Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Schonnie schrieb:

      Newyorker schrieb:

      ...
      Ist das nicht übertrieben? Ich kann ja kaum 5 Km fliegen um die Flieger zu stören.
      Klar weiß ich, dass es gefährlich ist...aber wir reden hier von einigen Kilometern und keine 1500m drum herum.
      Stell dir doch mal folgenden, nicht wirklich unwahrscheinlichen, Fall vor:Du wohnst ca. 5km vom nächsten Flugplatz entfernt und startest deinen Kopter von deinem Rasen hinter dem Haus aus. Der Akku ist wie immer voll, es herrscht (am Boden) nur geringen Wind von ca. 10 km/h. Du steigst 100 Meter senkrecht nach oben und stellst dabei fest, dass da oben der Wind deutlich stärker ist (du erkennst es daran, dass er sich etwas schräg stellt und unruhig wird. Tatsächlich bläst der Wind dort oben mit ca. 30 km/h und auch noch genau in Richtung des Flughafens. Da dir das nicht geheuer ist, beschließt du, ihn sofort wieder herunter zu holen und wählst die vermeintlich sichererste Art: Return Home ,,, und legst den Schalter um.
      Doch anstatt langsam zu sinken, legt dein Kopter sich zur anderen Seite und rast mit dem Wind und seiner Maximalgeschwindigkeit in Richtung Flughafen. Der Akku war in diesem Moment bei ca. 80%.

      Was meinst du wie langer er unter diesen Umständen für die 5km braucht ???

      Und dass dieser theoretische Flyaway nicht an den Haaren herbeigezogen ist, kannst du alleine in diesem Forum zig mal nachlesen.
      Bei den Flugkontrollzonen geht es aber nicht darum, einen Sicherheitsbereich zu haben, falls einem Eindringling mal die Kotrolle über sein Gerät verloren geht. Die Tatsache, das ein Kontrollverlust passieren kann und gar nicht so selten ist sollte uns dazu anhalten, noch weiter als vorgeschreiben weg zu bleiben.

      Mir macht mein Hobby Spaß. Und das lasse ich mir auch etwas kosten. Man kann ja mal für sich überschlagen: Kopter, Gimbal, Kamera, Funke, Naza, Telemetriemodul, iOSD, FPV, ...

      Wer ernsthaft fliegt, hat selten weniger als 1000,-- EUR in der Luft. Da kommt es mir auf ein paar wenige EUR für ein paar Liter Sprit nicht an und ich fahre raus in die Prärie. Da wo Platz ist, da wo kein Flugplatz, keine Verbotszone und kein CTR in der Nähe ist. Da störe ich keinen, da gibt es tolle Motive zum Filmen und es guckt mir auch keiner über die Schulter, ob ich den Flieger noch wirklich genau genug erkennen kann oder nicht vielleicht doch 5m zu hoch oder zu weit weg bin.
    • Es wurde schon in einigen anderen Beiträgen erwähnt - aber hier nochmal der Original Text.. ich passe dazu auch den Inhalt meines ersten Beitrages hier an / ergänze den - denn es gibt neue Ausnahmen..

      --->

      Pressemitteilung
      Langen, 26. Mai 2015

      Drohnen gefährden den Flugverkehr


      DFS informiert über Flugregeln im Umgang mit unbemannten Flugsystemen
      Immer mehr Drohnen, in der Fachsprache „unbemannte Luftfahrtsysteme“ genannt, sind im Luftraum unterwegs. Und alle, ob kleines Flugmodell, Fotodrohne oder Multicopter, müssen sich an die Regeln der Flugsicherung halten. Diese sind jedoch den Betreibern oft nicht bekannt. Damit die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet bleibt, hält es die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für dringend notwendig, auf diese Regeln aufmerksam zu machen. Den Betreibern von Drohnen sollte bewusst sein, dass sie sich bei Nichtbeachtung wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar machen.
      Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine sogenannte Kontrollzone individueller Lage und Ausdehnung den an- und abfliegenden Verkehr des Flughafens. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5 km-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.
      Für beide Gruppen sind bei der Nutzung noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten:
      Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.
      Die Grundregeln gelten selbstverständlich auch für Flüge im unkontrollierten Luftraum.
      Über weitere Regeln und über die Lage und Größe der Kontrollzonen informiert die Website der DFS unter der Rubrik „Luftsport und Freizeit“.

      Internationale deutsche Verkehrsflughäfen sind:
      Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld, Münster-Osnabrück, Dresden, Erfurt, Leipzig, Düsseldorf, Köln/Bonn, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, München

      Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit 5.881 Mitarbeitern (Stand 31.12.2014). Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die rund 2.000 Fluglotsen lenken täglich bis zu 10.000 Flüge im deutschen Luftraum, im Jahr rund drei Millionen. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München sowie Kontrolltürme an den 16 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland. Zudem ist die DFS in der Eurocontrol-Zentrale in Maastricht vertreten. Weitere Arbeitsgebiete sind Aeronautical Solutions (Consulting) und Aeronautical Information Management (Luftfahrtdaten).
      DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
      Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
      Am DFS Campus 10
      63225 Langen
      Email: presse@dfs.de
      Tel.: 06103 707 -4161/-4162

      DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
      Am DFS-Campus
      D - 63225 Langen
    • Gibt es zum Thema Italien eine neue Entwicklung? Alle Infos wo ich bisher hatte sind recht alt...
      Es geht überwiegend um Südtirol. Was braucht man aktuell und was gilt es zu beachten?
      Die wirkliche Entdeckungsreise besteht nicht darin neue Landschaften zu erforschen, sondern darin, altes mit neuen Augen zu sehen!
    • Feststellung:
      Der erste Link ist nur die Beschreibung einer Teilnahme des Verbandes an einem Treffen. Hat also in luftrechtlicher Hinsicht keine Relevanz.

      Der zweite Link führt zu einer Aussage des Herrn RA Sonnenschein. Darin wird zwar eine Verbindung zum Luftrecht hergestellt, jedoch bleibt es eine persönliche Meinungsäußerung. Es wird auf eine Verlautbarung verwiesen, die „im letzten Sommer noch einmal schriftlich unsere Auffassung bestätigt“. Das ist zwar nett, leider aber in dieser Form völlig unverbindlich und nicht gerichtsfest. Müsste der Herr RA Sonnenschein eigentlich wissen.

      Der dritte Link behandelt die Themen:


      Diese Themen sind zwar auch interessant, haben aber ebenfalls in Bezug auf das Luftrecht keine Bedeutung! Daher kann man nicht sagen, dass diese Informationen indem betrefffenden Artikel fehlen. Sie gehören schlicht in einen völlig anderen thematischen Rahmen.
    • Mir ists eigentlich wurscht in welchen Artikel, thematischem Rahmen oder Schublade diese Informationen am besten passen, ich muss wissen, was sie für mich als Piloten bedeuten.

      "gerichtsfest" in deinem Sinne ist nicht mal §1 LuftVG, weil der Begriff "Freizeitgestaltung" nicht im Gesetz definiert ist. Das übernehmen dann Gutachter wie Verbandsanwalt Sonnenschein oder Einschätzungen des BMVIs.

      Genauso übrigens auch das Thema Sichtweite in "deinem" Sammelsurium. Es ist auch "nur" eine Auslegung von Verbänden und dem BMVI ohne § im Luftgesetz.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()