Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

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    • Muss jetzt doch mal wieder etwas meine persönliche Ansicht zum Guten geben. Macht es wirklich Sinn, diese Frage in diesem Ausmaß zu diskutieren, oder sollte man sich damit begnügen, gesunden Menschenverstand vorauszusetzen.

      Es ist klar, dass ich mit dem Auto nicht ohne weiteres einen Feldweg befahren darf - hat aber soweit mit dem Kopter fliegen oder Starten und Landen ja nichts zu tun. Gilt genaus für Pilze sammeln. Laufe ich halt ein paar Meter. Es ist auch klar, dass ich auf einem viel begangenen Gehweg in der Stadt nicht zwischen den Leuten starte oder lande - ob mit oder ohne Gesetz. So könnte man lange weiter machen.

      Lasst einige Punkte doch einfach strittig sein. Oberstes Prinzip ist, dass niemand gefährdert oder in höherm Maße als zumutbar belästigt wird, weiter natürlich die Provatsphäre insbesondere beim Fotografieren und Filmen beachten. Dies ist selbstverständlich individuellen Empfindungen unterworfen, man sollte folglich etwas Sicherheit mit einrechnen, wie wir Ingenieure sagen.

      Dann kann zwar immer noch einer kommen, wie hier schon ab und an berichtet wird, aber ansonsten sollte damit genug sein. Ruft nicht selber nach Gesetzen, die uns letztendlich mehr einschränken würden, haltet Euch ohne die Gesetze an die Grundlage eines vernünftigen Miteinander - ist meine individuelle Sichtweise
    • Es steht eben nirgends wo. Die BRD ist ein freiheitlicher Staat und da gibt es Grundsätze. Ein Grundsatz ist die Freiheit. Wen etwas verboten ist ,dann muß es eine Vorschrift geben, die das verbietet. Genau so, wenn etwas vorgeschrieben ist.

      Es steht in dem LuftVG oder der LuftVO drin ,daß man beim Starten von privatem Grund die Erlaubnis braucht. Öffentliches Gelände ist aber kein privates Gelände. Daß man auf der Straße keinen Sport betriben darf, steht in der StVO drin. Deshalb darst du mit dem Kopter nicht von der Straße starten. Zumndest nicht als Modellflug, mit einer AE und gewerblich dürftest du es vielleicht sogar.
    • hallo zusammen,

      ich hab Deutschland verlassen weil es mir immer "netter" wurde. Hunde sch...ssen auf den Gehweg und keiner ist es gewesen, die "Politik" ist überfordert - mit allem, und, und....

      Hier in der Schweiz ist es auch kein leichtes, aber mann kann seinen QC (Quadrocopter) ziemlich überall starten wenn man nett, freundlich und für nen talk. Der Start vom Feldweg ist auch kein Problem...

      Ich persönlich hab auch schon Staumauern abgeflogen ohne einen "Wisch" vor die Nase halten zu MüSSEN !
      Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
      (A.Einstein)
    • Das mit dem Hinweis, dass eine solche Zustimmung nur vom "privaten" Grundstückbesitzer erforderlich ist, muss ich jetzt etwas relativieren. So etwas steht weder in der LuftVG noch in der LuftVO drin. Da steht nur etwas zu erlaubnispflichtigen Flügen aber dann auch nicht nur beim "privaten" Grundstücksbesitzer". In den Rahmenbedingungen des DFS für den Betrieb von Flugmodell/UAS stehtjedoch hierzu, dass die Zustimmung des Grundstückeigentümers erforderlich ist.

      dfs.de/dfs_homepage/de/Service…gmodell-UAS-Infoblatt.pdf

      Der Korrektheit wegen muss das Gesagt werden. Ansonsten möchte ich mich den Ausführungen von @duke-f anschließen und mit solchen Konkretisierungen keine schlafenden Hunde wecken. Der Schuß könnte ganz klar gegen unsere Imteressen beschieden werden. Von demher, wenn sich doch mal Ärger abzeichnet, gesundem Menschenverstand walten lassen, und lieber einmal mehr, als einmal zu wenig die Location wechseln. Bei dem aktuellen öffentlichen Meinungsbild, wird man bei einer Konfrontation wohl eher den kürzeren ziehen, auch wenn man im Recht ist.
    • Mal eine doofe Frage:

      Wenn mir die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitteilt, das ich zu Zwecken des Sport oder der Freizeitgestaltung keine AE benötige habe ich doch demzufolge die Genehmigung auf öffentlichen Grund (natürlich in der Pampa) zu fliegen, oder nicht?

      Die Frage bezieht sich nur auf die Diskussion über starten bzw. landen auf Feldwegen!

      Gruß aus dem Norden
    • duke-f schrieb:

      cottbus.de/.files/storage/aa/aa/ix/417_2007-10-20.pdf


      Einfach mal überfliegen und wirken lassen. Das wichtigste für mich ist dabei im Bezug auf Kopter §3 Absatz 1. Dazu brauche ich keine weiteren Gesetze mehr.
      Da steht, wenn ich es vernünftig mache, darf ich dort Volleyball, Badmington, Frisbee spielen, Kinder dürfen sich dort austoben. Alles was so ein Familiennachmittag eben so mit sich bringt. Ich hab keine Kinder, deshalb geh ich da nicht hin, weil mir das zu turbulent ist, im Vergleich zum Drohnenfliegen. Da landet auch schon mal ein Ball oder eine Frisbeescheibe in meinem Picknick. Kurze Entschuldigung (wenn überhaupt) und es wird weitergespielt. Und ich sag denen dann "Laut §3 Absatz 1 dürfen Sie das gar nicht"?!

      Warum soll ich auf einem Areal, welches zur Freizeitgestaltung ausgewiesen ist nicht genau das tun dürfen: Meine Drohne zum Zwecke der Freizeitgestaltung starten?
      Wie gesagt ich mach das, wenn die Familien nicht da sind.
    • Ich fliege an mehreren Stellen, fliege dabei auch Helis wenn man vernünftigt damit umgeht sehe ich auch kein Problem , Unfälle können immer geschehen ,die sind nicht immer vermeidbar. Es ist aber vermeidbar wenn Kinder vor mir spielen und trotzdem fliege , dann handele ich nicht richtig, ich drucke es mal so aus. Die Landwirten kennen mich , ich bin immer freundlich zu ihnen , und was dagegen habe die nicht wenn ich mit meine Modelle über ihre Wiese und Felder fliege.

      Ich sehe es auch so wie Role :)

      LG
    • balloonix schrieb:

      Es steht in dem LuftVG oder der LuftVO drin ,daß man beim Starten von privatem Grund die Erlaubnis braucht.
      Falsch!
      Im LuftVG (Luftverkehrsgesetz) §25, Absatz 1 steht wörtlich:
      "Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat."

      Man beachte das hervorgehobene "und"!

      Und daß ein Modellflugzeug, zu dem unsere Kopter auch gehören, ein Luftfahrzeug ist, steht im §1 LuftVG.

      Jetzt seid Ihr wieder an der Reihe ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • @duke-f

      aus Cottbus:
      Zitat: "Die Nutzung von Kinderspiel-, Bolz- und Skaterplätzen ist ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung erlaubt." Zitatenden

      Ich frage : "Muss mein Kind sich jetzt auf einem Bolzplatz auch schlagen?"


      Und die Widmung "Freizeit" heißt eben Freizeitaktivitäten! Basta.

      Wie krank ist das denn, extra aufschreiben zu müssen, dass man nicht sprayen darf? Das ist doch nur, damit das Bussgeld eingetrieben werden kann. Um zu sagen: 'Pech. Erwischt, hier steht was das kostet!' Der gesunde Menschenverstand sagt doch: Man verschmutzt keine fremden od. öffentlichen Sachen mit Farben!
    • DJIPHV+ schrieb:

      @duke-f

      Wie krank ist das denn, extra aufschreiben zu müssen, dass man nicht sprayen darf? Das ist doch nur, damit das Bussgeld eingetrieben werden kann. Um zu sagen: 'Pech. Erwischt, hier steht was das kostet!' Der gesunde Menschenverstand sagt doch: Man verschmutzt keine fremden od. öffentlichen Sachen mit Farben!
      Eben, aber ein Grundsatz ist auch, keine Strafe ohne Gesetz. Wenn die Tat veboten ist, reicht das nicht für eine Bestrafung. Es muß auch eine Strafandrohung geben. Und es gab schon Richter, die haben Sprayer vom Vorwurf der Sachbeschädigung frei gesprochen, weil das Gebäude ja weiterhin unengeschränkt genutzt werden kann und man ein Grafiti ja auch wieder entfernen oder überstreichen kann.

      Das gilt ja für uns genau so. Wenn in einer Verordnung steht, Modellflug ist verboten, dann kann ein Ordnungsbediensteter uns auffordern, das zu lassen. Wenn man jemanden aber deswegen bestrafen will, muß irgendwo auch stehen, daß eine Zuwiderhandling bestraft werden kann.
    • duke-f schrieb:

      RC-Role schrieb:

      Warum verbieten die etwas, was ohne deren Erlaubnis sowieso nicht erlaubt ist?
      Und warum rufen wir regelrecht immer wieder nach solchen Verboten? :S
      Links um die Ecke gedacht passt dieses gesamte Rechtsgedöns genau in diese Geisteschublade:

      Zitat:
      „Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“
    • duke-f schrieb:

      RC-Role schrieb:

      Warum verbieten die etwas, was ohne deren Erlaubnis sowieso nicht erlaubt ist?
      Und warum rufen wir regelrecht immer wieder nach solchen Verboten? :S
      Du musst schon differenzieren, nicht alle rufen.
      Es sind vor allem die 500m hochhinaus Flieger, oder die 2 Km Reichweitentester. Die dann auch noch blöd genug sind und ihre "Heldentaten" hier posten. Die rufen nach Verboten, jeder normale Modellflieger weis was er darf und was nicht.