Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo, xatom ich spreche mit meinem ICOM
      Flugfunk Gerät , vorausgesetzt man hat ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis
      für die Teilnahme am Flugfunk.

      Eine Pilotenlizenz ist dafür nicht notwendig, meine Frau hat auch das BZF ( Sprechfunkzeugnis) , obwohl sie nicht Inhaber einer Pilotenlizenz ist

      Schönefeld Tower, Multikoper XY at - location , request permission to entre Schönefeld CTR at Standort - Time von bis , Flughöhe
      Dann sollte - Tower in etwa Antworten

      Multikoper XY , take Off approved - Max Altitude - Flughhöhe - 300 Ft ( Fuß)
      Report landing time

      So in etwa

      ich gebe den Standort meiner Drohne an , und erbitte Freigabe ZB. für eine Flughöhe von
      300 Fuß , Flugzeit ca 20- 30 Minuten

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von garmin196 ()

    • Klingt gut , ist gut, aber der überwiegende Teil der Copterbediener kann kein "Ausländisch" geschweige denn ein Funkgerät auf den entsprechenden Frequenzen bedienen....
      Nicht umsonst wird so oft nach einer "Deutschen Bedienungsanleitung" verlangt...Die dann nicht gelesen bzw dann auch nicht verstanden wird..... :)
    • Hi old fart ( habe geraden selbigen gelassen ) hi

      natürlich kannst du auch Deutsch reden, Englisch ist nicht Voraussetzung für das Flugfunkzeugnis,
      Es gibt 2 Möglichkeiten , einmal das BZF ( in Deutsch ) oder das BZF1 in Englisch zu erwerben
      Das BZF ist leicht zu machen, ein großer Teil besteht aus dem Thema Luftrecht, dann kommen noch die Sprechgruppen dazu, alles ganz easy,
      Wenn man das geschafft hat, ist man auch fit für das Drohnenfliegen , und Spaß macht es ohnehin noch,und
      du kannst jedenfalls beim Thema Flugsicherheit und Luftrecht kompetent mitreden
    • wirklich sehr interessante Informationen. Hab mir auf Grund dieser Beiträge grad mal einen Überblick über die verschiedenen Lizenzen verschafft. Ich denke, für uns reicht in GER zunächst mal das BZF2 aus).

      und das hier:

      garmin196 schrieb:

      ......
      Das BZF ist leicht zu machen, ein großer Teil besteht aus dem Thema Luftrecht, dann kommen noch die Sprechgruppen dazu, alles ganz easy,
      Wenn man das geschafft hat, ist man auch fit für das Drohnenfliegen , und Spaß macht es ohnehin noch,und
      du kannst jedenfalls beim Thema Flugsicherheit und Luftrecht kompetent mitreden
      sind wirklich gute Argumente.
    • Hallo zusammen,

      Ich hab mal eine Frage ich hab mir gerade die Karte auf maps.openaip.net/ angesehn.
      Was bedeutet es wenn dort "Restricded" steht. Wollte nächstes Wochenende zu einem Freund nach Satrup fahren das liegt in der Nähe von Schleswig und da hab ich gerade diese Linie gesehen. Darf ich da fliegen und wenn ja wie hoch?

      Gruß und schönes Wochenende.
    • Im Bereich über Satrup beginnt Luftraum E in 1000 ft (304,8 m) über Grund. Das ist also die dort maximal mögliche Flughöhe ohne Flugverkehrsfreigabe. Das sich über Satrup erstreckende Flugbeschränkungsgebiet (Restricted Area) ED-R 201 reicht von FL 245 bis hinunter auf FL 80 (von ca. 24 500 ft bis 8 000 ft), befindet sich also in einer Höhe, die für den Modellflug ohne Belang ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von EchoMike ()

    • kleine frage, sagen wir mal 300m sind ja gesetzlich an Höhe noch erlaubt, aber in der "Forums Versicherung" steht nur bis 100m ?? und auch sämtliche andere Versicherungen besagen dies. Also darf ich eigentlich nur bis 100m Höhe weil sonst mein Versicherungsanspruch verfällt ??
    • also aktuell fliege ich noch privat und ohne Versicherung abseits jeder Zivilisation, habe die Phantom 2 Vision ja auch erst seit Anfang August. Nun haben mich mehrere Freunde und Nachbarn angesprochen das ich doch mal für sie Grundstücke usw. Filmen soll gegen ein kleines "Entgelt" . Da dies ja dann als gewerblich zählen würde im Falle eines Absturzes oder eines Unfalles würde ich mir eine Versicherung anschaffen.

      so nun habe ich mir dieses Angebot angeschaut,

      Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter - Haftpflicht (vorgeschrieben!)

      wenn ich unten die Versicherung beantragen will und auf den Link angeklickt habe werde ich wie beschrieben weitergeleitet, nun steht hier dies:

      • nicht versichert sind gesetzlich widrige Aktionen (z.B. Flüge außerhalb der Sichtweite des Steuerers) oder Flüge in Höhen von mehr als 100m über Grund oder im kontrollierten Luftraum sowie Flüge für militärische oder polizeiliche Einsätze
      so hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und mich aufklären...

      MFG Simon
    • Simon Scheidt schrieb:

      also aktuell fliege ich noch privat und ohne Versicherung
      Auch privat musst du versichert sein. Du MUSST.

      Simon Scheidt schrieb:

      nicht versichert sind gesetzlich widrige Aktionen (z.B. Flüge außerhalb der Sichtweite des Steuerers) oder Flüge in Höhen von mehr als 100m über Grund oder im kontrollierten Luftraum sowie Flüge für militärische oder polizeiliche Einsätze
      Worüber willst du aufgeklärt werden? Gesetzeswidrige Sachen sind zu unterlassen. Dazu gehört auch nicht versichert zu sein.
      Wenn du gewerbliche Aufnahmen machen möchtest, musst du abermals eine Versicherung abschließen.
    • oder versichert sich woanders.

      Da zwischen privaten und gewerblichen Flügen für die Ordnungshüter sicher schwer zu unterscheiden ist, oder man selbst das ein oder andere "private" Bild später mal "gewerblich" nutzen möchte, macht es vielleicht auch Sinn beim Verband privat Mitglied zu sein, für die ca. 40 Euronen p.a. und eine gewerbliche Versicherung bei einer anderen Gesellschaft, die nichts mit dem DMFV zu tun hat.
    • Mal abgesehen davon, dass man generell gar nicht und nie ohne Versicherung fliegen sollte, war ja die Frage hauptsächlich nach der Höhenlimitierung beim Fliegen mit dieser Versicherung. Natürlich schränkt aktuell die Auflagen der Aufstiegerlaubnis die maximale Flughöhe auf 100 meter ein, dennoch ist die Frage ob ein privater Flug der nicht an eine AE gebunden ist, dann nicht versichert ist wenn man mehr als 100 meter hochfliegt. Andere Versicherungen wie die des MFSD haben so eine Begrenzung zum Beispiel nicht.
      "Trust me I'm a desginer."

      begeisterter Frischlingscopterpilot - Fotograph - Videograph - bald auch "Aerialgraph"
    • Hallo,
      ich war bisher nur in anderen Foren zum Themas Copter aktiv (Asche auf meine Haupt...), aber habe dort bisher noch keinen thread gesehen, der sich so gut mit dem Thema beschäftigt, noch aktuell ist und wo meine Frage/Sorge so gut reinpasst.

      Ich ging bisher vielleicht etwas naiv davon aus, dass ich in unserer Region bis ca. 100 oder 150m aufsteigen darf und manntragende Lufffahrt mind. 150m hoch sein muss (oder ca. 180m/600ft, egal) und wir so "sauber getrennt" sind und dass das so immer&überall mit den Flughöhen und Kontrollzonen ist, sprich, wenn ich höher darf, muss die manntragende Lufffahrt höher fliegen. Ich lass noch ein wenig Puffer/bleib etwas tiefer und achte auf heranrasende Rettungs- oder Polizeihelis und gut iss.

      Aber wie ich kürzlich gesehen habe, darf ich bei uns wohl 1000ft/ca. 300m und die manntragende Lufffahrt (zumindest Kleinflieger) hat wohl als generelle Mindestflughöhe in der Regel nur ca. 150m über Natur bzw. 300m über bewohntem Gebiet, auch da wo ich über 500m oder über 700m hoch darf.
      D.h. es gibt ständig Überlappungen und die beteiligten Parteien sind selbst verantwortlich bzw. müssen sich sehen/verständigen/ausweichen. Sehe ich das richtig???
      Da wird mir ganz anders, ich habe mich/uns bisher immer sicher auf Wolke 7 gewähnt, aber ich würde mich extrem unwohl fühlen, ständig im gleichen Luftraum wie Kleinflieger zu sein. Die können uns/mich kaum rechtzeitig sehen, weil zu klein und unerwartet und wir können von unten selbst mit FPV Link die Kleinflieger in der Höhe schwer einschätzen und auch die Richtung/ob auf Kollisionskurs erst sehr spät sehen (oder der Kleinflieger dreht zufällig erst kurz vor mir auf meine Copter zu), wenn wir immer auf den Copter starren und mein Phantom3 ist dabei grottenlahm vor allem bei Sinken/Steigen (und es ist es von unten schwer einzuschätzen, was von beiden im Ernstfall überhaupt angebracht ist). Und Radar oder verbale Kommunikation o.ä. gibt es zwischen uns ja nicht.

      Es gibt sicher Regionen, wo das kein großes Problem wäre und rel. selten mal ein Kleinflieger o.ä. kommt. Bei uns hier (20km von Frankfurt) kommen Kleinflieger und Helis alle Nase lang, da kann/werde ich mich wohl weiterhin auf meinen 100m beschränken. Aber wenn ich irgendwo fremd bin und in der freien wenig besiedelten Natur wähne und vielleicht sogar über 700m darf und dann doch in einer stark von Kleinfliegern frequentierten Zone? Ich kann im Urlaub oder beim Tagesausflug schlecht jedes mal vor einem Flug das Gebiet erstmal stunden- oder tagelang beobachten.

      Egal ob ich in einer bestimmten Höhe fliegen darf oder nicht bzw. auch wenn ich rechtlich und versicherungstechnisch auf der sicheren Seite wäre, ich mag nicht riskieren mit einem manntragenden Kleinflieger zusammenstoßen bzw. daran beteiligt sein. Mit anderen Coptern juckt es mich nicht, passiert öfter...

      Sehe ich hier weiße Mäuse oder habe ich etwas falsch verstanden?
      Und wenn ich es richtig verstanden habe, was kam man tun/was macht ihr? Außer einfach unter 100m halten, die reichen oft, aber nicht immer...

      Gruß
      Jo
    • Die 700m sind nur eine theoretische Größe, da siehst du von dem Kopter ja nichts mehr. Der Rst ist Ermessensache. Bist du auf einer Anhöge und kannst kilometerweit gucken, dann solltest du genug Zeit haben, wenn ein manntragender Flieger auftaucht. Ist es unübersichtlich und du willst auf Nummer sicher gehen, dann mußt du dich halt auf geringe Höhenbeschränken. Der Steuerere hat eben Verantwortung für sein Gerät.