Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

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    • Hallo,

      auch bei mir nur zum Verständnis:

      Darf ich hier auf der Insel gar nicht fliegen oder nur im Bereich des Flugplatzes (schwarzer Kreis) nicht??
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    • Auch ich habe eine Frage zu dem Bild unten:Klar ist, dass über Hamburg so gut wie nichts geht. Aber wie genau sind die Ringe drum herum zu interpretieren? Wo fängt der kontrollierte Luftraum in den einzelnen Ringen an? Kann jemand helfen?
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    • Naja, hast du schon irgendwie recht. ich beschränke mich aber nur aufs Hafengebiet, wo früher der Marinestützpunkt war ( Borkum reede). da gibt es eine ausreichend grosse wiese. mein fluradius beträgt 100m und max 100m hoch. also erstmal um zu üben.

      ich fliege nicht am strand oder ins watt.

      muss morgen mal bei den Behörden anrufen.
    • Hallo
      ich verstehe das auch nicht so ganz...laut dem skyfool / google earth ( maps.openaip.net/ ) darf ich hier quasi nur über dem halben ort fliegen, da der Flughafen in der Nähe ist.
      Aber bei Link zur DJI Webseite ist der flughafen zwar eingekreist, was natürlich auch korrekt ist, aber der Ring drum herum ist viel kleiner und somit wäre mein Ort bzw. natürlich das Umland befliegbar!?
      Also was ist denn nun richtig?!
    • Hallo
      so nun habe ich die mal angeschrieben...ich hoffe ich bekomme ne Antwort.
      Um ehrlich zu sein finde ich die Flugverbotszone der maps.openaip.net übertrieben. Wenn hier ne Drohne aufm Feld rum fliegt bei 50m Höhe würde kein Hahn danach krähen. Die Flieger fliegen nicht mal über unseren Ort...wir sehen die in 5 Km Entfernung oder so...
      Mal sehen was die Antworten... dann sind aber auch die Auskünfte von DJI für den Arsch, wenn die nun was anderes sagen...
    • In Modellfliegerkreisen herrscht zum Teil Unsicherheit darüber, ob Flugmodelle, die mit einer Kamera ausgestattet sind, automatisch als UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme/Drohnen/UAV) zu klassifizieren sind und damit luftverkehrsrechtlich erlaubnispflichtig wären nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO). Hintergrund der Frage ist, dass ein Flugmodell per Definition nur dann ein Flugmodell ist, wenn es zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt wird. Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass dieser Sport- oder Freizeitzweck nicht mehr vorliegen würde, wenn man fliegt, um Bildaufnahmen zu machen. Diese Ansicht ist nicht zutreffend. Solange die Aufnahmen nicht entgeltlich (gewerblich) oder zu Forschungszwecken gemacht werden, sondern aus privaten beziehungsweise aus Freizeitgründen, bleibt das Flugmodell ein Flugmodell und wird nicht zum UAS. Daran ändert auch eine spätere Veröffentlichung der Aufnahmen nichts wie etwa auf Youtube.
      Das Bundesverkehrsministerium hatte in seinem ursprünglichen Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung 2009 tatsächlich geplant, das Fliegen mit Kamera generell als Betrieb eines UAS anzusehen. Auch dank des beherzten Handelns des DMFV konnte eine derartige Genehmigungspflicht verhindert werden. Das Bundesverkehrsministerium hat nun im letzten Sommer noch einmal schriftlich unsere Auffassung bestätigt, dass Modellflugbetrieb mit Kamera (privat) nicht als UAS zu werten ist und keiner Genehmigung nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 LufTVO bedarf. Werde ich aber für meine Fotos/Videos bezahlt, bedeutet dies das Fliegen mit einem UAS, das erlaubnispflichtig ist und einer besonderen Versicherung bedarf. Selbstverständlich ist unabhängig vom Luftrecht bei Foto-/ Videoaufnahmen von Flugmodellen aus ebenso das Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) Dritter zu achten, wie bei sonstigen Aufnahmen.
      Carl Sonnenschein
      Rechtsanwalt
      das nur als kleine info,gerade gelesen
    • Das auf der DJI Webseite sieht aber seeeeeehhr vereinfacht aus. Ich denke, dass sind die Bereiche, in denen der Kopter nicht oder nur mit Begrenzungen startet. Da würde ich mcih nicht darauf verlassen, das außerahlb der dort verzeichneten Bereiche gestartet werden darf. openaip.map und die Daten für google Earth von Skyfool sind da viel vertraunserweckender. Im Zwefel sollte erst mal nicht starten und einen Blick auf die offiziellen ICAO KArten werfen.
    • genau: die DJI-Implementierung ist sehr abstrakt: es wird nicht 1,5 km ab Flughafenbegrenzung gesperrt, sondern ab Flugplatzmitte. Weiterhin werden keine CTR-Zohnen berücksichtigt. Es ist also ein Anfang (mit Kompromissen), aber lange nicht "luftraumkonform"
    • ChAG schrieb:

      Auch ich habe eine Frage zu dem Bild unten:Klar ist, dass über Hamburg so gut wie nichts geht. Aber wie genau sind die Ringe drum herum zu interpretieren? Wo fängt der kontrollierte Luftraum in den einzelnen Ringen an? Kann jemand helfen?
      Die rosa markierten Bereiche sind CTR's von Fuhlsbüttel und Finkenwerder. Ausserhab dieser Zone darfst Du 300m steigen. Ausnahme: Du befindest Dich innerhalb eines 1,5km Radius eines der Hubschrauber-Landeplätze im Stadtgebiet => da ist Fliegen ebenfalls (wie innerhalb der CTR) tabu für uns.

      Ab 01.06. darfst Du (bis auf Weiteres) innerhalb der CTR (also dem rosa Bereich) als Hobby-Kopterpilot bis auf 30m steigen.

      Das beantwortet zwar nicht konkret Deine Frage ("...Aber wie genau sind die Ringe drum herum zu interpretieren? .."), hilft aber vielleicht erstmal weiter ;)
    • Ich befürchte es aber auch...
      habe schon videos gesehen, welche auch hier einen ort neben mir zeigen...dieser liegt noch näher am flughafen...ich wohne ca 15Km vom flughafen weg...der ort neben mir ca 12 Km.
      Ist das nicht übertrieben? Ich kann ja kaum 5 Km fliegen um die Flieger zu stören.
      Klar weiß ich, dass es gefährlich ist...aber wir reden hier von einigen Kilometern und keine 1500m drum herum.
    • Also CTR's sind m.E. alles andere als übertrieben (falls sich das hinter Deiner Frage verbirgt), sondern Regeln, die für alle Luftraum-Nutzer gelten. Und denke immer dran: andere Luftraumnutzer vertrauen darauf, dass dies alle tun und sich an die regeln halten!
      Derartige Lufträume sind nicht nur für den Normalbetrieb gedacht sondern auch für Ausnahmen und Notfälle. Und die werden vom Tower angeordnet. Davon wirst Du nie was mitbekommen. es sei denn, Dein Kopter wandert durch die Cockpitscheibe eines solchen Notfalls.
      Wenn Dein Kopter dabei zu Schaden kommt (weil Du Dich in einer CTR rumtreibst), ist dass noch verkraftbar. Wenn aber Deinetwegen andere Luftraumnutzer zu Schaden kommen, wirst Du Deines Lebens nicht mehr froh. Und das sehr wahrscheinlich nicht (nur) aus strafrechtlichen Konsequenzen.

      Mit anderen Worten: es macht überhaupt keinen Sinn, die Sinnhaftigkeit der CTR oder Flugverbotszonen in Frage zu stellen. Ändern kannst Du es eh nicht. Such Dir Alternativen, mit denen Du langfristig besser fährst.
    • Gerade an den Grenzen zu den CTRs ( Kontrollzonen) ist am gefährlichsten. Es gibt viel VFR Verkehr ( Sichtflugverkehr ( Cessna, Ultraleicht ) etc.) . Diese versuchen Airports zu umfliegen um sich nicht anmelden zu müssen oder versuchen unterhalb der Höhenbeschränkung zu bleiben.
      Daher gilt es gerade dort sehr aufmerksam zu sein.

      Die Steigleistung eines Flugzeuges ist gut, wenn es kein Problem hat oder nicht voll beladen ist. Treten Probleme auf, Triebwerksausfall oder anderes bleibt der Flieger niedrig. Dann kann es sehr gut sein, dass er außerhalb der CTR Grenzen im unkontrolliertem Luftraum fliegt. Erste Priorität hat dann die Hindernisfreiheit und nicht die Kontrollzone. Die Piloten sind dann auch oft mit anderen Problemen beschäftigt als aus dem Fenster schauen beschäftigt.

      Sicherlich passiert das nicht so häufig, aber es kommt vor. Häufiger als man denkt.

      Die Rettungsflieger sollte man auch nicht vergessen. Da fliegen Hubschrauber niedrig über das Land und bleiben auch oft unter der CTA.
    • Newyorker schrieb:

      ...
      Ist das nicht übertrieben? Ich kann ja kaum 5 Km fliegen um die Flieger zu stören.
      Klar weiß ich, dass es gefährlich ist...aber wir reden hier von einigen Kilometern und keine 1500m drum herum.
      Stell dir doch mal folgenden, nicht wirklich unwahrscheinlichen, Fall vor:
      Du wohnst ca. 5km vom nächsten Flugplatz entfernt und startest deinen Kopter von deinem Rasen hinter dem Haus aus. Der Akku ist wie immer voll, es herrscht (am Boden) nur geringen Wind von ca. 10 km/h. Du steigst 100 Meter senkrecht nach oben und stellst dabei fest, dass da oben der Wind deutlich stärker ist (du erkennst es daran, dass er sich etwas schräg stellt und unruhig wird. Tatsächlich bläst der Wind dort oben mit ca. 30 km/h und auch noch genau in Richtung des Flughafens. Da dir das nicht geheuer ist, beschließt du, ihn sofort wieder herunter zu holen und wählst die vermeintlich sichererste Art: Return Home ,,, und legst den Schalter um.
      Doch anstatt langsam zu sinken, legt dein Kopter sich zur anderen Seite und rast mit dem Wind und seiner Maximalgeschwindigkeit in Richtung Flughafen. Der Akku war in diesem Moment bei ca. 80%.

      Was meinst du wie langer er unter diesen Umständen für die 5km braucht ???

      Und dass dieser theoretische Flyaway nicht an den Haaren herbeigezogen ist, kannst du alleine in diesem Forum zig mal nachlesen.
    • Vielleicht habe ich mich etwa sunglück ausgedrückt...

      Also...
      Der Flughafen ist ca 15 Km Luftlinien entfernt.
      Die Flieger sieht man maximal...und die überfliegen einen Nachbarort, welche 5 Km entfernt ist. Dort fliegen die mit einer geschätzten Höhe von 2Km drüber.
      Also sooo gefährlich kann hier die Ecke nicht sein...vorallem liegt ja nur die Hälfte des Ortes auf der Grenze...was mich auch verwundert und meine vermutung unterstützt ist, dass direkt auch an der Grenze etwas unterhalb aber ein Modellflugplatz ist.
    • Also erstens würde ich mich aus den rechteckig rosa schraffierten Zonen der ICAO-Karte um Flugplätze ganz raushalten. Das ist eine radarüberwachte Kontrollzone für Flugplätze. Luftraum D, Einflug nur mit Genehmigung des DFS Lotsen.
      Reinfliegen ist KEIN Kavaliersdelikt, sonder eine Luftraumverletzung mit Gefährdung des Luftverkehrs, also in D-Land keine OWI sondern eine Straftat und die wird auch so behandelt (= sehr teuer).
      In Hamburg ein wenig "ätzend" weil sie gekreuzte Bahnen haben, also ein X und damit eine größere Fläche. Die runden Zonen kannst du vergessen, dass sind die Trichter für den IFR Anflug von Airlinern (also viel weiter oben).
      Die grünen Zonen ICAO sind "Bird-Sanctuarys", da ist mit Vogelschlag zu rechnen und man sollte oberhalb von 2000ft über Grund Fliegen (bemannter Flug), ist aber keine ausdrückliche Verbotszone.
      Die Verbotszonen von DJI sind komplett unzuverlässig für D-Land (da rund), da begeht du längst eine Luftraumverletzung und weisst von nix, da die reale Struktur ganz anders ist.