Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      @balloonix

      Du lehnst Dich ja ordentlich aus dem Fenster, überhaupt ist nicht einsehbar, warum Du andere User hier so angehst? Was soll das bringen?

      Zur Definition: Ein Troll ist, wer bewusst in Foren provoziert, eben genau so, wie Du es Durch Deine Posts hier in Richtung @Phantombild machst.

      Und auch nach Deiner eigenen Definition könnte man dann auch Dich einen Troll nennen, denn die Behauptung

      balloonix schrieb:

      Wenn in einer Verordnung steht, Modellflug ist verboten, dann kann ein Ordnungsbediensteter uns auffordern, das zu lassen. Wenn man jemanden aber deswegen bestrafen will, muß irgendwo auch stehen, daß eine Zuwiderhandling bestraft werden kann.
      ist schlicht falsch.

      Vergleiche Ordnungswidrigkeitenrecht im Vergleich zum Strafrecht und mache Dich doch einfach mal schlau, inwieweit ein schlichter Verwaltungsakt bei Ordnungswidrigkeiten Geldbußen auslösen kann.
      Dann belege das doch bitte mal und zeige, wo es ohne gesetzliche Grundlage eine Strafandrohung gibt.

      Aber du schreibst es ja selber, bei Ordnungswidrigkeiten kann es eine Geldbuße geben. Und die Grundlage dafür ist das OWiG. Und damit eine Tat als Ordnungsidrigkeit zu einer Geldbuße führen kann, muß diese Tat auch als Ordnungsidrig bezeichnet werden. In der REgel passiert das am Schluß einer Verordnung, in dem da dann steht "Ordnungswidirg handelt, er entgegen,...."
    • Hallo ihr da,
      mit Genuß habe ich eure Disskusion
      verfolgt, ihr solltet nicht alle Gesetze zum Thema Luftrecht , zum Anlaß auf euer Hobby umsetzen zu müssen. Zuerst: Ihr / wir Drohnenflieger habenden Status von Fußgängern , das Luftrecht kann uns erst mal egal sein. Und die wenigen Regeln kann man sehr leicht umsetzen.
      Wie ich schon einmal anführte, bin ich seit über 40 Jahren als Berufs Hubschrauber Pilot in Deutschland und Europa unterwegs. Das Luftrecht ist für die Algemeine Luftfahrt erstellt worden. Also vom PPL bis zum A320 Piloten usw.
      Ich fliege nun seit 10 Jahren Drohnen, erst Eigenbau, jetzt DJI und Yuneec. Als Hubschrauber Pilot zu Fotographieren liegt die Optimale Flughöhe zwischen 100 und 200 Metern , für mich als Pilot sind das ca 300-600 ft. auf dem Höhenmesser. Glaubt mir, ich fliege im Ballungsgebiet von Berlin an vielen interssanten Locations, kein Mensch, gescheige die Pol. hat sich da eingemischt.

      Und noch was, eure Disskusion über das befahren von Feldwegen hat mich erfreut, aber lasst doch bitt mal die Kirche im Dorf, und seit nicht so untertänig
      Als Tipp für FELDWEG UND NATURFLIEGER kann ich euch folgenden Trolly fürs Fahrad oder such zu Fuß empfehlen. Ich habe mir das Ding im letzten Jahr gekauft, es verrichtet seinen Dienst auf der Straße und auf Feldwegen hervorragend !

      sorry , das sollte keine Werbung darstellen, sondern eine Idee zum Umsetzten für das flege jenseits von Straßen
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von garmin196 ()

    • garmin196 schrieb:

      Hallo ihr da,
      mit Genuß habe ich eure Disskusion
      verfolgt, ihr solltet nicht alle Gesetze zum Thema Luftrecht , zum Anlaß auf euer Hobby umsetzen zu müssen. Zuerst: Ihr / wir Drohnenflieger habenden Status von Fußgängern , das Luftrecht kann uns erst mal egal sein. Und die wenigen Regeln kann man sehr leicht umsetzen.
      Das ist aber Interessant. Warum wird dann überall, über Höhe usw. diskutiert, wenn uns das Flugrecht nichts angeht? Aber wenn du als Pilot das sagst wird das wohl stimmen.
      Gruß
      Karl-Hermann
    • Das Luftrecht ist für die Allgemeine Luftfahrt bindendt und für die aktive Teilnahme am Luftverkehr in Deutschland gültig

      Wenn ich aus dem Hubschrauber steige, und meine Drohne starte, dann ist mir das Luftrecht im Allgemeinen erst mal Schnuppe, denn höherals 500 Ft. fliege ich mit meiner Drohne eh nicht

      Und selbstverständlich achte ich auf die Umgebung
      um "Gefahre an Personen etc " zu vermeiden.
      Ich fliege auch in meinem Wohngebiet nahe Berlin,meine Nachbarn kennen mich, und vertrauen auf mich.
      Im übrigen. - bitte nicht wörtlich nehmen
      Als Kind und Erwachsener lebe ich schon immer nach dem Motto
      wo kein Kläger da kein Richter oder

      LEGAL - ILLEGAL SCHEISSEGAL , sorry für den Fäkalaudruck
      mike
    • Das soll kein Aufruf zu illegalen Drohnenfliegen sein

      Ihr müßt entscheiden was für euch richtig ist,
      aber eine Drohne wie DJI oder YUNECC
      ist nun mal kein Lftfahrtgerät, denn dafür benötigte es eine umfangreich und teure Einzel-Musterzulassung !

      Fliegt doch einfach und freut euch des Hobbys
      so handhabe ich das Drohnenfliegen

      michael
    • @garmin196: Pilot hin, Hubschrauberflieger her! Was Du da als vermeintlicher Luftfahrer erzählst ist ganz großer Müll! Entschuldige die deutlichen Worte.

      Das Lufverkehrsgestz LuftVG, nennt im §1 das Flugmodell und das unbemannte Luftfahrtsystem (UAS) als ausgewiesenes Luftfahrzeug. Diese sind in unserem Fall zwar nicht Zulassungspflichtig aber dennoch gilt für diese Luftfahrzeuge, das LuftVG, die LuftVO wie auch die LuftVZO.

      Was Du jetzt erzählst wiederspricht allen bisherigen Darstellungen.
    • Scherz:
      Dieser Fahrradanhänger ist klasse. Darf man auf nem Feldweg eigentlich mit einem Elektrofahrrad fahren? Und was ist wenn man dabei hinfliegt? Wenn das Fahrrad fliegt (weil es beim Fallen kurz den Bodenkontakt veliert) mache ich mich da für ein kurzen zeitlichen Bruchteil strafbar? Oder kommt das nu wieder aufs Gewicht an? Ich blicke da nicht mehr durch... :D
    • ...an die StVO hält sich doch auch KEINER, weder Radfahrer noch Autofahrer in Deutschland und sonst wo ... alles blabla!!
      Nennt mir NUR EINEN (!) der noch NIE ein Ticket/Knöllchen bekommen hat, ...nur EINEN !!!

      WO KEIN KLäGER DA KEIN RICHTER !!!
      Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
      (A.Einstein)
    • garmin196 schrieb:

      das Luftrecht kann uns erst mal egal sein
      .....haha, ich will zwar kaum noch was Tippen hier, aber diese und andere Aussagen von Dir Garmin, sollten die charakterliche Flugtüchtigkeit in Frage stellen (auch die Fachliche)
      Nur EIN (1!) Zitat zb. aus dem LuftVg (kennst Du das ? :D ;) )..und da gibt es hunderte Gegenbeispiele 8)

      gesetze-im-internet.de/luftvg/…JNR006810922BJNG000202301

      Schönen Gruß,
      Michael (Homebase EDGS ..mehr sag ich net :) )
    • Also ich bin bei dem Thema auch Mal weg. Und das mit der Hoffnung, dass ich irgend wo vernünftige Antworten erhalte. Dass hier Scherze mit einem fliegenden Fahrrad gemacht werden, ist schon etwas seltsam und gibt dem ganzen Thema das auch durchaus ernst zu nehmen ist, einen lächerlichen Beigeschmack

      Ich denke, dass diejenigen die nach dem Motto leben,
      LEGAL - ILLEGAL SCHEISSEGAL oder WO KEIN KLÄGER DA KEIN RICHTER!!!
      Werden unbewusst dafür sorgen, dass es eine harte Reglementierung für Drohnen geben wird.
      Im Endeffekt sind es Egoisten. Nach dem Motto ich fliege jetzt und hier und wie es mir gefällt und alles andere ist mir egal, ich habe ja meinen Spaß!

      Dann viel Spaß
      Gruß
      Karl-Hermann
    • @MST:
      Nett, wieder von Dir zu hören :)
      Aber dennoch: Damit alle endlich das schöne Wetter geniesen können und nicht gezwungen sind, hier weiter auf dem armen, missverstandenen Thema weiter herumzureiten, machen wir doch mal zumindest vorübergehend zu.
    • Der letzte Eintrag ist von 2018, gibt es hier keine aktuellen Neuerungen, z. B. bgzl. max. Flughöhe? Mich wundert das gerade etwas, aber ich finde kein aktuelleres Thema dazu hier im Forum.
      Laut einer Versicherungsbedingung wurde eine Höhe von max. 120 Metern Höhe genannt. Das erscheint mir was wenig, oder? Die Mini 2 könnte technisch 4km und das ist ja ein Winzling. Macht das Sinn?