Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

      ACHTUNG: dieses Thema ist nicht mehr ganz aktuell!

      Im Jahr 2017 trat die neue Drohnenverordnung in Kraft. Diese ergänzt oder ersetzt die ursprünglich geltenden Regeln und Gesetzt, die weiter unten beschrieben sind.

      Daher hier der aktualisierte Beitrag zum Thema:
      Drohnenverordnung: Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe






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      Das ursprüngliche Thema:
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      Hier eine Ansammlung von Informationen zum Thema Flugrecht und Luftrecht sowie die maximal erlaubte Flughöhe für Drohnen, Multicopter und Quadrocopter wie den Dji Phantom, Phantom 2 & VISION oder den Dji Flame Wheel

      Da Thema Luftsicherheit und Flugrecht scheint im Modellbau allgemein ein heiß diskutiertes Thema zu sein und rechtlich nicht wirklich einfach durchschaubar. Außerdem gibt es viele Halbwahrheiten im Netz.
      Fakt ist, daß man mit seinem ferngesteuerten Flugzeug oder Multicopter auch den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt und keine Narrenfreiheit genießt. Dies gilt, unabhängig vom Aufstiegsgewicht und der Flugzeutgart. Selbst Drachen sind davon nicht ausgenommen.

      Alle Informationen und Angaben ohne Gewähr! Sollte es Änderungsvorschläge für dieses Thema geben, bitte ein separates Thema anlegen und Link an mich senden. Dieses Thema selbst bleibt ersteinmal geschlossen, um Diskussionen über "Glaubenskriege" zum Luftrecht zu vermeiden.

      Allgemeine Bestimmungen

      Denn alle gehören zur Gattung der Luftfahrzeuge und unterliegen dem Luftrecht. Dies ist gesetzlich im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verankert (§ 1 Abs. 2 LuftVG). Luftfahrzeuge sind:
      • Flugzeuge
      • Drehflügler
      • Luftschiffe
      • Segelflugzeuge
      • Motorsegler
      • Frei- und Fesselballone
      • Drachen
      • Rettungsfallschirme
      • Flugmodelle
      • Luftsportgeräte
      • sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte,
        sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
      Prinzipiell gilt, daß die Nutzung des Luftraumes in Deutschland frei ist, solange die Nutzung nicht durch andere Gesetze eingeschränkt ist. Derer gibt es aber viele, die zu beachten sind!

      Mit einem Aufstiegsgewicht von unter 5kg und für rein private Zwecke (Hobby) - also ohne gewerbliches Interesse, benötigt man für Multicopter keine gesonderte Aufstigsgenehmigung, solang man sich im dafür vorgesehenen Luftraum bewegt. Details zu Aufstiegsgenehmigungen hier: Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      In jedem Falle aber benötigt man eine gesonderte Haftpflichtversicherung. Details dazu hier: Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter - Haftpflicht (vorgeschrieben!)

      Wo darf ich fliegen und wie hoch darf ich fliegen?

      Generell gilt als Faustregel, daß man sich von Flugplatzen, Flughäfen und Wohngebieten / Städten / Wohnsiedlungen mindestens 1,5 km entfernt halten sollte. Das menschliche Verständnis sollte einem darüber hinaus sagen, daß man nicht über Menschen / Menschenansamlungen, Straßen oder Autobahnen oder über Tieren fliegen sollte. Außerdem benötigt man das Einverständnis von Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück man sich befindet.
      Dies sind aber nut grobe Richtwerte, die gesetzlich noch durch verschiedene individuelle Fakten eingeschränkt werden können.

      Z.B. ist das Fliegen mit Modellen, Multicoptern, Quadrocoptern und Drohnen nur im so genannten unkontrollierten Luftraum ohne weitere Genehmigungen udn Freigaben gestattet. Die geografische Aufteilung der Lufträume und damit auch die Höhenabgrenzungen der Lufträume untereinander sind in der so genannten ICAO Karte Luftfahrtkarten festgesetzt. Diese wird auch von der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) verwendet.
      Strenggenommen muss man sich vor jedem Flug in dieser Karte informieren, wie die Luftraumsituation am aktuellen Standort aufgeteilt ist.

      Der unkontrollierte Luftraum (allgemein) ist mit G bezeichnet und beginnt endet normalterweise in einer Höhe von 2500ft (Fuss) - dies entspricht 762 Metern über Grund. In Angrenzung z.B. an Flughäfen kann dieser unkontrollierte Luftraum aber auch treppenartig abgestuft sein und zuerst auf 1700 ft (518m über Grund) und dann sogar auf 1000 ft (304,8m über Grund) abgesenkt sein. In Unmittelbarer Nähe zum einem Flugplatz endet dieser unkontrollierte Luftraum der Kategorie G dann ganz. Auf / Über einem Flugplatz befindet sich der kontrolierte Luftraum (englisch: controlled = CTR) der Kategorie D (= D CTR). Daher die Empfehlung, zu Flughäfen und Flugplätzen immer eine Abstand von mindestens 1,5km einzuhalten. Je nach Größe und Einflugsschneise oder z.B. auch wegen Überlagerungen benachbarter Flugplätze kann dieser kontrollierte (und für uns daher verbotene) Luftraum D CTR auch größer sein, wie dieser 1,5km Radius. Daher Flugplätze am besten großräumig meiden (z.B. > 5km) oder in den ICAO Karten (siehe weiter unten) genau informieren, wie / wo dieser Luftraum endet!

      Daher ist die Schlussfolgerung, daß man im Abstand von 1,5km zu Ortschaften und Flughäfen und mit einer maximalen Flughöhe von 304,8m rechtlich immer "sicher" sei, falsch.

      Z.B. schreibt das Luftrecht vor, daß Modellflugzeuge ohne weitere Genehmigungen sowieso nur in unmittelbarer Sichtreichweite betrieben werden dürfen. Diese ist bei 300 Metern schon lange nicht mehr gegeben.
      Außerdem gibt es noch andere Einschzränkungen

      Man bedenke außerdem, dass Kleinflugzeuge bis zu einer Tiefe (Mindesthöhe) von 600ft (600 Fuss = 182,88 Meter) fliegen dürfen. Hubschrauber der Polizei und Rettung befinden sich sogar oft noch weit unter dieser Mindesthöhe!

      Edit: es gibt neue Ausnahmen / Ergänzungen von der DFS (Deutsche Flugsicherung) im Luftrecht:

      Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine sogenannte Kontrollzone individueller Lage und Ausdehnung den an- und abfliegenden Verkehr des Flughafens. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5 km-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.

      Für beide Gruppen sind bei der Nutzung noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten:
      Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.
      Die Grundregeln gelten selbstverständlich auch für Flüge im unkontrollierten Luftraum.
      Über weitere Regeln und über die Lage und Größe der Kontrollzonen informiert die Website der DFS unter der Rubrik „Luftsport und Freizeit“.
      Internationale deutsche Verkehrsflughäfen sind:
      Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld, Münster-Osnabrück, Dresden, Erfurt, Leipzig, Düsseldorf, Köln/Bonn, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, München
      (Quelle: Pressemitteilung DFS, Langen, 26. Mai 2015)

      Lufträume:

      Der Himmel ist in so genannte Lufträume - also "Zonen" ingeteilt, die sich nebeneinander und oder übereinander schichten. Hier eine grobe Einteilung und Erläuterung der wichtigsten Lufträume:
      • Luftraum A, B, C, D, E: kontrollierte Lufträume - Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. Generell also für Modellflug / Drohnen / Multicopter ersteinmal verboten / tabu.
      • Luftraum G: unkontrollierter Luftraum - keine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich - dies ist der Bereich, in dem wir uns aufhalten müssen! Dieser Luftraum beginnt ab Grund (GND) und ist in der Höhe auf 2500ft (762 Meter) begrenzt. Allerdings kann die Höhe auch auf 1700ft (518 Meter) oder 1000ft (304,8 Meter) schrittweise herabgesetzt sein (z.B. in der Nähe von Flughäfen)
      • Luftraum ED-R: Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) - oft über Kernkraftwerken, Militärübungsplätzen, Schießanlagen etc. Generell also auch für Flugverkehr verboten.
      In der folgenden Beispielzeichnung, die einen seitlichen Schnitt durch die Lufträume zeigen soll, sieht man eine typische Unterteilung. Über dem Flugplatz liegt der kontrollierte Luftraum D bzgl D CTR. Der Kontrollierte Luftraum E ist stufenweise vor dem Flugplatz herabgesetzt, sodaß landende Flugzeuge sich auch im Landeanflug weiterhin im kontrollierten Luftraum befinden:



      Die Lufträume sind in verschiedenen Karten festgehalten.

      ICAO Karte

      Die ICAO Karte ist eine der wichtigsten Karten für alle Piloten. Hier sind die Lufträume und Flugzonen genau definiert.

      Die ICAO Karten kann man auf dem Portal der Deutschen Flugsicherung (DFS) kostenlos einsehen. Allerdings muss man sich vorher registrieren und einloggen: DFS Portal
      Für Android Smartphones gibt es auch eine interessante kostenlose App für Flugkarten, sodaß man sich sogar mobil vor Ort informieren kann: VFRnav App

      Edit: Ein weiterer Anbieter, zeigt auch aktuelle Sperrungen an: airspace.xcontest.org/app/overview


      Dort im Menü unter "Flugvorbereitung" > VFReBulletin
      Die angezeigte Karte ist ersteinmal eine leere Karte von OpenStreetMap (OSR). Rechts in der Legende auf der Karte muss man von OSR auf ICAO umschalten. Die rosafarbenen Bereiche um und über den Flugplätzen zeigen in der Regel den kontrollierten Luftraum CTR D an. An den Grenzen der markierten Bereiche steht, um welchen Bereich es sich handelt. [D 2000/GND] z.B. bedeutet: Luftraum der Kategorie D, der sich vom Boden (GND = Ground = Boden) bis zu einer Höhe von 3000ft (Fuß) erstreckt. Der untere Wert bezeichnet die untere Grenze dieser Zone, der obere Wert die Obergrenze.



      Abkürzungen:
      • GND (Ground = Bodenhöhe)
      • MSL (Mean Sea Level = Meeresspiegelhöhe)
      • AGL (Above Ground Level = über Bodenhöhe) > 1000 AGL bedeutet also 1000 Fuss über Bodenhöhe (304,8 Meter)
      • FL (Flightlevel = Flugfläche) - dies ist eine Höhenangabe in Abhängigkeit vom Luftdruck - also niemals gleich und nicht in pauschalten Höhenzahl angebbar. Aber 100FL liegen je nach Luftdruck grob in einer Höhe von 10.000ft (Fuss) und damit in ca. 3048m Höhe (also grober Richtwert - da dies ohnehin Höhen sind, in denen wir uns mit Quadrocoptern und Multicoptern nicht bewegen können und dürfen).
      • HX - Lufträume, die zusätzlich mit HX gekennzeichnet sind, sind nur temporär / können nach Bedarf aktiviert werden



      Wie darf ich fliegen (autonom / Autopilot / FPV)?

      Autopilot / autonomes Fliegen

      Primär stellt sich hier die Frage: Darf ich mit "Autopilot" fliegen - also ist das so genannte automatisch-autonome Fliegen erlaubt? Gängige System sind hier z.B. die Dji Groundstation (iPad Ground Station) oder das Wookong M Waypoint System. Prinzipiel fallen aber auch Mechanismen wie der Naza-M GoHome Modus unter das autonome Fliegen (Autopilot).
      Prinzipiell ist das autonome Fliegen nicht verboten, aber eng an verschiedene Voraussetzungen gekoppelt. Natürlich gelten auch hier oben beschriebene Regeln bzgl. maximaler Flughöhe, Luftrecht und Lufträumen. Außerdem auch die Auflage, nur in Sichtreichweite zu fliegen! Zusätzlich muss beim autonomen Fliegen gewährleistet sein, daß der Copterpilot jederzeit und in Echtzeit manuell (also mittels seiner Fernsteuerung) eingreifen kann und das "Ruder" wieder übernehmen kann.

      FPV-Flug

      Darf ich FPV-Flüge absolvieren? Also Flüge in der "First Person View", bei denen mir via Kamera am Multicopter die Pilotenperspektive auf einen Monitor oder eine Brille übertragen wird?
      Auch der FPV-Flug ist ersteinmal nicht generell verboten. Genauso wie beim autonomen Fliegen mit Autopilot gelten die bekannten Einschränkungen (Flughöhe / Luftrecht / Lufträume). Die Kontrollierbarkeit ist - anders wie beim autonomen Fliegen - hier so oder so gegeben, daß man die Flugsteuerung beim FPV Flug behält. Knackpunkt ist hier das Thema "Fliegen in Sichtreichweite". Damit ist der direkt Sichtkontakt gemeint - ohne technische und optische Hilfsmittel. Man darf also FPV fliegen - ausschlaggebend ist aber nicht die Sicht- und Videoverbindung über das FPV-Equipment, sondern die direkte einfache Sichtverbindung / Sichtreichweite zum Kopter. Auch das Fliegen mit FPV Brille ist folglich nicht ohne Weiteres erlaubt, da dem piloten durch die Brille die Sicht auf den Copter genommen ist. Hier müsste zumindest eine zweite Person direkten Sichtkontakt halten zur Drohne mit der direkten Möglichkeit, die Steuerung im Ernstfall direkt übernehmen zu können. Die Alternative zur FPV-Videobrille und Doppelbesetzung wäre dann der FPV-Flug via Monitor oder Smartphone / iPhone und App (wie bei der Phantom 2 VISION oder FC40).

      Technische Hilfsmittel und Einstellungen

      Der Hersteller Dji Innovations hat bei seinen Produkten (Naza-M V2 und A2 Flugsteuerung, Phantom 2 VISION und Phantom 2) einige Mechanismen integriert, die das einhalten rechtlicher Vorgaben erleichtern sollen. Man sollte sich aber keinersfalls allein auf diese Funktionen und Einstellungen verlassen und die Einstellungen auch entsprechend prüfen.

      So gibt es Einstellungen für Flight-Limits (Hight and Distance Limits - Höhen- und Entfernungsgrenzen), über die der Multicopter dann nicht mehr hinaus fliegt. Außerdem gibt es "No FLY Zones" - eine Art vorprogrammierte Flugverbotszonen um Flugplätze herum, in denen der Copter weder startet noch hinein fliegt. Details:



      Sonstiges:

      Bzgl Luftaufnahmen gibt es noch gesonderte Bedingunen: Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

      Wichtige weitere rechtliche Themen zusammengefasst:


      Diskussionen zum Thema Flugrecht und Flughöhen:
      Änderungen vorbehalten - Angaben natürlich ohne Gewähr

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Link zu airspace.xcontest.org einkefügt

    • Ergänzend hätte ich da für Google Earth die Lufträume als KMZ Overlay:


      edv-dienste-steiger.de:8000/d/d407448b9d/


      Eine Frage hätte ich noch. In Frankreich gibts Klasse D Lufträume mit einem Airspace Floor von 2500 MSL, sprich 762m. Darf ich hier trotzdem aufsteigen, sofern ich darunter bleibe? Oder ist das gleichbedeutend mit einem "NoFly"?
    • Hi,

      soweit ich weiß (siehe unten angehängte Übersicht aus dem zuständigen französischen Ministerium), ist das private Fliegen mit serienmäßig hergestellten Coptern <2kg (z.B. Die Phantom 2V+) und < 5kg ohne besondere Erlaubnis NUR im Radius v. 100m um die steuernde Person UND NUR in Höhen bis 150m erlaubt und NUR außerhalb bewohnter Bereiche und NUR, wenn Sichtverbindung zum Copter besteht (also geschlossenes FPV-System wie Fatshark geht nicht, Cinemizer OLED OHNE Eyeshield wäre möglich). Wenn man die Übersicht mal auseinandergebröselt hat wird man feststellen, dass andere Flugszenarien sämtlich genehmigt werden müssten, teilweise wird das Mitführen von div. Unterlagen den Copter betreffend (Serienzulassung des Herstellers) sowie Nachweise über die Eignung zum Fliegen des Copters bis hin zum Besitz eines Pilotenscheins(!) u.a.m. gefordert.

      Frankreich ist allerdings ein sehr weites Land, und ich könnte mir denken, dass an einsamen Stränden oder an riesigen landwirtschaftlichen Freiflächen auch die Franzosen fliegen wie sie wollen (wo kein Kläger....)

      Falls ich die Übersicht falsch gelesen/übersetzt haben sollte ( mein Schulfranzösisch ist schon etwas eingerostet), bitte ich um Korrektur-Info durch ggf einen Muttersprachler hier im Forum.

      Grüße Uwe
      Bilder
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    • Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

      Hallo, also ich mache das gleiche wie du. Habe mich allerdings direkt an Polizeidienststelle für unseren Kreis Gewand. Die gaben mir dann eine direkte Durchwahl und so klappt es jetzt auch problemlos.ich rufe nur an, sag wann und wo ich photographiere und denn läuft das. Die Polizei muss ja auch nur informiert werden, die Genehmigung hast du ja schon. Da muss nichts mehr geprüft werden! Oftmals ist es wahrscheinlich unkomplizierter bei der Polizei als beim Ortnungsamt.
      SG Marco


      gesendet über unsere Drohnen & Multicopter-App
    • Hallo,

      nur um nochmal sicher zu gehen. Sofern es sich nicht um einen gesperrten Luftraum handelt kann ich privat unter 5kg auch in der Stadt (z.B. um mein Grundstück) fliegen, ohne jegliche Genehmigung.

      Gewerblich benötige ich die Aufstiegsgenehmigung und fertig.

      In beiden Fällen empfiehlt mg1980 der örtlichen Polizei Bescheid zu geben um unnötigem Aufwand von ggf. besorgten Leuten zuvorzukommen. Verpflichtend ist es jedoch privat und gewerblich nicht.
      Richtig?

      Gruss rcchriss
    • Also bei uns in Südtirol ist es mittlerweile so.
      Man muss in Bozen (hauptstadt) einen 1 Tägigen Kurs machen mit denen man danach das recht hat mit einer drohne für BERUFLICHE zwecke aufzusteigen. Dabei wird nur gelabert über flugsicherheit usw... Alles auf italienisch. MAn versteht kaum etwas obwohl ich italienisch kann. Danach kriegt man nen Zettel mit der genehmigung.
      Außerdem muss ich mir vor jedem Kameraflug den Flug bei der jeweiligen gemeinde melden. Natürlich ist das nicht zwingend notwendig. Wenn aber die italienische Polizei oder Finanzwache mal wieder geld braucht dann kommen die ;)
      Die Gemeinde kann den Flug auch ohne angabe von Gründen verbieten.
      Ist mir aber noch nie passiert. Meist steht ne menschen traube hinter mir und beabachtet mich beim filmen ;)
      Ich darf dann aber immer noch nicht höher als 70 meter steigen und nicht weiter als 150meter entfernt fliegen. Nunja das ist bei Bildern von Hotels usw aber sowiso nie ein Problem.
    • So, ich hatte eben ein Gespräch mit der Landesbehörde Mobilität in Rheinlandpfalz/Deutschland

      Lt. Aussage der dortigen Mitarbeiterin wurden seitens der
      Luftfahrtbehörden die von Modellflugverbänden im Frühjahr
      veröffentlichten Vorschriftsmodifikationen nicht bestätigt.

      Somit bleibt in RLP bis auf weiteres alles beim Alten:

      Private Flüge zum Zwecke von Bildaufnahmen gelten nicht als
      Freizeit-/Modellflug sondern als Unbemanntes Luftfahrtsystem und
      bedürfen einer Aufstiegsgenehmigung (mit allen Konsequenzen, so dass
      z.B. auch die Modellhaftpflichtversicherung nicht greift).

      In RLP ist beim Flug zu Zwecken der Bildaufnahme eine
      Aufstiegsgenehmigung nebst einer Haftpflicht für kommerziellen UAV-Flug
      notwendig.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • Hallo Jogi,

      ein sehr sehr schöner Beitrag in dem sehr viel Arbeit steckt. Gefällt mir richtig gut. Viele junge Piloten sind ja mittlerweile mit eigenen UAVs unterwegs, da ist Aufklärung sehr wichtig. Wir haben demnächst seitens der Firma unseren ersten Flug auf einem deutschen Flughafen. Mittels unserer Aufnahmen soll das Personal auf dem Rollfeld noch besser aufgeklärt werden und somit die eigene Sicherheit des Bodenpersonals erhöht werden. Für uns ist dies auch der erste Flug in kontrolliertem Luftraum. Die Abstimmung mit Airport und der Deutschen Flugsicherung läuft aber sehr gut. Werde hier nach dem Projekt mal meine Erfahrungen veröffentlichen die ich dabei gemacht habe.

      Gruß

      Marvin
      always happy landings ;)
    • Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

      Als Ergänzung hier noch die offizielle Infobroschüre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi) vom Januar 2014: Infobroschüre BMVi zum Download bmvi.de//SharedDocs/DE/Publika…df?__blob=publicationFile

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Hagolino ()

    • Jogi schrieb:

      Die ICAO Karten kann man auf dem Portal der Deutschen Flugsicherung (DFS) kostenlos einsehen. Allerdings muss man sich vorher registrieren und einloggen: DFS Portal


      Wo kommt man denn im Portal auf die Karten? Ich habe mich angemeldet aber finde im Portal keinen Menüpunkt, der auf irgendwelche Karten führt. Bin dankbar für Tipps.
    • Super! Dankeschön. und nun mal zum Verständnis, Beispiel Augsburg (wo ich wohne):

      Im rosa Kasten der mit 3500MSL/GND gekennzeichnet ist, darf ich also mit meinem MC nicht fliegen, oder?

      Nachtrag:
      Falls jemand auch bei der DFS sucht -
      Bei der Flugsicherung auf Flugvorbereitung und dann auf VFReBulletin klicken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mschley ()

    • Neue Erkenntnisse:
      Auf einer anderen Seite habe ich jetzt gesehen, dass die Bezeichnung GND auf den ICAO Karten den kontrollierten Luftraum ab einer Höhe von 307m bezeichnet. Da könnte ich also locker noch nen kleinen Copterausflug unternehmen. Da ich nicht annehme, dass ich jemals höher als 300m fliegen werde, sind die Icao-Karten also eigentlich uninteressant.

      Wie finde ich jetzt aber heraus, wo ich gar nicht fliegen darf???
      Also auch keine 5 oder 10m hoch. Das dürfte ja in der direkten Nähe von Flughäfen so sein. Muss ich da selbst die oft gehörten 1,5km aus der Karte abmessen oder gibt es da auch Karten, wo das eingezeichnet ist?
    • Hm. Weiß jetzt auch nicht wie ich auf das S gekommen bin. Ja ich meinte die NFZ.
      Du kannst sonst auch direkt bei dem in Frage kommenden Luftplatz anfragen bis wohin der CTR reicht bzw. ob sie ne Karte des Luftraumes haben.
      Gruß,
      Tom

      Landing gear raising
    • Genau da liegt das Problem. Der CTR D des Flughafens Augsburg ist in den ICAO Karten ja eingezeichnet ABER ich habe gelesen, dass hier die Angabe GND eine Höhe von 307m bezeichnet. Das macht auch Sinn, da die CTR D um Augsburg herum nämlich ca. 13 x 22km groß ist und das scheint mir für ein komplettes Flugverbot nicht sehr einleuchtend. Dementsprechend wird es so sein, dass das die Zone ist in der ich nicht höher als 307m fliegen darf.

      Aber wo ist die Zone in der ich gar nicht fliegen darf? Das geht aus der Karte mMn nicht hervor, wird aber im obigen Beitrag so beschrieben, als dürfte man in Augsburg in diesen 13x22km gar keinen Modellflug betreiben. Ich glaube, das entspricht nicht den Tatsachen.