Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

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    • Tja, da habe ich mit meinem hohen Alter mal wieder Glück. Ich darf, wo keine Vorschrift es einengt, bis 450 m hoch fliegen, weil ich seit neuestem zwar eine Lesebrille brauche aber dafür über die altersbedingte Sichtweitenverschiebung ewig weit weg noch auseinander halt en kann, ob das da oben mein Flieger oder Supeman ist. Und was die hiesigen Bauern und ihre Grundstücke angeht: Kein Problem, ich habe ja mit ihren Vätern in der Grundschule gesessen (Volksschule hieß das damals noch). Und im Sommer ist es früh hell und spät dunkel, bei uns im Dorf kommt die Polizei um 8 in ihr Minirevier und um 5 am Nachmittag fährt das Polizeiauto zurück in die Kreisstadt...
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    • Newsearay schrieb:

      LOOOL, ick zieh uff's Land.
      Kann ich nur empfehlen... Stadt ist was für junge 'ungesetzte' Menschen, Karriereschnösel und die gesamte "Schattenwirtschaft". (die geprägten 'Immerstädter' nicht vergessen)
      Die Mietpreise sind auch wesentlich inflationsunfreundlicher auf dem Land.
      (Später im 'Hochalter' hat die Stadt natürlich abolut seine versorgerischen Vorteile...)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • @balloonix, warum du mich jetzt zum 2. Mal einen Troll nennst, bleibt wohl dein Geheimnis.
      Wenn es dir Spaß macht andere zu beleidigen, dann bitte.
      Ich kann dir aber leider nicht helfen, denn dein einziges Argument das du kennst ist: Wenn mir niemand ein Gesetzt zeigt wo das verboten ist, dann mache ich das auch.
      Etwas Verständnis für deine Umwelt, wäre aber auch Notwendig so wie dukef auch schreibt.

      Sorry @duke-f auch wenn es nur zum Thema Recht und Vorschriften gehört, aber da der Moderator mir die Vorlage für die Pilze gibt, die ich auch leidenschaftlich sammle, hier eine kurze Info.
      Auch hier wurde vergeblich Jahre lang auf den gesunden Menschenverstand appelliert, was nichts nutzte.

      Beispiele: Meine Regierung der Oberpfalz schreibt:

      "Grundsätzlich wird diese Regelung großzügig ausgelegt. Die Grenze des Erlaubten wird jedoch dann überschritten, wenn das Sammeln von Pilzen nicht mehr der vernünftigen Bereicherung des eigenen Speisezettels dient, sondern vielmehr um der Menge und Ausbeute Willen ausartet."

      Auch hier lieber Balloonix, gibt es eine Regelung und kein Gesetzt und wenn du übertreibst, musst du Strafe bezahlen und es gab schon einige Fälle, die weit über 1000€ lagen und das ohne Bußgeldkatalog und Paragraphen.
      Gruß
      Karl-Hermann
    • OMG... Die Oberpfalz... Der vergessene Fehltritt der Schöpfung, der mich mit viel Geld an den Tagen 1-5 zur Anwesenheit zwingt... In diesem Landstrich ist so ziemlich alles vorstellbar - zumindest für Pessimisten.
      Wozu Signatur?
    • Liebe deutsche Kopter Freunde,
      es ist ein graus euch zuzuhören (bzw. zu lesen) Da könnte man meinen, bei euch darf man gar nichts.
      Jeder will noch päpstlicher als der Papst sein, jedes Gesetz über Strich, Punkt und Komma befolgen.
      Mein Motto: Hausverstand einschalten, nicht über Menschenmassen fliegen. Nicht im Tiefflug über Gärten usw. dann passt das schon. Ein guter Start- und Landeplatz gehört auch dazu.
      Wer viel fragt geht lange irr.

      Schönen Sonntag
    • Ja, sollte man. Aber es hält sich keiner daran. Jeder der in der Luft rumfliegt filmt was geht...Alle haben GoPros usw. mit. Da fragt keiner ob er darf oder nicht. Ein Gesetz welches der Sicherheit dient ist einsehbar. Ein Gesetz welches willkürlich ist wird auch nicht immer befolgt. Es gibt zu viele Gesetze, manche widersprechen sich sogar.
      .....und diese Regierung habe ich nicht gewählt.
    • Phantombild schrieb:

      @balloonix, warum du mich jetzt zum 2. Mal einen Troll nennst, bleibt wohl dein Geheimnis.
      Wenn es dir Spaß macht andere zu beleidigen, dann bitte.
      Ich kann dir aber leider nicht helfen, denn dein einziges Argument das du kennst ist: Wenn mir niemand ein Gesetzt zeigt wo das verboten ist, dann mache ich das auch.
      Etwas Verständnis für deine Umwelt, wäre aber auch Notwendig so wie dukef auch schreibt.
      Ich nenne dich einen Troll, weil du etwas behauptest, wie z.B. das ein Starten auf Feldwegen verboten sei, das nicht belegst sondern mit Sachfremden Aussagen kommst. So wie z.B. das Verbot, auf der Fahrbahn zu spielen oder das Bußgeld für Radfahrer, die einen für sie gesperrten Weg befahren. Diese Dinge sind verboten, weil es eine Verordung oder ein Gesetzt gibt, worin das Verbot steht. Wenn das Starten vom Feldweg verboten ist, dann muß es eine entsprechede Vorschrift geben. Also hör auf von Radfahrern und Pilzen zu reden, sondern bringe den Beleg, über das Starten von Koptern auf dem Feldweg. Für NRW hast du das ja getan, die Ansicht, Feldwege in NRW seien als Privatgrund anzusehen, kam ein wichtiger Hinweis. Aber eben nur für NRW.

      Genau so deine Schlußfolgerung "Wenn es nicht verboten ist, dann mache ich das auch". Nein, dann ist es für mich erlaubt, ob ich es dann auch mache, ist eine andere Sache. Ich mache noch lange nicht alles, was erlaubt ist, und ich mache auch manchmal Dinge, die verboten sind.

      Beides, einmal mit sachfremden Argumenten zu argumetieren, und zusätzich zwei grundberschiedene Dinge in einen Topf zu werfen, sind beliebte Vorgehensweisen eines Trolles. Und auch die Sache mit den Pilzen. Die braucht uns mit dem Kopter auf dem Feldweg nicht zu interessieren, trägt aber dazu bei, eine Diskussion in die absolute Sinnlosigkeit zu führen.
    • @balloonix

      Du lehnst Dich ja ordentlich aus dem Fenster, überhaupt ist nicht einsehbar, warum Du andere User hier so angehst? Was soll das bringen?

      Zur Definition: Ein Troll ist, wer bewusst in Foren provoziert, eben genau so, wie Du es Durch Deine Posts hier in Richtung @Phantombild machst.

      Und auch nach Deiner eigenen Definition könnte man dann auch Dich einen Troll nennen, denn die Behauptung

      balloonix schrieb:

      Wenn in einer Verordnung steht, Modellflug ist verboten, dann kann ein Ordnungsbediensteter uns auffordern, das zu lassen. Wenn man jemanden aber deswegen bestrafen will, muß irgendwo auch stehen, daß eine Zuwiderhandling bestraft werden kann.

      ist schlicht falsch.

      Vergleiche Ordnungswidrigkeitenrecht im Vergleich zum Strafrecht und mache Dich doch einfach mal schlau, inwieweit ein schlichter Verwaltungsakt bei Ordnungswidrigkeiten Geldbußen auslösen kann.
    • ja noch etwas: jeder der einen Phantom oder dergleichen kauft wird sicher nicht nur die 30/50 Höhenmeter bzw. nur 100/200 m weg vom Startpunkt fliegen (wollen). Dafür ist ein € 100,- Kopter auch geeignet.
      Autovergleich: Man kauft ein Auto um von A nach B zu kommen. Man(n) kauft einen Porsche um schnell von A nach B ....
      Bei uns in Österreich kann man allerdings auch vom Startpunkt 500 m hochfliegen ohne das man mehr als 30-50 m über Grund ist....genauso auch umgekehrt, man fliegt 2 m hoch und ist nach 200m waagrechten Flug 1000 m über Grund....
    • Wenn man das hier alles ließt, braucht man sich nicht wundern, warum bei der Gesetzgebung rund um das Kopterfliegen keiner mehr durchblickt.
      • der eine zitiert ein Gesetz, welches keinen Bezug zu unserem Hobby hat
      • der nächste behauptet, dass was Gesetz ist, was da tatsächlich nicht steht
      • ein anderer stellt die geltenden Gesetze infrage und ruft schon fasst zum offenen Verstoß auf
      • der nächste zieht vergleiche zu anderen Rechtsangelegenheiten wie z.B. zum Auto, die man nicht vergleichen kann
      • wiederum ein anderer weißt einen auf dessen Verstoß hin, sieht jedoch im eigenen Vergehen nicht die Brisanz, denn er weiß ja was er tut
      • und der beste ist der, der ein eindeutiges Gesetzgebung mit einer eigenen Interpretation eines anderen Gesetzes versucht auszuhebeln.
      Wenn man dass alles und vor allem diesen Thread hier ließt, frage ich mich, wo all die Rechtsexperten sind, für die sich der eine oder andere hier hält? Jedenfalls wird hier deutlich mehr Unsicherheit als Rechtssicherheit erzeugt.

      Wenn hier etwas zur rechtlichen Situation offen im Forum wiedergeben wird, soll das nachvollzieh- und belegbar sein und dem geltenden Recht entsprechen. Aufrufe das man sich nicht an geltende Gesetze halten braucht, da es ja so oder so keiner Kontrolliert, ist weder für Deutschland noch für Österreich hilfreich. Übernimmt der vermeintliche Ratgeber dann auch die Verantwortung wenn es doch zum entgegengesetzten Sachverhalt kommt?

      Gesunder Menschenverstand ist ein tolles Instrument in unserem Hobby. Es hilft evtl. überall dort, wo ich es nicht besser weis. Nur wenn diese Einstellung auch noch missbraucht wird, um sich über geltende Gesetze hinweg zu setzen, bleibt genau dieser gesunde Menschenverstand auf der Strecke.

      Das ganze passiert dann auch noch in einer Art und Weise, dass offen denunziert und persönlich beleidigt wird, um seine eigen Argumentation zu untermauern. Den Weg, seine Position zu belegen, nehmen die Wenigsten auf sich.
    • Was bei der hier vorgetragenen, freimütigen Interpretation des Begriffes "gesunder Menschenverstand" herauskommt, ist exakt das, worunter wir vermutlich demnächst alle zu leiden haben werden: massiv verschärfte Vorschriften und Gesetze gegen "Drohnen"-Piloten, die uns in der freien Ausübung unseres Hobbys extrem einschränken werden.

      Und diejenigen, deren Verhalten das hauptsächlich verursacht hat, merkens noch nicht mal, daß sie Mist gebaut haben.

      Schönen Dank auch!
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern