondern kranker Ego-Scheiß. Das nervt mich von Jahr zu Jahr immer mehr.

      Liegt wahrscheinlich am Alter ... ;(

      Man wird älter und der Arsch wird kälter .... :D
      Ich lerne noch ...
    • Chipmunk wrote:

      Wer wissentlich gegen alle Regeln verstößt oder tatsächlich von alle dem nichts weiß, wird dann auch keinen Drohnenführerschein machen.
      Hehe, ja, richtig.
      Aber wer zumindest den A1/A3 hat oder machen MÜSSTE, der hat dann eben auch keine Ausrede mehr ... ;)
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker wrote:

      Aber wer zumindest den A1/A3 hat oder machen MÜSSTE, der hat dann eben auch keine Ausrede mehr

      eine Ausrede hilft ja sowieso nicht. Oder ist es strafmildernd, wenn man sagt, dass man das alles nicht wusste?
      Das einzige was vielleicht hilft, ist ein Gutachter, der einem mangelnde Intelligenz bescheinigt 8o
      Gruß
      Peter
    • Stupor Mundi wrote:

      Ich verstehe nicht, warum sich einige Leute so völlig ohne Verständnis für die Materie einfach alles trauen.

      Diese Scheißegalhaltung in der Gesellschaft kotz mich schon echt an ...
      Ich gehe nicht soweit, das als Scheißegalhaltung zu bezeichnen. Meine Theorie ist, dass für den normalsterblichen Bürger ein Gesetzes- oder Verordnungstext entweder gänzlich unzugänglich ist, weil er nicht weiß, dass er existiert oder wo er ihn findet, oder aber wenigstens unverständlich ist: Er hat keine Ahnung, was da drin steht.

      Das hat der Gesetzgeber in einigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erkannt und schreibt beispielsweise für das Führen eines Kraftfahrzeuges einen Unterricht mit zwei Prüfungen vor. Das befähigt die Leute aber immer noch nicht, die StVO zu lesen oder zu verstehen, aber wenigstens kennen sie so ganz ungefähr die Verkehrsregeln.

      Wenn man aber beispielsweise aus einem Elektronikfachmarkt mit einem neu gekauften E-Roller rausfährt, dann hat im Normalfall niemand gesagt, Vorsicht, für das Ding brauchst du ein Versicherungskennzeichen. Und es gelten für dich die Regeln aus der eKFV. Und wenn man ebenjenen Elektronikfachmarkt mit einer Drohne verlässt, dann hat auch niemand gesagt, dass es die LuftVO gibt und eine spezielle Haftpflichtversicherung und eine ID notwendig ist. Das kriegt man nur mit, wenn man sich vorher mit diesem Thema beschäftigt. Uns hier Anwesenden, die wir uns hier in einem Drohnen-Forum unterhalten, wird es wohl vollkommen fremd sein, aber dennoch gingen am gestrigen Black Friday sicherlich wieder tausende Drohnen über den Ladentisch, die spätestens Heiligabend ordnungswidrig in der nächstbesten Geozone fliegen werden.

      Und ein paar von den Leuten, die sich beim Drohnenfliegen um nichts kümmern, treffe ich gleich morgen früh wieder, wenn hier nebenan ein sehenswerter Sonderzug durch den Ort stampft. Da werden auch wieder Drohnen direkt über der Eisenbahnstrecke gesteuert von Eisenbahnfans, die weder eine Versicherung noch eine Allgemeinerlaubnis haben und von beidem vermutlich auch noch nichts gehört haben.
    • Ich bin auch noch von keinem Autohändler auf eine Führerscheinpflicht hingewiesen worden ..., also wenn du unterstellst, dass das ja nun wirklich zum Allgemeinwissen gehört, dann dürfte man doch auch berechtigterweise davon ausgehen, dass jemand nicht mit einer Drohne über einen Flugplatzzaun oder vor den Fenstern einer Polizeiwache hin- und herfliegt und nicht entfernt davon ausgehen kann, dass das legal wäre.

      Ignoranz, Unwissenheit reicht mir hier als Erklärung/Entschuldigung nicht. Da gehört schon ein grobe Portion Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz dazu.

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    • willi62 wrote:

      Ich bin auch noch von keinem Autohändler auf eine Führerscheinpflicht hingewiesen worden
      Dass es so etwas wie einen Führerschein gibt, halte ich in unserer Automobilnation tatsächlich für Allgemeinwissen. Dass es einen Angelschein gibt, kriegen schon nicht mehr ganz so viele Menschen mit. Dass man mit dem Deutschlandticket nicht in weiße Züge mit roter Bauchbinde steigen sollte, hat ein nicht unerheblicher Teil der Beförderungsfälle erst nach der Fahrscheinkontrolle gelernt. Dass man nicht ohne Sachkundenachweis oder TRGS 519 an Asbest herumspielt, tja, das wissen leider nicht mal Fachleute.
    • @Malte H

      Du hast schon recht mit deiner Theorie.

      Wenn ich mich aber mit einem neuen Thema beschäftige, möchte ich möglichst auch jeden Aspekt davon verstehen. Und es gibt dann immer noch vieles, womit ich mich schwer tue. Aber mein Anspruch ist es, dazu zu lernen, Sachen richtig zu machen und nicht blauäugig irgendeinen Mist zu bauen.

      Der Garten ist groß und nicht jeder tickt gleich, das ist mir bewusst. Manche Blumen gefallen mir aber trotzdem nicht ...

      @willi62

      "Ignoranz, Unwissenheit reicht mir hier als Erklärung/Entschuldigung nicht. Da gehört schon ein grobe Portion Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz!"

      Genau die Blumen im Garten, die ich nicht leiden kann ...
      Ich lerne noch ...

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      Post by Stupor Mundi ().

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    • Um dieser möglichen Informationslücke entgegenzuwirken gibt es ja die Vorschrift, dass bei allen zertifizierten Drohnen ein Flyer beizulegen ist, der die Regeln zumindest grob zusammenfasst (z.B. für C0 mit Kamera). Und sollte jemand den auffälligen "Papierkram" nicht lesen, ist das aus meiner Sicht bei einem neuen technischen Produkt fahrlässig oder ignorant.

      [Und ja, es gibt noch Bestandsdrohnen auf dem Markt ohne EASA-Flyer - das wird aber immer weniger.]
    • Hier mal per Google Maps die Situation verdeutlicht. Der markierte Punkt ist das KriPo-Gebäude, in dessen Nähe geflogen wurde. Rechts oben die Start- bzw. Landebahn...

      Gruß Gerd
    • Exterra wrote:

      auffälligen "Papierkram"
      der offizielle EASA C0-Hinweis in deutscher Sprache hat in der beigelegten Papierdokumentation die Größe 5,5 x 15 cm (Vorder- und Rückseite des Originals nebeneinander) und ist so klein gedruckt, dass man (ich) ihn ohne Lupe nicht entziffern kann.

      Wer die beigelegten Sicherheits- und Garantiebedingungen (für gewöhnlich) unbeachtet lässt wird evtl. über die DJI-QR-codes zu den ausführlicheren Tutorials oder PDF-Handbüchern weiter geleitet. Das ist sinnvoll und lässt erwarten, dass ich mich mit den zu klein gedruckten Beilagen nicht weiter beschäftigen muss.

      Nur leider wird die EASA Drone Information Notice auf der DJI-Seite nicht in lesbarer Größe zur Verfügung gestellt.

      Also, solange es hier von der EU keine Vorgabe gibt, in welcher Größe diese Information zur Verfügung gestellt werden muss (so wie das zB bei Medikamenten-Beipackzetteln ("Waschzettel") der Fall ist), oder die Information schon vor/bei Verkauf oder gut lesbar auf der Außenverpackung dargestellt werden muss - dann wird sich da erstmal nichts dran ändern.
    • New

      Chipmunk wrote:

      ... Oder ist es strafmildernd, wenn man sagt, dass man das alles nicht wusste? ...
      In gewisser Weise ja, denn dadurch ist man weitgehend in der niedrigsten Schuldstufe / Vorwerfbarkeit verortet: Fahrlässigkeit.
      Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz sind dann eigentlich raus.
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
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      Malte H wrote:

      Dass es so etwas wie einen Führerschein gibt, halte ich in unserer Automobilnation tatsächlich für Allgemeinwissen. Dass es einen Angelschein gibt, kriegen schon nicht mehr ganz so viele Menschen mit. Dass man mit dem Deutschlandticket nicht in weiße Züge mit roter Bauchbinde steigen sollte, hat ein nicht unerheblicher Teil der Beförderungsfälle erst nach der Fahrscheinkontrolle gelernt. Dass man nicht ohne Sachkundenachweis oder TRGS 519 an Asbest herumspielt, tja, das wissen leider nicht mal Fachleute.
      Würde ich alles unterschreiben. Und die Gesetzgebung ist manchmal etwas "schief" dahingehend, was als Allgemeinwissen implizit vorausgesetzt wird, und wovor der Bürger unbedingt geschützt werden muss. Etwa das Beispiel von oben: E-Scooter oder auch nicht zulassungsfähige E-Skateboards kann jedermann überall kaufen und damit ohne Sinn und Verstand rumfahren, während für z.B. Fahrradbeleuchtung ohne KBA-Prüfzeichen ein Verkaufsverbot besteht. Nicht mal für den Offroad-Einsatz darf das hierzulande angeboten werden. Außer man deklariert das als "Helmlampe". Das darf man dann kaufen - aber trotzdem nicht am Helm damit rumfahren.

      Das Dilemma ist aus meiner Sicht, dass es inzwischen durchaus schwierig geworden ist, was man wo und unter welchen Voraussetzungen darf und was nicht. Gemischt mit oft unzureichender Hilfestellung (die DJI-App sieht praktisch nirgends ein Problem mit Nofly-Zonen) kann man dem vermutlich unbedarften Drohnenpiloten nicht allzu viele Vorwürfe machen. Dass man in der Nähe eines Flugplatzes mit einer Drohne nix zu suchen hat, wäre evtl. eher als Allgemeinbildung vorauszusetzen.