Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Das ist richtig. Im unkontrollierten Luftraum sind manntragende und wir nicht durch Höhenlimits getrennt. Deshalb dürfen wir nur in Sichtweite fliegen um unseren Flieger z.B. in Relation zu einem gerade vor uns landenden Rettungshubschrauber zu sehen und ihm damit ausweichen zu können, wozu wir verpflichtet sind. Wenns nicht mehr anders geht auch durch CSC. Fliegen wir mit FPV Brille muss deswegen auch ein zweiter Pilot mit Sichtkontakt (ohne Hilfsmittel, wie Fernglas) zu unserem Flieger dabei sein, um - idealerweise per Schüler/Lehrer Kopplung - unseren Flieger zu übernehmen und dem Rettungshubschrauber auszuweichen, wenn der z.B. von hinten kommt und wir ihn mit FPV nicht sehen.
    • Bei uns hier (20 km von Frankfurt)...
      Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Du Dich innerhalb der Kontrollzone (Luftraum D -> LR D) von EDDF (Frankfurt) befinden könntest. Das musst Du unter allen Umständen klären. Innerhalb von LR D gelten bekanntlich spezielle Regelungen, siehe auch

      NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 1-437-15
      DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Büro der Nachrichten für Luftfahrer

      Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle
      vom 22. APR. 2015, gültig seit 01. JUN. 2015!
    • >Die 700m sind nur eine theoretische Größe, da siehst du von dem Kopter ja nichts mehr.

      ja, lassen wir diese Höhe und auch 500m mal außen vor.

      >Das ist richtig. Im unkontrollierten Luftraum sind manntragende und wir nicht durch Höhenlimits getrennt. Deshalb dürfen wir nur in Sichtweite fliegen um unseren Flieger z.B. in Relation zu einem gerade vor uns landenden Rettungshubschrauber zu sehen und ihm damit ausweichen zu können, wozu wir verpflichtet sind.

      ok, danke. Dann nehme ich die Sichweite in Zukunft noch ernster und werde auch das Umfeld weiteräumiger sondieren.
      Bin ich bei einem zivilen/privaten Kleinflieger da nicht bzw. weniger verpflichtet? Ich würde da für mich jedeefalls wenig Unterschied machen.

      >Wenns nicht mehr anders geht auch durch CSC.

      ja, besser so als Crash mit etwas manntragendem...

      >Fliegen wir mit FPV Brille muss deswegen auch ein zweiter Pilot mit Sichtkontakt (ohne Hilfsmittel, wie Fernglas) zu unserem Flieger dabei sein, um - idealerweise per Schüler/Lehrer Kopplung - unseren Flieger zu übernehmen

      ja, das ist mir bekannt, ich baue schon ein paar Jahre Copter und fliege länger FPV als ich den Phantom3 habe. Der ist halt ein Zwitter bzw. man kann geteilter Meinung sein, wie schlimm bzw. zulässig es ist, wenn ich noch in Sichtweite bin, allein, aber mal ein paar Sekunden auf das Tablet schaue und dann evtl. etwas später reagiere.

      >Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Du Dich innerhalb der Kontrollzone (Luftraum D -> LR D)

      Ich wohne kurz hinter der Grenze zu D, wo ich normal fliege bin ich 2-3km tief in C (FL100/1500). Nur wenn ich mal nach 7 Bier in die falsche Richtung mit dem Copterrucksack losradel, bin ich D.
    • Liebe Leute,

      tolles Forum, toller thread!

      In D haben wir immer alle Unterlagen beisammen, also Modellflugversicherung, gewerbliche Haftpflichtversicherung, Kasskoversicherung, allgemeine Aufstiegsgenehmigung für gewerbliche Zwecke und (für die große Drohne) Einzelaufstiegsgenehmigung. Gerade eben haben wir eine Auftragsanfrage für Südtirol erhalten und bei den rechtlichen Recherchen bin ich über diese Diskussion gestolpert.

      Kennt sich hier vielleicht jemand mit der Rechtslage in Italien aus, was das Fliegen einer Inspire Drohne ( also < 5kg) mit Kamera zu gewerblichen Zwecken betrifft? Es geht mir dabei weniger um Lufträume (wir sind draußen in der Natur) als um behördliche Genehmigungsverfahren, Erlaubnise, erforderliche Nachweise, etc?

      Den Beitrag #7 von Kastelunger habe ich mit großem Interesse gelesen. Ist das noch aktuell?

      Würde mich über eine Antwort sehr freuen,
      beste Grüße und ein Dankeschön im Voraus,
      Philipp

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von blaxx () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler, allgemeine Aufstiegsgenehmigung hinzugefügt

    • Hallo zusammen,

      sehr interessanter Thread! Ich bin momentan jedoch etwas verunsichert, wie es bei mir zwecks Lufträumen konkret aussieht.

      Unsere Drohne (< 2kg) ist versichert und für Baden-Württemberg haben wir eine Aufstiegsgenehmigung für gewerbliche Zwecke eingeholt. Der nächste internationale Flughafen ist über 20 km entfernt, sollte also kein Problem darstellen. Allerdings gibt es recht nah (ca. 700m) einen zivilen Segelflugplatz, von dem alle paar Tage mal ein Motorsegler startet und auf dem außerdem zu fest definierten Zeitpunkten immer mal wieder Fallschirmjäger den Absprung üben.

      Wir fliegen nur über Grund, der entweder uns gehört, oder den wir angepachtet haben - und wohl nie über 50m Höhe. Außerdem befinden wir uns nicht in der Einflugschneiße, sondern seitlich versetzt dazu. Wir könnten uns gut damit arrangieren nur an Tagen zu fliegen, an denen keine Fallschirmspringer üben.

      Ich weiß, dass es heißt man solle auch von "Flugplätzen" 1,5 km Abstand halten. Aber fällt da eine fast ungenutzte Holperpiste auch darunter? Und gibt es da irgendwelche Paragraphen? Und wie sieht es mit (militärischen) Fallschirmsprüngen (auf zivilen Flugplätzen) aus?
    • Danke für die schnelle Antwort! Klar können wir beim Flugplatz anfragen, wann sie nicht fliegen, meine Frage hat eher aufs rechtliche abgezielt. Oder ist es rechtlich so geregelt, dass ich einfach vor jedem Flug dort anfragen und auf eine mündliche Zusage hin dann fliegen darf? Und wie sieht es generell mit Fallschirmspringern aus?
      Ich höre zu dem Thema so viele verschiedene Meinungen, nur kaum harte Paragraphen (solange es sich nicht um internationale Flughäfen handelt).
    • Also,

      dazu gibt es eigentlich nicht den Freiraum fuer Meinungen. Eine erste Anlaufstelle fuer Dich waere

      maps.openaip.net

      Da schaust Du erstmal wegen dem Flugplatz ganz generell. Ganz kleine haben da in der Regel keine No Fly Zones, aber wie vorher (zum Beispiel von RC-Role) schon gesagt wurde gibt es ganz klare gesetzliche Vorschriften. Die besagen dass Du mit Deiner Drohne einem bemannten Flugobjekt immer (!!!) ausweichen musst. Damit ist auch klar dass Du, wenn Du mit Deiner Drohne einen Flieger (sei es nun ein Segelflugzeug, ein Schleppflugzeug oder ein Flugzeug, das Fallschirmspringer auf Hoehe bringt) behinderst, zum Ausweichen zwingst oder gar abstuerzen laesst, auf jeden Fall dafuer verantwortlich bist.

      Wenn Du mit Deiner Drohne in so einem Bereich fliegen willst, dann musst Du auf jeden Fall vorher checken ob da in der Ecke jemand fliegt. Dann musst Du entscheiden ob Du dann trotzdem fliegst (weil Du weisst Du bist nicht in der Naehe, oder weil Du die Flieger filmen willst), und dann gegebenenfalls mit den Fliegern klaeren ob Du das kannst, worauf Du achten sollst, und so weiter. Es ist hier ein Miteinander in der Luft, nicht ein "Och ich mach halt mal". Die Regeln sind klar, und Du solltest Dich wirklich daran halten.

      Bitte bedenke bei Deinem Handeln auch, dass Du hier nicht eine individuelle Entscheidung triffst, die nur Dich tangiert, sondern im schlimmsten Fall etwas verursacht was uns alle mitzieht.

      Der verantwortungsvolle Umgang mit unseren Spielzeugen ist die Voraussetzung dafuer dass wir sie weiter nutzen koennen, und dass die Leute auch Verstaendnis dafuer haben.

      i.
      Inspired... weil Mavicced ist ja irgendwie doof, oder?
    • gmg schrieb:

      Danke für die schnelle Antwort! Klar können wir beim Flugplatz anfragen, wann sie nicht fliegen, meine Frage hat eher aufs rechtliche abgezielt. Oder ist es rechtlich so geregelt, dass ich einfach vor jedem Flug dort anfragen und auf eine mündliche Zusage hin dann fliegen darf? Und wie sieht es generell mit Fallschirmspringern aus?
      Das könnt ihr den Flugleiter ja auch gleich fragen. Dann habt ihr Infos vom Profi. Hier gibts eher weniger belastbare Auslegungen des Luftrechts.
    • Inspired schrieb:

      dazu gibt es eigentlich nicht den Freiraum fuer Meinungen. Eine erste Anlaufstelle fuer Dich waere

      maps.openaip.net

      Da schaust Du erstmal wegen dem Flugplatz ganz generell.
      Da sind wir ungefähr auf einer 5500/3500 MSL Linie eines internationale Flughafens, der kleine hat keine NFZ.

      Inspired schrieb:

      Ganz kleine haben da in der Regel keine No Fly Zones, aber wie vorher (zum Beispiel von RC-Role) schon gesagt wurde gibt es ganz klare gesetzliche Vorschriften. Die besagen dass Du mit Deiner Drohne einem bemannten Flugobjekt immer (!!!) ausweichen musst. Damit ist auch klar dass Du, wenn Du mit Deiner Drohne einen Flieger (sei es nun ein Segelflugzeug, ein Schleppflugzeug oder ein Flugzeug, das Fallschirmspringer auf Hoehe bringt) behinderst, zum Ausweichen zwingst oder gar abstuerzen laesst, auf jeden Fall dafuer verantwortlich bist.

      Wenn Du mit Deiner Drohne in so einem Bereich fliegen willst, dann musst Du auf jeden Fall vorher checken ob da in der Ecke jemand fliegt. Dann musst Du entscheiden ob Du dann trotzdem fliegst (weil Du weisst Du bist nicht in der Naehe, oder weil Du die Flieger filmen willst), und dann gegebenenfalls mit den Fliegern klaeren ob Du das kannst, worauf Du achten sollst, und so weiter. Es ist hier ein Miteinander in der Luft, nicht ein "Och ich mach halt mal". Die Regeln sind klar, und Du solltest Dich wirklich daran halten.

      Bitte bedenke bei Deinem Handeln auch, dass Du hier nicht eine individuelle Entscheidung triffst, die nur Dich tangiert, sondern im schlimmsten Fall etwas verursacht was uns alle mitzieht.

      Der verantwortungsvolle Umgang mit unseren Spielzeugen ist die Voraussetzung dafuer dass wir sie weiter nutzen koennen, und dass die Leute auch Verstaendnis dafuer haben.
      Ja klar, das ist selbstverständlich. Wir lassen die Drohne wirklich nur in unserer umittelbaren Nähe fliegen, nie wenn Fallschirmspringer unterwegs sind oder wenn wir ein Segelflugzeug o.Ä. sehen. Mal ganz abgesehen davon: Wenn wir maximal auf 50m Höhe fliegen, 700m seitlich zur Landebahn versetzt, dann kann es kaum Probleme geben. Wenn da ein Segelflieger rein kommt hat er wohl schon ganz andere Probleme als eine kleine Drohne. Das Transportflugzeug der Fallschirmspringer (Militärtransprter) startet eh von einem anderen (militärischen) Flughafen, bei der Landebahn würde er höchstens eine Bruchlandung schaffen (kurze Graspiste).

      Danke euch, dann bin ich ja mal beruhigt. Auch wenn es schon etwas nervig ist vor jedem Start mit dem Flugverein und der Polizei zu telefonieren.
    • Wen Du nur nach dem "rechtlichen" frägst, dann gilt zunächst mal für einen kleinen Pofellandeplatz die 1,5km-Regelung. Alles andere, auch wenn dieser nur zeitweise genutzt wird, kann Dir nur der Verantwortliche des Flugplatzes sagen. Auch wenn Regelungen wie Einzelfreigaben vor jedem Flug, generelle Freigaben an bestimmten Zeiten, oder Höhenlimits einzuhalten wären. Generell gilt überall, auch fern ab eines Landeplatzes, beim Bemerken eines Manntragenden hast Du mit dem Kopter "das Feld zu räumen".
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • borg schrieb:

      Wen Du nur nach dem "rechtlichen" frägst, dann gilt zunächst mal für einen kleinen Pofellandeplatz die 1,5km-Regelung.
      Sicher? Laut Karte gibt es um den Flugplatz keine NFZ.

      RC-Role schrieb:

      Wenn ihr nur zu Freizeitzwecken fliegt, könnt ihr euch die AE und damit den Anruf bei der Polizei sparen. Dann ist eure Drohne nach LuftVG als Flugmodell eingestuft und ihr habt z.B. nicht die 100m Höhenlimit und könnt auch im Ort fliegen.
      Wir fliegen gewerblich. Allerdings machen wir nur Aufnahmen für den "Eigenbedarf", wir bieten keinerlei Flugdienstleistungen an andere an.
    • gmg schrieb:

      borg schrieb:

      Wen Du nur nach dem "rechtlichen" frägst, dann gilt zunächst mal für einen kleinen Pofellandeplatz die 1,5km-Regelung.
      Sicher? Laut Karte gibt es um den Flugplatz keine NFZ.

      Das wundert mich jetzt nicht wirklich, da es nirgends eine No Fly Zone um einen Flugplatz gibt. Wenn das so wäre, dann dürften dort ja keine Luftfahrzeuge starten und landen und der Flugplatz wäre irgendwie sinnlos.

      Das was du meinst ist eine Kontrollzone.

      Unabhängig von einer Kontrollzone gibt es im Luftrecht noch den Abstand von 1,5 km von der Flugplatzbegrenzung. Luftrechtlich ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen innerhalb dieses Radius nur außerhalb der Sichtweite oder über 25kg verboten.

      Für dich ist aber entscheidend, was in deiner AE steht, da du dich an deren Auflagen halten musst.

      In der AE von Ba-Wü steht unter Nebenbestimmungen:

      "14.
      Der Betrieb des UAS in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von der Begrenzung von Flugplätzen (ausgenommen Flughäfen, siehe Nr. 15) sowie auf Flugplätzen bedarf der Zustimmung der Luftaufsicht oder der Flugleitung"

      Ob deine "fast ungenutzte Holperpiste" ein Flugplatz ist, siehst du in den offiziellen ICAO-Karten. Wenn er dort eingetragen ist, dann gilt das was in deiner AE steht.
    • Also ich habe in meiner unmittelbaren Nähe einen Segelflugplatz . In die 1,5 Km Grenze fällt auch das Stadtgebiet (Zentrum), wo man von SA bis SU sehr schöne Bilder machen kann. Weiter fällt auch in die diesem Radius die sogenannte „Platzrunde“ der Segel/Motorflieger. Da hier in Stadtnähe ein schönes Gelände mit großem Teich angrenzt, wird hier auch gerne drüber geflogen.

      So, was tun … ganz einfach, ich habe mich mit dem Vorstand des örtlichen Segel/Motorflieger Verein zusammen geredet und so verblieben, sollte ich mal im "Flugbetrieb" unter Tags aufsteigen wollen, soll ich nur kurz bescheid geben und die Sache ist gegessen :thumbup:

      P.S. Zumal ich eh vor dem Flugbetrieb aufsteige, denn der "frühe Vogel fängt ja bekanntlich den Wurm", ist es noch unkomplizierter ;) . Trotzdem gebe ich immer einen Tag zuvor dem Vorstand bescheid und alles ist für beide Parteien im Lot ;)
      Gruß Rocko ;)
      All of you any Time many happy Landings :thumbup:
    • Inspired schrieb:

      Also,

      dazu gibt es eigentlich nicht den Freiraum fuer Meinungen. Eine erste Anlaufstelle fuer Dich waere

      maps.openaip.net

      Da schaust Du erstmal wegen dem Flugplatz ganz generell. Ganz kleine haben da in der Regel keine No Fly Zones, aber wie vorher (zum Beispiel von RC-Role) schon gesagt wurde gibt es ganz klare gesetzliche Vorschriften. Die besagen dass Du mit Deiner Drohne einem bemannten Flugobjekt immer (!!!) ausweichen musst. Damit ist auch klar dass Du, wenn Du mit Deiner Drohne einen Flieger (sei es nun ein Segelflugzeug, ein Schleppflugzeug oder ein Flugzeug, das Fallschirmspringer auf Hoehe bringt) behinderst, zum Ausweichen zwingst oder gar abstuerzen laesst, auf jeden Fall dafuer verantwortlich bist.

      Wenn Du mit Deiner Drohne in so einem Bereich fliegen willst, dann musst Du auf jeden Fall vorher checken ob da in der Ecke jemand fliegt. Dann musst Du entscheiden ob Du dann trotzdem fliegst (weil Du weisst Du bist nicht in der Naehe, oder weil Du die Flieger filmen willst), und dann gegebenenfalls mit den Fliegern klaeren ob Du das kannst, worauf Du achten sollst, und so weiter. Es ist hier ein Miteinander in der Luft, nicht ein "Och ich mach halt mal". Die Regeln sind klar, und Du solltest Dich wirklich daran halten.

      Bitte bedenke bei Deinem Handeln auch, dass Du hier nicht eine individuelle Entscheidung triffst, die nur Dich tangiert, sondern im schlimmsten Fall etwas verursacht was uns alle mitzieht.

      Der verantwortungsvolle Umgang mit unseren Spielzeugen ist die Voraussetzung dafuer dass wir sie weiter nutzen koennen, und dass die Leute auch Verstaendnis dafuer haben.

      i.
      Ich würde mich nicht auf die maps.openaip.net verlassen. Ich hab auf einer ICAO Karte von der DFS entdeckt, dass zum Beispiel nördlich von Koblenz eine E-Zone verläuft, die bis auf 1000ft runtergeht (~300m). Diese ist nicht in openaip.net verzeichnet. Und schwupps gelten nicht mehr 2500ft (~760m) sondern weit weniger.