Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich hab mir jetzt so gut wie alles durchgelesen aber so hundertprozentig sicher bin ich mir trotzdem nicht was die erlaubte flughöhe angeht.

      Vor ein paar tagen hatte ich den Auftrag (nichts kommerzielles) bekommen die Rodung unseres Waldes aus der Luft zu dokumentieren um das mit alten Google Maps bildern zu vergleichen. Da hier kein Luftverkehr ist und auch am besagten tag alles in ordnung war hab ich mich auf 380m gewagt um ein foto zu schießen, danach direkt wieder runter.

      Kann ich hier im nachhinein noch probleme bekommen? Auf den Fotos wird die Flughöhe gekennzeichnet. Gehe ich nach Seite 1 hier darf ich ja in diesem Gebiet (Luftraum G) bis 762m (oder 518m).

      Frage nur da ich sie sonst lieber wieder offline nehme.

      Vielen Dank!
    • Was Deine Flughöhe betrifft, bist Du nur dann auf der sicheren Seite, wenn Du nicht im kontrollierten Luftraum E geflogen bist, der ja gebietsweise bereits in 1000 ft (304,8 m) über Grund beginnt. Also ohne genaue Angabe, wo Du geflogen bist, kann Dir niemand eine Auskunft bezüglich der örtlichen Luftraumstruktur geben.

      Gruß
      EchoMike
    • Hallo,

      In der allgemeinen Aufstiegserlaubnis wird im Punkt zu den Unterlagen auch geschrieben das man Unterlagen über Kenntnisse und Erfahrungen beifügen soll.

      Das währe doch meines erachtens ein Zertifikat oder? Muss mann sowas haben und wenn ja wo kann ich das machen (raum Leipzig) habe schon mal geschaut aber so ein Tagesseminar zw. 500€ -1300€ ist ganz schön Teuer find ich.


      Grüsse

      Afri..
    • africola schrieb:

      In der allgemeinen Aufstiegserlaubnis wird im Punkt zu den Unterlagen auch geschrieben das man Unterlagen über Kenntnisse und Erfahrungen beifügen soll.

      Das währe doch meines erachtens ein Zertifikat oder? Muss mann sowas haben und wenn ja wo kann ich das machen (raum Leipzig) habe schon mal geschaut aber so ein Tagesseminar zw. 500€ -1300€ ist ganz schön Teuer find ich.
      Da der Gesetzgeber in Deutschland bis Dato keinen "Führerschein" für das fliegen von Drohnen per Gesetz festgelegt hat, kann man den Punkt 2 zu den Angaben über Erfahrungen und Kenntnisse wohl eher so aus legen das hier nach den "Flugstunden" und oder allgemeinen Erfahrungen mit dem System gefragt wird. Da würde ich aber nochmal genau nachfragen. Würde mich persönlich aber auch interessieren was genau verlangt wurde.

      Lg

      THC
    • Ich kann nicht sagen, was genau in Sachsen abverlangt wird, aber bei uns in Baden-Württemberg musste ich bei der Beantragung aktuell die Anzahl der Flugstunden benennen und diese durch Unterschrift eines Formulars zum Nachweis der eigenen Flugerfahrung eigenverantwortlich bestätigen. Ich habe explizit nachgefragt, ob die Angabe der Stundensumme ausreicht oder aber eine detaillierte Auflistung der Flüge erforderlich ist. Letzteres wurde als nicht notwendig angesehen.
      Alternativ hätte zum Nachweis auch eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem Modellflugverein oder die Teilnahme an einem entsprechenden Multicopter-Seminar gereicht.
      Überhaupt muss ich sagen, dass die Kommunikation mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, als genehmignde Behörde, sehr entspannt und hilfreich war und jede meiner Fragen sehr schnell und unkompliziert per Email beantwortet wurde. Hätte ich mir ehrlich gesagt schwieriger vorgestellt.
      Aber das mag je nach Region durchaus anders laufen.
    • Das mit der Flughöhe ist ganz einfach:
      Du darfst so hoch wie in der AE drin steht und ohne AE so hoch wie du deine Drohne noch nach Sicht steuern kannst.
      Wenn in der AE kein Limit drin steht gilt auch dort die Sichtweite (ohne Hilfsmittel) als maximale Höhe.
      Das ganze gilt außerhalb des kontrollierten Luftraumes
      maps.openaip.net/

      @wolkenkreuzer
      Wird man eigentlich nach dem Grund gefragt für die AE? Oder andersrum. Wenn man sagen würde man fliegt nur aus Freizeitgründen und will die AE sicherheitshalber. Wird der Antrag dann abgelehnt oder nimmt das RP das Geld trotzdem gerne?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Bei meiner AE hier in RLP habe ich nur 2-3 Sätze zu meinen Flugerfahrungen geschrieben und es wurde nichts bemängelt.
      Wenn ich die AE fürs kommende Jahr verlängere reiche ich mein Flugtagebuch mit ein, damit sollte es auch keine Probleme geben.
    • @RC-Role ...also im Antragsformular wird ein Zweck abgefragt, zu dem das UAV betrieben werden soll.
      Gleichzeitig liegt den Unterlagen ein Hinweisblatt bei, in dem gleich im ersten Satz und unterstrichen dargelegt wird, dass eine mit Auflagen verbundene AE nur für gewerbliche Zwecke erteilt werden kann.
      Das Antragsformular selbst unterscheidet aber in Antragststeller als Privatperson und Antragsteller als Firma.
      Ich musste, da ich mein Büro als Antragsteller angegeben hatte, auf schriftliche Anfrage hin, den Zweck sogar noch konkretisieren. Dabei ging es in erster Linie darum, sicherzustellen, dass ich nicht vorhabe, ohne Einzelerlaubnis in geschlossenen Ortschaften zu fliegen.
      Ich denke mal, wenn man als Privatperson angibt, z.B. "Erstellung von Luftaufnahmen zum Zwecke der Veröffentlichung" dann dürfte das schon als gewerbliche Nutzung gelten. Wie das dann das Finanzamt bei Kenntnis darüber beurteilt, ist sicher noch mal eine ganz andere Frage und hängt sicher davon ab, wie die Veröffentlichung konkret aussieht und welchen monetären Gewinn du eventuell daraus ziehst ;)
    • wolkenkreuzer schrieb:

      Ich kann nicht sagen, was genau in Sachsen abverlangt wird, aber bei uns in Baden-Württemberg musste ich bei der Beantragung aktuell die Anzahl der Flugstunden benennen und diese durch Unterschrift eines Formulars zum Nachweis der eigenen Flugerfahrung eigenverantwortlich bestätigen. Ich habe explizit nachgefragt, ob die Angabe der Stundensumme ausreicht oder aber eine detaillierte Auflistung der Flüge erforderlich ist. Letzteres wurde als nicht notwendig angesehen.
      Alternativ hätte zum Nachweis auch eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem Modellflugverein oder die Teilnahme an einem entsprechenden Multicopter-Seminar gereicht.
      Überhaupt muss ich sagen, dass die Kommunikation mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, als genehmignde Behörde, sehr entspannt und hilfreich war und jede meiner Fragen sehr schnell und unkompliziert per Email beantwortet wurde. Hätte ich mir ehrlich gesagt schwieriger vorgestellt.
      Aber das mag je nach Region durchaus anders laufen.W
      wenn man es ganz genau nimmt ... Und ich gebe an das ich schon Geflogen bin ohne die Erlaubnis ist das doch ein bischen komisch weil ich ja nur mit dieser fliegen darf oder sehe ich das nun zu eng.

      Grüsse und danke ich werd mal eine mail schicken.
    • africola schrieb:

      .......Grüsse und danke ich werd mal eine mail schicken.wenn man es ganz genau nimmt ... Und ich gebe an das ich schon Geflogen bin ohne die Erlaubnis ist das doch ein bischen komisch weil ich ja nur mit dieser fliegen darf oder sehe ich das nun zu eng.
      siehst Du wohl zu eng: die Befähigung darf man sich genehmigungsfrei unter dem Label "Sport/Freizeit" erwerben ;)
    • Hallo Zusammen,

      bin mittlerweile sehr verunsichert, nach der Regelung vom 1.Juni 2015 (link)
      Zum einen heisst es immer "unkontrollierter Luftraum bis 307...m is ok, wenn alles andere auch passt, zum anderen kommt jetzt diese Regelung mit 30m bis 5kg.
      Ich komme aus Stuttgart und hab mal bei den IOC Karten geschaut, flog dort wo ich wohne (ausserhalb der 1,5km zum Flughafen) bis höchstens 150m (was mir auch völlig reicht) . Versicherung usw. hab ich , ganz klar, aber was ist jetzt mit dieser neuen Regelung? Müßte ich jetzt für jeden FLug >30m ne Genehmigung einholen oder mach ich mich strafbar wenn ich ohne Genehmigung weiterhin bis 150m Höhe rumfliege? Blicks bald nicht mehr aber bemühe mich konform zu bleiben. Habe auch Gopro drunter und mach auch Bilder aber rein Privater Natur. Kann mir das mal jemand aus BW einfach erklären? Bin für jeden Kommentar dankbar. Gruss an Alle
      <p>ich könnt schon wieder in die Luft gehen ^^</p>
    • Der kontrollierte Luftraum ist in Zonen eingeteilt und die haben bestimmte Höhen. Für uns ist die Zone "CTR" interessant, die beginnt an Boden. In Stuttgart ist das ein Streifen von ca 48km X 11km Größe. Zum Fliegen in diesem Bereich brauchst du eine Einflugerlaubnis. Das war schon immer so. Ab Mitte des Jahres gibt es bis 30m Höhe eime allgemeine Erlaubnis. Wenn du in dem Bereich fliegen willst, geht das jetzt ohne Anruf bei der Flugsicherung. In 1,5km um die Außengrenze ist aber immer noch Flugverbot.

      Wohnst du denn in diesem Bereich?
    • Die von dir angesprochene neue Regelung bezieht sich ausschließlich auf Kontrollzonen (CTR). Innerhalb dieser darfst du als Sport-/Freizeitpilot bis 30m aufsteigen (ohne eine explizit angeforderte Startfreigabe durch die Flugsicherung). Und immer einen Mindestabstand von 1,5km zur nächsten Flughafenbegrenzung halten.
      Ausserhalb der CTR darfst du dich noch in Luftraum G rumtreiben. Der Luftraum G endet spätestens in 752m Höhe, kann aber (z.B. in der Nähe von Flughäfen) gestaffelt schon bei 100 m/300m enden. es kommt also auch immer drauf an, wo Du fliegen willst.
      Das sind im Groben die Regelungen aus dem Luftrecht, die in diesem Kontext greifen. Hinzu kommt Persönlichkeitsrecht und Datenschutz, was weiter einschränkend wirken kann.
    • Danke für eure Antworten!
      Ich komm aus Feuerbach und flieg desöfteren beim "Grünen Heiner" (sollte doch nen Begriff sein oder?)
      Soviel wie ich weiss dürfte ich in Feuerbach bereits bis 752m aufsteigen.(Für mich aber "viel zu hoch" und auf Sicht is da eh nichts mehr ..... :)
      Ich würde nur gerne wissen ob ich in Feuberbach und Umgebung mit meinen 150m auf der sicheren Seite bin.

      Gruss
      <p>ich könnt schon wieder in die Luft gehen ^^</p>
    • Ich habe beim Drohnen Fliegen immer meinen ICOM Flugfunk Tranceiver im Gepäck,
      In Berlin und Umgebung bin ich damit hörbereit auf den Tower Frequenzen
      von Tegel / Schönefeld
      Hier fliegen jede Menge Rettungshubschrauber in der Region umher. Notfalls hole ich mir von Schönefeld eine Verkersfreigabe für 30 Min.
      Dafür Notwendig ist aber ein Allgemeines Flugfunk Zeugnisse ( AFZ / BZF ) in Deutscher Sprache, oder auch in Englischer Sprache,

      Aus Verantwortung und um rechtlich keinen Ärger zu bekomme nutze ich diese Möglich aus
      .
      Als Lizensierter Berufspilote habe ich diese Genehmigungen. Ich bin damit auf der sicheren Seite, und für alle Begegnungen mit Luftfahrt Geräten gewappnet.
      Es hindert euch aber nichts daran ,ein Flugfunkzeugnis zu erwerben, Viele Luftfahrt Vereine bieten das an ( Kosten ca. 250 - bis 400 Euro)
      Dann habt ihr eine ruhigen Schlaf, und die Behörden sehen Wohlwollend , das ihr euer Hobby und die Flugsicherheit ernst nehmt
      Hals und Beinbruch
      carpe diem
      Mike