Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich habe eine Van als Auto und genügend Startfläche auf dem Dach.
      Da wird dann auch die Stadt ein Problem haben mir dies zu verbieten?! :?: :P <

      (natürlich halte ich an einer Bucht wo ich keinen auf dem Feldweg behindere!)
    • na Klasse...jetzt bin ich genauso weit, wie vorher.
      Wenn ich am Sonntag, irgendwo, wo es mir gefällt, starten möchte, erreicht ich auch keinen bei der Stadt...Wenn ich überhaupt weiß, wo ich grad genau bin und wer zuständig ist..!!?
      Meint ihr nicht, dass vielleicht alles etwas zu überspitzt ist..!??
      Wenn's einen stört und rum mault, pack ich halt wieder zusammen, entschuldige mich, wünsche noch einen schönen Sonntag und mach mich weg..!
      Kann doch nicht immer gleich eskalieren...oder..!?
    • MST schrieb:

      Phantombild schrieb:

      Leider doch, du darfst ja nicht auf dem Feldweg mit dem PKW fahren, auch nicht bis zur Bucht!
      Sorry.
      Wer sagt das?Wenn keine Schilder stehen darf ich auch auf einen Feldweg/Zufahrt Fahren.
      Davon gehe ich natürlich aus..logisch.
      Ich habe aus diversen Gründen (u.a. regelmäßig geselliges Grillen auf "Hügeln" mit Aussicht) schon verdammt viele Feldwegkilometer hinter mir. Bei uns in der Region kräht da kein Feldhase nach. Man muß die Menschen die einem gelegentlich begegnen und wegen einem aus dem Weg gehen müssen nur freundlich begrüßen und sich fürs Platz machen bedanken. Da ringt sich selbst der 'schrotigste' Gassigänger ein Lächeln aus dem Gesicht und keiner hat was dagegen. Ob es Gesetze gibt weiß ich nicht... Selbst wenn, wäre es in meiner Region relativ egal. Man muß nur entsprechend auf die Menschen zugehen...

      Wenn denn doch ein Bauer käme, glaube ich hätte er nichts dagegen ein kleines gratis Dronie mit ihm und seinem Traktor zu bekommen. ;)
    • Wie ist das bei einem Heißluftballon?

      Der Landeplatz dürfe kaum bekannt sein...
      Wird kurz vor der Landung hektisch im Telefonbuch gesucht und jeder Bauer in der Umgebung um Erlaubnis gefragt?

      Welche Regelung zählt in diesem Fall? Mal so im Vergleich zu unseren Spielzeug-Drohnen :)

      Ich habe keine Ahnung und bin gespannt auf die Antworten.
    • Flitzi the Nut schrieb:

      Ich habe aus diversen Gründen (u.a. regelmäßig geselliges Grillen auf "Hügeln" mit Aussicht) schon verdammt viele Feldwegkilometer hinter mir. Bei uns in der Region kräht da kein Feldhase nach.
      Bei Feldwegen handelt es sich um sogenannte "Wirtschaftswege" und da gibts ganz klare Regelungen:
      Z.B. in Baden-Württemberg gilt (Zitat):
      "Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind."
      Aber Du hast schon recht: wo kein Kläger ...
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • @s t e f a n
      :thumbsup:
      Achtung, totale Spinnerei:
      Wenn der Ballon in die "Spritreserve" kommt muß er ja sicherheitshalber landen. Aus Eigenschutz seinerselbst und seiner Passagiere. Im Moment dieser notwendigen Entscheidung grenzt der darauf folgende Verlauf des Fluges ja in gewissen Elementen höherer Gewalt (Wind, Luftdichte und so...).
    • Diet schrieb:

      "Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden.
      Das "kann" find ich gut.
      Mich hat die Polizei aber auch schon gesehen als ich von einem 'Wirtschaftsweg' fuhr.

      Vieleicht bin ich ja auch der Winzersohn, welcher kurz die Reben "gecheggt" hat. Da nimmt man kein Traktor zu... :D

      Wir kleinen Fische diskutieren über 'Feldwegsordnungswidrigkeiten'. Die Haie 'fischen' gerade in Panama ;)
    • In der LuftVo ist klar geregelt das Ballone überall Landen dürfen, ohne vorherige Genehmigung. Der Pilot muß aber auf Verlangen auch dem Bauer alle Angaben etc über sich angeben.
      Der Landwirt & Co darf auch den Abtransport des Ballons nicht verhindern.
    • Genau Stefan,
      die Konsequenz aus dem ganzen Drohnen-Irrsin (Regelungen) und Disk. über "Persönlichkeitsrecht" etc etc..... darf in Ballonen ab sofort keinerlei Fotokamera mitgeführt werden!
      Ich bin mir sicher das eine gute Kanzlei dies "durchsetzen" könnte, bzw. die Regelungen generell anders gestalltet werden.
    • Phantombild schrieb:


      Da ich auf der Stadt arbeite, kann ich soviel zu dem Thema sagen: Der Feldweg ist kein Start oder Landeplatz.
      Der Zweck eines Feldweges ist im Verkehrsrecht geregelt.
      Wenn ich zudem meine Versicherung lese, muss ich feststellen, dass ich
      nur dann versichert bin, wenn ich unter Einhaltung der Gesetzte fliege.
      Darunter zählt auch die Erlaubnis des Grundstückseigentümer.
      Selbst wenn ich auf einem Feldweg starten dürfte, habe ich noch keine Genehmigung. Die Stadt jedenfalls wird mir keine geben.


      Ich hoffe ich habe das etwas verständlich beschrieben.
      Laßt euch nihht von dem Troll verulken.

      <ironie>
      Ein PKW ist ein Personenkraftwagen, der ist zum Personentransport bestimmt. Also wenn ihr Güter, wie z.B. die Kopter, transportieren wollt, dann müßt ihr im PKW fahren und den Kopter per LKW hinterher. Oder ihr fahrt selber gleich mit dem LKW, aber dann müßtet ihr den Kopter ausladen, zurück fahren, und mit dem PKW los weil der LKW ja zum befördern von Gütern bestimmt ist. Wer also mit Drohne irgend wo hin fahren will, muß sich das vorher überlegen und einen Kombi kaufen. So was gibt es als Typklasse, das dind Fahrzeuge, die gleichermaßen zum Transport von Gütern und Personen bestimmt sind. Phantombild selber wird sich in der kommenden Urlaubssaison persönlich an die Autobahm stellen und jedem en Strafverfahren Anhängen der sein Gepäck im PKW transportiert!
      </Ironie>

      Mag man jetzt den Kopf drüber schütteln, aber als die Wohnmobile aufkamen, gab es tatsächlich Polizisten, die sich auf den Parkplatz vom Baumarkt gestellt haben, und jedem Wohnmobilfahrer eine Anzeige verpaßt haben, der Material mit dem Wohnmobil im Baumarkt geholt hat. Das Thema ist aber vom Tisch. Viele Leute haben ein WoMo und nutzen es für andere Zwecke z.B. für die tägliche Fahrt zur Arbeit. Das dürfen die.

      Es gibt überhaupt keine gesetzliche Grundlage, daß man irgendwas nur dafür verwenden darf, für das es gedacht ist. Man darf auch das Bügeleisen mit der Sohle nach oben hin stellen, und darauf Kaffe kochen. Und man darf von öffentlichen Plätzen aus auch einen Kopter starten. Man darf dies auch von einem Feldweg oder Parkplatz aud tun. Ist der Feldweg in Privatbesitz, braucht man die Erlaubnis des Eigentümers. Ist es ein öffentlicher Feldweg, dann braucht man keine Erlaubnis. Man muß nur aufpassen, es gibt tatsächlich Dinge, die der öffentlichen Hand gehören, aber als Privateigentum angesehne werden. So kann z.B. eine Gemeinde Mieetshäuser besitzen. Diese sind dann Gemeindeeigentum, aber das Haus und das Grundstück wäre wie Privateigentum anzusehen.

      Mit dem Befahren der Feldwege hat er leider Recht. Das Befahren von Feld- und Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist in der Regel per Gesetz (in der Regel Landesgesetze) verboten, auch wenn da keine Schilder stehen. Man darf aber Feldwege in der Regel ohne Einchränkung betreten und auch mit dem Fahrad befahren.
    • balloonix schrieb:

      Man darf aber Feldwege in der Regel ohne Einchränkung betreten und auch mit dem Fahrad befahren.
      Gilt das auch fürs Starten des Kopters von diesen Wegen aus? Damit wären wir wieder bei der Eingangsfrage ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Also ich weiß ja nicht was ihr so beruflich betreibt, aber ihr müsst echt viel Zeit haben um ihr unglaublich viele Seiten mit Verkehrsrecht und anderem juristischem Geplänkel zu füllen. Wenn ich einen Feldweg sehe und meine er eignet sich zum starten, riskiere ich doch gerne einen kurzen Austausch mit dem dazugehörigen Besitzer. Sonst kannste die Dinger ja nurnoch auf dem Privaten Dachboden fliegen. Und ganz ehrlich, diese absolute Gesetzestreue nehm ich eh keinem ab. Guten Flug
    • @Dani130476

      In Deutschland ist es wirklich der absolute Wahnsinn.
      Man kann monatelang 20 Bücher mit deutschen Gesetzen durchlesen, sofern man es überhaupt versteht und kratzt damit immer noch an der Oberfläche.

      Mal ein Vergleich zu Spanien, dort ist alles auf 1 Blatt A4 Papier in 10 Sätzen beschrieben, richtig gelesen, nur 10 Sätze sind für dieses offizielle Domument nötig gewesen.

      Das Problem haben aber nicht nur wir Steuerzahler, immer mehr Behörden versinken in diesem Dschungel an Vorschriften.
    • 1. Ein privates Grundstück darf ich nicht einfach so betreten (ob mit oder ohne Zaun), vor allem wenn dieses durch entsprechende Hinweise und/oder bauliche Merkmale gekennzeichnet/erkennbar ist. Wenn der Eigentümer des Grundstückes das Verlassen desselben verlangt, ist dem Folge zu leisten.
      2. Der Luftraum über dem Grundstück wird vom Luftrecht geregelt. Darüber darf jeder im Rahmen des Luftrechtes fliegen. Das Fotografieren und Filmen unterliegt wieder anderen Regelungen (Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht etc.). Eine Überflug- oder Starterlaubnis braucht/darf der Grundstückseigentümer nicht erteilen. Dies obliegt der Flugkontrolle und entsprechenden Behörden (Allgemeine Starterlaubnis).
      3. In Deutschland ist zunächst alles verboten. Nur das machen, was ausdrücklich erlaubt und/oder gefordert wird (z. B. Steuern und Abgaben entrichten).
      4. Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
      5. Multikopter nie in der Nähe von Menschen aufsteigen lassen. Das kann gefährliche Neidreflexe auslösen mit unangenehmen Folgen.
      6. Im Zweifel die Kamera demontieren ;o), weil das reine Fliegen von Flugmodellen zu Freizeitzwecken noch als harmlos angesehen wird. Die intellektuellen Reflexe und Zuckungen vieler Zeitgenossen beruhen auf das Auge das Kopters.
      7. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass das der Aufstieg von "Hobby"-Koptern mit optischen System sehr streng reguliert werden kann, wenn wir noch mehr "Ideen und Anregungen" hier verbreiten und/oder "undemokratische Umtriebe" aufkommen lassen. Was eine Regierung auch immer unter "undemokratische Umtriebe" verstehen mag -> Merkel will GG Änderung für Einsatz der Bundeswehr im Innern. Headline in BILD 01.04.2019: Bundeswehr-Flak auf Phantom 5 ;o)

      ( achgut.com/artikel/gegen_demokraten_helfen_nur_Soldaten )


      Sorry, ist nicht durchgehend serious. Aber ich denke, einige von Euch wissen was ich ausdrücken will. Bleibt sauber and have fun.