Wer hat direkt bei Dji gekauft? Rechnung? MwSt?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, mit der privater Verbracuh besteuert wird. Um es dem privaten Käufer einfach zu machen, gibt es das Verfahren, was DJI anwendet.

      Geweblich ist eine andere Sache, der gewerbliche Verbrauch wird nicht Umsatzbesteuert. Wer gewerblich im Ausland kauft, braucht eine EORI Nummer. Darüber wird dann die Zollabwicklung gemacht.

      Es macht also überhaupt keinen Sinn, dem, der als privater Käufer im DJI Shop kauft und das vereinfachte Verfahren nutzt, eine Rechnung zu geben, die den Ansprüchen eines Vorsteuerabzuges gerecht wird. Weil der gewerbliche Käufer dieses Vereinfachte Verfahren eben nicht nutzen darf.

      Nähres gibt es dann z.B. hier: zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/E…de.html#doc25002bodyText3

      Ich würde mal davon augehen, daß ein Betriebsprüfer einen Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung von DJI.COM nicht akzeptieren würde. Wenn man Pech hat, wird dann auch gleich ein Berfahren wegen Steuerverkürzung eingeleitet.
    • sorry Ballonix, aber das stimmt so nicht.

      1. Ist die Umsatzsteuer keine Steuer für Private Haushalte. Du meinst wahrscheinlich die Mehrwertsteuer ( MwSt )

      2. Bekommt niemand ein Verfahren angehangen, wenn er diese Rechnung als Unternehmen einreicht! Das schlimmste was passieren kann, ist das sie nicht anerkannt wird! ( nicht Vorsteuer Abzugsberechtigt )

      3. Das vereinfachte Verfahren zur Umsatzsteuer ist wenn Exporteur/ Importeur sich beglaubigen lassen, das Sie als Unternehmen handeln. Dann kann aus dem Ausland an andere Unternehmen Netto versendet werden. ( In der Regel gibt man seine UmSt- ID an ). Man deklariert dann die Ware entsprechend und im Zoll wird dann nicht die Einfuhrumsatzsteuer geltend gemacht, sondern nur der Einfuhrzoll. ( falls du es als Unternehmen regelmäßig machst, brauchst du eine EORI Nummer und beauftragst einen Agenten mit der Abwicklung)

      Der Export an deutsche Privathaushalte wird immer mit Einfuhr Umsatzsteuer belegt ( neben dem EinfuhrZoll )

      Wenn DJI an deutsche Privathaushalte liefert, ist Sie natürlich verpflichtet die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, was Sie über Ihren Agenten (DHL) auch ordnungsgemäß macht.

      Damit ist klar das Die VAT auf den Rechnungen von DJI die Einfuhr- Umsatz / Mehrwertsteuer ist!

      Das Problem ist die Formale Rechnungslegung! Es kann sein das die Finanzämter die Rechnung für Unternehmen, als formal nicht richtig anerkennen. Das heißt dann nicht, das Unternehmen die Rechnung nicht absetzen können, sondern nur das die Einfuhrumsatzsteuer als nicht Vorsteuerabzugsfähig anerkannt wird.
      Ich habe keine Ahnung ob das ein Trick ist, oder was das soll.... Egal

      Btw. Das gleiche kann Euch auch beim Einkauf bei Amazon passieren ( über Plattformhändler, nicht Amazon direkt. Achtung! wenn Amazon verpackt und verschickt, handelt sie nur im Auftrag Anderer! Nur wenn Amazon selbst der "Verkäufer" ist, bekommt ihr garantiert eine Rechnung)

      Habt Ihr keinen Firmenaccount bei Amazon, gibt es einige Firmen die nur noch " Belege " versenden und keine Rechnungen ausstellen. damit kann man dann dieselben Probleme bekommen.
      ( das lustige daran, Sie haben recht.... und müssen privat Personen keine Rechnung ausstellen)

      Ist eine Gesetzeslücke, die keiner schließen will. Der Staat verdient ja gut wenn er zuviel gezahlte Vorsteuer nicht mit zu zahlender Umsatzsteuer verrechnen muss.

      Fazit: die DJI Rechnungen enthalten die Einfuhr Umsatzsteuer, aber man muss als Unternehmen schauen ob man Sie für den Vorsteuerabzug geltent machen kann. Ich empfehle es auf jeden Fall zu versuchen.

      Problemloser ist es immer bei deutschen Händlern zu kaufen und sich im Vorfeld als Unternehmen zu erkennen geben. ( Hat den Nachteil das man bei Onlinekäufen nicht mehr die Rechte als Verbraucher genießt und lustig zurücksenden kann ;) )

      have a nice day
    • @thgoe: Da solltest du dich aber noch mal etwas mit beschäftigen!

      Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die entsprechend des Umsatzsteuergesetztes erhoben werden. Das, was der Verkäufer dem Käufer berrechnet, ist Umsatzsteuer und wird landläufig Mehrwertsteuer genannt. Das, was der gewerbliche Käufer vom Lieferanten berrechnet bekommt, ist beim Lieferanten als Verkäufer Mehrwertsteuer und beim Käufer dann abziehbare Vorsteuer. Der private Käufer ist dan nder letzte in der Kette, der kennt die Steuer dann nur als Mehrwertsteuer.

      Das vereinfachte Verfahren mit Umsatzsteuer-ID (die ja nun auch Umsatzsteuer-ID heißt, und nicht MwSt.-ID, weil es eben um Umsatzsteuer geht) ist ein Verfahren für innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Man wird da nicht als Unternehmer beglaubigt, sondern man bekommt diese ID dann, wenn man der Umsatzsteuer unterliegt. Es gibt viele Unternehmen ,die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, die bekommen dann auch die USt-ID nicht. Hat man diese USt-ID, dann wird dem Zoll gegenüber gar nichts deklariert, weil der Zoll mit innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht viel zu tun hat. Und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen braucht man auch keine EORI Nummer, weil wie gesagt der Zoll damit nichts zu tun hat. Man muß aber eine zusammenfassende Meldung abgeben. Weil drüber wird dann abgeglichen, ob die Ausfuhr über USt.-ID beim Versender dann auch mit der Einfuhr über USt.-ID beim Empfänger übereinsimmt. Eine Ausnahme sind Produkte, für die Verbrauchssteuern erhoben werden, wie z.B. Energieprodukte, da wird dann Energiesteuer erhoben, oder Tabakwaren.

      Wegen einer nicht abzugsfähign Rechnung wird natürlich nichts passieren. Wenn jemand systematisch mehrfach Vorsteuer abzieht, die nicht in Abzug gebracht werden darf, kan nes schon Örger geben.