Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe
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@balloonix, ich habe jetzt deinen Beitrag Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe mehrmals gelesen, verstehe aber bei dem durcheinander nicht genau, was du mir mitteilen möchtest. Mir fällt aber auf, dass Du Dinge behauptest die nicht stimmen. Du darfst auf einem Feldweg keinen Kopter starten.
So wie @Diet richtig schreibt, sind das Wirtschaftswege und keine Startplätze für Modellfuggeräte.
Luftrecht / Flugrecht und maximale FlughöheGruß
Karl-Hermann -
Phantombild schrieb:
Du darfst auf einem Feldweg keinen Kopter starten.
Als ich Kind war, hat sich die Polizei nicht mal getraut uns darauf hinzuweisen, geschweige denn rechtliche Schritte gegen unsere Eltern einzuleiten. -
Was würde ein nicht genehmigter Flug vom Feldweg kosten? Ernsthaft...
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RC-Role schrieb:
Phantombild schrieb:
Du darfst auf einem Feldweg keinen Kopter starten.
Gruß
Karl-Hermann -
Es kommt eben nicht nur darauf an, was im Gesetz drinsteht, sondern wie es angewendet wird.
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S t e f a n schrieb:
Was würde ein nicht genehmigter Flug vom Feldweg kosten? Ernsthaft...
Hier aber mal ein Ausschnitt für z.B. Einfahren in den Feldweg, mit Verbostschild.
Und eventuell Behinderung mit dem Kopter auf dem Feldweg.
Verkehrsbereich mit Pkw befahren, für den die Durchfahrt verboten war 20 € Verkehrsbereich mit Kfz (über 3,5 t) befahren, für den die Durchfahrt verboten war 75 € Verkehrbereich mit dem Rad befahren, obwohl die Durchfahrt verboten war 15 € ...mit Behinderung 20 € Gruß
Karl-Hermann -
Dankeschön @Phantombild
Falls ich jemals das Pech haben sollte, werde ich es glaube verschmerzen und mit einem kleinem schmunzeln bezahlen.
Ist diese Aussage jetzt vielleicht schon vorsätzlich und damit teurer? Ich höre lieber mit dem nachdenken auf.. -
PS: Ihr habt nichts gelesen und ich nichts geschrieben
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S t e f a n schrieb:
PS: Ihr habt nichts gelesen und ich nichts geschrieben
Wenn es dich interessiert, hier eine Quelle der möglichen ungewollten Kosten.
bussgeldkatalog.org/strassenbenutzung/Gruß
Karl-Hermann -
Phantombild schrieb:
S t e f a n schrieb:
Was würde ein nicht genehmigter Flug vom Feldweg kosten? Ernsthaft...
Und eventuell Behinderung mit dem Kopter auf dem Feldweg.
Verkehrsbereich mit Pkw befahren, für den die Durchfahrt verboten war 20 € Verkehrsbereich mit Kfz (über 3,5 t) befahren, für den die Durchfahrt verboten war 75 € Verkehrbereich mit dem Rad befahren, obwohl die Durchfahrt verboten war 15 € ...mit Behinderung 20 €
Aberwo steht denn nun, daß man vom Feldweg den Kopter nicht starten darf? Weil ein Kopter befährt ja schließlich nicht den Feldweg mit dem Rad.
@Phantombild Dann frage mal nach und bringe den Paragrafen. -
Da müssen wir Drohnenexoten aber noch mengenmäßig explodieren, bevor auf dem Land die "Feldwebel" Spalier stehen an den Feldwegein- und Feldwegausgängen.
Oder man stelle sich ne Streife vor, die "Revier" fährt im Wingert!
Die sieht man ja von weitem . Da könnt man ja den Flitzer machen. Verfolgungsjagd mit Blaulicht durch die Feldwege! Nette Bild
Ich brauch nen Jeep! -
@balloonix
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Als Wirtschaftswege werden in Deutschland Feld-, Wald- oder Wasserwirtschaftswege bezeichnet. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. November 1975[1] spricht man von Feld-, Wald-, Wiesen-, Weinbergs- und sonstigen Wirtschaftswegen unabhängig von der Wegbefestigung, wenn sie
In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.
In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung bestimmt sind.Gruß
Karl-Hermann -
Phantombild schrieb:
@balloonix
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Als Wirtschaftswege werden in Deutschland Feld-, Wald- oder Wasserwirtschaftswege bezeichnet. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. November 1975[1] spricht man von Feld-, Wald-, Wiesen-, Weinbergs- und sonstigen Wirtschaftswegen unabhängig von der Wegbefestigung, wenn sie
In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.
In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung bestimmt sind.
Wenn die Wege in NRW als Privateigentum angesehen werden, ist das ja geklärt, dann braucht man zum Starten die Erlaubnis des Eigentümers. Ein durchaus interessanter Aspekt. Wobei dann für die Verfolgung nicht die Gemeinde, sondern die Luftfahrtbehörde zuständig wäre. -
Irre..!!
Ich glaub, ich spar mir den Copterkauf und versauf das Geld...
Wenn ich nicht mal einfach so, am Sonntag Nachmittag, irgendwo starten darf. -
Paule099 schrieb:
Irre..!!
Ich glaub, ich spar mir den Copterkauf und versauf das Geld...
Wenn ich nicht mal einfach so, am Sonntag Nachmittag, irgendwo starten darf.
Scheinbar hatte ein besorgter Bürger die Polizei abgerufen, richtig herausbekommen hatte ich es leider nicht.
Hauptsächlich wurde das Vorhandensein meiner Haftpflichtversicherung überprüft, danch hatten wir privat etwas über die Technik des Kopters gesprochen.
Glaube die Polizisten waren mehr von dem Anrufer (Vermutung) als von mir genervt.
Sehr netter Kontakt mal wieder
So eine Entscheidung wäre echt schade Paule... vielleicht gibt es in deiner nähe einige Piloten... einfach mal live anschauen und fachsimpeln... -
Paule099 schrieb:
Ich glaub, ich spar mir den Copterkauf und versauf das Geld...
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Paule099 schrieb:
Irre..!!
Ich glaub, ich spar mir den Copterkauf und versauf das Geld...
Wenn ich nicht mal einfach so, am Sonntag Nachmittag, irgendwo starten darf.
Es gibt zwar ein Haufen Vorschriften, die man beachten sollte und wenn man alle genau bechtet, ist der Bereich, in dem man fliegen kann, schon sehr eingeschränkt. Aber man findet immer schöne Plätze,
Von öffentlichen Plätzen und Wegen darf man grundsätzlich starten, ohne vorher Genehmigungen einzuholen. Man darf es nicht von der Fahrbahn aus, aber man darf vom Bürgersteig aus starten. -
balloonix schrieb:
Von öffentlichen Plätzen und Wegen darf man grundsätzlich starten, ohne vorher Genehmigungen einzuholen. Man darf es nicht von der Fahrbahn aus, aber man darf vom Bürgersteig aus starten.
Sorry, daß ich nochmals darauf "herumreite", aber dieser Punkt ist in meinen Augen immer noch strittig.Mein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
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