Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Weiter oben im Forum wurde es schon mal erläutert:

      dfs.de/dfs_homepage/de/Service…le%20%7C%20%22Drohnen%22/

      Bis 30 Meter Flughöhe ist außerhalb von 1,5 km vom Flughafen in der Kontrollzone meines Erachtens danach auch ohne Anmeldung bei der Flugkontrolle ein Aufstieg mit einer Drohne bis 5 Kilo Gewicht erlaubt.
    • so...Jetzt hab ich mir das hier alles mal durchgelesen.
      Mal angenommen, ich bin irgendwo in Deutschland unterwegs und sehe, dass sich hier ein Aufstieg für schöne Bilder lohnen könnte!!?
      Ok...Klar, ich guck in die Karte und stelle fest, dass ich mich im sicheren Gebiet befinde oder zumindest bis 50m aufsteigen darf. Versicherung hab ich.
      Jetzt kommts...Ich soll mir vom Grundstückbesitzer eine Starterlaubnis einholen! -- Wer zu Hölle ist Das, Wenn ich mich auf komplett fremdem Gebiet befinde..!??
      Ich dachte, wenn wir hier schon über Recht sprechen, könnte Das hier hin passen..!!?
    • Paule099 schrieb:

      so...Jetzt hab ich mir das hier alles mal durchgelesen.
      Mal angenommen, ich bin irgendwo in Deutschland unterwegs und sehe, dass sich hier ein Aufstieg für schöne Bilder lohnen könnte!!?
      Ok...Klar, ich guck in die Karte und stelle fest, dass ich mich im sicheren Gebiet befinde oder zumindest bis 50m aufsteigen darf. Versicherung hab ich.
      Jetzt kommts...Ich soll mir vom Grundstückbesitzer eine Starterlaubnis einholen! -- Wer zu Hölle ist Das, Wenn ich mich auf komplett fremdem Gebiet befinde..!??
      Ich dachte, wenn wir hier schon über Recht sprechen, könnte Das hier hin passen..!!?
      Gehst du mit deinem Kopter auf einen 40 Meter entfernten Feldweg und schon ist das Problem gelöst :)

      Übrigens müssen private Grundstücke z.B. eingezäunt sein, also auch als solches ersichtlich sein, ohne eindeutige Kennzeichnung kann dir so schnell keiner ans Bein pinkeln.

      Wenn du aber nachträglich aufgefordert wirst du gehen, musst du der Aufforderung natürlich nachkommen, aber mehr passiert auch nicht.
    • MST schrieb:

      S t e f a n schrieb:

      Übrigens müssen private Grundstücke z.B. eingezäunt sein, also auch als solches ersichtlich sein
      Hallo Stefan,wo steht das das dies so ist ?
      Wäre mir neu..
      Ich gebe ein paar Stichworte, wie vieles in Deutschland ist es kompliziert und mit etlichen weiteren Gesetzen verwoben.


      Was ist z.B. Hausfriedensbruch?

      Strafrechtlich ist das Betreten eines fremden Grundstückes gemäß § 123 StGB dann als Hausfriedensbruch einzustufen, wenn ohne den Willen des Berechtigten (d.h. Eigentümers) ein befriedetes Besitztum (d.h. hier Grundstück) betreten wird – das Betreten des Hauses ist für § 123 StGB nicht erforderlich.


      Was bedeutet Einfriedung?
      de.m.wikipedia.org/wiki/Einfriedung


      Ohne Einfriedung, kein Hausfriedensbruch?

      Der Eigentümer hat einen Anspruch darauf, daß der Betreffende sich auf Aufforderung entfernt (Besitzstörung), aber keine strafrechtlichen Druckmittel.


      Weiteres bitte selbst erarbeiten...
    • @S t e f a n, dass bezüglich eines Hausfriedensbruch auch auf die Pflicht der Zustimmung des Grundbesitzers herunter zu brechen, finde ich gefährlich und trifft m.E. nicht zu. Darüber hinaus gibt es auch noch den Tatbestand des Landfriedensbruch.
    • Also jetzt von Hausfriedensbruch zu reden ist etwas weit hergeholt, oder nicht ?
      @S t e f a n,
      Du stellt das ein Behauptung oben auf die meiner Kenntniss so nicht stimmt ( mit Zaun fragen, ohne Zaun kann nix passieren)
      Auch ohne Zaun brauchen wir trotz genereller Außenlandegnehmigung mit dem Heli, immer vorab die Erlaubniss des Grundstückeigentümers.
      Auch mitten in der "Pampa"....
      Die wenigsten Bauern haben einen kompletten Zaun um Ihre Felder, und trotzdem darf ich diese schlicht nicht betreten oder anderweitig nutzen..so sehe ich das.
      Nicht jeder Modellflugplatz ist sofort als solcher ersichtlicht, und hat auch keinen Zaun, gehe ich da einfach auf die Wiese und Fliege dort?
      Und so wie ich das Luftrecht und Strafrecht sehe steht da bei erforderlichen Erlaubnissen des Eigentümers nix von mit oder ohne Zaun! ("Einfriedung")
    • So wie ich das sehe, ist es ein Unterschied ob ich zu Fuß ein Grundstück betrete oder mit dem Heli dort lande.

      Bin ich zu Fuß unterwegs, und ich klettere über den Zaun, kann das ein Hausfriedensbruch sein. Bin ich zu Fuß unterwegs, und da ist kein Zaun um die Wiese, dann kann es auch kein Hausfriedensbruch sein. Ist also relativ einfach.
    • Mit der Landwirtschaft stimmt so auch nicht:

      Die freie Landschaft darf zum Zwecke der Erholung von jedermann unentgeltlich betreten werden, § 51 Abs. 1 Satz 1 NatschG. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden, § 51 Abs. 1 Satz 2 u. 3 NatSchG.


      Es ist kompliziert, daher meine Worte, bitte selbst einarbeiten.
      Wir Hobbyjuristen werden diese unzähligen Gesetze sowieso nie komplett überschauen, geschweige in einem Forum wirklich klären können.
    • Dazu kann man recht viel an Information finden. Einfaches nutzen einer Suchmaschine lieferte mir folgende beiden Seiten:
      dejure.org/gesetze/StGB/123.html
      dejure.org/gesetze/StGB/125.html

      Quadle's Landfriedensbruch hat demzufolge recht wenig mit dem Thema zu tun.

      Das ist auch wieder interessant. Daraus kann ich ableiten, dass mein abgestürzter Kopter auch auf jeden Fall geborgen werden darf - @MST: Deinen manntragender Helikopter würde ich hier wieder als etwas anderes sehen.
      informationen-new.de/Nachbargrundstueck-betreten.html
      Ein schlechtes Bild macht natürlich so ein Beitrag hinsichtlich Verlässlichkeit, wenn beispielsweise das falsche Gesetzbuch zitiert wird....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von duke-f ()

    • S t e f a n schrieb:

      Die freie Landschaft darf zum Zwecke der Erholung von jedermann unentgeltlich betreten werden
      Zwischen "betreten" und "von dort starten" dürfte ein Unterschied sein. Und auch ein öffentlicher Feldweg gehört jemandem.
      Ich bin kein Jurist, aber ich bin relativ sicher, daß im Zweifelsfalle ein Start auf "öffentlichem" Gelände ebenfalls einer Genehmigung bedarf. Nur ist die Frage, wen genau man da fragen müßte.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ich möchte mich ja nicht auf ein frisch bestelltes Feld/Acker stellen, was auch nicht sehr angenehm vom Untergrund wird. ;)
      Aber z.B. im Wald, darf ich, als Wanderer/Radfahrer die Wege der Forstwirtschaft nutzen. Wenn ich also das Auto ordentlich parke und 400m in einen Feldweg gehe, den ich aber nicht befahren darf, weil da steht: Nur frei für Landwirtschaft! - oder auf eine grosse Waldlichtung... Dann gehört das meist auch irgend Jemanden...
      Wen soll ich am Sonntag Nachmittag da fragen!??
      Ich weiß, wo kein Kläger...
    • O.K.: Da muss ich @duke-f wohl recht geben. Da sieht man mal die Gefahr darin, dass man ohne genauere Recherche nicht einfach etwas von sich geben sollte. Ich war jetzt der Meinung Haus ist Haus und Land ist Land! So kann man sich in der deutschen Rechtsprechung sehr schnell irren.

      Ändert jedoch nichts an meiner Ansicht, dass man die Freigabe des Besitzers zum Start von seinem Grundstück nicht mit der Einfriedung bzw. dem Fehler dergleichen, herleiten kann.
    • Diet schrieb:

      S t e f a n schrieb:

      Die freie Landschaft darf zum Zwecke der Erholung von jedermann unentgeltlich betreten werden
      Zwischen "betreten" und "von dort starten" dürfte ein Unterschied sein. Und auch ein öffentlicher Feldweg gehört jemandem.Ich bin kein Jurist, aber ich bin relativ sicher, daß im Zweifelsfalle ein Start auf "öffentlichem" Gelände ebenfalls einer Genehmigung bedarf. Nur ist die Frage, wen genau man da fragen müßte.
      Wird jetzt immer komplizierter :)

      "zum Zwecke der Erholung..."
      Hier müsste man einen Juristen befragen, kommerzielle Flüge werden hier sicherlich nicht drunter fallen.
      Ich als Freizeitpilot könnte hier vielleicht Chancen haben.

      Der Text bezog sich aber mehr auf MST (Die wenigsten Bauern haben einen kompletten Zaun um Ihre Felder, und trotzdem darf ich diese schlicht nicht betreten)


      Ich bin jetzt aber raus, solche Themen besprecht man glaube lieber mit einem Rechtsanwalt, als in einem Forum.

      Ich gehe später erstmal fliegen ;)
    • Naja,
      im Ernstfall denke ich wird ein Gericht das Verfahren wohl einstellen, wenn mich ein Bauer anzeigt weil ich auf oder am Rand seiner Wiese mein Dröhnchen fliegen lasse, oder?
      Ich sehe das wie Diet, ich glaube es ist ein Unterschied ob ich die Fläche "begehe" oder "Nutze"!?
      Darf ich mit dem Mountainbike über nachbars Wiese Radeln (nicht begfriedet und weiter weg vom Haus gem §123 und deren Definitionen) ?

      Ich glaube wie immer ist hier gesunder Menschenverstand angesagt, und wenn Jemand mich auffordert sein Land zu verlassen, mache ich das einfach.
    • MST schrieb:

      Naja,
      im Ernstfall denke ich wird ein Gericht das Verfahren wohl einstellen, wenn mich ein Bauer anzeigt weil ich auf oder am Rand seiner Wiese mein Dröhnchen fliegen lasse, oder?
      Ich sehe das wie Diet, ich glaube es ist ein Unterschied ob ich die Fläche "begehe" oder "Nutze"!?
      Darf ich mit dem Mountainbike über nachbars Wiese Radeln (nicht begfriedet und weiter weg vom Haus gem §123 und deren Definitionen) ?

      Ich glaube wie immer ist hier gesunder Menschenverstand angesagt, und wenn Jemand mich auffordert sein Land zu verlassen, mache ich das einfach.
      ich wollte ja auch nur mal fragen!!-da mir das völlig unklar war.
      Aber gut, wenn eine Bauer mit Mistgabel auf mich zuläuft, sollte ich wohl sehen, dass ich Land gewinne... :D
    • Betreten ist die eine Sache. Strafrechtlich ist ja schon diskutiert worden Luftfahrtrechtlich ist eine andere Saceh. Da ist es zwingend vorgeschrieben, vor dem Start die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen. Ist man also auf freiem Feld, der Bauer fordert einen auf, zu gehen, man landet und geht, dann ist das kein Hausfreidensbruch. Aber das Starten und Landen kann dann vielleicht eine Ordnungswidrigkeit sein.
    • Da ich auf der Stadt arbeite, kann ich soviel zu dem Thema sagen: Der Feldweg ist kein Start oder Landeplatz.
      Der Zweck eines Feldweges ist im Verkehrsrecht geregelt.
      Wenn ich zudem meine Versicherung lese, muss ich feststellen, dass ich nur dann versichert bin, wenn ich unter Einhaltung der Gesetzte fliege. Darunter zählt auch die Erlaubnis des Grundstückseigentümer.
      Selbst wenn ich auf einem Feldweg starten dürfte, habe ich noch keine Genehmigung. Die Stadt jedenfalls wird mir keine geben.

      Ich hoffe ich habe das etwas verständlich beschrieben.
      Gruß
      Karl-Hermann