Ob die Polizei Drohnen wiegt

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    • Hat eigentlich schon einmal irgendwer hier im Forum je erlebt, dass seine Drohne gewogen worden wäre? Nicht, dass ich der Meinung wäre, dass das total schnurz ist, aber ich habe den Eindruck dieses Thema wird überbewertet.

      Doch nun zurück zur Frage, es interessiert mich tatsöchlich, ob es schon Fälle gegeben hat, dass das Gewicht einer Drohne von der Polizei oder einer anderen staatlichen Instanz überprüft worden wäre?
      Happy landings, Michael
    • Ob die Polizei Drohnen wiegt

      Michael fragt in einem thread

      tw463 wrote:

      Doch nun zurück zur Frage, es interessiert mich tatsöchlich, ob es schon Fälle gegeben hat, dass das Gewicht einer Drohne von der Polizei oder einer anderen staatlichen Instanz überprüft worden wäre?
      Ich hatte schon 5 oder 6 Begegnungen mit der Polizei, aber nie wollten sie meine Kopter wiegen.

      Die letzte Begegnung fand ich am bemerkenswertesten:
      Ich stand vor einem LostPlace Hochhaus - ca. 8 Stockwerke hoch

      - Polizistin: Hat ihre Drohne eine Kamera?
      - ich : Ja!
      - Polizistin: Können sie uns einen Gefallen tun?
      - ich: Ja?!
      - Können sie mal oben auf dem Dach nachschauen, ob da jemand Unfug treibt? Dann müssen wir da nicht hochklettern. Wir haben einen Anruf bekommen, dass sich da jemand rumtreibt, und da da neulich gezündelt wurde.....
      - ich: na klar, gerne! :)

      Da ich mein original Foto der netten Polizistin nicht posten möchte,
      hier ein KI "Symbolfoto" - wie es Zeitungen gerne machen...
      Gruß Fritz

      The post was edited 1 time, last by Fritz11 ().

    • Also ich glaube auch nicht das Küchenwaagen zur Standartausrüstung der Polizei gehören um Drohnen zu wiegen. Das ist ja auch gar nichtt erforderlich. Wenn es einen ausreichenden Verdachtsmoment gibt,dass irgendwas nicht stimmt bzw. unzulässig geflogen wurde, dann nehmen sie die Drohne halt mit. Dann aber wird mit Sicherheit genauer Untersucht.
      Dabei können dann ganz leicht auch so "kleine Sünden" ans Tageslicht kommen, ob die Drohne mal , z.B. im Falle einer Mini 5 Pro. mit einen Plus-Akku geflogen wurde obwohl sie immer noch ein CO-Label trägt. Dann wäre nicht mal eine Waage erforderlich. Dann rechnet man einfach 117 Gramm minus 70 Gramm und weiß die Drohne war 47 Gramm zu schwer.
      Einmal eingelegt und damit gestartet, ist die Drohne gebrandmarkt. Die Drohne vergisst nie.
    • Ja, vor Ort wird keine Waage dabei sein. Aber wie sieht die Sache aus, wenn die Polizei das Nachtflug-UAS einkassiert und dorthin zur Untersuchung weiterleitet, wo es fachkundig untersucht werden kann und die Flugdaten ausgewertet werden können? Dort wird es auch eine geeichte Feinwaage geben.
    • Ist letztlich eine Frage des behördlichen Selbsterhaltungstriebs. Wenn ein UAS erstmal sichergestellt oder beschlagnahmt wurde, dann möchte man sich nicht gern damit blamieren, dass das Verfahren am Ende sang- und klanglos eingestellt wird und die Geräte zurückgegeben werden müssen. Das kann auch Geld kosten und internen Ärger geben, wenn der Betreiber anschließend Schäden/Nutzungsausfall ersetzt haben will. Darum muss so lange gesucht werden, bis mindestens eine OWI bewiesen werden kann.
    • In der Regel haben die eine nicht-geeichte Feinwaage im Streifenwagen. Die braucht man schon mal, um auf die schnelle die Menge von mitgeführeten... Subtanzen abzuchecken. Das wird aber so ein Bilio-Dings sein und mit Glück geht der Mesbereich bis 200g.
    • skyspy wrote:

      Dann rechnet man einfach 117 Gramm minus 70 Gramm und weiß die Drohne war 47 Gramm zu schwer.
      Einmal eingelegt und damit gestartet, ist die Drohne gebrandmarkt. Die Drohne vergisst nie.
      Weiß die denn auch wer geflogen ist?

      Selbst wenn die an die Daten ran kämen, was sicherlich mit einigem Aufwand verbunden wäre... Wird sich hoffentlich keine Behörde erblöden, einen Bußgeldbescheid gegen eine Person zu erlassen, weil vor ner Woche die Drohne mit dem Plusakku in deutschland geflogen wurde.

      Und wenn doch würde ich der Abhilfe auf dem Rechtsweg mit großer Entspanntheit entgegen sehen.
    • Bevor die Drohne beschlagnahmt wird muss ja erstmal etwas anderes vorgefallen sein.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer allgemeinen Kontrolle einfach mal die Waage gezückt wird, solange nicht durch offensichtliche Anbauteile ein Anfangsverdacht besteht, dass sie deutlich über ihrer MTOM liegt.
      Wenn man die Marke z.b. durch einen Filteraufsatz nur ganz knapp um 1-2 g reißt, dann braucht es auch erst einmal eine Waage mit der man das nachweisen kann. Das ist Genauigkeitsklasse 2 oder 3. Solche Wagen, die dann noch bis zum tausend- oder sogar zehntausendfachen des Eichwertes reichen trägt man nicht einfach herum, die müssen stationär kalibriert werden. Weshalb ich auch immer ein bisschen schmunzeln muss, wenn Leute glauben ihre Küchenwaage könnte nachweisen ob eine Mini unter 250g liegt. Da scheinen wohl viele die Genauigkeit mit dem Auflösungsvermögen zu wechseln.
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verwendung von Kleinteilen wie einem ND-Filter ausreichen würde, um die Drohne zu beschlagnahmen. Selbst wenn sie am Ende um 2% zu schwer ist, zu was soll das denn führen, außer zu einem eingestellten Verfahren? Schließlich bringt man für die Verwendung eines ND-Filters auch nicht dieselbe kriminelle Energie auf wie für das Tunen eines Rollers.

      Was ja auch oft vergessen wird ist, dass es keine einheitliche Gewichtgrenze gibt. Die Abgrenzung zwischen den Klassen ist für die einzelne Drohne unwichtig, bei ihr kommt es auf die vom Hersteller festgelegte MTOM an. Die mag zwar bei manchen C0-Drohnen die 250g Klassengrenze ausreizen, aber bei den meisten UAV ist die MTOM ein arbiträrer Wert der erst einmal recherchiert werden muss.

      The post was edited 4 times, last by gsezz ().

    • Äh... nein, ich hab selber schon in der VÜ und im Vollzugs- und Ermittlungsdienst des OAmtesg gearbeitet. Bei Park- und Halteverstößen geht das, weil ein Auto, wenn es hält oder parkt andere Besitzverhältnisse hat, als wie wenn es ährt. Besitz ist die tatsächliche Verfügungsgewalt.

      Für Fahrtenbuchauflagen gibt es in §31a StVZO eine Rechtsgrundage für Fahrtenbuchauflagen. Die fehlt mir jetzt für uns, es sei denn Eichsi kommt hervor und kennt eine ;)
    • Fritz11 wrote:

      Ich hatte schon 5 oder 6 Begegnungen mit der Polizei, aber nie wollten sie meine Kopter wiegen.
      dito bzw. sogar schon mehr Begegnungen, umfeldbedingt, aber auch hier wurde noch nicht gewogen.

      Ich persönlich halte also, basierend auf den bisherigen Erfahrungen, die Wahrscheinlichkeit potentiellen Wiegens für eher gering aber ob das jetzt hilft die Frage grundsätzlich zu beantworten: nö, theoretisches "Restrisiko" bleibt immer ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • MajorGriffon wrote:

      Weiß die denn auch wer geflogen ist?
      Selbst wenn die an die Daten ran kämen, was sicherlich mit einigem Aufwand verbunden wäre... Wird sich hoffentlich keine Behörde erblöden, einen Bußgeldbescheid gegen eine Person zu erlassen, weil vor ner Woche die Drohne mit dem Plusakku in deutschland geflogen wurde.

      Und wenn doch würde ich der Abhilfe auf dem Rechtsweg mit großer Entspanntheit entgegen sehen.
      Ahso, na dann. Kann also jeder so fliegen wie er will.

      Deswegen schrieb ich ja wenn ein ausreichender Verdachtsmoment vorliegt, nur auf das kommt es an. Und wenn ein solcher vorliegt, dann werden sie dir deine Flightlogs zerlegen und dir nachweisen, was dein übliches Fluggebiet ist und wenn du in diesem Fluggebiet mit einem Plusakku geflogen bist, dann hast du sehrwohl erstmal ein Problem an der Backe.

      Ich gehe immer von der Aneinanderreihung "unglücklicher" Momente aus weil wir ja alle folgsam sind und uns an die Gesetze halten. Du stehst auf dem Acker, ganz unbeschollten und betreibst deine Drohne innerhalb aller gültigen Regeln. Plötzlich kommt die Polizei und kassiert deine Drohne weil es Zeugenaussagen gibt dass ganz in der Nähe jemand geflogen sein soll der z.B. direkt über Wohngebiete gesichtet wurde und jemand die Polizei gerufen hat. Böderweise stehst du da und man sieht dich und niemand anderen und der Verdacht fällt auf dich. Shit can happen.

      The post was edited 2 times, last by skyspy ().

    • skyspy wrote:

      Ahso, na dann. Kann also jeder so fliegen wie er will.
      Nö. Nur ist um eine Person zu belangen der Nachweis erforderlich, das auch diese Person den Verstoß tatsächlich begangen hat. Ja, ist ein bisschen wie beim Auto, man wurde mit 110 in der Baustelle geblitzt, aber das Foto ist Oasch, der Fahrer ist aus welchen Gründen auch immer nicht zu erkennen.

      Dann kriegst du Post, schreibst denen zurück, war ich nicht und wer das war brauche ich wegen §55 OWIG nicht sagen. Vielleicht kommt noch mal der Vollzugsdienst vom OAmt vorbei und redet dir ins Gewissen, schaut, ob sich jemand verplappert und wenn das nicht ist, ist auch nix.

      Den einzigen Fehler den du machen kannst, ist einer Sicherstellung zuzustimmen. Also die fragen nicht ausdrücklich, du kriegst einen Wisch "Hier müssen sie unterschreiben" - Am Oasch, garnix musst du... - und dann war das ein Sicherstellungsprotokoll. Glückwunsch, die Drohne bekommst du wieder wenn die DJI die erste >250g mit Antigravitationsantrieb vorstellt.

      Statt dessen machst du klar, das du ganz und gar dagegen bist, das sie deine Drohne einkassieren und ihnen auch nix unterschreibst. Dann müßen sie sie beschlagnahmen und das ist ein ganz anderes juristisches Kaliber, wo sich je nach Schwere des vermuteten Verstoßes und Beweislage mal ganz hart die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt.

      Jetzt könntest du auch noch denen die Aufzeichnungen zeigen, die die Flyapp seit dem letzten Start macht. Das würde deine Kooperationsbereitschaft unterstreichen und den Verdacht durch eine sachunkundige Zeugenaussage von Oma Erna noch mal weiter abschwächen. Stark war er ohnehin nie...

      Ich hatte einen Fall durch einen missgünstigen Nachbar, da hieß es "Wir müßen die Drohne jetzt mitnehmen" Nach dem Hinweis von mir, das dafür nur eine Beschlagnahme in Frage käme, die ich natürlich am nächsten Werktag juristisch angreifen lassen werde war das Thema vom Tisch.
    • willi62 wrote:

      Beim Auto funktioniert es doch auch bei Rechtsverstößen ohne Schäden. Dass der Halter fürs Bußgeld herangezogen wird. War jetzt nur eine Vermutung, so ein Analogieschluss.

      In Deutschland haftet der Halter für Verstöße? Seit wann das?
      Hier in Spanien gibts das. Da haftet der Halter zu 100% für ALLES. Willst Du nicht sagen, wer gefahren ist, bist Du halt dran.
    • Danke @Fritz11, dass du die Ausgangsfrage in einen neuen Thread gezogen hast.

      Oft habe ich in diesem Forum den Eindruck, dass gar nicht dermassen viele Probleme existieren, wie hier diskutiert werden.
      Sind Drohnenpiloten tendentiell Katastrophenwitternde Persönlichkeiten? Oder hätte diese Frage schon wieder einen neuen Thread verdient?
      Happy landings, Michael

      The post was edited 1 time, last by tw463 ().

    • tw463 wrote:

      Danke @Fritz11, dass du die Ausgangsfrage in einen neuen Thread geogen hast.

      Oft habe ich in diesem Forum den Eindruck, dass gar nicht dermassen viele Probleme existieren, wie hier diskutiert werden.
      Michael, wir wissen ja, dass Diskutierfreudige gerne vom "Höcksken aufs Stöcksken" kommen. Und da sie zuhause und bei der Arbeit immer peinlichst Ordnung halten müssen, toben sie sich beim Hobby in Foren eben aus. (Zum Leidwesen von Moderatoren)
      Vor allem wird gerne nach dem Haar in der Suppe gesucht. Fehler, die andere machen, heben das eigene Selbstbewusstsein. ;)
      Gruß Fritz