Ordnungsamt verlangt Anmeldung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Bitte was?


      Bad Neuenahr-Ahrweiler
      schreibt:

      Drohnenflüge müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden - Praktisches Formular ist auf der städtischen Internetseite hinterlegt
      rp.egovernor.de/api/datei/O2Ju2Yp6oa4xUyjCicM97

      In den vergangenen Jahren erfreuen sich Drohnen für Film- und Fotoaufnahmen zunehmend großer Beliebtheit. Da bei der Nutzung verschiedene Aspekte zu beachten sind, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, weist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler darauf hin, dass Drohnenflüge im Stadtgebiet zuvor verpflichtend beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen.

      Damit die Anmeldung schnell und unkompliziert erfolgen kann, hat die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite unter bad-neuenahr-ahrweiler.de/drohne ein Formular hinterlegt, dass sich Interessierte herunterladen und ausgefüllt an die Stadtverwaltung senden können, am besten unkompliziert per E-Mail an ordnungsamt@bad-neuenahr-ahrweiler.de. Im Formular werden zum Beispiel Angaben zur Örtlichkeit und zum Zeitraum des Drohnenflugs, technische Details der Drohne aber auch zur möglichen Versicherung und zum Datenschutz abgefragt.

      Die Stadtverwaltung dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation, die einen Beitrag zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz von Eigentum sowie zur Einhaltung der Persönlichkeitsrechte beiträgt.
      ..
      Gruß, Ingo
      Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Nett, das wird bestimmt Schule machen!
      Immerhin, das kann man derzeit noch erst direkt vor dem Flug abschicken.
      Ja, die fangen die Vereinfachung durch EU Recht jetzt langsam alle wieder ein.
    • Eine derartige Anmeldepflicht braucht eine Rechtsgrundlage, wodurch die Gemeindeverwaltung zur Erhebung bestimmter Flugdaten berechtigt wird. Würde jemand bei der Verwaltung nach der Rechtsgrundlage fragen, käme da nur warme Luft (wie bei der Stadt Köln zu Starts und Landungen auf öffentlichen Verkehrsflächen).
    • Da würde ich die Stadt mal fragen, auf welcher der in § 21h LuftVO Abs. 1 genannten Rechtsgrundlagen sie diese Verpflichtung stützt.

      Die Benutzung des Luftraums durch unbemannte Fluggeräte ist frei, soweit sie nicht durch das Luftverkehrsgesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

      Ich sehe da nichts, worauf sich die Stadt stützen könnte.
    • YourMum wrote:

      Immerhin, das kann man derzeit noch erst direkt vor dem Flug abschicken.
      Warum so restriktiv? Dort steht lediglich:

      "Drohnenflüge im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler sind dem Ordnungsamt anzuzeigen", dass kann mangels Fristangabe also auch nachträglich erfolgen ... irgendwann in 10 Jahren :D

      Nett auch, dass man sich verpflichtet, den "Datenschutz" einhalten. Allein resultierend aus Art 5 (1) c) DSGVO, Stichwort "Datenminimierung", halte ich dieses Dokument für unzulässig, da keine allgemeine Anzeigepflicht besteht, hier also "unerhebliche" Daten erfasst werden.

      Der Rest ist viel Geschwurbel und schlechtes Deutsch.
    • In Pressemitteilung steht allerdings:

      "Da bei der Nutzung verschiedene Aspekte zu beachten sind, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, weist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler darauf hin, dass Drohnenflüge im Stadtgebiet zuvor verpflichtend beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen."
    • Ist ja ganz nett, was die so schreiben, aber weder das Ordnungsamt Neuenahr noch das OA Ravensburg sind meines Wissens nach Luftfahrtbehörden.

      Ich würde mich daher zuerst am Bundesverfassungsgericht orientieren, welches feststellte: "Die gebotene Bestimmtheit der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung schließt es aus, dass verschiedene Behörden zur verbindlichen Regelung einer Frage nebeneinander zuständig sind." (BVerwG 7 CN 1.22)
    • aerodrohn wrote:

      Ich würde mich daher zuerst am Bundesverfassungsgericht orientieren, ...
      Bundesverwaltungsgericht 8)

      Jedenfalls dürfte klar sein, dass das Ordnungsamt oder wer auch immer das entschieden hat, keinerlei Recht hat, eine Anzeigepflicht anzuordnen. Ich werde jedenfalls bei meinem nächsten Besuch dort keine Hemmungen haben, dort meine Drohne im Rahmen der allgemeinen Gesetze zu bewegen und freue mich auf eine Diskussion mit dem Ordnungsamt.
    • FlyRat wrote:

      aerodrohn wrote:

      Ich würde mich daher zuerst am Bundesverfassungsgericht orientieren, ...
      Bundesverwaltungsgericht 8)
      Jedenfalls dürfte klar sein, dass das Ordnungsamt oder wer auch immer das entschieden hat, keinerlei Recht hat, eine Anzeigepflicht anzuordnen. Ich werde jedenfalls bei meinem nächsten Besuch dort keine Hemmungen haben, dort meine Drohne im Rahmen der allgemeinen Gesetze zu bewegen und freue mich auf eine Diskussion
      Ich würde wahrscheinlich genauso mit dieser Person oder dem Ordnungsamt in Diskussion treten.
      Problem ist nur, bei Verhängung eines Bußgeldes ist der Ärger und der Aufwand erstmal gewiss.

      The post was edited 1 time, last by skyspy ().

    • Verhängung eines Bußgelds wegen Nichtanmeldung einer Drohneflugabsicht?

      Dazu müsste es eine Rechtsvorschrift mit einem Bußgeldtatbestand geben, vgl. § 3 OWiG. Den kann ich bislang ebenso wenig erkennen wie eine Ermächtigung der Kommune zum Erlass von OWi-Vorschriften wegen des (Nicht-)Anmeldens von UAS-Flügen durch den Gesetzgeber.

      The post was edited 1 time, last by Eichsi ().

    • Sascha3580 wrote:

      In Spanien ist gar nichts mehr mit "Fliegen in der Stadt". Feierabend! Nur noch mit Genehmigung. Seid froh, das es noch so möglich ist.
      Ist in Frankreich auch so. Wir sind aber in Deutschland. Und da muss man nicht Willkür einzelner Gemeinden akzeptieren, nur weil es in anderen Ländern noch strikter geregelt ist.
    • Gab es schon mal ein Forumstreffen?
      Ich wäre dafür, dort mal einen Foren-Flugtag abzuhalten, zuerst in Bad Neuenahr-Ahrweiler und dann unten in Ravensburg.
      Was für ein Spaß, zersplitterte Verteilung und einer ruft beim Ordnungsamt an und "scheisst die Drohnenflieger an", weil sie laut eigenen Aussagen, keine Anmeldung ihrer Drohnenflüge gemacht haben.
      Was dann wohl passieren würde, wenn die Verwaltung die Verfahrenskosten von 10-15 Drohnenpiloten mitzahlen darf :D

      Die Bekanntgabe im Juli / Ravensburg, bezieht sich evtl. nur auf das Rutenfest.
      Hier kann ja durchaus eine Gefahrenlage erklärt bzw. die Großveranstaltung durch polizeiliche Allgemeinverfügungen, zur temporären Flugverbotszone erklärt werden. War das in Hamburg nicht aus zu umgesetzt worden, als zum Hafengeburtstag bis tief in den Stadtgürtel an der Elbe Flugverbot erklärt wurde?
      ..
      Gruß, Ingo
      Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2

      The post was edited 1 time, last by TimDJI ().

    • TimDJI wrote:

      bad-neuenahr-ahrweiler.de/drohne ein Formular hinterlegt, dass sich Interessierte herunterladen und ausgefüllt an die Stadtverwaltung senden können, am besten unkompliziert per E-Mail an ordnungsamt@bad-neuenahr-ahrweiler.de.
      bad-neuenahr-ahrweiler.de/buer…ngsamt-angemeldet-werden/
      Die Seite steht noch, die oben schliesst sich automatisch.
      Da haben in der FB Drohnengruppe wo ich den Post her hatte, bestimmt auch schon einige die Idee umgesetzt, der Stadt mal schriftlihc auf den Zahn zu fühlen.
      ..
      Gruß, Ingo
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    • Eichsi wrote:

      Verhängung eines Bußgelds wegen Nichtanmeldung einer Drohneflugabsicht?

      Dazu müsste es eine Rechtsvorschrift mit einem Bußgeldtatbestand geben, vgl. § 3 OWiG. Den kann ich bislang ebenso wenig erkennen wie eine Ermächtigung der Kommune zum Erlass von OWi-Vorschriften wegen des (Nicht-)Anmeldens von UAS-Flügen durch den Gesetzgeber.

      Ja schon, aber das hält die Stadt Ravensburg nicht davon ab das Bußgeld trotzdem vorweg anzudrohen. Im wahrsten Sinn des Wortes, scheinen die da nix zu kennen.

      Ravensburg
    • Sascha3580 wrote:

      Die Konsequenz bei "Nichtbeachtung" wird dann eben irgendwann ein bundesweites Verbot sein.
      Die Konsequenz des Tolerierens wird sein, dass immer mehr Gemeinden sich solche Sachen ausdenken.

      ... und mein Beileid für Deinen Wohnort hast Du definitiv. :D
      Was hat mein Wohnort damit zu tun? Hier gibt es so etwas nicht.

      TimDJI wrote:

      Ich wäre dafür, dort mal einen Foren-Flugtag abzuhalten, zuerst in Bad Neuenahr-Ahrweiler und dann unten in Ravensburg.
      Bei ersterem wäre ich dabei, das zweite ist mir zu weit weg.

      Die Bekanntgabe im Juli / Ravensburg, bezieht sich evtl. nur auf das Rutenfest.
      Der Text klingt nicht so. Das Fest wird zwar zum Anlass genommen, aber es wird eine allgemeine Rechtslage erklärt.

      Hier kann ja durchaus eine Gefahrenlage erklärt bzw. die Großveranstaltung durch polizeiliche Allgemeinverfügungen, zur temporären Flugverbotszone erklärt werden. War das in Hamburg nicht aus zu umgesetzt worden, als zum Hafengeburtstag bis tief in den Stadtgürtel an der Elbe Flugverbot erklärt wurde?
      Die Polizei kann so etwas meines Wissens nicht verfügen; auch das ist eine bundesbehördliche Entscheidung.

      The post was edited 1 time, last by FlyRat ().